Mauser98Lover hat geschrieben: ↑Fr 24. Mai 2019, 21:37
Mushr00m hat geschrieben: ↑Fr 24. Mai 2019, 19:12
Mauser98Lover hat geschrieben: ↑Fr 24. Mai 2019, 18:28
und wie is das wenn ich durch die Arbeit werkzeuge tragen muss oder ein kleiner Notfallmesser im Erste Hilfe Tascherl habe?
dann solltest dich nicht erwischen lassen, sonst landest du im knast und das "lover" aus deinem accountname bekommt dann eine unangenehme bedeutung...
ein verstoß gegen die waffenverbotszone kostet einen 500€ und die Waffenzuverlässigkeit oder wie das heißt aber ins Gefängnis kann man bei WAffenverstößen nur kommen wenn man widerrechtlich Genehmigungspflichtige Waffen hat
Jetzt mal ernsthaft gefragt, du bist nicht wirklich rechtlich bewandert oder wieso dauernd diese fragwürdigen (falschen) Behauptungen ?
§ 50 WaffG:
"Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung..."
... und da steht bisschen mehr aufgezählt als nur "widerrechtlich genehmigungspflichtige Waffen hat"...
weiter...
§ 84 SPG:
"Wer...einem mit Verordnung gemäß § 36b Abs. 1 angeordnetem Waffenverbot zuwiderhandelt...begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 2 300 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen."
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