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Re: Erbschaftsregelung lt neuer Gesetzeslage ab 14.12.19

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 16:30
von Yukon
gewo hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 00:37
LOL

eigentuemergemeinschaft
so wie im wohnungseigentumsrecht quasi

sehr geil ....
Why not :mrgreen:
Wenn der Gesetzgeber verhaltensoriginell ist, dann dürfen wir das aber schon lange 8-)

Re: Erbschaftsregelung lt neuer Gesetzeslage ab 14.12.19

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 16:41
von cas81
Weil auf Besitz abgestellt wird und der wiederum auf Innehabung. Miteigentum ist ein zivilrechtlicher Begriff, der mit einem ZWR- Eintrag erstens unvereinbar ist und zweitens dem Zweck der Normen im WaffG zuwieder läuft. Ergo: vergiss es, das hatte ich mir auch schon überlegt bezüglich einem Altbestands- AR15 :lol: Schade eigentlich, sonst hätten wir einfach alle ein AR gemeinsam gekauft, oder ein paar Magazine ins Miteigentum aller Foristi übertragen und schon wär ma ALLE Altbestandler :o Ergo macht die Schenkung zu Lebzeiten schon Sinn, auch wenn es vielleicht nur eine Blödelei war. Dann können Frau und Kinder irgendwann auch ohne 11b diese Mags zumindest am behördlich genehmigten Schießstand nutzen und für die Zombieapokalypse sind sie auch gerüstet.

Re: Erbschaftsregelung lt neuer Gesetzeslage ab 14.12.19

Verfasst: Mo 9. Dez 2019, 14:54
von mrek78
Na toll, ich hätte mich schon auf die vielen Kategorie A Plätze gefreut, aber die Geschichte mit dem Vererben macht mir einen Strich durch die Rechnung, aber Gott sei Dank hab ich das jetzt gelesen :o

Als Nobelsportschütze dürfte man weiterhin große Magazine kaufen und besitzen, wenn man die dann nur auf dem behördlich genehmigten Schießstand ansteckt bleiben die Waffen Kategorie B und können vererbt werden?

Wenn man zuhause einen privaten Schießkeller hat ist das anstecken der großen Magazine dann pfui ohne Kategorie A Meldung?

Re: Erbschaftsregelung lt neuer Gesetzeslage ab 14.12.19

Verfasst: Mo 9. Dez 2019, 16:50
von spareribs
Schieß im Finstern, dann sieht es keiner... :mrgreen: :whistle:

Re: Erbschaftsregelung lt neuer Gesetzeslage ab 14.12.19

Verfasst: Mo 9. Dez 2019, 17:08
von Robiwan
Vielleicht werden die KatB+HiCap ja nicht einfach als "Kat. A", sondern als "Kat. A7" eingetragen. Somit wäre es ein Leichtes einem geneigten Erben nur die Waffe (dann wieder als Kat B) zzgl. ev. vorhandener LowCap-Mags zu überlassen.

Re: Erbschaftsregelung lt neuer Gesetzeslage ab 14.12.19

Verfasst: Mo 9. Dez 2019, 17:21
von ASCO
Ist ja alles wirklich toll durchdacht ;-)
Hab schon Angst, dass wieder mal ein Magazin bricht, womöglich brauch ich dann einen Zeugen und einen Notar um glaubhaft zu machen, dass ich nun eines weniger habe.

Re: Erbschaftsregelung lt neuer Gesetzeslage ab 14.12.19

Verfasst: Mo 9. Dez 2019, 17:33
von Robiwan
ASCO hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 17:21
Ist ja alles wirklich toll durchdacht ;-)
Hab schon Angst, dass wieder mal ein Magazin bricht, womöglich brauch ich dann einen Zeugen und einen Notar um glaubhaft zu machen, dass ich nun eines weniger habe.
Wieso? Bestell im Internet ein Neues und schmeiss das Alte weg ;).

Re: Erbschaftsregelung lt neuer Gesetzeslage ab 14.12.19

Verfasst: Mo 9. Dez 2019, 18:22
von ASCO
Naja das haben wir jetzt so gemacht, was machen wir nach der Gesetzesänderung?

Re: Erbschaftsregelung lt neuer Gesetzeslage ab 14.12.19

Verfasst: Mo 9. Dez 2019, 18:51
von Maddin
Interessant ist ja auch wieviele Waffen da im Lauf der Jahre aus dem ZWR ausscheiden werden.

Wenn die Waffen nicht vererbt werden können, werden (müssen) sie vernichtet werden. Und das alles für nix und wiedernix...

Re: Erbschaftsregelung lt neuer Gesetzeslage ab 14.12.19

Verfasst: Mo 9. Dez 2019, 21:36
von ASCO
Das wäre jetzt aber zu einfach!
So könnte jeder jeden mit illegalen Hicap Magazinen versorgen?
Ich denke nicht, dass der Gesetzgeber das so plant

Re: Erbschaftsregelung lt neuer Gesetzeslage ab 14.12.19

Verfasst: Mo 9. Dez 2019, 23:20
von gewo
Robiwan hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 17:33
ASCO hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 17:21
Ist ja alles wirklich toll durchdacht ;-)
Hab schon Angst, dass wieder mal ein Magazin bricht, womöglich brauch ich dann einen Zeugen und einen Notar um glaubhaft zu machen, dass ich nun eines weniger habe.
Wieso? Bestell im Internet ein Neues und schmeiss das Alte weg ;).

ueber das internet wird ned gehen denk ich

wenn aus dem ausland dann einfuhr von Kat A waffe ohne vorherige einwilligung
wenn aus dem inland dann verstoss (des haendlers) gegen das versandhandelsverbot

Re: Erbschaftsregelung lt neuer Gesetzeslage ab 14.12.19

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 09:44
von Robiwan
Das steht in der Zeitung zu diesem Thema:
Stirbt ein Waffenbesitzer, gilt für seine Waffen weiterhin das sogenannte Erbenprivileg – die Erben bekommen für diese eine Waffenbesitzkarte oder eine entsprechende Erweiterung der Plätze. Die großen Magazine jedoch verfallen, wie dies auch für die Pumpguns gilt, die verboten und zur Kategorie A wurden.
https://www.tt.com/panorama/gesellschaf ... t-in-kraft

Maddin hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 18:51
Interessant ist ja auch wieviele Waffen da im Lauf der Jahre aus dem ZWR ausscheiden werden.

Wenn die Waffen nicht vererbt werden können, werden (müssen) sie vernichtet werden. Und das alles für nix und wiedernix...

Re: Erbschaftsregelung lt neuer Gesetzeslage ab 14.12.19

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 10:13
von gewo
Robiwan hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 17:08
Vielleicht werden die KatB+HiCap ja nicht einfach als "Kat. A", sondern als "Kat. A7" eingetragen. Somit wäre es ein Leichtes einem geneigten Erben nur die Waffe (dann wieder als Kat B) zzgl. ev. vorhandener LowCap-Mags zu überlassen.
ja eh A7
aber den Antrag auf Umkategorisierung kannst nur du als Eigentümer stellen
und nur zu Lebzeiten

wenn dich das tunnelportal endletal trifft dann kannst keinen Antrag mehr stellen
daher waffen A7
daher nicht vererbbar
angeblich (?) nicht mal dann wenn die behoerde das will, weil sie hat da angeblich kein ermessen