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Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 23:09
von cal22
Ja natürlich werden "normal" keine Kat.C und D Waffen kontrolliert. Man könnte die Beamten auch wegschicken da offiziell keine Kontrolle von Waffen der Kat.C bzw. D vorgesehen ist. Aber gutmütiger weiße lässt man sie eben die Waffen kontrollieren. Auf der Liste scheinen zumindest hier zulade die Kat. C Waffen auf der Liste auf, mehr will ich damit garnicht sagen. Ob jemand die Beamten die Waffen der Kat. C auch kontrollieren lässt bleibt jedem selbst überlassen.

Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 23:10
von arch enemy
AUG-andy hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 22:25
edi hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 20:50
Bei der WaffÜberprüfung durch die Polizei sind alle Schußwaffen, Kat B als auch C u D, auf der Liste der Behörde vermerkt. Überprüft wird nur Kat B. Wenn aber bei der Überprüfung der Kat B nebenbei bemerkt werden würde, dass eine Waffe C oder D nicht versperrt in einem Behältnis aufbewahrt sei, wäre dies ein grober Verlässlichkeitsmangel.
Zum x-ten mal : Die Aussage stimmt so nicht!
Bei meiner Kontrolle standen definitiv nur die B Waffen drauf.
Keine C !
Steht auch im Post über deiner Aussage .
1+

Kontrolliert werden tatsächlich nur A und B Waffen - und NUR DIE sind auf der mitgeführten Liste drauf...

...richtig ist, wenn grobe Mängel bei der gleichzeitigen Aufbewahrung von C und D Waffen (zum Beispiel offen liegende Büchse oder Schrotflinte im Haushalt, wenn unberechtigte Personen Zugriff darauf hätten - Kinder, Besuch etc...) festgestellt werden, entsprechend tätig zu werden.

Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 23:23
von arch enemy
Jungjäger1997 hat geschrieben:
Di 24. Sep 2019, 14:29
Hallo liebes Forum!

Ich bin umgezogen und möchte nun meine Langwaffen außerhalb eines Waffenschranks präsentieren!

Meine Überlegungen gehen dahin die Büchsen auf einer Kommode mittels Waffenständer zu lagern und um den Sicherheitsaspekt nicht ausser Acht zu lassen in der Wand ein Stahlseil oder eine Kette zu verankern und diese durch die Abzugsbügel durchzuführen und diese mit einem Vorhängeschloss zu sichern.

Die Kurzwaffen sind selbstverständlich in einem Tresor!

Wäre diese Aufbewahrung der Kat. C und D geeignet?
@Jungjäger1997: ich habe meine C und D Waffen in einem Wandschrank mit versperrbaren Glastüren stehen - inkl. Innenraumbeleuchtung.

Beide - Frau und ich - besitzen jeweils WP und WBK, Kinder sind außer Haus.

Das reicht vollkommen um die Definition eines "nicht einfach zu überwindenden Hindernisses" zu erfüllen - siehe auch diverse Schränke von Jägern die zeitweise in Waffengebraucht angeboten werden - da ist zeitweise ein tosisches Schloss drauf und auch das reicht...

Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: So 29. Sep 2019, 11:58
von edi
Vermutlich werden die Auflistung Kat B und C/D oder nur Kat B in den verschiedenen Bezirken unterschiedlich gehandhabt. In unserem Bezirk stehen Kat B als auch alle C/D Waffen auf der behördlichen Überprüfungsvorgabe für die Polizeibeamten. Überprüft wird natürlich nur Kat B.

Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: So 29. Sep 2019, 14:06
von 9x19
Hier im Bezirk Baden werden/wurden ebenso sämtliche Waffen angeführt und die Liste den Beamten mitgegeben.
Also auch Kategorie C/D. Im Auftrag zur Kontrolle der Verwahrung ist natürlich explizit angegeben, daß nur Waffen der Kategorie A/B überprüft werden.

Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: So 29. Sep 2019, 14:25
von gewo
9x19 hat geschrieben:
So 29. Sep 2019, 14:06
Hier im Bezirk Baden werden/wurden ebenso sämtliche Waffen angeführt und die Liste den Beamten mitgegeben.
Also auch Kategorie C/D. Im Auftrag zur Kontrolle der Verwahrung ist natürlich explizit angegeben, daß nur Waffen der Kategorie A/B überprüft werden.
soweit mir bekannt sind auch C und D am ueberpruefungszettl drauf

Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: Do 3. Okt 2019, 16:13
von Blekova
[/quote]

soweit mir bekannt sind auch C und D am ueberpruefungszettl drauf
[/quote]

Richtig, von der Bezirksverwaltungsbehörde ergeht der Auszug aus dem ZWR an die ausführende BP Dienststelle , diese hat jedoch nur die Überprüfung der Waffen Kath.B vorzunehmen.
Wenn z.B. der überprüfende Waffenbesitzer 2 Waffen der Kath.B hat, und sonst nichts registriert hat, und in seinem Waffenschrank da noch einige Waffen der Kath.C und D rumstehen, kann dies negative folgen für den Waffenbesitzer haben.

