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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 11:33
von Promo
Haben wir eh im anderen Thread zu Tode diskutiert. Freue mich schon auf das Gerichtsverfahren, wo die Frage behandelt wird, ob ein AR15 Wechselsystem was auch im ZWR als solches gemeldet ist und ein getrennt vorhandener Lower als komplette Waffe und somit als "plätzebelegend" gewertet werden wird, oder nicht. Dann wissen wir endlich, wer hier im Forum recht hat. Vielleicht erklärt sich ja auch einer derjenigen, die es hier so vehement verteidigen, dazu bereit für die nächste Verwahrungskontrolle am Besten es zusammengebaut zu präsentieren.

Wenn ich mir übrigens so manche Inserate im WG anschaue, dann sind aber auch genug Idioten draußen unterwegs, die diesen noch nicht durch Judikatur abgeklärten Rechtsraum missbrauchen. Ich verweise dabei auf einen M1 Carbine, der als "Wechselsystem" inseriert war, weil der Schaft nicht drauf ist. Ich finde es auch absolut nicht in Ordnung, wenn auch Händler hier mitspielen und ein "Glock Wechselsystem" verkaufen und das nummerngleiche Griffstück so "verschenken", dass es in der Verfügungsgewalt des WS-Besitzers bleibt.

Solange Waffenbesitzer derartig übertreiben müssen, wundert es mich nicht, wenn dann die "Lücke", sofern sie denn überhaupt eine Lücke ist und nicht durch Gerichte eine Klarstellung erfolgt, [die übrigens auch kein Redaktionsversehen war, sondern den Verkaufszwang von einem Wechselsystem gemeinsam mit der Basiswaffe beheben sollte] insoweit behoben werden wird, als dass beispielsweise dann einfach Griffstücke auch waffenrechtlich relevant erklärt werden. Weil damit hat man dann den Grund für die Änderung dieser Bestimmung beibehalten, keine Bindung an eine Basiswaffe, setzt aber dem Missbrauch ebendieser Bestimmung auch ein Ende.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 12:14
von ratpack
also Waffengesetz steht:

$ 23 Abs 3: Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt.

Griffstücke sind - noch - frei..

somit ergibt sich aus dem Buchstaben des Gesetzes eigentlich keine Bindung eines Wechselsystems an eine Basiswawaffe, es sei den ich habe was überlesen.. dann bitte den entsprechende Link veröffentlichen..
was früher war, ist durch diese Gesetzesnovelle obsolet geworden...

dass man ein Wechselsystem nicht zu eine funktionsfähigen Waffe zusammengebaut im Tresor liegen hat versteht sich wohl von selbst.. Heißt ja schließlich Wechsel-System..

Aber vielleicht hat ja jemand über die üblichen Latrinengerüchte hinaus belegbares und fundiertes Wissen inkl. Beweise zum angeblichen "Redaktionsversehen" (welches ich mir wirklich nicht vorstellen kann) ...

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 12:24
von gewo
ratpack hat geschrieben:
So 2. Mai 2021, 12:14
also Waffengesetz steht:

$ 23 Abs 3: Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt.

Griffstücke sind - noch - frei..

somit ergibt sich aus dem Buchstaben des Gesetzes eigentlich keine Bindung eines Wechselsystems an eine Basiswawaffe, es sei den ich habe was überlesen.. dann bitte den entsprechende Link veröffentlichen..
was früher war, ist durch diese Gesetzesnovelle obsolet geworden...

dass man ein Wechselsystem nicht zu eine funktionsfähigen Waffe zusammengebaut im Tresor liegen hat versteht sich wohl von selbst.. Heißt ja schließlich Wechsel-System..

Aber vielleicht hat ja jemand über die üblichen Latrinengerüchte hinaus belegbares und fundiertes Wissen inkl. Beweise zum angeblichen "Redaktionsversehen" (welches ich mir wirklich nicht vorstellen kann) ...
es ist kein redaktionsversehen
aber es ist ein „unerwuenschter effekt“

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 13:18
von Lexman1
Wahrscheinlich wollten sie eine Vereinfachung bei WS ohne jedesmal einen neuen Bescheid ausstellen zu müssen. Doch es bleibt dabei - WS sind erlaubt und Lower/ Griffstücke auch. Solange das WS immer zerlegt und nicht voll funktionsfähig gelagert wird, wird dem Gesetz entsprechend gehandelt und hieraus kann kein Problem entstehen. Aber ich befürchte (leider) auch, dass es ein paar Spezialisten gibt, welche es einfach wissen wollen :doh:

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 19:35
von Salem
Promo hat geschrieben:
So 2. Mai 2021, 11:33
Haben wir eh im anderen Thread zu Tode diskutiert. Freue mich schon auf das Gerichtsverfahren, wo die Frage behandelt wird, ob ein AR15 Wechselsystem was auch im ZWR als solches gemeldet ist und ein getrennt vorhandener Lower als komplette Waffe und somit als "plätzebelegend" gewertet werden wird, oder nicht. Dann wissen wir endlich, wer hier im Forum recht hat. Vielleicht erklärt sich ja auch einer derjenigen, die es hier so vehement verteidigen, dazu bereit für die nächste Verwahrungskontrolle am Besten es zusammengebaut zu präsentieren.

