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Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Fr 12. Jul 2019, 11:03
von gewo
martin hat geschrieben:
Fr 12. Jul 2019, 09:58
Der Jäger darf den Schalli lt. Gesetz ja haben....
und die person der ich den halbautomaten mit dem 30iger magazin in die hand druecke die darf das 30iger magazin ja auch haben (schiesstaettenprivileg ..)

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Fr 12. Jul 2019, 12:12
von Dobi
Vielleicht eine blöde Frage, aber ist es bei den 30iger Magazinen und dem Schießstättenprivileg nicht so wie mit einem Schalldämpfer?

Ich darf ja als Nicht-Jäger zwar selber keinen Schalldämpfer besitzen, mir aber am Schießstand einen Schalldämpfer wie eine Leihwaffe ausborgen und dann damit dort schießen. Würde das für 30iger Magazine dann nicht auch so gelten?

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Fr 12. Jul 2019, 12:27
von Coolhand1980
Das einzige was gewiss ist, ist die Tatsache, dass du bis zum 14.12. ausreichend Hi Caps haben solltest...
Eine Durchführungsverordnung wird kommen müssen. Obs bis dahin was wird, ist aber fraglich und wird davon abhängen, wie lange die Regierungsbildung ab Sept dauern wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die jetzige Übergangsregierung die Sache angehen wird. Was in der Verordnung dann drinnen stehen wird, ist wiederum stark abhängig vom Ausgang der Wahl.

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Fr 12. Jul 2019, 12:29
von martin
Das habe ich ja geschrieben, das Überlassen einer verbotenen Waffe (§17) ist auf der Schießstätte (§14) erlaubt. Die Unklarheit ist ob man dort in eine als Kat. B registrierte Waffe ein langes (ausgeborgtes) Magazin einführen darf - daher mein Vergleich mit der früheren Situation beim Gewehrscheinwerfer.

In den Erläuterungen zum Ministerialentwurf wird dieses Thema ja behandelt, nur wer eine Bewilligung gemäß Z7 oder 8 hat darf ein Magazin gemäß Z9 und 10 in den Halbautomaten einführen. Das Problem, so wie ich es verstanden habe, war ja ob man ein auf der Schießstätte legal überlassenes Magazin gemäß §17 Z9 oder 10 in eine als Kat. B registrierte Waffe einführen darf.


https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 712459.pdf
Gemäß den Vorgaben der umzusetzenden Richtlinie (EU) 2017/853 soll der zivile Gebrauch von
halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung mit hoher Magazinkapazität weitestgehend
hintangehalten werden.

Vor diesem Hintergrund sollen diese Waffen mit eingebauten oder eingesetzten großen Magazinen im
Einklang mit der Richtlinie (EU) 2017/853 gemäß Z 7 und 8 als Kategorie A Waffen eingestuft und als
verbotene Waffen iSd § 17 Abs. 1 nur aufgrund einer Ausnahmebewilligung nach § 17 Abs. 3 erworben
und besessen werden dürfen. Der alleinige Besitz von Magazinen gemäß Z 9 und 10 soll Betroffenen
nicht gestattet sein, sofern diese über keine entsprechende Bewilligung verfügen. Der Besitz von
halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin
gemäß Z 9 und 10 soll nur aufgrund einer Bewilligung gemäß Z 7 oder 8 zulässig sein. Magazine gemäß
Z 9 und 10 sollen daher nur im Falle einer Bewilligung gemäß Z 7 oder 8 in eine halbautomatische
Schusswaffe mit Zentralfeuerzündung der Kategorie B eingesetzt werden dürfen, da der Betroffene
ansonsten in diesem Fall sich im (unrechtmäßigen) Besitz einer Schusswaffe gemäß Z 7 oder 8 befinden
würde.


Der gemeinsame Besitz eines halbautomatischen Gewehres mit Zentralfeuerzündung und eines Magazins
für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, das bis zu 20 Patronen aufnehmen kann, soll weiterhin
zulässig sein. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Besitzer einer Glock 17 mit einem Magazin für
17 Patronen keiner Bewilligung gemäß Z 8 bedarf, wenn dieses Magazin (zufällig auch) zu seinem
halbautomatischen Gewehr mit Zentralfeuerzündung passt. Diesfalls darf das Magazin jedoch nicht in
dieses Gewehr eingesetzt werden, weil sich der Betroffene dann im Besitz einer verbotenen Schusswaffe
gemäß Z 8 befinden würde.

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Fr 12. Jul 2019, 12:53
von gewo
Coolhand1980 hat geschrieben:
Fr 12. Jul 2019, 12:27
Eine Durchführungsverordnung wird kommen müssen.
angeblich kommt laut Mag. R. G. nur eine DV fuer die verwahrung

zum thema hi caps und HA ist alles gesagt
es soll - stand februar 2019 - dazu keine weitere info mehr kommen