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Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 08:42
von hmg382
Warten wir doch einfach, bis der Gesetzesvorschlag in die Beguachtung geht. Vorher bringt's eh nix. Und Politiker anschreiben bringt derzeit auch noch nicht viel, weil wir nicht wissen, wer dann im BM.I hocken wird.

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 09:31
von Incite
Nordi hat geschrieben:Hmm...also langsam wird's nervig....bzw die Aussagen völlig widersprüchlich...die eine "sichere Quelle" sagt das alle Mags über 10 Schuss für Langwaffen verboten werden und abgegeben werden müssen...die andere "total gut informierte Quelle" sagt das es Bestandsschutz gibt...und eine weitere "100% vertrauenswürdige Quelle" sagt das man die Mags melden muss....

Diese 3 Versionen und noch einen ganzen Haufen ähnliche hab ich jetzt in den letzten 1,5 Jahren gehört....und mir reicht es jetzt langsam echt...ich kauf mir jetzt einfach meine 30iger und 20iger Mags und schau was passiert...


Naja dann sind ja 2 Versionen ähnlich lautend ;)

Im Zweifelsfall würde ich dem Gewo mehr glauben schenken als einem eggsperten am Schießstand...

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 09:35
von aurum
Nordi hat geschrieben:Hmm...also langsam wird's nervig....bzw die Aussagen völlig widersprüchlich...die eine "sichere Quelle" sagt das alle Mags über 10 Schuss für Langwaffen verboten werden und abgegeben werden müssen...die andere "total gut informierte Quelle" sagt das es Bestandsschutz gibt...und eine weitere "100% vertrauenswürdige Quelle" sagt das man die Mags melden muss....

Das werden auch alle braven Mitbürger tun :at1:

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 10:04
von Nordi
aurum hat geschrieben:
Nordi hat geschrieben:Hmm...also langsam wird's nervig....bzw die Aussagen völlig widersprüchlich...die eine "sichere Quelle" sagt das alle Mags über 10 Schuss für Langwaffen verboten werden und abgegeben werden müssen...die andere "total gut informierte Quelle" sagt das es Bestandsschutz gibt...und eine weitere "100% vertrauenswürdige Quelle" sagt das man die Mags melden muss....

Das werden auch alle braven Mitbürger tun :at1:


Ich denke das wirklich viele das tun werden...weil jetzt schon in einigen Schützenkreisen Angst Märchen erzählt werden von Polizeikontrollen kurz nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie...mit Hausdurchsuchungen usw...und wenn sie ein Mag finden das man wegen Gott weis was angeklagt und fix in den Bau gesteckt wird....

Natürlich ist das alles völlig übertrieben und lächerliche Panikmache...aber leider fallen einige drauf rein...erzählen das weiter...dann glaubt in diesem Kreise das auch paar Personen und so breitet sich diese lächerlich Panikmache immer weiter aus...

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 10:10
von gewo
aurum hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Warum sollte die neue Regierung eine Gesetzesvorlage der alten 1:1 umsetzen?


weil sich ja die personen nicht aendern
die beamten im ministerium die dafuer zustaendig sind sassen schon da als das bmi noch rot war, sie sassen da als es schwarz war und sie werden auch da sitzen falls das bmi evt wirklich blau werden sollte ....

Dann können wir uns Wahlen in Zukunft sparen!


ich verstehe nicht was du damit sagen willst

fakt ist dass du die beamten nicht kuendigen kannst
sie sind pragmatisiert

du kannst sie nicht mal versetzen

und sie sind in weiten bereichen nicht weisungsgebunden

und dass dir die farbe nix hilft siehst du ja am halbautomatenchaos
im BMLVS (schwarz) sitzt schon seit fast zehn jahren eine beamtin (rot) die das anrichtet ...

hat mit wahlen und regierung wenig zu tun...
deshalb hab ich auch die unselige anbiederung einer anderen interessenvertretung an eine bestimmte partie nie verstanden
du machst dir damit mehr tueren zu als auf

auch wenn einige parteien auf den ersten blick ned zuhoeren wollen
aber sie gehoeren - so gut es halt geht - genauso ins boot geholt wie die die eh wollen ....

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 10:22
von jagawirth
gewo hat geschrieben:
aurum hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
weil sich ja die personen nicht aendern
die beamten im ministerium die dafuer zustaendig sind sassen schon da als das bmi noch rot war, sie sassen da als es schwarz war und sie werden auch da sitzen falls das bmi evt wirklich blau werden sollte ....

