Re: Frage AR 15 Lower
Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 22:33
Ja aber verbauen darf ich ihn so nicht, also muss es irgendwas rechtliches sein .
Ist genau gleichzusetzen mit einem Griffstück.
Anscheinend schon
du darfst nicht durch anbau eines fuer sich bedeutungslosen zusatzteils aus einem platzfrei besitzbaren waffenzubehoer eine vollständige platzbedarfige ( geiler begriff...) waffe machen, WENN du nicht eh einen platz frei hast
so schauts ausBalistix hat geschrieben: ↑Do 10. Okt 2019, 06:13Das heißt im konkreten Fall also bspw Folgendes:
Zuhause liegen ein 223er AR und ein dazu gemeldeter 9er Wechselupper inkl dezidiertem 9er Lower. Will ich nun die 9er Kombi verwenden, bau ich vorher das 223er auseinander und bin damit auf der sicheren Seite.
Korrekt?
Ich sag nur viel Spaß beim Magazinen Meldenredstorm hat geschrieben: ↑Do 10. Okt 2019, 07:42so schauts ausBalistix hat geschrieben: ↑Do 10. Okt 2019, 06:13Das heißt im konkreten Fall also bspw Folgendes:
Zuhause liegen ein 223er AR und ein dazu gemeldeter 9er Wechselupper inkl dezidiertem 9er Lower. Will ich nun die 9er Kombi verwenden, bau ich vorher das 223er auseinander und bin damit auf der sicheren Seite.
Korrekt?
wenn ich alle meine lower melden müsste wäre ich im ar...![]()
Bezieht sich auf den Zubehöreintrag und (so eine BH im Bundesland Salzburg) meint: Sobald die Waffe die der Grund für den Zubehöreintrag ist, ohne das Zubehör verkauft wird, nimmt das Zubehör einen Platz auf der Waffenbesitzkarte ein. Du kannst also kein Zubehör ohne Basiswaffe haben. So hab ich das damals zumindest verstanden.Benson hat geschrieben: ↑Fr 11. Okt 2019, 17:21Aufbewahrung Wechselsystem und Lower getrennt ist eh klar, was mich nur gewundert hat ist ein Satz auf meinem Bescheid bzgl. Eintragung eines 9er Wechselsystems als Zubehör: „...weisen wir darauf hin, dass das eingetragene Zubehör nur in Verbindung mit der Waffe OA xxxyyy verwendet werden darf und ansonsten seine Gültigkeit verliert.“![]()
Das fällt aber mit 14.12 .Mountain Man hat geschrieben: ↑Fr 11. Okt 2019, 18:56Bezieht sich auf den Zubehöreintrag und (so eine BH im Bundesland Salzburg) meint: Sobald die Waffe die der Grund für den Zubehöreintrag ist, ohne das Zubehör verkauft wird, nimmt das Zubehör einen Platz auf der Waffenbesitzkarte ein. Du kannst also kein Zubehör ohne Basiswaffe haben. So hab ich das damals zumindest verstanden.Benson hat geschrieben: ↑Fr 11. Okt 2019, 17:21Aufbewahrung Wechselsystem und Lower getrennt ist eh klar, was mich nur gewundert hat ist ein Satz auf meinem Bescheid bzgl. Eintragung eines 9er Wechselsystems als Zubehör: „...weisen wir darauf hin, dass das eingetragene Zubehör nur in Verbindung mit der Waffe OA xxxyyy verwendet werden darf und ansonsten seine Gültigkeit verliert.“![]()
Das würde Einiges erklären; ist mir prinzipiell dann eh egal, da ich nicht vorhabe die "Basiswaffe" zu verkaufen - Lustig ist der Satz trotzdem, da bei Verwendung eines anderen Lowers von der besagten Basiswaffe nicht mehr viel über bleibtMountain Man hat geschrieben: ↑Fr 11. Okt 2019, 18:56Bezieht sich auf den Zubehöreintrag und (so eine BH im Bundesland Salzburg) meint: Sobald die Waffe die der Grund für den Zubehöreintrag ist, ohne das Zubehör verkauft wird, nimmt das Zubehör einen Platz auf der Waffenbesitzkarte ein. Du kannst also kein Zubehör ohne Basiswaffe haben. So hab ich das damals zumindest verstanden.Benson hat geschrieben: ↑Fr 11. Okt 2019, 17:21Aufbewahrung Wechselsystem und Lower getrennt ist eh klar, was mich nur gewundert hat ist ein Satz auf meinem Bescheid bzgl. Eintragung eines 9er Wechselsystems als Zubehör: „...weisen wir darauf hin, dass das eingetragene Zubehör nur in Verbindung mit der Waffe OA xxxyyy verwendet werden darf und ansonsten seine Gültigkeit verliert.“![]()
Hmmmm ned ganz bzw. alles was über 2 genehmigungspflichtige Zubehör(e) pro Kat B Platz darüber hinaus geht, unterliegt wiederum dem "alten" Procedere....AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 11. Okt 2019, 19:11Das fällt aber mit 14.12 .Mountain Man hat geschrieben: ↑Fr 11. Okt 2019, 18:56Bezieht sich auf den Zubehöreintrag und (so eine BH im Bundesland Salzburg) meint: Sobald die Waffe die der Grund für den Zubehöreintrag ist, ohne das Zubehör verkauft wird, nimmt das Zubehör einen Platz auf der Waffenbesitzkarte ein. Du kannst also kein Zubehör ohne Basiswaffe haben. So hab ich das damals zumindest verstanden.Benson hat geschrieben: ↑Fr 11. Okt 2019, 17:21Aufbewahrung Wechselsystem und Lower getrennt ist eh klar, was mich nur gewundert hat ist ein Satz auf meinem Bescheid bzgl. Eintragung eines 9er Wechselsystems als Zubehör: „...weisen wir darauf hin, dass das eingetragene Zubehör nur in Verbindung mit der Waffe OA xxxyyy verwendet werden darf und ansonsten seine Gültigkeit verliert.“![]()
Dann ist keine Basiswaffe mehr nötig fürs Zubehör.