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Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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kuni
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von kuni » Mi 2. Jan 2019, 19:12

redstorm hat geschrieben:
kuni hat geschrieben:Ich bin heute zum Händler gegangen. Er hat die Jagdkarte kopiert, den Einzahlungsbeleg und meine Daten aufgeschrieben. Das ganze hat er dann im ZWR eingetragen - gibt dort ein eigenes Feld für Schalldämpfer.


sehr interessant
laut der broschüre der arge sicherheut die gerhard heute gepostet hat ist eine eintragung nicht notwendig

Die Überlassung (Kauf) eines Schalldämpfers an einen Jäger muss nicht der Waffenbehörde gemeldet werden und wird nicht im Zentralen Waffenregister registriert

https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf



Noch ist die Meldung eh nur am Papier gemacht worden - daher alle Kopien der Dokumente. Es wusste heute morgen weder die BH noch die Innung ob Melden ja - oder nein. Es wurde im ZWR die Möglichkeit der Meldung geschaffen, das Feld ist da - die meisten Marken hinterlegt etc. Ob Notwendig oder nicht kommt vermutlich in den nächsten Tagen raus.

Mein Büma hat die Daten - wenn notwendig klopft er es rein, wenn nicht, dann eben nicht.

gewo
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von gewo » Mi 2. Jan 2019, 19:14

kuni hat geschrieben:
redstorm hat geschrieben:
kuni hat geschrieben:Ich bin heute zum Händler gegangen. Er hat die Jagdkarte kopiert, den Einzahlungsbeleg und meine Daten aufgeschrieben. Das ganze hat er dann im ZWR eingetragen - gibt dort ein eigenes Feld für Schalldämpfer.


sehr interessant
laut der broschüre der arge sicherheut die gerhard heute gepostet hat ist eine eintragung nicht notwendig

Die Überlassung (Kauf) eines Schalldämpfers an einen Jäger muss nicht der Waffenbehörde gemeldet werden und wird nicht im Zentralen Waffenregister registriert

https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf



Noch ist die Meldung eh nur am Papier gemacht worden - daher alle Kopien der Dokumente. Es wusste heute morgen weder die BH noch die Innung ob Melden ja - oder nein. Es wurde im ZWR die Möglichkeit der Meldung geschaffen, das Feld ist da - die meisten Marken hinterlegt etc. Ob Notwendig oder nicht kommt vermutlich in den nächsten Tagen raus.

Mein Büma hat die Daten - wenn notwendig klopft er es rein, wenn nicht, dann eben nicht.


tja, auch so ein oxymon

das gesetz sagt:
an die behoerde melden lt. §28
vom waffenbuch keine rede

das BMI sagt:
bitte NICHT melden
aber ins waffenbuch eintragen ...

*seufz*
wird sich hoffentlich die tage mal aufklaeren ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

kuni
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von kuni » Mi 2. Jan 2019, 19:16

ssg69koppi hat geschrieben:Welches Bundesland bist du kuni?
Hast also nur beim Händler bestellt und der regelt das dann mit der Meldung?
Auf der BH warst vorher nicht?

Lg


Steiermark
Einfach zum Büma - gewünschtes Modell herausgesucht, Jagdkarte vorgelegt und bezahlt.

Er hat heute morgen auch die Sachbearbeiterin auf der BH angerufen - diese meinte "die meisten Infos haben wir aus der Tageszeitung und diversen Internetforen". Sie hofft auf ein Rundschrieben in den nächsten Stunden/Tagen.

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von ssg69koppi » Mi 2. Jan 2019, 19:47

Ok, ich werd morgen mal meinen BüMa dazu verhören, mal schaun was er dazu sagt 8-)
Grüße ausn Woidviertel :at1:

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von utc37 » Mi 2. Jan 2019, 20:37

kuni hat geschrieben:... Sachbearbeiterin auf der BH angerufen - diese meinte "die meisten Infos haben wir aus der Tageszeitung und diversen Internetforen"....


Es ist mir eine Ehre der Behörde mit dem Starten dieses Threads eine Hilfe in Vollziehung von Gesetzen gegeben zu haben :D

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von Musashi » Do 3. Jan 2019, 07:32

gewo hat geschrieben:das gesetz sagt:
an die behoerde melden lt. §28
vom waffenbuch keine rede

das BMI sagt:
bitte NICHT melden
aber ins waffenbuch eintragen ...

*seufz*
wird sich hoffentlich die tage mal aufklaeren ...


