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Verwahrung Bankschließfach
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verwahrung Bankschließfach
1) Man kann beim Antrag nur einen Grund angeben. Zumindest sieht die Eingabemaske nur eine Begründung vor. (Qualifiziert) empfohlen wurde SV anzugeben. Warum und weshalb wurde bereits mehrfach im Forum erläutert.
2) Mir ist kein Fall bekannt bei dem der Wegfall des Rechtfertigungsgrundes zu einem Entzug der WBK geführt hat. Sicher ist aber, dass die Prüfung der Aktualität des Rechtfertigungsgrundes nicht Teil der Verwahrungskontrolle ist.
2) Mir ist kein Fall bekannt bei dem der Wegfall des Rechtfertigungsgrundes zu einem Entzug der WBK geführt hat. Sicher ist aber, dass die Prüfung der Aktualität des Rechtfertigungsgrundes nicht Teil der Verwahrungskontrolle ist.
Re: Verwahrung Bankschließfach
meinen Antrag habe ich noch analog mit Kuli ausgefüllt im vorigen Jahrtausend. Damals wurde mir vom Sachbearbeiter geraten alle Gründe als Rechtfertigung an zu geben.
Und ja, bei einer Kontrolle Anfang der 2000er Jahre (oder Ende der 90er, weis ich nicht mehr genau) wurde ausdrücklich darauf geschaut das ich eh eine FFW daheim habe (wegen der SV).
Und ja, bei einer Kontrolle Anfang der 2000er Jahre (oder Ende der 90er, weis ich nicht mehr genau) wurde ausdrücklich darauf geschaut das ich eh eine FFW daheim habe (wegen der SV).
Re: Verwahrung Bankschließfach
ich bin sicher dass du hier einen falschen eindruck vom vorgang gewonnen hasttousibaer hat geschrieben: Und ja, bei einer Kontrolle Anfang der 2000er Jahre (oder Ende der 90er, weis ich nicht mehr genau) wurde ausdrücklich darauf geschaut das ich eh eine FFW daheim habe (wegen der SV).
die beamten die ueberpruefen sehen nicht was du als grund angegeben hast
es gibt fuer sie keinen grund "darauf zu schauen"
das ist auch nicht ihr dienstauftrag
es ist bedeutungslos
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Verwahrung Bankschließfach
Was dann schlußendlich als Begründung im System gelandet ist kannst du ja mal deinen Bearbeiter fragen, falls es dich wirklich interessiert.
Die Geschichte von der Kontrolle find ich aber lustig. Also hat die Polizei kontrolliert ob du die Waffe eh zur SV bereithältst (also möglichst griffbereit neben dem Bett und geladen)? Und wenn die Waffe ohne Munition im Safe im Keller gelegen hätte wäre das ein Problem gewesen? Voll geil
Die Geschichte von der Kontrolle find ich aber lustig. Also hat die Polizei kontrolliert ob du die Waffe eh zur SV bereithältst (also möglichst griffbereit neben dem Bett und geladen)? Und wenn die Waffe ohne Munition im Safe im Keller gelegen hätte wäre das ein Problem gewesen? Voll geil

Re: Verwahrung Bankschließfach
Nö, war ungeladen. Hat aber trotzdem gereicht 
War aber nicht die einzige Kontrolle, bei der "Privatmeinungen" kund getan wurden. Ist mittlerweile besser geworden. Und seitdem ich auch immer das aktuelle Waffengesetz samt Erlässe zur Hand habe bin ja auch besser gegen solche Äusserungen gewappnet

War aber nicht die einzige Kontrolle, bei der "Privatmeinungen" kund getan wurden. Ist mittlerweile besser geworden. Und seitdem ich auch immer das aktuelle Waffengesetz samt Erlässe zur Hand habe bin ja auch besser gegen solche Äusserungen gewappnet

Re: Verwahrung Bankschließfach
Also ich habe meine WBK in Wien abgegeben im März 2018 und wollte NUR SV angeben aber der SB meinte zu mir ich MUSS 2 Gründe nennen, erst war ich überrumpelt aber habe natürlich auch Sportschütze angegeben.gewo hat geschrieben:ich hab keine ahnung wer das raet aber du kannst eh nur einen grund angebentousibaer hat geschrieben: Ist das nicht einer der Gründe warum beim Antrag auf eine WBK geraten wird, alle Gründe (SV, Sport, sammeln) an zu geben?
das feld ist ein auswahlfeld mit drop down menue ...
EIN feld
Re: Verwahrung Bankschließfach
Bei mir war das genaue Gegenteil. Ich hab beides angegeben, daraufhin hat der SB den Bildschirm zu mir gedreht und mir das Auswahlfeld gezeigt: "Sie müssen sich schon entscheiden, i kann nur eines auswählen"...eXo hat geschrieben: Also ich habe meine WBK in Wien abgegeben im März 2018 und wollte NUR SV angeben aber der SB meinte zu mir ich MUSS 2 Gründe nennen, erst war ich überrumpelt aber habe natürlich auch Sportschütze angegeben.
