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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 23:37
von gewo
hasgunz hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 21:26
gewo hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 18:36
SALUTWAFFEN (SCHRECKSCHUSSWAFFEN) und DEKOWAFFEN

ab dem 14.12.2019 gilt folgende Kategorisierung

fuer SALUTWAFFEN die nach dem 4.8.2016 umgebaut wurden:
SALUTWAFFEN aus einer kat A -> Kat A (Antrag auf Ausnahmegenehmigung bis spätestens 13.12.2021)
SALUTWAFFEN aus einer kat B -> Kat B (Antrag auf WBK bis spätestens 13.12.2021)
SALUTWAFFEN aus einer kat C -> Kat C (Meldung bis spätestens 13.12.2021)

ACHTUNG! das gilt auch fuer normale SCHRECKSCHUSSWAFFEN
"frei" im sinne von nicht waffenrelevant sind NUR MEHR Schreckschusswaffen die
- vor dem 4.8.2016 gefertigt worden sind oder
- die ein entsprechendes BVB Zeichen haben oder
- die den deutschen BVB Richtlinien (nick im lauf ect) haben
Wie soll ich das für SSW verstehen?
Sind dann SSW ohne das (bös gesagt) blöde BVB Zeichen dann gleichgesetzt mit einer "echten" Schusswaffe?
Muss ich dann genau wie bei der Salutwaffe eine Nachmeldung machen?
Weil eigentlich alle SSW nie "scharf" waren, was muss ich dann da bitte melden?

LG
Soweit ich verstanden habe gilt das fuer alle SSW nach dem 4.8.2016, ja ...
Bin aber nicht sicher ... SSW sind ned so unser thema eigentlich
Davon verkauf ma a hand voll vor silvester das wars ...

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:10
von Nordi
gewo hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 17:53
ZUGELASSENE HALBAUTOMATEN AB 14.12.2019

die ausage dass ab 14.12. alle Halbautomaten grundsätzlich kat B sind ist falsch

richtig ist dass ab 14.12. alle jene waffen die WERKSMÄSSIG nicht im selben Zug mit vollautomatischen waffen hergestellt werden kat B sind (wenn sie mit max 10schuss Magazinen oder ohne Magazinen ausgefolgt werden)

abweichend zu der bis vor kurzer zeit vertretenen Rechtsmeinung ist die KOMPATIBILITÄT wesentlicher Waffenteile mit wesentlichen Waffenteilen von Kriegswaffen KEIN Hinderungsgrund fuer eine kat B Einordnung (sofern die kat waffen in einem GETRENNTEN FERTIGUNGSPROZESS gefertigt werden)

es wurde dazu der neue waffenrechtliche begriff
DOPPELFUNKTIONALE WESENTLICHE WAFFENTEILE
eingeführt

wenn ein AR-15 Halbautomat den selben lauf hat wie ein AR-15 Vollautomat dann ist der AR-15 Halbautomat (nur deswegen) NICHT unbedingt zwingend kat A. er kann durchaus kat B sein.
wenn ein AR-15 Halbautomat den selben Verschluss hat wie der AR-15 Vollautomat dann ist der AR-15 Halbautomat (nur deswegen) NICHT unbedingt zwingend kat A. er kann durchaus kat B sein.
auf gut deutsch ist damit die zwingende OESTERREICHVERSION fuer derartige Waffentypen ab dem 14.12.2019 Geschichte.

ohne dass ich hier eine rechtliche Würdigung dazu abgeben möchte (das steht mir in Anbetracht der Stellung der Person die das öffentlich im Vortag so von sich gegeben hat nicht zu) gebe ich hier noch den Nachsatz zu dieser rechtsmeinung wieder.

der Nachsatz hat - sinngemäß - gelautet: " sollte es jemand gelingen eine ausreichende Anzahl derartiger doppelfunktionaler wesentlichen Waffenteile zusammen zu ramschen um aus diesen teilen - wenn auch nur theoretisch - einen funktionsfähigen Vollautomaten bauen zu koennen dann werden wir mit aller härte dagegen vorgehen und das als Besitz einer illegalen Kriegswaffe werten, mit allen Konsequenzen fuer die betreffende funktion) "
defacto bedeutet dass, dass fuer jemand der einen kat B AR-15 lauf und einen kat B Ar-15 Verschluss hat, der Besitz eines (eigentlich nicht waffenrechtlich reglementierten) full-auto lowers zu einem Strafrechts Tatbestand wird.
ich seh die rechtlich Basis dafuer nicht, aber ich muss die auch ned sehen, ich bin kein Jurist ......

weiters:
bis 13.12.2019 gilt die bisherige Rechtslage auf Basis von bestehenden Rechtsmeinungen oder amtlichen Einstufungen, der verlauf von Halbautomaten die nicht dezidierte oesterreich Versionen sind ist ERST AB 15.12.2019 zulässig
Das bedeutet das ich meine Wunschwaffe ( in meinem Fall eine MR308 ) NICHT am Samstag den 14.12 kaufen kann, sondern erst am Montag dem 16.12?

