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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Mi 2. Jan 2019, 19:12
von kuni
redstorm hat geschrieben:
kuni hat geschrieben:Ich bin heute zum Händler gegangen. Er hat die Jagdkarte kopiert, den Einzahlungsbeleg und meine Daten aufgeschrieben. Das ganze hat er dann im ZWR eingetragen - gibt dort ein eigenes Feld für Schalldämpfer.


sehr interessant
laut der broschüre der arge sicherheut die gerhard heute gepostet hat ist eine eintragung nicht notwendig

Die Überlassung (Kauf) eines Schalldämpfers an einen Jäger muss nicht der Waffenbehörde gemeldet werden und wird nicht im Zentralen Waffenregister registriert

https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf



Noch ist die Meldung eh nur am Papier gemacht worden - daher alle Kopien der Dokumente. Es wusste heute morgen weder die BH noch die Innung ob Melden ja - oder nein. Es wurde im ZWR die Möglichkeit der Meldung geschaffen, das Feld ist da - die meisten Marken hinterlegt etc. Ob Notwendig oder nicht kommt vermutlich in den nächsten Tagen raus.

Mein Büma hat die Daten - wenn notwendig klopft er es rein, wenn nicht, dann eben nicht.

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Mi 2. Jan 2019, 19:14
von gewo
kuni hat geschrieben:
redstorm hat geschrieben:
kuni hat geschrieben:Ich bin heute zum Händler gegangen. Er hat die Jagdkarte kopiert, den Einzahlungsbeleg und meine Daten aufgeschrieben. Das ganze hat er dann im ZWR eingetragen - gibt dort ein eigenes Feld für Schalldämpfer.


sehr interessant
laut der broschüre der arge sicherheut die gerhard heute gepostet hat ist eine eintragung nicht notwendig

Die Überlassung (Kauf) eines Schalldämpfers an einen Jäger muss nicht der Waffenbehörde gemeldet werden und wird nicht im Zentralen Waffenregister registriert

https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf



Noch ist die Meldung eh nur am Papier gemacht worden - daher alle Kopien der Dokumente. Es wusste heute morgen weder die BH noch die Innung ob Melden ja - oder nein. Es wurde im ZWR die Möglichkeit der Meldung geschaffen, das Feld ist da - die meisten Marken hinterlegt etc. Ob Notwendig oder nicht kommt vermutlich in den nächsten Tagen raus.

Mein Büma hat die Daten - wenn notwendig klopft er es rein, wenn nicht, dann eben nicht.


tja, auch so ein oxymon

das gesetz sagt:
an die behoerde melden lt. §28
vom waffenbuch keine rede

das BMI sagt:
bitte NICHT melden
aber ins waffenbuch eintragen ...

*seufz*
wird sich hoffentlich die tage mal aufklaeren ...

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Mi 2. Jan 2019, 19:16
von kuni
ssg69koppi hat geschrieben:Welches Bundesland bist du kuni?
Hast also nur beim Händler bestellt und der regelt das dann mit der Meldung?
Auf der BH warst vorher nicht?

Lg


Steiermark
Einfach zum Büma - gewünschtes Modell herausgesucht, Jagdkarte vorgelegt und bezahlt.

Er hat heute morgen auch die Sachbearbeiterin auf der BH angerufen - diese meinte "die meisten Infos haben wir aus der Tageszeitung und diversen Internetforen". Sie hofft auf ein Rundschrieben in den nächsten Stunden/Tagen.

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Mi 2. Jan 2019, 19:47
von ssg69koppi
Ok, ich werd morgen mal meinen BüMa dazu verhören, mal schaun was er dazu sagt 8-)

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Mi 2. Jan 2019, 20:37
von utc37
kuni hat geschrieben:... Sachbearbeiterin auf der BH angerufen - diese meinte "die meisten Infos haben wir aus der Tageszeitung und diversen Internetforen"....


Es ist mir eine Ehre der Behörde mit dem Starten dieses Threads eine Hilfe in Vollziehung von Gesetzen gegeben zu haben :D

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Do 3. Jan 2019, 07:32
von Musashi
gewo hat geschrieben:das gesetz sagt:
an die behoerde melden lt. §28
vom waffenbuch keine rede

das BMI sagt:
bitte NICHT melden
aber ins waffenbuch eintragen ...

*seufz*
wird sich hoffentlich die tage mal aufklaeren ...


