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Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 16:55
von Alaskan454
Sauer202 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 16:20
Jagd war zu jeder Zeit ganz klar erlaubt.
1)in Notfällen
2)zur Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Kindern
3)zum Einkauf ("Deckung der Grundbedürfnisse")
4)für berufliche Zwecke sowie
5)ganz generell zur körperlichen und psychischen
Erholung im Freien.

Also ich sehe bei den 5 Gründen um das Haus zu verlassen nirgends klar Ausübung der Jagd stehen?

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 17:02
von Sauer202
Jagd fällt unter berufliche Tätigkeit. Des weiteren ist jagd behördlich angeordnet (Abschussplan). Gab dazu schiftlich die Information der Landesjägerschaft bzw. Landesjagdverbände (Bezeichnung je nach Bundesland). <a href="https://ibb.co/StMk685"><img src="https://i.ibb.co/tqv0HtQ/832-B1-D9-E-15 ... 7-E8-D.jpg" alt="832-B1-D9-E-159-F-4-CC8-BEE6-C24702337-E8-D" border="0"></a>

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 17:11
von Alaskan454
Sauer202 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 17:02
Jagd fällt unter berufliche Tätigkeit. Des weiteren ist jagd behördlich angeordnet (Abschussplan). Gab dazu schiftlich die Information der Landesjägerschaft bzw. Landesjagdverbände (Bezeichnung je nach Bundesland). <a href="https://ibb.co/StMk685"><img src="https://i.ibb.co/tqv0HtQ/832-B1-D9-E-15 ... 7-E8-D.jpg" alt="832-B1-D9-E-159-F-4-CC8-BEE6-C24702337-E8-D" border="0"></a>
Für einen Berufsjäger ist es ein Beruf der nicht in der kritischen Infrastruktur liegt und für alle anderen bloss ein Hobby sonst nichts.

Auf gut Deutsch:

Ihr konntet es euch richten wie ihr es braucht. ;)

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 17:17
von Sauer202
Stell dir vor, als Jagdpächter zahle ich Sozialversicherung. Erfüllt somit ganz klar die berufliche Tätigkeit.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 17:46
von Alaskan454
Sauer202 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 17:17
Stell dir vor, als Jagdpächter zahle ich Sozialversicherung. Erfüllt somit ganz klar die berufliche Tätigkeit.
Wenn die Jäger eh alle so viel verdienen das sie SV zahlen können/müssen und das beruflich ausüben dann kann man wenigstens in Wien endlich mal die Schäden einklagen wenn die Wildschweine die Gärten durchpflügen wenn sie ihrer Arbeit offenbar nicht nach gehen. :mrgreen:

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 17:54
von Sauer202
Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 17:46
Sauer202 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 17:17
Stell dir vor, als Jagdpächter zahle ich Sozialversicherung. Erfüllt somit ganz klar die berufliche Tätigkeit.
Wenn die Jäger eh alle so viel verdienen das sie SV zahlen können/müssen und das beruflich ausüben dann kann man wenigstens in Wien endlich mal die Schäden einklagen wenn die Wildschweine die Gärten durchpflügen wenn sie ihrer Arbeit offenbar nicht nach gehen. :mrgreen:
Bitte dazu im entsprechenden Landesjagdgesetz nachlesen. Alle klar geregelt.

Der Neid ist halt eines der Lieblingsbeschäftigungen vieler, ganz besonders der Wiener.

Wie gesagt, ich halte mich streng an die Gesetze. Ganz besonders im Zusammenhang mit den aktuellen Regeln im Zusammenhang gegen Corona.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 18:16
von AUG-andy
Sauer202 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 17:54
Der Neid ist halt eines der Lieblingsbeschäftigungen vieler, ganz besonders der Wiener.

Wie gesagt, ich halte mich streng an die Gesetze. Ganz besonders im Zusammenhang mit den aktuellen Regeln im Zusammenhang gegen Corona.
Aber als Wiener hättest vielleicht schon deine Impfung so wie ich. :lol:
Also doch nicht so schlecht in Wien zu leben. :whistle:

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 18:34
von Alaskan454
AUG-andy hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 18:16


Aber als Wiener hättest vielleicht schon deine Impfung so wie ich. :lol:
Also doch nicht so schlecht in Wien zu leben. :whistle:
Ja gegen Covid kannst dich impfen lassen aber seine Ansichten sind unheilbar :whistle:

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 18:36
von Sauer202
Was ist an der Einstellung sich an Gesetze zu halten schlecht?

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 18:51
von Exitus
gewo hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 12:23
Exitus hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 11:55
Oder per Versand
Das versenden von gegendraenden war im full lockdown nie ein grund das haus verlassen zu duerfen

Das abholen von waren im cluck &collect aber schon
Wenn wir genau sind, kannst dir eine Online Paketmarke ausdrucken und das Paket zu Hause abhole lassen.
Ich sehe da keinen Verstoß gegen die Ausganssperre.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 19:13
von Alaskan454
Sauer202 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 18:36
Was ist an der Einstellung sich an Gesetze zu halten schlecht?
Da ist gar nichts schlecht daran nur tlw zumindest mMn übersiehst du halt Zusammenhänge die dich zwar nicht persönlich aber viele andere betreffen.

