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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 19:56
von gewo
ENDE DES MELDEFREIEN ALTBESITZES VON KAT D WAFFEN
Steelman hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 19:51
Meine Bockflinte (Kategorie D), Altbestand (ca 10 Jahre, Privatkauf) kann ich die bei dir anmelden? (zur Kategorie C)?
die Kat D waffen waren im Sommer 2012 bei der Umstellung von waffenbesitzer-Handakten auf ein zentrales Waffenregister (ZWR) nicht meldepflichtig.
das hat sich geaendert
es passieren ab 14.12.2019 zwei dinge
1.) die Kat D waffen werden der kat C zugeschlagen
die kat D entfällt
2.) es wird zusaetzlich klargestellt dass auch die ALTBESITZ kat D Flinten nun in sZWR gemeldet werden muessen.
es gilt eine 2-jährige Übergangszeit bis 13.12.2021
ab dann waere die waffe illegal im Besitz (naja, sozusagen halt) wenn sie nicht im ZWR steht
Meldungen fuer kat D waffen sind bei uns per email moeglich
Näheres bitte anfragen
Meldegebühr sind nach wie vor € 11,- inkl. Mwstr pro Waffe.
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 20:00
von Steelman
@ gewo, danke für die Klarstellung!
LG Steelman
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 20:08
von gewo
ANTRAG AUF WAFFENZUBEHÖR - dzt nicht moeglich
passt nicht ganz hier her aber weil es doch fuer viele interessant ist:
bei der LPD wien werden dzt - vereinzelt oder generell, das ist mir nicht bekannt - Anträge auf Waffenzubehör nicht mehr angenommen.
wahrscheinlich ist das von mir jetzt nicht juristisch korrekt formuliert, aber in der Praxis laufen es darauf hinaus
ich hatte heute dazu ein Telefonat und dahinter steckt nichts anderes als das problem dass Anträge auf Waffenzubehör bei der LPD dzt eine Laufzeit zwischen 2 und 4 wochen haben ( und VERMUTUNG es dann noch die rechtsmittelfrist gibt)
es besteht also fuer die Antragsteller die Gefahr dass ihr Antrag nicht rechtzeitig abgeschlossen wird, bevor die neue Rechtslage eintritt.
da die neue Rechtslage -aus Sicht der behoerde, und eigentlich haben die recht - nur Vorteile fuer den Bürger bringt waere es bloedsinn jetzt eine Antrag zu stellen, die Eingabegebühr zu bezahlen, und dann verliert der Antrag am 14.12. seinen Inhalt aufgrund der Rechtskraft der 200% Zubehör Regelung
seitens der waffenbehoerde wurde betroffenen kunden von mir mitgeteilt wenns unbedingt schon vor dem 14.12. das Zubehör brauchen dann sollen doch zwischenzeitlich eine andere waffe auf depot legen und diese am 15.12.2019 wieder aus dem Depot holen (das machen wir dzt aufgrund der besonderen Situation fuer unsere kunden in so einem fall gratis ohne ZWR Meldegebühr und ohne Depotgebühr) oder es wurde - zumindestens mir gegenüber am Telefon ..... offen gelassen einfach zu insistieren und trotzdem den Antrag stellen, aber halt auf die Gefahr hin dass der aufgrund Zeitablauf ins leere läuft .. die LPD sieht die "quasi Ablehnung" der Anträge nicht als schikane sondern als kundenservice ..... stimmt ja auch eigentlich
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 20:13
von gewo
AUSSTELLUNG der "supersportschuetzenbescheinigung"
weiss dzt keiner
wer sich den genauen gesetzeswortlaut durchliest wird draufkommen dass es dzt keinen
VEREIN gibt, der
MITGLIED IN EINEM VERBAND ist, der
MITGLIED IN EINEM INTERNATIONALEN VERBAND ist
nur solche dürften die Bestätigung ueber die Notwendigkeit von HiCap Magazinen zur sportausuebung ausstellen
das wird man wohl irgendwie amikal vereinfachen muessen sonst wird es nicht klappen
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 20:58
von Davomon1979
gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 19:26
ZUBEHÖR als KAT A
es ist mir unklar ob und wie mit einem Waffenzubehör der Altbestands Status erreicht werden kann
es gibt die (neue) Unterkategorie
Kat A gem. §17/1/8, Wechselsystem
ob sich das jetzt "ganz normal" beantragen und Umreihen lässt ist mir nicht bekannt
auf den ersten blick spricht nix dagegen
Siehe hierzu aus den erläuternden Bemerkungen:
Zu Abs. 17: Eine Bewilligung gemäß § 23 Abs. 3 für gemeldete wesentliche Bestandteile von Schusswaffen soll pro futuro nur in jenen Fällen erforderlich sein, in denen der Betroffene mehr als doppelt so viele wesentliche Bestandteile als genehmigte Schusswaffen der Kategorie B besitzt. Bereits erteilte Genehmigungen für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen der Kategorie B gemäß § 23 Abs. 3 sollen weiterhin gelten, eine Meldung dieser bereits bewilligten wesentlichen Bestandteile ist nicht erforderlich. Dies soll nunmehr auch für wesentliche Bestandteile von verbotenen Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 gelten, die vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes den Schusswaffen der Kategorie B zuzurechnen waren. Die Behörde soll dem Inhaber solcher wesentlicher Bestandteile spätestens bei der nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit gemäß § 25 von Amts wegen eine der Kategorie entsprechende Bewilligung für seine wesentlichen Bestandteile erteilen.
