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Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 13:57
von tom72
cal22 hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 21:22
panhandle hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 13:04
@cal22

Aber da wir ja wissen das "der Teufel ned schläft"...... solltest vielleicht doch zumindest an "Kaszettel" dabei haben, aus dem hervorgeht dass Du den Prügel erst kürzlich "übernommen" hast, und die Frist zur (Deiner) Registrierung noch nicht abgelaufen ist....

siehe.. (5) Wer Schusswaffen der Kategorie C besitzt, hat der Behörde auf
Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache
nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung
noch nicht abgelaufen ist.
(Waffg. §34 Absatz/Punkt 5)

g
willi
Stimmt danke für den Tipp werde ich dann wohl sicherheitshalber so machen.
Welche Behörde verlangt das bei Kat.C-Waffen?
Unter welchen Umständen sollte das eintreten?
Beispiel?

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 14:17
von gewo
tom72 hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 13:57
cal22 hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 21:22
panhandle hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 13:04
@cal22

Aber da wir ja wissen das "der Teufel ned schläft"...... solltest vielleicht doch zumindest an "Kaszettel" dabei haben, aus dem hervorgeht dass Du den Prügel erst kürzlich "übernommen" hast, und die Frist zur (Deiner) Registrierung noch nicht abgelaufen ist....

siehe.. (5) Wer Schusswaffen der Kategorie C besitzt, hat der Behörde auf
Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache
nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung
noch nicht abgelaufen ist.
(Waffg. §34 Absatz/Punkt 5)

g
willi
Stimmt danke für den Tipp werde ich dann wohl sicherheitshalber so machen.
Welche Behörde verlangt das bei Kat.C-Waffen?
Unter welchen Umständen sollte das eintreten?
Beispiel?
der nachweis dass die registrierungspflicht noch nicht eingetreten ist kanmn jederzeit vorkommen
da reicht a normale fahrzeugkontrolle

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 14:23
von tom72
Bei einer normalen Fahrzeugkontrolle zeige/sage ich dem Polizeimensch sicher nicht, daß ich ein G´wehr im Auto hab!
Geht ihn nämlich genau nichts an.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 14:26
von gewo
tom72 hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 14:23
Bei einer normalen Fahrzeugkontrolle zeige/sage ich dem Polizeimensch sicher nicht, daß ich ein G´wehr im Auto hab!
Geht ihn nämlich genau nichts an.
den blick in den kofferaum kannst kaum verwehren

jeder polizeischueler der mehr als zwei monaten dabei ist "findet" einen anfangsverdacht
und selbst wenn da die phantasie fehlt:
zb "ladungskontrolle" ist ein dauernder dienstauftrag im rahmen der verkehrsueberwachung

alles supersauber

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 14:29
von tom72
Wo fährst denn Du ummadum?
Ich fahre seit 30Jahren in Wien, NÖ und so weiter und ich hab noch NIE den Kofferraum aufmachen müssen.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 14:39
von gewo
tom72 hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 14:29
Wo fährst denn Du ummadum?
Ich fahre seit 30Jahren in Wien, NÖ und so weiter und ich hab noch NIE den Kofferraum aufmachen müssen.
jetzt wo du es sagst .... stimmt schon ... bei usn in der gegend ist das eh nie ein problem

aber wenns "am land" in a planquadrat fahrst hatte ich schon oefters das vergnuegen ... auch dann wenn pannendingsda und autoapodackel vorne im fahrgastraum waren

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 14:48
von tom72
Planquadrat....

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 18:36
von hape
tom72 hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 14:48
Auf den Landstraßen bzw. Ortschaftl´n gibt's nur mehr Polizeiautos wenn da Bua zur Mamma Mittagessen hamfoahrt.
Oder wenn die Frau Polizei auf der Streife zufällig immer zu ihrem Pferd fährt, was beim Nachbarn eingestellt ist. Dann siehst jeden zweiten Tag die Polizei am Land. :lol:

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 19:19
von Steppenwolf
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus wenn, so wie FlorianW geschrieben hat, er seine Kat C Waffe für ein paar Tage ausleihe und der Freund damit zum Schießplatz fährt. Da der Teufel nie schläft kommt er in eine Polizeikontrolle und die sehen den Prügel...unabhängig davon, dass er erzählt wie es wirklich ist, hat er ja nichts in der Hand auch wenn er noch so seriös wirken sollte?!