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:14
von gewo
Nordi hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 07:10
gewo hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 17:53
ZUGELASSENE HALBAUTOMATEN AB 14.12.2019

die ausage dass ab 14.12. alle Halbautomaten grundsätzlich kat B sind ist falsch

richtig ist dass ab 14.12. alle jene waffen die WERKSMÄSSIG nicht im selben Zug mit vollautomatischen waffen hergestellt werden kat B sind (wenn sie mit max 10schuss Magazinen oder ohne Magazinen ausgefolgt werden)

abweichend zu der bis vor kurzer zeit vertretenen Rechtsmeinung ist die KOMPATIBILITÄT wesentlicher Waffenteile mit wesentlichen Waffenteilen von Kriegswaffen KEIN Hinderungsgrund fuer eine kat B Einordnung (sofern die kat waffen in einem GETRENNTEN FERTIGUNGSPROZESS gefertigt werden)

es wurde dazu der neue waffenrechtliche begriff
DOPPELFUNKTIONALE WESENTLICHE WAFFENTEILE
eingeführt

wenn ein AR-15 Halbautomat den selben lauf hat wie ein AR-15 Vollautomat dann ist der AR-15 Halbautomat (nur deswegen) NICHT unbedingt zwingend kat A. er kann durchaus kat B sein.
wenn ein AR-15 Halbautomat den selben Verschluss hat wie der AR-15 Vollautomat dann ist der AR-15 Halbautomat (nur deswegen) NICHT unbedingt zwingend kat A. er kann durchaus kat B sein.
auf gut deutsch ist damit die zwingende OESTERREICHVERSION fuer derartige Waffentypen ab dem 14.12.2019 Geschichte.

ohne dass ich hier eine rechtliche Würdigung dazu abgeben möchte (das steht mir in Anbetracht der Stellung der Person die das öffentlich im Vortag so von sich gegeben hat nicht zu) gebe ich hier noch den Nachsatz zu dieser rechtsmeinung wieder.

der Nachsatz hat - sinngemäß - gelautet: " sollte es jemand gelingen eine ausreichende Anzahl derartiger doppelfunktionaler wesentlichen Waffenteile zusammen zu ramschen um aus diesen teilen - wenn auch nur theoretisch - einen funktionsfähigen Vollautomaten bauen zu koennen dann werden wir mit aller härte dagegen vorgehen und das als Besitz einer illegalen Kriegswaffe werten, mit allen Konsequenzen fuer die betreffende funktion) "
defacto bedeutet dass, dass fuer jemand der einen kat B AR-15 lauf und einen kat B Ar-15 Verschluss hat, der Besitz eines (eigentlich nicht waffenrechtlich reglementierten) full-auto lowers zu einem Strafrechts Tatbestand wird.
ich seh die rechtlich Basis dafuer nicht, aber ich muss die auch ned sehen, ich bin kein Jurist ......

weiters:
bis 13.12.2019 gilt die bisherige Rechtslage auf Basis von bestehenden Rechtsmeinungen oder amtlichen Einstufungen, der verlauf von Halbautomaten die nicht dezidierte oesterreich Versionen sind ist ERST AB 15.12.2019 zulässig
Das bedeutet das ich meine Wunschwaffe ( in meinem Fall eine MR308 ) NICHT am Samstag den 14.12 kaufen kann, sondern erst am Montag dem 16.12?
Was willst hoeren .....?

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:16
von Armalito
D.h wird es technisch/administrativ definitiv möglich sein AB dem 14.12.2019 Wechselsysteme aus dem Depot aufzulösen und vom Händler OHNE WEITERES als Zubehör anmelden zu lassen?

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:17
von gewo
Armalito hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 07:16
D.h wird es technisch/administrativ definitiv möglich sein AB dem 14.12.2019 Wechselsysteme aus dem Depot aufzulösen und vom Händler OHNE WEITERES als Zubehör anmelden zu lassen?
Ja

Kein eintrag „zubehoer“ auf der WBK mehr notwendig

Keine reservierungsbestatigungen fuer einen individuellen zubehoerantrsg bei der behoerde mehr notwendig

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:24
von Lexman1
Dann wird wohl bald eine G34 als WS bei mir einziehen :dance:

Wie sieht es aus, wenn nun eine G19 X als WS gekauft werden sollte, OHNE eine passende Basiswaffe? Zubehör ist nun ja entkoppelt von der zugrundeliegenden Basiswaffe?