Klarer geht es meiner Meinung nach nicht.
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 21:52
von m_a_d
gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 20:13
AUSSTELLUNG der "supersportschuetzenbescheinigung"
weiss dzt keiner
wer sich den genauen gesetzeswortlaut durchliest wird draufkommen dass es dzt keinen
VEREIN gibt, der
MITGLIED IN EINEM VERBAND ist, der
MITGLIED IN EINEM INTERNATIONALEN VERBAND ist
nur solche dürften die Bestätigung ueber die Notwendigkeit von HiCap Magazinen zur sportausuebung ausstellen
das wird man wohl irgendwie amikal vereinfachen muessen sonst wird es nicht klappen
doch - IPSC Austria (Verein) ist beim ASF (Verband) der wiederum bei folgenden internationalen Verbänden ist: International Shooting Sport Federation & European Shooting Confederation & Fédération Internationale de Tir aux Armes Sportives de Chasse
aber sonst kenn ich auch nix
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 22:24
von Balistix
m_a_d hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 21:52
gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 20:13
AUSSTELLUNG der "supersportschuetzenbescheinigung"
weiss dzt keiner
wer sich den genauen gesetzeswortlaut durchliest wird draufkommen dass es dzt keinen
VEREIN gibt, der
MITGLIED IN EINEM VERBAND ist, der
MITGLIED IN EINEM INTERNATIONALEN VERBAND ist
nur solche dürften die Bestätigung ueber die Notwendigkeit von HiCap Magazinen zur sportausuebung ausstellen
das wird man wohl irgendwie amikal vereinfachen muessen sonst wird es nicht klappen
doch - IPSC Austria (Verein) ist beim ASF (Verband) der wiederum bei folgenden internationalen Verbänden ist: International Shooting Sport Federation & European Shooting Confederation & Fédération Internationale de Tir aux Armes Sportives de Chasse
aber sonst kenn ich auch nix
Ich gehe schwer davon aus, dass der ASL auch beim ASF mit drin hängt.
![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 23:41
von gewo
m_a_d hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 21:52
gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 20:13
AUSSTELLUNG der "supersportschuetzenbescheinigung"
weiss dzt keiner
wer sich den genauen gesetzeswortlaut durchliest wird draufkommen dass es dzt keinen
VEREIN gibt, der
MITGLIED IN EINEM VERBAND ist, der
MITGLIED IN EINEM INTERNATIONALEN VERBAND ist
nur solche dürften die Bestätigung ueber die Notwendigkeit von HiCap Magazinen zur sportausuebung ausstellen
das wird man wohl irgendwie amikal vereinfachen muessen sonst wird es nicht klappen
doch - IPSC Austria (Verein) ist beim ASF (Verband) der wiederum bei folgenden internationalen Verbänden ist: International Shooting Sport Federation & European Shooting Confederation & Fédération Internationale de Tir aux Armes Sportives de Chasse
aber sonst kenn ich auch nix
Hmm
http://www.ipscaustria.at/
Die IPSC - Region Österreich ist der regionale Verband der International Practical Shooting Confederation, kurz IPSC genannt.