Ich hab es damals immer so gehandhabt, indem ich den Auszug ( eine Kopie) der Registrierung mit hatte was ja muss.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 21:11
von tom72
Also ich hab noch mit jedem Polizisten vernünftig reden können.

Als Tipp geb ich Euch mit...... immer freundlich sein!

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 01:07
von gewo
Steppenwolf hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 19:19
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus wenn, so wie FlorianW geschrieben hat, er seine Kat C Waffe für ein paar Tage ausleihe und der Freund damit zum Schießplatz fährt. Da der Teufel nie schläft kommt er in eine Polizeikontrolle und die sehen den Prügel...unabhängig davon, dass er erzählt wie es wirklich ist, hat er ja nichts in der Hand auch wenn er noch so seriös wirken sollte?!

Ich hab es damals immer so gehandhabt, indem ich den Auszug ( eine Kopie) der Registrierung mit hatte was ja muss.
ja
kannst eh machen

aber du brauchst halt eigentlich nix in der hand fuer eine kat C waffe

am verwahrungsort brauchst die ausgedruckte registrierungsbestaetigung

und unterwegs an lichtbildausweis

den rest lass den herrn amtshandler einfach amtshandeln
der hat einen ZWR zugang
und er hat deine daten
wenn er einen anfangsverdacht zu sehen glaubt dann soll er sichs am wachzimmer raussuchen

waere ein legitimationsdokument vorgesehen dann haette der gesetzgeber das in ein gesetz geschrieben
oder zumindestens in eine verordnung
oder einen erlass
oder sonst wo hin

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 06:10
von Balistix
Ich würd das mit einem Wisch wie bei Kat B regeln und handschriftlich drunter vermerken, dass der Erwerber zur Kenntnis nimmt, gemäß Paragraph soundso (bin grad zu faul zum raussuchen) seine Meldeverpflichtung bis zum Datum X erfüllen zu müssen.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 09:56
von tom72
woolf hat geschrieben:
Do 7. Feb 2019, 01:41
tom72 hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 14:29
Ich fahre seit 30Jahren in Wien, NÖ und so weiter und ich hab noch NIE den Kofferraum aufmachen müssen.
Schau Tom, es geht doch nicht darum wie wahrscheinlich es ist, dass deine Waffen bei einer Fahrzeugkontrolle "entdeckt" und kontrolliert werden, sondern darum dass lt. Gesetz der Besitzer einer Waffe der Behörde auf Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht nachweisen muss, oder eben nachweisen dass die Frist dafür noch nicht verstrichen ist.
Servus,
ja hast ja eh recht. Das ist eine Diskussion um des Kaisers Bart. Lass ma´s.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 10:11
von Lindenwirt
Ist jetzt wahrscheinlich wieder so ein Landding aber ich hatte schon zweimal eine Kontrolle mit dem Gewehr am Beifahrersitz eingeklemmt, zwischen Mittelkonsole und Sitz.
Einmal wurde das ignoriert und einmal kam "Aha, Jaga" Satz, mehr nicht. Ich war da nicht mit Hut und Gamsbart unterwegs sondern normaler Outdoorbekleidung. Die haben nichtmal die Jagdkarte sehen wollen. Wie so oft kommt es also auf den ausführenden Beamten an.
Und den Kofferraum musste ich tatsächlich schon mal öffnen, nach einem Bankraub gabs ein Planquadrat und die Polizeit stand mit STGs auf der Straße, hat alle Autos angehalten und kurz in den Kofferraum geschaut. Hätten sie da einen FFW wo vermutet wäre es wohl ungünstig gewesen keine Papiere dabeizuhaben wie in eurem Beispiel.