Re: Verwahrung Bankschließfach
Vermutlich deswegen weil bei meinen Antrag die edv ausgefallen ist und er es am Formular ausgefüllt hat und meinte er gibt es nacher ins System ein.fast12 hat geschrieben:Bei mir war das genaue Gegenteil. Ich hab beides angegeben, daraufhin hat der SB den Bildschirm zu mir gedreht und mir das Auswahlfeld gezeigt: "Sie müssen sich schon entscheiden, i kann nur eines auswählen"...eXo hat geschrieben: Also ich habe meine WBK in Wien abgegeben im März 2018 und wollte NUR SV angeben aber der SB meinte zu mir ich MUSS 2 Gründe nennen, erst war ich überrumpelt aber habe natürlich auch Sportschütze angegeben.
Auf dem Formular Stand auch 2 Auswahl.
Re: Verwahrung Bankschließfach
Bankschließfach im Tresorraum ist rechtlich gesehen eh kein Problem.AUG-andy hat geschrieben:Du irrst!Jo_Kux hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank zu einer scharfen FFW innerhalb ihrer Geschäftsräume JA gesagt hat.
Beim besten Willen nicht.
Bei der Kontrolle würd ich echt gern das Gesicht der Beamten sehen, wenn du ihnen sagst, dass die Waffe "Wo anders" liegt.
Ich glaub eher da pflanzt uns wer
Ich selbst habe einen Teil der FFW ( ungeladen !!! ) im Bankschließfach liegen.
Das größte Fach hat ein Ausmaß von ca. 30x30x60 cm .
Die Schließfächer sind mit einem Doppelbartschlüssel versperrt und das ganze ist in einem Saferaum mit 75cm dicker Sahlbetontür sicher verschlossen.
Da bringst schon eine Menge rein.
Laut Vertrag darf fast alles rein außer Sprengstoff und radioaktive Dinge.
Der Filialleiter hat mir auch mitgeteilt das sehr viele Leute das machen und er kein Problem damit hat . Geht am Land hält leichter weil jeder jeden kennt .
Es handelt sich übrigens um eine Raika-Filiale.
Weiß nicht wer das kennt aber vorallem am Land gibts auch Schließfächer im Außenbereich. Das wird eher nicht zulässig sein...
Re: Verwahrung Bankschließfach
Tousibaer, wir sind hier im Waffenrechtunterforum, ich ersuche Dich daher Deine Behauptungen hier mit Gesetzen zu unterlegen und ansonsten die Füße still zu halten. Es wurde hier bereits vieles Falsches geschrieben, was aber vermeidbar wäre wenn man hier seine Behauptungen oder auch unterschwellige Fragestellungen UNTERMAUERT. Als Jurist ist mir seit langer Zeit die Lust vergangen, mich hier aktiv einzubringen, weil hier einfach zu viele Nichts- oder (schlimmer) Halbwissenden falsche oder unscharf formulierte Beiträge absondern ohne konkrete Belege.
Ich schreibe auch in medizinischen Foren kein Halbwissen nieder, was doch für andere negative Konsequenzen haben könnte. Machts es doch bitte hier genauso.
Diskutieren ja, dann aber, wenn man eine Behauptung aufstellt bitte bitte bitte untermauern. danke.
Ich schreibe auch in medizinischen Foren kein Halbwissen nieder, was doch für andere negative Konsequenzen haben könnte. Machts es doch bitte hier genauso.
Diskutieren ja, dann aber, wenn man eine Behauptung aufstellt bitte bitte bitte untermauern. danke.
Re: Verwahrung Bankschließfach
Bitte aber auch unterscheiden ob man etwas behauptet oder eine Erfahrung, auch wenn sie rechtlich nicht haltbar wäre , bekanntgab.aragorn hat geschrieben:Tousibaer, wir sind hier im Waffenrechtunterforum, ich ersuche Dich daher Deine Behauptungen hier mit Gesetzen zu unterlegen und ansonsten die Füße still zu halten. Es wurde hier bereits vieles Falsches geschrieben, was aber vermeidbar wäre wenn man hier seine Behauptungen oder auch unterschwellige Fragestellungen UNTERMAUERT. Als Jurist ist mir seit langer Zeit die Lust vergangen, mich hier aktiv einzubringen, weil hier einfach zu viele Nichts- oder (schlimmer) Halbwissenden falsche oder unscharf formulierte Beiträge absondern ohne konkrete Belege.
Ich schreibe auch in medizinischen Foren kein Halbwissen nieder, was doch für andere negative Konsequenzen haben könnte. Machts es doch bitte hier genauso.
Diskutieren ja, dann aber, wenn man eine Behauptung aufstellt bitte bitte bitte untermauern. danke.
