redstorm hat geschrieben:kuni hat geschrieben:Ich bin heute zum Händler gegangen. Er hat die Jagdkarte kopiert, den Einzahlungsbeleg und meine Daten aufgeschrieben. Das ganze hat er dann im ZWR eingetragen - gibt dort ein eigenes Feld für Schalldämpfer.
sehr interessant
laut der broschüre der arge sicherheut die gerhard heute gepostet hat ist eine eintragung nicht notwendig
Die Überlassung (Kauf) eines Schalldämpfers an einen Jäger muss nicht der Waffenbehörde gemeldet werden und wird nicht im Zentralen Waffenregister registriert
https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf
Noch ist die Meldung eh nur am Papier gemacht worden - daher alle Kopien der Dokumente. Es wusste heute morgen weder die BH noch die Innung ob Melden ja - oder nein. Es wurde im ZWR die Möglichkeit der Meldung geschaffen, das Feld ist da - die meisten Marken hinterlegt etc. Ob Notwendig oder nicht kommt vermutlich in den nächsten Tagen raus.
Mein Büma hat die Daten - wenn notwendig klopft er es rein, wenn nicht, dann eben nicht.