Lockdown ok aber dann sollten alle auch wirklich daheim bleiben und nicht durch die Ausnahme von der Ausnahme trotzdem herum rennen.

Die Jagd ist hier stellvertretend ein gutes Beispiel.

Mind 90% der Leute ist die Jagd genau wie der Schiesssport egal und ich bleibe dabei das der überwiegende Teil der Jäger das nicht beruflich macht was aber für den Laien nicht nachvollziehbar ist.

Da brauchst schon ein gutes Verständnis wenn 90% nicht raus gehen sollen ausser wegen den bekannten 5 Gründen und dein Nachbar geht jeden tag fröhlich im Revier seinem Hobby nach. :whistle:

Genau darum aber jetzt nicht explizit wegen der Jagd pfeiffen die Leute immer mehr auf die Massnahmen.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 19:33
von Ares
Für mein Verständnis:
Hätten Verkaufsplattformen (waffengebraucht, egun, dorotheum, willhaben, etc...) hierbei nicht auf eine eventuelle Diskrepanz bzw. Ungesetzmäßigkeit hinweisen müssen, sollen?
Nicht Jeder Normalbürger kennt sich mit Lockdownbestimmungen (jetzt so, nachher so, oder überhaupt anders, zu den noch zu evaluierenden Zeitvorgaben) aus.
Auch im Pulverdampfforum ist man (leider einmal mehr) danach bestrebt, der Jägerschaft in Form eines Sauers 202 eins reinzuwürgen, statt eine Empfehlung "Achtung bitte aufpassen, bzw. besser nicht" abzugeben.
Ist eigentlich Schade um die verpasste Chance. G`scheite Köpfe würde es ja hier genug geben.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 19:39
von Alaskan454
Ares hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 19:33
Für mein Verständnis:
Hätten nicht Verkaufsplattformen (waffengebraucht, egun, dorotheum, willhaben, etc...) hierbei nicht auf eine eventuelle Diskrepanz bzw. Ungesetzsmäßigkeit hinweisen müssen, sollen?
Nicht Jeder Normalbürger kennt sich mit Lockdownbestimmungen (jetzt so, nachher so, oder überhaupt anders, zu den noch zu evaluierenden Zeitvorgaben aus).
Wie heisst es so schön?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ;)

Aber andererseits hätte es auch jedem klar sein müssen, das wenn es eine ganztägige Ausgangssperre gibt und das treffen mit fremden Haushalten nicht erlaubt ist, zu Komplikationen kommen kann.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 19:39
von hari
@Alaskan454 der Abschussplan ist ein behoerdlicher Bescheid. Der ist nicht optional, sondern muss erfuellt werden. Insofern die Gleichsetzung mit der Berufsausuebung.

@Trijikon was sollen diese unsachliche Pauschalierungen?

Dass @sauer202 regelmaessig provoziert ist manchen anscheinend bisher entgangen.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 20:51
von gewo
Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 19:13
Sauer202 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 18:36
Was ist an der Einstellung sich an Gesetze zu halten schlecht?
Da ist gar nichts schlecht daran nur tlw zumindest mMn übersiehst du halt Zusammenhänge die dich zwar nicht persönlich aber viele andere betreffen.

Lockdown ok aber dann sollten alle auch wirklich daheim bleiben und nicht durch die Ausnahme von der Ausnahme trotzdem herum rennen.

Die Jagd ist hier stellvertretend ein gutes Beispiel.

Mind 90% der Leute ist die Jagd genau wie der Schiesssport egal und ich bleibe dabei das der überwiegende Teil der Jäger das nicht beruflich macht was aber für den Laien nicht nachvollziehbar ist.

Da brauchst schon ein gutes Verständnis wenn 90% nicht raus gehen sollen ausser wegen den bekannten 5 Gründen und dein Nachbar geht jeden tag fröhlich im Revier seinem Hobby nach. :whistle:

Genau darum aber jetzt nicht explizit wegen der Jagd pfeiffen die Leute immer mehr auf die Massnahmen.
die jaehrlichen abschusszahlen pro revier werden als bescheid vom magistrat bzw der BH vorgegeben.
werden diese nicht erreicht dann beauftragt die behoerde auf kosten der jeweiligen jagdgesellschaft einen berufsjaeger der unverzueglich die fehlenden abschuesse vornimmt.

auch corona aendert daran nichts

daher duerfen jaeger selbstverstaendlich auch waehrend des lockdowns ins revier zur jagd, auf die (auch indoor) schiesstaende, genauso wie berufswaffentraeger und sportschuetzen welche mind. landesmeisterschaft schiessen bzw fuer die teilnahme daran trainieren ( spitzensportler)

auch der kauf von munition ist diesen personengruppen waehrend des lockdowns erlaubt.


das ganze geht aber vermutlich am thema vorbei
es ging um einen normalen waffenkaufer
auch der durfte fuer click%&collect zum geschaeft da die geschaefte click&collect anbieten durften
der weg zu geschaeften die rechtmaessig offenhalten war auch waegrend des lockdown erlaubt.

die rechtsansicht der WKO dass click&collect trotz des versandhandelsverbotes ( geschaeftsausuebung nur am betriebsstandort erlaubt) auch der waffenhandelsbranche erlaubt ist liegt mir vor

von daher nochmals:
die BH ist in der sache am holzweg