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:25
von McMonkey
gewo hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 18:18
ABGABE VON MAGAZINEN HiCap ab dem 14.12.2019

ab dem 14.12.2019 dürfen magazine gemäß
- § 17/1/9 - +20 Magazine
- § 17/1/10 - +10 Magazine

nur mehr gegen Legitimierung eines Besitzdokumentes abgegeben werden

das EINZIG gültige Besitzdokument ist ein waffenrechtliches Dokument (WP oder WBK) mit einem Genehmigungsvermerk nach
- § 17/1/9 fuer die abgabe von +20 Magazine, und nach
- § 17/1710 fuer die abgabe von +10 Magazine
oder ein waffenrechtliches Dokument fuer den Besitz der entsprechenden Basiswaffe als Kat A

das gilt fuer gewerbetreibende genauso wie fuer private
die Daten des Übernehmers sind zu erfassen und zu dokumentieren
Kann ich nun Altbesitz-Magazine (keine entsprechender HA vorhanden) nach dem ich diese Magazin WBK beantragt habe nun weiter kaufen? - (ich bin vielleicht zu blöd um es zu verstehen :shifty: )
gewo hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 19:02
SCHIESSTAETTENPRIVILEG

das schiesstaettenprivileg ermöglicht es Personen die am 14.12.2019 zwar das passende Magazin, also
- entweder (fuer den fall von der spaeteren Verwendung von FFW Magazinen ueber 20 schuss an einer FFW) FFW magazine ueber 20 stk,
- oder (fuer den fall von der spaeteren Verwendung von LW Magazinen ueber 10 schuss an einer LW) LW magazine ueber 10 stk
besitzen, aber

KEINEN DERARTIGEN HALBAUTOMAT bzw KEINE DERARTIGE FFW haben

diese magazine bei spaeterem kauf solcher waffen AM BEHOERDLICH GENEHMIGTEN SCHIESSTAND trotzdem zu verwenden.
auf einem nicht behördlich genehmigten Schießstand oder zb zuhause wuerde das anstecken des HiCap Magazins an die waffe den Tatbestand des illegalen Besitzes einer kat A waffe darstellen

Fazit:
WESENTLICH ist dass am 14.12.2019 die BASISWAFFE fuer das HiCap besessen wird
wer das nicht hat muss drauf schaun dass er ZU MINDESTENS DIE MAGAZINE besitzt

erstere erst am 15.12. zu besitzen ist zu spät
und weitere wird er ab 15.12.2019 mangels Berechtigung nicht mehr kaufen koennen

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:27
von Nordi
gewo hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 07:14
Nordi hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 07:10
gewo hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 17:53
ZUGELASSENE HALBAUTOMATEN AB 14.12.2019

die ausage dass ab 14.12. alle Halbautomaten grundsätzlich kat B sind ist falsch

richtig ist dass ab 14.12. alle jene waffen die WERKSMÄSSIG nicht im selben Zug mit vollautomatischen waffen hergestellt werden kat B sind (wenn sie mit max 10schuss Magazinen oder ohne Magazinen ausgefolgt werden)

abweichend zu der bis vor kurzer zeit vertretenen Rechtsmeinung ist die KOMPATIBILITÄT wesentlicher Waffenteile mit wesentlichen Waffenteilen von Kriegswaffen KEIN Hinderungsgrund fuer eine kat B Einordnung (sofern die kat waffen in einem GETRENNTEN FERTIGUNGSPROZESS gefertigt werden)

es wurde dazu der neue waffenrechtliche begriff
DOPPELFUNKTIONALE WESENTLICHE WAFFENTEILE
eingeführt

wenn ein AR-15 Halbautomat den selben lauf hat wie ein AR-15 Vollautomat dann ist der AR-15 Halbautomat (nur deswegen) NICHT unbedingt zwingend kat A. er kann durchaus kat B sein.
wenn ein AR-15 Halbautomat den selben Verschluss hat wie der AR-15 Vollautomat dann ist der AR-15 Halbautomat (nur deswegen) NICHT unbedingt zwingend kat A. er kann durchaus kat B sein.
auf gut deutsch ist damit die zwingende OESTERREICHVERSION fuer derartige Waffentypen ab dem 14.12.2019 Geschichte.

ohne dass ich hier eine rechtliche Würdigung dazu abgeben möchte (das steht mir in Anbetracht der Stellung der Person die das öffentlich im Vortag so von sich gegeben hat nicht zu) gebe ich hier noch den Nachsatz zu dieser rechtsmeinung wieder.