Andersrum haben die Exekutiv Organe auch andere Waffen in der Kath.C und D auf dem Auszug oben, finden diese bei der 5jährigen Überprüfung keine Relevanz.
Sollte jedoch Waffen der Kath. C und D in den Wohnräumen frei herumliegen und auch frei entnommen werden, könnte es zu Abmahnungen bzw. Anzeigen kommen. Ist immer im ermessen der jeweiligen Beamten, welche sich auch über den aktuellen geistigen und körperlichen Zustand des Waffenbesitzers ein Bild zu machen haben.

Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 14:25
von Hitman
Wenn die Behörde den kontrollierenden Beamten den Auftrag erteilt, bei der A/B-Kontrolle auch die Verwahrung der C/D Waffen zu überprüfen, dann ist das so und die Behörde darf das in Auftrag geben! Es geht hier aber rein nur um die Verwahrung und nicht um eine genaue Waffen-Kontrolle, wie sie für A/B-Waffen vorgesehen ist.
Mittlerweile gibt fast jede Behörde beim Kontrollauftrag auch einen Auszug aus dem ZWR dazu!

Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 18:15
von diver99
Hitman hat geschrieben:
Sa 12. Okt 2019, 14:25
Wenn die Behörde den kontrollierenden Beamten den Auftrag erteilt, bei der A/B-Kontrolle auch die Verwahrung der C/D Waffen zu überprüfen, dann ist das so und die Behörde darf das in Auftrag geben! Es geht hier aber rein nur um die Verwahrung und nicht um eine genaue Waffen-Kontrolle, wie sie für A/B-Waffen vorgesehen ist.
Mittlerweile gibt fast jede Behörde beim Kontrollauftrag auch einen Auszug aus dem ZWR dazu!
Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage sollte die Behörde dazu im Rahmen einer Verwahrungskontrolle den Auftrag geben?

Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 19:48
von Hitman
Auf Grund dieser gesetzlich Grundlage kann die Behörde die Verwahrungskontrolle anordnen!

Sichere Verwahrung

§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:

1.

Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);

2.

Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;

3.

Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;

4.

Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.

Da Punkt 3 und 4 sowieso in den meisten Fällen zutreffen und hier nur von Schusswaffen allgemein die Rede ist, ist es ein leichtes dies von der Behörde aus zu argumentieren und zu rechtfertigen!
Viel Spaß, wenn Du dagegen versuchst einen Einspruch zu erheben! Meist steckt bei diesen Weisungen die LPD dahinter!

Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 20:07
von diver99
Aus diesen Gründen ordnet also die Behörde im Zuge einer normalen Verwahrungskontrolle, die Kontrolle deiner Kat C und D an? Satire, oder?

Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 20:08
von FFWGK
Da wird definiert was sich der Gesetzgeber unter „Sicherer Verwahrung“ vorstellt. Wo steht, dass die Behörde das prüfen darf, Hitman?

Tipp: zieh dir mal WaffG §25. (1) und §8. (6) 1. u 2. rein. Könnte bei fachlichen Diskussionen hilfreich sein.

Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 20:48
von AUG-andy
Auch wenn ich es jetzt zum dritten Mal schreibe :
Bei meiner Kontrolle im Dezember stand da absolut nix von Kat. C auf dem Protokoll der Beamten ! Sie haben mir den Zettel sogar in die Hand gegeben zum Kontrollieren ob auch alle B Waffen draufstehen . Ist von der jeweiligen Behörde abhängig und in ganz Österreich unterschiedlich.

Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 21:31
von Hitman
FFWGK hat geschrieben:
Sa 12. Okt 2019, 20:08
Da wird definiert was sich der Gesetzgeber unter „Sicherer Verwahrung“ vorstellt. Wo steht, dass die Behörde das prüfen darf, Hitman?

Tipp: zieh dir mal WaffG §25. (1) und §8. (6) 1. u 2. rein. Könnte bei fachlichen Diskussionen hilfreich sein.
Also mit einer Verwahrungskontrolle von C/D haben die §§ 8 und 25 WaffG nur weitläufig es zu tun, da es hier nicht um die Verlässlichkeit, sondern rein um die Verwahrung geht!
Sind bei Dir weitere Personen, insbesondere Kinder gemeldet, kann die Behörde sehr wohl eine Verwahrungskontrolle nach § 3 anordnen!
Sie wird das sicher nicht einfach so anordnen, aber im Zuge einer wiederkehrenden Kontrolle ist das möglich, ebenso wenn dementsprechend viele Kat. C auf Dich gemeldet sind!
Alles schon selbst erlebt!

Re: Langwaffen - Aufbewahrung

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 22:01
von tousibaer
Hitman hat geschrieben:
Sa 12. Okt 2019, 21:31
Alles schon selbst erlebt!
Ohne Dir jetzt zu nahe treten zu wollen: was war der von der Behörde genannte Anlassfall bei Dir für die Kontrolle der C/D Verwahrung?

Grüße