Seite 3 von 3

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 22:33
von Peanut
Ja aber verbauen darf ich ihn so nicht, also muss es irgendwas rechtliches sein .

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 22:35
von AUG-andy
Peanut hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 22:21
Was macht man eigentlich wenn der Richtige Lower kaputt wird ? Darf man dann einen anderen eintragen ?
Ist genau gleichzusetzen mit einem Griffstück.
Kannst du so viele kaufen wie du Geld hast , ist nur ein "waffenrechtliches Nix" . :lol:
Siehe Gewo eins weiter oben.
Nur kaufen nix melden.

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 23:08
von Peanut
Ja aber verbauen darf ich ihn daheim doch nicht wie einen Griff oder habe ich was falsch verstanden ?

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 23:16
von AUG-andy
Peanut hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 23:08
Ja aber verbauen darf ich ihn daheim doch nicht wie einen Griff oder habe ich was falsch verstanden ?
Anscheinend schon :doh:
Griffstück und Lower sind Waffenrechtlich nicht erfasst.
Die kannst du tauschen wie deine Unterhosen .
Du läufst aber anscheinend nur mit einer rum . :lol:

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 23:39
von gewo
Peanut hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 22:33
Ja aber verbauen darf ich ihn so nicht, also muss es irgendwas rechtliches sein .
du darfst nicht durch anbau eines fuer sich bedeutungslosen zusatzteils aus einem platzfrei besitzbaren waffenzubehoer eine vollständige platzbedarfige ( geiler begriff...) waffe machen, WENN du nicht eh einen platz frei hast

am schiesstand und beim waffenhaendler gelten die bestimmungen ueber den besitz ( und damit auch die bestimmung ueber die besessene anzahl) nicht, daher ist es dort bedenkenlos

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Do 10. Okt 2019, 06:13
von Balistix
Das heißt im konkreten Fall also bspw Folgendes:

Zuhause liegen ein 223er AR und ein dazu gemeldeter 9er Wechselupper inkl dezidiertem 9er Lower. Will ich nun die 9er Kombi verwenden, bau ich vorher das 223er auseinander und bin damit auf der sicheren Seite.

Korrekt?

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Do 10. Okt 2019, 07:42
von redstorm
Balistix hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 06:13
Das heißt im konkreten Fall also bspw Folgendes:

Zuhause liegen ein 223er AR und ein dazu gemeldeter 9er Wechselupper inkl dezidiertem 9er Lower. Will ich nun die 9er Kombi verwenden, bau ich vorher das 223er auseinander und bin damit auf der sicheren Seite.

Korrekt?
so schauts aus

wenn ich alle meine lower melden müsste wäre ich im ar... :lol:

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Do 10. Okt 2019, 11:52
von hasgunz
redstorm hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 07:42
Balistix hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 06:13
Das heißt im konkreten Fall also bspw Folgendes:

Zuhause liegen ein 223er AR und ein dazu gemeldeter 9er Wechselupper inkl dezidiertem 9er Lower. Will ich nun die 9er Kombi verwenden, bau ich vorher das 223er auseinander und bin damit auf der sicheren Seite.

Korrekt?
so schauts aus

wenn ich alle meine lower melden müsste wäre ich im ar... :lol:
Ich sag nur viel Spaß beim Magazinen Melden :tipphead:

LG

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Fr 11. Okt 2019, 15:06
von Coolhand1980
Das Wichtigste ist, dass man bei einer Überprüfung, wenn man zB 2 WBK Plätze und ein Zubehör hat, keine 3 kompletten Waffen vorlegt, auch wenn man die Teile dafür legal besitzt.
Das sollte jedem einleuchten.

Der Grund dafür, dass es bis dato daran gescheitert ist, andere Waffenteile auch noch als relevant einzustufen ist der, dass es unmöglich zu definieren ist. Es gibt so viel Bauarten, dass man nicht einfach sagen kann, das Griffstück ist auch relevant. Denn das gibt es bei manchen Waffen eben nicht mal. Soll der Magpul Plastik Griff jetzt auf einmal relevant sein? -Am Lower muss ja nicht mal ein Griff montiert sein. Was wäre das jetzt? Ihr seht, das funktioniert nicht. Mit der Definition "Gasdruckbelastet" ist jedoch alles klar.
Es würde sonst einer Liste aller Teile aller Waffen benötigen, um das zu definieren. Das kann keine Behörde administrieren.