Schreibst du dann bitte hier, wie das jetzt gehandhabt gehört? Bzw zu welchem Schluss du gekommen bist? Ich würde schon gerne wissen, wer was bei mir im zwr eintragen muss - oder eben nicht.

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Do 3. Jan 2019, 08:41
von JollyJumper
Mündungsfeuerdämpfer an Kat. B dürften nun auch nicht mehr verboten sein?!

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Do 3. Jan 2019, 18:34
von ssg69koppi
So, hab heute meinen Bixner (NÖ) dazu befragt!

Ich brauche nur bei Ihm eine gültige Jagdkarte vorweisen und dann bestellt er mir schon einen :)
Die Meldung bei der Behörde wird auch von Ihm gemacht sodass ich nicht mehr extra zur BH laufen muss ;)

Klingt recht einfach und ich werd das auch genau so machen !

Lg

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 07:39
von Sauer202
Bdave hat geschrieben:Schalldämpfer für Jäger
Führen von Kat B bei der Jagd
Entzug der Jagdkarte bei Waffenverbot
Vorläufiges Waffenverbot durch Organ der öffentl. Aufsicht möglich.
Gewehrscheinwerfer erlaubt
Sportschütze Edelversion
Händler müssen verdächtige Transaktionen melden
Keine Waffen (zB auch Messer) für Drittstaatsangehörige
Waffenpass für Militärpolizei und Justizwache
WBK Erweiterung Neu


Entzug der Jagdkarte durch Organe der öffentlichen Aufsicht ist nicht möglich. §13 Abs.1 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _I_97.html

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 08:00
von Hirschberg
gewo hat geschrieben:...
das gesetz sagt:
an die behoerde melden lt. §28
vom waffenbuch keine rede
...

Was hat ein SD für Jagdwaffen mit dem §28 zu tun, ich sehe den Zusammenhang nicht?

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 08:14
von harri678
JollyJumper hat geschrieben:Mündungsfeuerdämpfer an Kat. B dürften nun auch nicht mehr verboten sein?!


Das würde mich auch interessieren.

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 09:03
von Markus_H
Sauer202 hat geschrieben:
Bdave hat geschrieben:Schalldämpfer für Jäger
Führen von Kat B bei der Jagd
Entzug der Jagdkarte bei Waffenverbot
Vorläufiges Waffenverbot durch Organ der öffentl. Aufsicht möglich.
Gewehrscheinwerfer erlaubt
Sportschütze Edelversion
Händler müssen verdächtige Transaktionen melden
Keine Waffen (zB auch Messer) für Drittstaatsangehörige
Waffenpass für Militärpolizei und Justizwache
WBK Erweiterung Neu


Entzug der Jagdkarte durch Organe der öffentlichen Aufsicht ist nicht möglich. §13 Abs.1 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _I_97.html

Interessant! Wurde der einstimmig beschlossene Entschließungsantrag einfach ignoriert da nicht bindend oder kommt das noch? Abnahme der Jagdkarte bei Verhängung eines vorläufigen Waffenverbotes

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 09:30
von HowlingWolf
Markus_H hat geschrieben:Interessant! Wurde der einstimmig beschlossene Entschließungsantrag einfach ignoriert da nicht bindend oder kommt das noch? Abnahme der Jagdkarte bei Verhängung eines vorläufigen Waffenverbotes
Schau dir den Text des Entschließungsantrages an, dann wird es klarer. Da das Jagdrecht Ländersache ist, muss man erstmal mit den neun Landesregierungen (!) verhandeln... :doh:

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 10:43
von Sauer202
Zum Glück ist das Jagdgesetz Landessache. Da die meisten Länder schwarz sind bzw. Eine absolute Mehrheit haben, wird da sicher nichts kommen. Unter dieser Sicherheit hat man auch um Frieden zu haben dem Entschließungsantrag zugestimmt.

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 11:42
von Maddin
Sauer202 hat geschrieben:Zum Glück ist das Jagdgesetz Landessache. Da die meisten Länder schwarz sind bzw. Eine absolute Mehrheit haben, wird da sicher nichts kommen. Unter dieser Sicherheit hat man auch um Frieden zu haben dem Entschließungsantrag zugestimmt.


Die Abnahme der Jagdkarte bei Waffenverbot wäre nachvollziehbar und stimmt auch gut mit den übrigen Verschärfungen des neuen Waffengesetz zusammen. An den gut gemeinten Frieden glaub ich da persönlich eher weniger...