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Re: 33er Glock Magazine

Verfasst: Mi 7. Nov 2018, 16:08
von Schmidl
Da gibt es gar nix zu interpretieren...
Lange Magazine sind in Zukunft verboten... Übergangsfrist zum Melden 2 Jahre.
Davon ausgenommen sind Sportschützen. Allerdings nur, wenn es Disziplinen gibt, wo lange Magazine notwendig sind.
Dann darf ich auch die bösen Magazine in die Waffen einführen. Ohne Sportschütze und Ausnahme für Kat. A darf ich sie in den 2 Jahren zwar besotzen, aber nicht benutzen...

Re: 33er Glock Magazine

Verfasst: Mi 7. Nov 2018, 23:18
von burggraben
Schmidl hat geschrieben:Da gibt es gar nix zu interpretieren...
Lange Magazine sind in Zukunft verboten... Übergangsfrist zum Melden 2 Jahre.
Davon ausgenommen sind Sportschützen. Allerdings nur, wenn es Disziplinen gibt, wo lange Magazine notwendig sind.
Dann darf ich auch die bösen Magazine in die Waffen einführen. Ohne Sportschütze und Ausnahme für Kat. A darf ich sie in den 2 Jahren zwar besotzen, aber nicht benutzen...

Es gibt in diesem Gesetz noch jede Menge Sachen die erst interpretiert und präzisiert werden müssen. Deswegen gibt es im Anschluss an die Gesetzwerdung dann noch Verordnungen und Runderlässe welche festlegen werden wie das Gesetz konkret ausgelegt wird und wie mit Regelungslücken umzugehen ist.

Re: 33er Glock Magazine

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 10:41
von Maddin
Schmidl hat geschrieben:Da gibt es gar nix zu interpretieren...
Lange Magazine sind in Zukunft verboten... Übergangsfrist zum Melden 2 Jahre.
Davon ausgenommen sind Sportschützen. Allerdings nur, wenn es Disziplinen gibt, wo lange Magazine notwendig sind.
Dann darf ich auch die bösen Magazine in die Waffen einführen. Ohne Sportschütze und Ausnahme für Kat. A darf ich sie in den 2 Jahren zwar besotzen, aber nicht benutzen...


Was mich ja wieder zu der Frage bringt wieso nicht einfach diese Genehmigung automatisch für alle bereits eingetragenen Kat. B Waffen bzw. WBK Besitzer erteilt wird. Wenn man schon so großen Wert auf Verwaltungsvereinfachung legt, wieso dann hier so kompliziert ?

Re: 33er Glock Magazine

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 16:39
von eXistenZ
Schmidl hat geschrieben:Da gibt es gar nix zu interpretieren...
Lange Magazine sind in Zukunft verboten... Übergangsfrist zum Melden 2 Jahre.
Davon ausgenommen sind Sportschützen. Allerdings nur, wenn es Disziplinen gibt, wo lange Magazine notwendig sind.
Dann darf ich auch die bösen Magazine in die Waffen einführen. Ohne Sportschütze und Ausnahme für Kat. A darf ich sie in den 2 Jahren zwar besotzen, aber nicht benutzen...

Mir fallen jetzt spontan keine Bewerbe ein wo ein 33er Mag notwendig bzw. wo 33 Schuss überhaupt erlaubt wären.
Gibt es da irgend etwas?

Re: 33er Glock Magazine

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 16:50
von chita
IPSC PCC braucht mans zB, wenn man mit Glock Lower schießt.

Re: 33er Glock Magazine

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 17:24
von Schmidl
eXistenZ hat geschrieben:
Schmidl hat geschrieben:Da gibt es gar nix zu interpretieren...
Lange Magazine sind in Zukunft verboten... Übergangsfrist zum Melden 2 Jahre.
Davon ausgenommen sind Sportschützen. Allerdings nur, wenn es Disziplinen gibt, wo lange Magazine notwendig sind.
Dann darf ich auch die bösen Magazine in die Waffen einführen. Ohne Sportschütze und Ausnahme für Kat. A darf ich sie in den 2 Jahren zwar besotzen, aber nicht benutzen...

Mir fallen jetzt spontan keine Bewerbe ein wo ein 33er Mag notwendig bzw. wo 33 Schuss überhaupt erlaubt wären.
Gibt es da irgend etwas?


Wie unten geschrieben PCC. Man kann auch mit einer Glock in der Open starten. Macht wenig Sinn, aber man kann...

Maddin hat geschrieben:
Schmidl hat geschrieben:Da gibt es gar nix zu interpretieren...
Lange Magazine sind in Zukunft verboten... Übergangsfrist zum Melden 2 Jahre.
Davon ausgenommen sind Sportschützen. Allerdings nur, wenn es Disziplinen gibt, wo lange Magazine notwendig sind.
Dann darf ich auch die bösen Magazine in die Waffen einführen. Ohne Sportschütze und Ausnahme für Kat. A darf ich sie in den 2 Jahren zwar besotzen, aber nicht benutzen...


Was mich ja wieder zu der Frage bringt wieso nicht einfach diese Genehmigung automatisch für alle bereits eingetragenen Kat. B Waffen bzw. WBK Besitzer erteilt wird. Wenn man schon so großen Wert auf Verwaltungsvereinfachung legt, wieso dann hier so kompliziert ?


Weil die Umsetzung der EU Richtlinie ja genau darauf abzielt, dass eben nicht jeder die langen Magazine besitzen darf...
Und in Hinblick auf die Magazine ist es eindeutig geschrieben... da gibt es keine Notwendigkeit für irgendwelche zusätzlichen Erlässe....