Schreibst du dann bitte hier, wie das jetzt gehandhabt gehört? Bzw zu welchem Schluss du gekommen bist? Ich würde schon gerne wissen, wer was bei mir im zwr eintragen muss - oder eben nicht.
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von JollyJumper » Do 3. Jan 2019, 08:41

Mündungsfeuerdämpfer an Kat. B dürften nun auch nicht mehr verboten sein?!

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von ssg69koppi » Do 3. Jan 2019, 18:34

So, hab heute meinen Bixner (NÖ) dazu befragt!

Ich brauche nur bei Ihm eine gültige Jagdkarte vorweisen und dann bestellt er mir schon einen :)
Die Meldung bei der Behörde wird auch von Ihm gemacht sodass ich nicht mehr extra zur BH laufen muss ;)

Klingt recht einfach und ich werd das auch genau so machen !

Lg
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von Sauer202 » Fr 4. Jan 2019, 07:39

Bdave hat geschrieben:Schalldämpfer für Jäger
Führen von Kat B bei der Jagd
Entzug der Jagdkarte bei Waffenverbot
Vorläufiges Waffenverbot durch Organ der öffentl. Aufsicht möglich.
Gewehrscheinwerfer erlaubt
Sportschütze Edelversion
Händler müssen verdächtige Transaktionen melden
Keine Waffen (zB auch Messer) für Drittstaatsangehörige
Waffenpass für Militärpolizei und Justizwache
WBK Erweiterung Neu


Entzug der Jagdkarte durch Organe der öffentlichen Aufsicht ist nicht möglich. §13 Abs.1 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _I_97.html

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von Hirschberg » Fr 4. Jan 2019, 08:00

gewo hat geschrieben:...
das gesetz sagt:
an die behoerde melden lt. §28
vom waffenbuch keine rede
...

Was hat ein SD für Jagdwaffen mit dem §28 zu tun, ich sehe den Zusammenhang nicht?
Gruß
H.

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von harri678 » Fr 4. Jan 2019, 08:14

JollyJumper hat geschrieben:Mündungsfeuerdämpfer an Kat. B dürften nun auch nicht mehr verboten sein?!


Das würde mich auch interessieren.

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von Markus_H » Fr 4. Jan 2019, 09:03

Sauer202 hat geschrieben:
Bdave hat geschrieben:Schalldämpfer für Jäger
Führen von Kat B bei der Jagd
Entzug der Jagdkarte bei Waffenverbot
Vorläufiges Waffenverbot durch Organ der öffentl. Aufsicht möglich.
Gewehrscheinwerfer erlaubt
Sportschütze Edelversion
Händler müssen verdächtige Transaktionen melden
Keine Waffen (zB auch Messer) für Drittstaatsangehörige
Waffenpass für Militärpolizei und Justizwache
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Entzug der Jagdkarte durch Organe der öffentlichen Aufsicht ist nicht möglich. §13 Abs.1 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _I_97.html

Interessant! Wurde der einstimmig beschlossene Entschließungsantrag einfach ignoriert da nicht bindend oder kommt das noch? Abnahme der Jagdkarte bei Verhängung eines vorläufigen Waffenverbotes

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von HowlingWolf » Fr 4. Jan 2019, 09:30

Markus_H hat geschrieben:Interessant! Wurde der einstimmig beschlossene Entschließungsantrag einfach ignoriert da nicht bindend oder kommt das noch? Abnahme der Jagdkarte bei Verhängung eines vorläufigen Waffenverbotes
Schau dir den Text des Entschließungsantrages an, dann wird es klarer. Da das Jagdrecht Ländersache ist, muss man erstmal mit den neun Landesregierungen (!) verhandeln... :doh:

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von Sauer202 » Fr 4. Jan 2019, 10:43

Zum Glück ist das Jagdgesetz Landessache. Da die meisten Länder schwarz sind bzw. Eine absolute Mehrheit haben, wird da sicher nichts kommen. Unter dieser Sicherheit hat man auch um Frieden zu haben dem Entschließungsantrag zugestimmt.

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von Maddin » Fr 4. Jan 2019, 11:42

Sauer202 hat geschrieben:Zum Glück ist das Jagdgesetz Landessache. Da die meisten Länder schwarz sind bzw. Eine absolute Mehrheit haben, wird da sicher nichts kommen. Unter dieser Sicherheit hat man auch um Frieden zu haben dem Entschließungsantrag zugestimmt.


Die Abnahme der Jagdkarte bei Waffenverbot wäre nachvollziehbar und stimmt auch gut mit den übrigen Verschärfungen des neuen Waffengesetz zusammen. An den gut gemeinten Frieden glaub ich da persönlich eher weniger...

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