Dann können wir uns Wahlen in Zukunft sparen!


ich verstehe nicht was du damit sagen willst

fakt ist dass du die beamten nicht kuendigen kannst
sie sind pragmatisiert

du kannst sie nicht mal versetzen

und sie sind in weiten bereichen nicht weisungsgebunden

und dass dir die farbe nix hilft siehst du ja am halbautomatenchaos
im BMLVS (schwarz) sitzt schon seit fast zehn jahren eine beamtin (rot) die das anrichtet ...

hat mit wahlen und regierung wenig zu tun...
deshalb hab ich auch die unselige anbiederung einer anderen interessenvertretung an eine bestimmte partie nie verstanden
du machst dir damit mehr tueren zu als auf

auch wenn einige parteien auf den ersten blick ned zuhoeren wollen
aber sie gehoeren - so gut es halt geht - genauso ins boot geholt wie die die eh wollen ....


Versteh ich jetzt nicht. Seit wann ist das BMLVS schwarz? Das ist doch seit den frühen 2000er Jahren rot, so rot es nur geht.

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 10:44
von brausi
Die hat schon vorher dort gewerkt. So richtig verhaltensauffällig ist sie erst unter der roten Führung geworden und komplett aufgedreht hat sie nachdem dem BMLVS im WaffG mehr Kompetenzen zugeschrieben wurden. Vermutlich wegen der damaligen koalitionären Verhältnisse und weil man im BMI deas politisch heikle Thema mit den HA nur allzu gerne abgegeben hat. Natürlich gäbe es Möglichkeiten Beamte die nicht spuren zumindest in der Außenwirkung die sie entfalten können abzustellen. Der Wille muß halt da sein. Los wird man sie deswegen aber nicht unbedingt.

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 10:56
von gewo
jagawirth hat geschrieben:Versteh ich jetzt nicht. Seit wann ist das BMLVS schwarz? Das ist doch seit den frühen 2000er Jahren rot, so rot es nur geht.


das war doch schwarz unter blau schwarz oder ned?

in der verwaltung sind die beamten ihr leben lang normal
immer die selben
die aendern sich ned nur weils a wahl gegeben hat

daher koenne die auch ohne viel umstaende den alten gesetzesentwurf im jaenner in den nationalrat bringen und das wars
es seie denn blau-schwarz einigt sich in den koalitionsverhandlungen darauf das nicht zu wollen
da solche abstimmungen aber - genau um das zu vermeiden - immer mit anderen dingern junktimiert werden, wird das in diesem leben nicht stattfinden.

beispiel:
lass sehr restriktive waffenbestimmungen gleichzeitig mit einer abschaffung des zuzuges vom ausland und der abschaffung des rauchverbotes in der gastronomie abstimmen.
du kannst sicher sein dass die blauen da dafuer sein werden...

und genau so wird das gemacht ....

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 14:41
von aurum
gewo hat geschrieben:
aurum hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
weil sich ja die personen nicht aendern
die beamten im ministerium die dafuer zustaendig sind sassen schon da als das bmi noch rot war, sie sassen da als es schwarz war und sie werden auch da sitzen falls das bmi evt wirklich blau werden sollte ....

Dann können wir uns Wahlen in Zukunft sparen!


ich verstehe nicht was du damit sagen willst

fakt ist dass du die beamten nicht kuendigen kannst
sie sind pragmatisiert

du kannst sie nicht mal versetzen

und sie sind in weiten bereichen nicht weisungsgebunden

und dass dir die farbe nix hilft siehst du ja am halbautomatenchaos
im BMLVS (schwarz) sitzt schon seit fast zehn jahren eine beamtin (rot) die das anrichtet ...

hat mit wahlen und regierung wenig zu tun...
deshalb hab ich auch die unselige anbiederung einer anderen interessenvertretung an eine bestimmte partie nie verstanden
du machst dir damit mehr tueren zu als auf

auch wenn einige parteien auf den ersten blick ned zuhoeren wollen
aber sie gehoeren - so gut es halt geht - genauso ins boot geholt wie die die eh wollen ....

Wenn die Beamten tun und lassen können, was sie wollen, dann bringt es ja nichts, wenn der Chef ausgetauscht wird. Somit sind die Wahlen für die Fisch. Das System läuft mit den Beamten ganz unabhängig von der Regierungsfarbe pro EU und kontra Volk. Dann ist es auch wurscht, wenn sich eine Interessensvertretung einer Partei anbiedert, bzw. angebiedert hat. Jetzt läuft es ja anders und Alles wird sicher gut.
Fazit: Wählen kann man sich sparen. Ich hab es mir schon gespart. Mir sind die Türen schon wurscht.

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 14:47
von aurum
gewo hat geschrieben:beispiel: lass sehr restriktive waffenbestimmungen gleichzeitig mit einer abschaffung des zuzuges vom ausland und der abschaffung des rauchverbotes in der gastronomie abstimmen.du kannst sicher sein dass die blauen da dafuer sein werden...

Danke für die Klarheit! Dann sind Interessensvertretungen unnütz und jeder soll schauen, wie er zurechtkommt.