der Nachsatz hat - sinngemäß - gelautet: " sollte es jemand gelingen eine ausreichende Anzahl derartiger doppelfunktionaler wesentlichen Waffenteile zusammen zu ramschen um aus diesen teilen - wenn auch nur theoretisch - einen funktionsfähigen Vollautomaten bauen zu koennen dann werden wir mit aller härte dagegen vorgehen und das als Besitz einer illegalen Kriegswaffe werten, mit allen Konsequenzen fuer die betreffende funktion) "
defacto bedeutet dass, dass fuer jemand der einen kat B AR-15 lauf und einen kat B Ar-15 Verschluss hat, der Besitz eines (eigentlich nicht waffenrechtlich reglementierten) full-auto lowers zu einem Strafrechts Tatbestand wird.
ich seh die rechtlich Basis dafuer nicht, aber ich muss die auch ned sehen, ich bin kein Jurist ......

weiters:
bis 13.12.2019 gilt die bisherige Rechtslage auf Basis von bestehenden Rechtsmeinungen oder amtlichen Einstufungen, der verlauf von Halbautomaten die nicht dezidierte oesterreich Versionen sind ist ERST AB 15.12.2019 zulässig
Das bedeutet das ich meine Wunschwaffe ( in meinem Fall eine MR308 ) NICHT am Samstag den 14.12 kaufen kann, sondern erst am Montag dem 16.12?
Was willst hoeren .....?
Ich würde nur gern wissen ob es Rechtlich OK geht wenn man am Stichtag , also dem 14.12 das Teil kauft oder erst eben 2 Tage später. Weil du hast ja geschrieben das die alten Regeln bis 13.12 gelten und man erst ab 15.12 nach den neuen Regeln etwas kaufen kann...daher frage ich mich nur was jetzt mit dem 14.12 ist. Ist das ne Grauzone oder so?

PS: Danke für deine Mühen das hier alles aufzulisten :)

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:35
von gewo
Ich kann dir - über die bisherigen Infos hinaus - nix sagen

Die Rechtslage ist weitgehend klar, es gibt aber wohl Marktteilnehmer mit .... modular ausgeprägter regulierungswahrnehmung ...

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:37
von Nordi
Ok, danke dir. Dann geh ich lieber auf Nummer sicher :)

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:44
von PrometheusV
Hallo Gewo,
Wie ist es eigentlich wenn ich zb. ein Hera Wechselsystem gemeldet habe auf der Karte die einen Platz einnimmt?30iger Magazine sind vorhanden ,Lower ebenfalls da ja frei ,wird jetzt mein WS dann mit denn Mags als ganze Kat A Waffe gewertet ?

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:49
von gewo
PrometheusV hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 07:44
Hallo Gewo,
Wie ist es eigentlich wenn ich zb. ein Hera Wechselsystem gemeldet habe auf der Karte die einen Platz einnimmt?30iger Magazine sind vorhanden ,Lower ebenfalls da ja frei ,wird jetzt mein WS dann mit denn Mags als ganze Kat A Waffe gewertet ?
Naja
Als §17/1 wechselsystem halt

Steht zwar im ungeklaert thread aber einkollege hat dazu was aus der gesetzeskommentierung gepostet

Ich geh davon aus dass das ein standardfall ist

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:52
von PrometheusV
gewo hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 07:49
PrometheusV hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 07:44
Hallo Gewo,
Wie ist es eigentlich wenn ich zb. ein Hera Wechselsystem gemeldet habe auf der Karte die einen Platz einnimmt?30iger Magazine sind vorhanden ,Lower ebenfalls da ja frei ,wird jetzt mein WS dann mit denn Mags als ganze Kat A Waffe gewertet ?
Naja
Als §17/1 wechselsystem halt

Steht zwar im ungeklaert thread aber einkollege hat dazu was aus der gesetzeskommentierung gepostet

Ich geh davon aus dass das ein standardfall ist
Okay danke das passt für mich :) Dann besitze ich in Zukunft ein Kat A Wechselsystem die aber als ganze Waffe gewertet wird ,ich kann sie auch im zusammengebauten Zustand im Schrank stehen lassen da Lower sowieso frei sind und ich kein weiteres AR besitze.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:53
von Armalito
gewo hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 07:17
Armalito hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 07:16
D.h wird es technisch/administrativ definitiv möglich sein AB dem 14.12.2019 Wechselsysteme aus dem Depot aufzulösen und vom Händler OHNE WEITERES als Zubehör anmelden zu lassen?
Ja

Kein eintrag „zubehoer“ auf der WBK mehr notwendig

Keine reservierungsbestatigungen fuer einen individuellen zubehoerantrsg bei der behoerde mehr notwendig
AUSGEZEICHNET und vielen Dank das du Zeit und Nerven aufwendest um deine Infos hier mit uns zu teilen! Muss auch mal gesagt werde, da das nicht selbstverständlich ist!

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:57
von McMonkey
Kann ich nun Altbesitz-Magazine (keine entsprechender HA vorhanden) nach dem ich diese Magazin WBK beantragt habe nun weiter kaufen? - (ich bin vielleicht zu blöd um es zu verstehen :shifty: )

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