Vereine koennen dort mitglied werden
Aber egal
Warten wirs ab
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 23:45
von gewo
Davomon1979 hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 20:58
gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 19:26
ZUBEHÖR als KAT A
es ist mir unklar ob und wie mit einem Waffenzubehör der Altbestands Status erreicht werden kann
es gibt die (neue) Unterkategorie
Kat A gem. §17/1/8, Wechselsystem
ob sich das jetzt "ganz normal" beantragen und Umreihen lässt ist mir nicht bekannt
auf den ersten blick spricht nix dagegen
Siehe hierzu aus den erläuternden Bemerkungen:
Zu Abs. 17: Eine Bewilligung gemäß § 23 Abs. 3 für gemeldete wesentliche Bestandteile von Schusswaffen soll pro futuro nur in jenen Fällen erforderlich sein, in denen der Betroffene mehr als doppelt so viele wesentliche Bestandteile als genehmigte Schusswaffen der Kategorie B besitzt. Bereits erteilte Genehmigungen für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen der Kategorie B gemäß § 23 Abs. 3 sollen weiterhin gelten, eine Meldung dieser bereits bewilligten wesentlichen Bestandteile ist nicht erforderlich. Dies soll nunmehr auch für wesentliche Bestandteile von verbotenen Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 gelten, die vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes den Schusswaffen der Kategorie B zuzurechnen waren. Die Behörde soll dem Inhaber solcher wesentlicher Bestandteile spätestens bei der nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit gemäß § 25 von Amts wegen eine der Kategorie entsprechende Bewilligung für seine wesentlichen Bestandteile erteilen.
Klarer geht es meiner Meinung nach nicht.
Jop
Wo ist das her?
Aus der parlamentarischen erläuterung ?
Klingt auf den ersten blick danach dass die zubehoere nicht mal innerhalb der zwei jahres frist zu melden waeren ... ...?
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Di 19. Nov 2019, 00:30
von m_a_d
gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 23:41
m_a_d hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 21:52
gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 20:13
AUSSTELLUNG der "supersportschuetzenbescheinigung"
weiss dzt keiner
wer sich den genauen gesetzeswortlaut durchliest wird draufkommen dass es dzt keinen
VEREIN gibt, der
MITGLIED IN EINEM VERBAND ist, der
MITGLIED IN EINEM INTERNATIONALEN VERBAND ist
nur solche dürften die Bestätigung ueber die Notwendigkeit von HiCap Magazinen zur sportausuebung ausstellen
das wird man wohl irgendwie amikal vereinfachen muessen sonst wird es nicht klappen
doch - IPSC Austria (Verein) ist beim ASF (Verband) der wiederum bei folgenden internationalen Verbänden ist: International Shooting Sport Federation & European Shooting Confederation & Fédération Internationale de Tir aux Armes Sportives de Chasse
aber sonst kenn ich auch nix
Hmm
http://www.ipscaustria.at/
Die IPSC - Region Österreich ist der regionale Verband der International Practical Shooting Confederation, kurz IPSC genannt.
Vereine koennen dort mitglied werden
Aber egal
Warten wirs ab
Das ist ein Text auf der Homepage - aber die IPSC Austria ist ein Verein!
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Di 19. Nov 2019, 06:33
von Kapselpracker
gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 20:13
AUSSTELLUNG der "supersportschuetzenbescheinigung"
weiss dzt keiner
wer sich den genauen gesetzeswortlaut durchliest wird draufkommen dass es dzt keinen
VEREIN gibt, der
MITGLIED IN EINEM VERBAND ist, der
MITGLIED IN EINEM INTERNATIONALEN VERBAND ist
nur solche dürften die Bestätigung ueber die Notwendigkeit von HiCap Magazinen zur sportausuebung ausstellen
das wird man wohl irgendwie amikal vereinfachen muessen sonst wird es nicht klappen
Also das verstehe ich jetzt nicht, die meisten Sportschützenvereine sind Mitglied in den jeweiligen Landesverbänden die wiederum im Österreichischen Schützenbund und der ist Mitglied in diversen Internationalen Verbänden.
http://www.schuetzenbund.at/oesb/index. ... &Itemid=79
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:20
von gewo
Kapselpracker hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 06:33
gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 20:13
AUSSTELLUNG der "supersportschuetzenbescheinigung"
weiss dzt keiner
wer sich den genauen gesetzeswortlaut durchliest wird draufkommen dass es dzt keinen
VEREIN gibt, der
MITGLIED IN EINEM VERBAND ist, der
MITGLIED IN EINEM INTERNATIONALEN VERBAND ist
nur solche dürften die Bestätigung ueber die Notwendigkeit von HiCap Magazinen zur sportausuebung ausstellen
das wird man wohl irgendwie amikal vereinfachen muessen sonst wird es nicht klappen
Also das verstehe ich jetzt nicht, die meisten Sportschützenvereine sind Mitglied in den jeweiligen Landesverbänden die wiederum im Österreichischen Schützenbund und der ist Mitglied in diversen Internationalen Verbänden.
http://www.schuetzenbund.at/oesb/index. ... &Itemid=79
In welchem internationalen verband einer disziplin fuer die du HiCaps brauchst ist der ösb mitglied ?