P.S.: Vielleicht ist das der Grund für die Politmüdigkeit in der Bevölkerung?

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 15:28
von diver99
gewo hat geschrieben:
aurum hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
weil sich ja die personen nicht aendern
die beamten im ministerium die dafuer zustaendig sind sassen schon da als das bmi noch rot war, sie sassen da als es schwarz war und sie werden auch da sitzen falls das bmi evt wirklich blau werden sollte ....

Dann können wir uns Wahlen in Zukunft sparen!


ich verstehe nicht was du damit sagen willst

fakt ist dass du die beamten nicht kuendigen kannst
sie sind pragmatisiert

du kannst sie nicht mal versetzen

und sie sind in weiten bereichen nicht weisungsgebunden

und dass dir die farbe nix hilft siehst du ja am halbautomatenchaos
im BMLVS (schwarz) sitzt schon seit fast zehn jahren eine beamtin (rot) die das anrichtet ...

hat mit wahlen und regierung wenig zu tun...
deshalb hab ich auch die unselige anbiederung einer anderen interessenvertretung an eine bestimmte partie nie verstanden
du machst dir damit mehr tueren zu als auf

auch wenn einige parteien auf den ersten blick ned zuhoeren wollen
aber sie gehoeren - so gut es halt geht - genauso ins boot geholt wie die die eh wollen ....


Einspruch, euer Ehren!

Ein Beamter in Österreich ist lt. § 20 Abs. 1 Bundesverfassungsgesetz grundsätzlich immer weisungsgebunden.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40119375

Es gibt eine Handvoll unabhängige bzw, weisungsfreie Ämter und Behörden (§20 Abs. 2). Ich kann hier jedoch keine mit Waffenbezug erkennen.

http://www.konvent.gv.at/K/DE/AVORL-K/AVORL-K_00148/fnameorig_013797.html

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 17:53
von Maddin
BigBen hat geschrieben:Das Ziel der Richtlinie - die Erhöhung der Sicherheit in Europa - ist ja durch diese Richtlinie so oder so nicht erreichbar, im Gegenteil ;-)


Aus unserer Sicht und für Waffenbesitzer freilich nicht. In anderen Kreisen aber keinesfalls ein denkunmögliches Argument. Wie so vieles ist auch das Thema Sicherheit eine reine Interpretationsfrage.

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 22:44
von gewo
diver99 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
aurum hat geschrieben:Dann können wir uns Wahlen in Zukunft sparen!


ich verstehe nicht was du damit sagen willst

fakt ist dass du die beamten nicht kuendigen kannst
sie sind pragmatisiert

du kannst sie nicht mal versetzen

und sie sind in weiten bereichen nicht weisungsgebunden

und dass dir die farbe nix hilft siehst du ja am halbautomatenchaos
im BMLVS (schwarz) sitzt schon seit fast zehn jahren eine beamtin (rot) die das anrichtet ...

hat mit wahlen und regierung wenig zu tun...
deshalb hab ich auch die unselige anbiederung einer anderen interessenvertretung an eine bestimmte partie nie verstanden
du machst dir damit mehr tueren zu als auf

auch wenn einige parteien auf den ersten blick ned zuhoeren wollen
aber sie gehoeren - so gut es halt geht - genauso ins boot geholt wie die die eh wollen ....


Einspruch, euer Ehren!

Ein Beamter in Österreich ist lt. § 20 Abs. 1 Bundesverfassungsgesetz grundsätzlich immer weisungsgebunden.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40119375

Es gibt eine Handvoll unabhängige bzw, weisungsfreie Ämter und Behörden (§20 Abs. 2). Ich kann hier jedoch keine mit Waffenbezug erkennen.

http://www.konvent.gv.at/K/DE/AVORL-K/AVORL-K_00148/fnameorig_013797.html


richter zb sind nicht weisungsgebunden soweit ich weiss
und gerade diegerichtsurteile sind es welche die eigentlich vernueftige gesetzgebung ( stichwort: selbstverteidigung) in der praxis fast ins gegenteil umkehren ...

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Fr 1. Dez 2017, 08:40
von Jo_Kux
@Gewo
Also du meinst, dass es den jeweiligen Parteien in der Regierung völlig wurscht ist, welche politischen richtiungen ihre Beamten in den jeweiligen Ressorts durch die Hintertüre durchdrücken?
Du meinst wirklich, dass hier nicht versucht wird die politische Einstellung der jeweils regierenden Parteien durch die Gesetzgebung zu realisieren?
Bravo, wenn das wirklch so wäre (und ich klammer mich a bissl dran dass das nicht so ist) , dann könnten wir auf Wahlen zukünftig wirklich kotieren.

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Fr 1. Dez 2017, 08:46
von BigBen
Richter sind an Gesetze gebunden, Gesetze werden von Regierungen und Parlamenten gemacht.