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WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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doc steel
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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von doc steel » Mi 15. Jan 2020, 09:18

ohne jetzt auf die ganzen off topic beiträge rücksicht genommen zu haben...
das waffenverbot welches über den TE verhängt wurde ist per bescheid aufgehoben. richtig?
was muss die BH dann prüfen?
wäre es nicht klüger gewesen den voraus eilenden gehorsam im zaume zu halten und bei der WBK-Beantragung das aufgehobene waffenverbot erst gar nicht zu erwähnen?

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Halvar
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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von Halvar » Mi 15. Jan 2020, 09:21

doc steel hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 09:18
ohne jetzt auf die ganzen off topic beiträge rücksicht genommen zu haben...
das waffenverbot welches über den TE verhängt wurde ist per bescheid aufgehoben. richtig?
was muss die BH dann prüfen?
wäre es nicht klüger gewesen den voraus eilenden gehorsam im zaume zu halten und bei der WBK-Beantragung das aufgehobene waffenverbot erst gar nicht zu erwähnen?
Bitte einfach nochmal den Eingangspost lesen ;)
Der Ablauf war wohl: Antrag --> Ups, da ist ein Waffenverbot aktiv --> Aufhebung beantragen --> aufgehoben --> erneuter Antrag --> wird geprüft

Davon abgesehen zum Thema vorauseilender Gehorsam:
wäre ich Sachbearbeiter, dann wäre ich bei jemandem, der ehrlich damit umgeht vermutlich etwas eher geneigt ihn als Verlässlich anzusehen als jemandem, der versucht mir was zu verschweigen und ich käme dann drauf.

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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von gewo » Mi 15. Jan 2020, 09:29

doc steel hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 09:18
ohne jetzt auf die ganzen off topic beiträge rücksicht genommen zu haben...
das waffenverbot welches über den TE verhängt wurde ist per bescheid aufgehoben. richtig?
was muss die BH dann prüfen?
wäre es nicht klüger gewesen den voraus eilenden gehorsam im zaume zu halten und bei der WBK-Beantragung das aufgehobene waffenverbot erst gar nicht zu erwähnen?
grundsaetzlich hast ja recht
gehe nie zu deinem Fürst wenn du nicht gerufen wirst

aber

jeder Sachbearbeiter schaut sich deine "Historie" im Zug der Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokumentes an
auch die zb getilgten Vorstrafen (die Wurscht sind wenn sie nicht einschlägig sind)
und natuerlich auch aufgehobene Waffenverbote

ist der Standardablauf
ueberall
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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von doc steel » Mi 15. Jan 2020, 09:49

schon, aber wenns um aufgebobene, getilgte...whatever gschichtln geht, kann der herr sachbearbeiter ausser eigenmächtige willfährigkeiten wie wir es von den SED- u. ZK-mitgliedern in den stalinistisch regierten Magistraten wiens kennen, eh nix veranstalten.

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