Und wenn ich Jurist wäre und genau weiß wie es handzuhaben ist, bzw. wüsste wo ich einen Gesetztestext finden kann, dann gebe ich einen Verbindlichen Rat ab, oder eben nix....
Wäre eine Möglichkeit, mein ich mal...
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
John Wayne
Re: Verwahrung Bankschließfach
Nein. Die Sache ist diese, wenn ich hier etwas behaupte, dann untermaure ich das oder bin ruhig aber schreib hier sicher nichts Falsches rein.
Mir ist das auch egal, ich weiss, ob ich meine "scharfe" Waffe auch im Bankschliessfach, im Banksafe oder am Zweitwohnsitz verwahren darf oder ob ich in jeder Sekunde meines Lebens Zugriff darauf haben muss und ob das etwas mit dem Gutduenken des Schaltermanns bei der RAIKA zu tun hat und ob der Wahlbeisitzer ist oder nicht. Und wenn ich mir wo nicht sicher bin, dann weiss ich, wo ich nachschauen muss, gibt ja gesetzliche Bestimmungen, auch wenns natuerlich leicher ist und man sagt was man glaubt und was einem der Spetzi vom Nachbarn, der mal einen Polizisten im youtube gesehen hat, nach vier Bier erzaehlt hat.
Mir ist das auch egal, ich weiss, ob ich meine "scharfe" Waffe auch im Bankschliessfach, im Banksafe oder am Zweitwohnsitz verwahren darf oder ob ich in jeder Sekunde meines Lebens Zugriff darauf haben muss und ob das etwas mit dem Gutduenken des Schaltermanns bei der RAIKA zu tun hat und ob der Wahlbeisitzer ist oder nicht. Und wenn ich mir wo nicht sicher bin, dann weiss ich, wo ich nachschauen muss, gibt ja gesetzliche Bestimmungen, auch wenns natuerlich leicher ist und man sagt was man glaubt und was einem der Spetzi vom Nachbarn, der mal einen Polizisten im youtube gesehen hat, nach vier Bier erzaehlt hat.
Re: Verwahrung Bankschließfach
@ aragorn:
tousibaer hat geschrieben:Morgen.
Da hab ich andere Erfahrungen gemacht.sauersigi hat geschrieben:Banken schliessen zumeist die Verwahrung von FFW aus. Einfach nachfragen..
Ich habe meine FFW jetzt schon bei der 2. Bank (nicht Filialen derselben Bank) innerhalb der letzten 3 Jahre in einem Bankschließfach und es ist kein Problem. Hatte insgesamt bei 5 Banken angefragt und wäre bei allen gegangen.
(warum auch nicht? ist genauso nur ungefährliches Metall wie Gold oder Silber...)
was das rechtliche Seite betrifft hier die Stelle aus der:
2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
2. WaffV
(BGBl. II Nr. 313/1998 idgF)
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind
insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang
stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (z.B. Banksafe);
Grüße, Alex
Re: Verwahrung Bankschließfach
Oh tousibaer, ich muss mich entschuldigen! Meinte nicht dich sondern den Verfasser des unten zitierten Postings und die daraus entfachte Diskussion, die manche ohne irgendwelche Verweise gefuehrt haben. Hab mich da durch die zitierten Zitate verschaut, mea culpa und sorry!
sauersigi hat geschrieben:Schön wenn eure Bank auf Nachfrage die Verwahrung von FFW erlaubt. Speziell wenn im Gesetz " Safe" steht...Ein Schließfach ist kein Safe.tousibaer hat geschrieben:Morgen.
Da hab ich andere Erfahrungen gemacht.sauersigi hat geschrieben:Banken schliessen zumeist die Verwahrung von FFW aus. Einfach nachfragen..
Ich habe meine FFW jetzt schon bei der 2. Bank (nicht Filialen derselben Bank) innerhalb der letzten 3 Jahre in einem Bankschließfach und es ist kein Problem. Hatte insgesamt bei 5 Banken angefragt und wäre bei allen gegangen.
(warum auch nicht? ist genauso nur ungefährliches Metall wie Gold oder Silber...)
was das rechtliche Seite betrifft hier die Stelle aus der:
2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
2. WaffV
(BGBl. II Nr. 313/1998 idgF)
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind
insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang
stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (z.B. Banksafe);
Grüße, Alex
Mit der Begründung war es mir nicht erlaubt FFW zu deponieren....
Ausserdem kann es auch passieren dass du nicht immer an die Waffe dran kommst, wenn eben der Zugang aus unvorhergesehen Gründen gesperrt ist. Ich meine mich zu erinnern dass die Verwahrung einer Waffe immer so erfolgen muss das der Berechtigte Eigentümer immer Zugriff hat.... vl. Kann das wer bestätigen, bzw. aufklären.
Re: Verwahrung Bankschließfach
Nix passiert, trotzdem Danke!