Re: 33er Glock Magazine

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 18:13
von eXistenZ
chita hat geschrieben:IPSC PCC braucht mans zB, wenn man mit Glock Lower schießt.

Ok danke. Also gilt da dann diese 170 mm Beschränkung nicht.

Re: 33er Glock Magazine

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 18:29
von Myon
Nein, ab Jänner dann maximal 32 Schuss beim start im Magazin. Bis Jänner soviele du willst beim start drinnen.

Re: 33er Glock Magazine

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 22:43
von Maddin
Schmidl hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:
Schmidl hat geschrieben:Da gibt es gar nix zu interpretieren...
Lange Magazine sind in Zukunft verboten... Übergangsfrist zum Melden 2 Jahre.
Davon ausgenommen sind Sportschützen. Allerdings nur, wenn es Disziplinen gibt, wo lange Magazine notwendig sind.
Dann darf ich auch die bösen Magazine in die Waffen einführen. Ohne Sportschütze und Ausnahme für Kat. A darf ich sie in den 2 Jahren zwar besotzen, aber nicht benutzen...

Mir fallen jetzt spontan keine Bewerbe ein wo ein 33er Mag notwendig bzw. wo 33 Schuss überhaupt erlaubt wären.
Gibt es da irgend etwas?


Wie unten geschrieben PCC. Man kann auch mit einer Glock in der Open starten. Macht wenig Sinn, aber man kann...

Maddin hat geschrieben:
Schmidl hat geschrieben:Da gibt es gar nix zu interpretieren...
Lange Magazine sind in Zukunft verboten... Übergangsfrist zum Melden 2 Jahre.
Davon ausgenommen sind Sportschützen. Allerdings nur, wenn es Disziplinen gibt, wo lange Magazine notwendig sind.
Dann darf ich auch die bösen Magazine in die Waffen einführen. Ohne Sportschütze und Ausnahme für Kat. A darf ich sie in den 2 Jahren zwar besotzen, aber nicht benutzen...


Was mich ja wieder zu der Frage bringt wieso nicht einfach diese Genehmigung automatisch für alle bereits eingetragenen Kat. B Waffen bzw. WBK Besitzer erteilt wird. Wenn man schon so großen Wert auf Verwaltungsvereinfachung legt, wieso dann hier so kompliziert ?


Weil die Umsetzung der EU Richtlinie ja genau darauf abzielt, dass eben nicht jeder die langen Magazine besitzen darf...
Und in Hinblick auf die Magazine ist es eindeutig geschrieben... da gibt es keine Notwendigkeit für irgendwelche zusätzlichen Erlässe....


Wer schon hat darf behalten. Und wer bitte hat einen HA und keines der entsprechenden Magazine ? Das wird ein geringer einstelliger Prozentsatz sein, wenn überhaupt. Da mach ich im ZWR ein Feld mit einem Häkchen und fertig. So gibts eine Flut an Briefen, E-Mails und jede Menge Arbeit für die Behörden.

Beim Neuerwerb macht die Meldung ja auch Sinn. Das gibts in Zukunft nur noch für Sportschütze neu.

Re: 33er Glock Magazine

Verfasst: Sa 31. Aug 2019, 16:51
von -Foxford-
Hallo!

Das Thema ist jetzt schon fast ein Jahr alt und ich wollte mal fragen wie das jetzt aussieht mit den übergroßen Magazine für die Pistolen.
Hat sich da jetzt schon was ergeben oder sind ab nächstes Jahr die überlangen Magazine wie zum Beispiel die 33er Magazine für die Glock 17 verboten bzw. müssen registriert werden?
Sollte man sich ein paar von diesen überlangen Magazinen noch hamstern und taugen die überhaupt was für die Glock bzw. laufen die bei der Länge noch störungsfrei?
Sind die 33er Magazine eigentlich mit allen Glock 17 der Gen3, Gen4 und Gen5 kompatibel?

Re: 33er Glock Magazine

Verfasst: Sa 31. Aug 2019, 18:34
von AUG-andy
-Foxford- hat geschrieben:
Sa 31. Aug 2019, 16:51
Hallo!

Das Thema ist jetzt schon fast ein Jahr alt und ich wollte mal fragen wie das jetzt aussieht mit den übergroßen Magazine für die Pistolen.
Hat sich da jetzt schon was ergeben oder sind ab nächstes Jahr die überlangen Magazine wie zum Beispiel die 33er Magazine für die Glock 17 verboten bzw. müssen registriert werden?
Sollte man sich ein paar von diesen überlangen Magazinen noch hamstern und taugen die überhaupt was für die Glock bzw. laufen die bei der Länge noch störungsfrei?
Sind die 33er Magazine eigentlich mit allen Glock 17 der Gen3, Gen4 und Gen5 kompatibel?
Wenn dann nur original Glock Magazine.
Die meisten Nachbauten funktionieren mal gut mal weniger gut .
Passen in alle Glock 17 .
Ein paar Stück können nie schaden, sollte es doch anders kommen im Dezember.

Re: 33er Glock Magazine

Verfasst: So 1. Sep 2019, 13:46
von spareribs
Ich denke, die Ex- Ostblockstaaten werden der EU was gacken und dort kann man die ohne weiteres kaufen und was die Wappler der EU nicht bedacht haben .....der Schwarzmarkt wird blühen...und ein Paar arme Würschteln werden wegen einem deppaten Magazin verurteilt.