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Di 19. Nov 2019, 07:51
von Davomon1979
gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 23:45
Davomon1979 hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 20:58
gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 19:26
ZUBEHÖR als KAT A
es ist mir unklar ob und wie mit einem Waffenzubehör der Altbestands Status erreicht werden kann
es gibt die (neue) Unterkategorie
Kat A gem. §17/1/8, Wechselsystem
ob sich das jetzt "ganz normal" beantragen und Umreihen lässt ist mir nicht bekannt
auf den ersten blick spricht nix dagegen
Siehe hierzu aus den erläuternden Bemerkungen:
Zu Abs. 17: Eine Bewilligung gemäß § 23 Abs. 3 für gemeldete wesentliche Bestandteile von Schusswaffen soll pro futuro nur in jenen Fällen erforderlich sein, in denen der Betroffene mehr als doppelt so viele wesentliche Bestandteile als genehmigte Schusswaffen der Kategorie B besitzt. Bereits erteilte Genehmigungen für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen der Kategorie B gemäß § 23 Abs. 3 sollen weiterhin gelten, eine Meldung dieser bereits bewilligten wesentlichen Bestandteile ist nicht erforderlich. Dies soll nunmehr auch für wesentliche Bestandteile von verbotenen Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 gelten, die vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes den Schusswaffen der Kategorie B zuzurechnen waren. Die Behörde soll dem Inhaber solcher wesentlicher Bestandteile spätestens bei der nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit gemäß § 25 von Amts wegen eine der Kategorie entsprechende Bewilligung für seine wesentlichen Bestandteile erteilen.
Klarer geht es meiner Meinung nach nicht.
Jop
Wo ist das her?
Aus der parlamentarischen erläuterung ?
Klingt auf den ersten blick danach dass die zubehoere nicht mal innerhalb der zwei jahres frist zu melden waeren ... ...?
Siehe da:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf
Melden von Zubehör war nie vorgesehen, bzw. steht auch nicht im Gesetz.
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Di 19. Nov 2019, 08:05
von Balistix
gewo hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 07:20
Kapselpracker hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 06:33
gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 20:13
AUSSTELLUNG der "supersportschuetzenbescheinigung"
weiss dzt keiner
wer sich den genauen gesetzeswortlaut durchliest wird draufkommen dass es dzt keinen
VEREIN gibt, der
MITGLIED IN EINEM VERBAND ist, der
MITGLIED IN EINEM INTERNATIONALEN VERBAND ist
nur solche dürften die Bestätigung ueber die Notwendigkeit von HiCap Magazinen zur sportausuebung ausstellen
das wird man wohl irgendwie amikal vereinfachen muessen sonst wird es nicht klappen
Also das verstehe ich jetzt nicht, die meisten Sportschützenvereine sind Mitglied in den jeweiligen Landesverbänden die wiederum im Österreichischen Schützenbund und der ist Mitglied in diversen Internationalen Verbänden.
http://www.schuetzenbund.at/oesb/index. ... &Itemid=79
In welchem internationalen verband einer disziplin fuer die du HiCaps brauchst ist der ösb mitglied ?
Ob das das Gesetz vorsieht, weiß ich nicht. Wortwörtlich steht drin, dass ein solcher Verein bestätigen muss, dass die Magazine in
einer anerkannten Disziplin Verwendung finden. Nicht explizit in einer von diesem Verein/Verband abgehaltenen.
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Verfasst: Di 19. Nov 2019, 10:10
von gewo
Balistix hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 08:05
gewo hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 07:20
In welchem internationalen verband einer disziplin fuer die du HiCaps brauchst ist der ösb mitglied ?
Ob das das Gesetz vorsieht, weiß ich nicht. Wortwörtlich steht drin, dass ein solcher Verein bestätigen muss, dass die Magazine in
einer anerkannten Disziplin Verwendung finden. Nicht explizit in einer von diesem Verein/Verband abgehaltenen.
wenn das jeder x-beliebige schiessportverband machen dürfte waere das schön
es entbehrt aber nicht einer gewissen Logik dass ein verein immer nur eine Bestätigung ueber Sachverhalte ausstellen kann die ihn selber betreffen oder ..