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Fr 11. Okt 2019, 17:21
von Benson
Aufbewahrung Wechselsystem und Lower getrennt ist eh klar, was mich nur gewundert hat ist ein Satz auf meinem Bescheid bzgl. Eintragung eines 9er Wechselsystems als Zubehör: „...weisen wir darauf hin, dass das eingetragene Zubehör nur in Verbindung mit der Waffe OA xxxyyy verwendet werden darf und ansonsten seine Gültigkeit verliert.“ :think:

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Fr 11. Okt 2019, 18:56
von Mountain Man
Benson hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 17:21
Aufbewahrung Wechselsystem und Lower getrennt ist eh klar, was mich nur gewundert hat ist ein Satz auf meinem Bescheid bzgl. Eintragung eines 9er Wechselsystems als Zubehör: „...weisen wir darauf hin, dass das eingetragene Zubehör nur in Verbindung mit der Waffe OA xxxyyy verwendet werden darf und ansonsten seine Gültigkeit verliert.“ :think:
Bezieht sich auf den Zubehöreintrag und (so eine BH im Bundesland Salzburg) meint: Sobald die Waffe die der Grund für den Zubehöreintrag ist, ohne das Zubehör verkauft wird, nimmt das Zubehör einen Platz auf der Waffenbesitzkarte ein. Du kannst also kein Zubehör ohne Basiswaffe haben. So hab ich das damals zumindest verstanden.

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Fr 11. Okt 2019, 19:11
von AUG-andy
Mountain Man hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 18:56
Benson hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 17:21
Aufbewahrung Wechselsystem und Lower getrennt ist eh klar, was mich nur gewundert hat ist ein Satz auf meinem Bescheid bzgl. Eintragung eines 9er Wechselsystems als Zubehör: „...weisen wir darauf hin, dass das eingetragene Zubehör nur in Verbindung mit der Waffe OA xxxyyy verwendet werden darf und ansonsten seine Gültigkeit verliert.“ :think:
Bezieht sich auf den Zubehöreintrag und (so eine BH im Bundesland Salzburg) meint: Sobald die Waffe die der Grund für den Zubehöreintrag ist, ohne das Zubehör verkauft wird, nimmt das Zubehör einen Platz auf der Waffenbesitzkarte ein. Du kannst also kein Zubehör ohne Basiswaffe haben. So hab ich das damals zumindest verstanden.
Das fällt aber mit 14.12 .
Dann ist keine Basiswaffe mehr nötig fürs Zubehör.

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Fr 11. Okt 2019, 21:38
von Benson
Mountain Man hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 18:56
Benson hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 17:21
Aufbewahrung Wechselsystem und Lower getrennt ist eh klar, was mich nur gewundert hat ist ein Satz auf meinem Bescheid bzgl. Eintragung eines 9er Wechselsystems als Zubehör: „...weisen wir darauf hin, dass das eingetragene Zubehör nur in Verbindung mit der Waffe OA xxxyyy verwendet werden darf und ansonsten seine Gültigkeit verliert.“ :think:
Bezieht sich auf den Zubehöreintrag und (so eine BH im Bundesland Salzburg) meint: Sobald die Waffe die der Grund für den Zubehöreintrag ist, ohne das Zubehör verkauft wird, nimmt das Zubehör einen Platz auf der Waffenbesitzkarte ein. Du kannst also kein Zubehör ohne Basiswaffe haben. So hab ich das damals zumindest verstanden.
Das würde Einiges erklären; ist mir prinzipiell dann eh egal, da ich nicht vorhabe die "Basiswaffe" zu verkaufen - Lustig ist der Satz trotzdem, da bei Verwendung eines anderen Lowers von der besagten Basiswaffe nicht mehr viel über bleibt :confusion-shrug:

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 11:06
von panhandle
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 19:11
Mountain Man hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 18:56
Benson hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 17:21
Aufbewahrung Wechselsystem und Lower getrennt ist eh klar, was mich nur gewundert hat ist ein Satz auf meinem Bescheid bzgl. Eintragung eines 9er Wechselsystems als Zubehör: „...weisen wir darauf hin, dass das eingetragene Zubehör nur in Verbindung mit der Waffe OA xxxyyy verwendet werden darf und ansonsten seine Gültigkeit verliert.“ :think:
Bezieht sich auf den Zubehöreintrag und (so eine BH im Bundesland Salzburg) meint: Sobald die Waffe die der Grund für den Zubehöreintrag ist, ohne das Zubehör verkauft wird, nimmt das Zubehör einen Platz auf der Waffenbesitzkarte ein. Du kannst also kein Zubehör ohne Basiswaffe haben. So hab ich das damals zumindest verstanden.
Das fällt aber mit 14.12 .
Dann ist keine Basiswaffe mehr nötig fürs Zubehör.
Hmmmm ned ganz bzw. alles was über 2 genehmigungspflichtige Zubehör(e) pro Kat B Platz darüber hinaus geht, unterliegt wiederum dem "alten" Procedere....

siehe §23 (3)
(3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist
der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der
Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer
behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1
zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen
Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.


g
Willi

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 11:24
von AUG-andy
Stimmt, aber bei wieviel Leuten trifft das auch zu ?
Die Wenigsten haben pro Platz zwei WS.
Bei meinen 6 Plätzen dürfte ich dann 12 WS statt der derzeitigen 5 WS besitzen.
Das trifft nur eine geringe Minderheit.