Wenn ich mir übrigens so manche Inserate im WG anschaue, dann sind aber auch genug Idioten draußen unterwegs, die diesen noch nicht durch Judikatur abgeklärten Rechtsraum missbrauchen. Ich verweise dabei auf einen M1 Carbine, der als "Wechselsystem" inseriert war, weil der Schaft nicht drauf ist. Ich finde es auch absolut nicht in Ordnung, wenn auch Händler hier mitspielen und ein "Glock Wechselsystem" verkaufen und das nummerngleiche Griffstück so "verschenken", dass es in der Verfügungsgewalt des WS-Besitzers bleibt.

Solange Waffenbesitzer derartig übertreiben müssen, wundert es mich nicht, wenn dann die "Lücke", sofern sie denn überhaupt eine Lücke ist und nicht durch Gerichte eine Klarstellung erfolgt, [die übrigens auch kein Redaktionsversehen war, sondern den Verkaufszwang von einem Wechselsystem gemeinsam mit der Basiswaffe beheben sollte] insoweit behoben werden wird, als dass beispielsweise dann einfach Griffstücke auch waffenrechtlich relevant erklärt werden. Weil damit hat man dann den Grund für die Änderung dieser Bestimmung beibehalten, keine Bindung an eine Basiswaffe, setzt aber dem Missbrauch ebendieser Bestimmung auch ein Ende.
100% Zustimmung.
Bin schon auf das erste Gerichtsurteil gespannt - und die Folgen.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 19:41
von Joewood
Salem hat geschrieben:
So 2. Mai 2021, 19:35
100% Zustimmung.
Bin schon auf das erste Gerichtsurteil gespannt - und die Folgen.
Es wird wie immer eine Einzelfallentscheidung bleiben - je nachdem wie gut man das argumentiert. Und wie es beim Angeklagten tatsächlich aussieht...
Einer mit 2 belegten Plätzen und zusätzlich 4 identischen Glock 9mm Oberteilen und 4 Griffstücken wird wohl schlechtere Karten haben, als einer, der unterschiedliche Oberteile hat und dazu unterschiedlich konfigurierte Griffstücke (z.B.: Original, voll getuned, mit Laser, ohne Laser, etc,...),...

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 19:57
von Alaskan454
Joewood hat geschrieben:
So 2. Mai 2021, 19:41

Es wird wie immer eine Einzelfallentscheidung bleiben - je nachdem wie gut man das argumentiert.
Könnte mir bitte wer verraten, wie man zu 7 Ruger Revolvern & 3 Ruger Büchsen 14 Glock Wechselsysteme argumentieren kann? :lol:

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 20:04
von The_Governor
Es wird halt wieder so kommen, dass man das Gesetz nachschärfen muss, weil es manche aus Ermangelung an Hausverstand bzw. Feingefühl oder übergroßem Ego wieder komplett übertreiben.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 20:06
von diver99
Alaskan454 hat geschrieben:
So 2. Mai 2021, 19:57
Joewood hat geschrieben:
So 2. Mai 2021, 19:41

Es wird wie immer eine Einzelfallentscheidung bleiben - je nachdem wie gut man das argumentiert.
Könnte mir bitte wer verraten, wie man zu 7 Ruger Revolvern & 3 Ruger Büchsen 14 Glock Wechselsysteme argumentieren kann? :lol:
Warum sollte man argumentieren? Wem gegenüber?Oberteile herzeigen und fertig.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 20:09
von Alaskan454
The_Governor hat geschrieben:
So 2. Mai 2021, 20:04
Es wird halt wieder so kommen, dass man das Gesetz nachschärfen muss, weil es manche aus Ermangelung an Hausverstand bzw. Feingefühl oder übergroßem Ego wieder komplett übertreiben.
Genau das glaube ich auch. ;)

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 20:11
von Alaskan454
diver99 hat geschrieben:
So 2. Mai 2021, 20:06

Warum sollte man argumentieren? Wem gegenüber?Oberteile herzeigen und fertig.
Wennst an verhaltensoriginellen SB hast, wie bei den Lockdown käufen zb oder den Hi caps für unter 21 jährige ist da sicher Konfliktpotential drin.

Wenn dann wer auf der Behörde auf die "blöde" Idee kommt das ich mit meinen 14 Wechselsystemen eine Umgehungshandlung gesetzt habe und aktuell in Wirklichkeit 21 statt meiner 7 genehmigten Waffen besitze, wirds sicher spannend das zu erklären :whistle:

Weil theoretisch könnte ich mir ja auch bedenkenlos 14 weitere Ruger Revolver kaufen und diese als Zubehör bzw Wechselsystem melden wenn man dem glauben schenkt was ihr da so erzählt ;)

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 21:13
von Joewood
Alaskan454 hat geschrieben:
So 2. Mai 2021, 19:57
Joewood hat geschrieben:
So 2. Mai 2021, 19:41

Es wird wie immer eine Einzelfallentscheidung bleiben - je nachdem wie gut man das argumentiert.
Könnte mir bitte wer verraten, wie man zu 7 Ruger Revolvern & 3 Ruger Büchsen 14 Glock Wechselsysteme argumentieren kann? :lol:
Ja, genau sowas meinte ich :P

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 21:14
von Joewood
Alaskan454 hat geschrieben:
So 2. Mai 2021, 20:11
Weil theoretisch könnte ich mir ja auch bedenkenlos 14 weitere Ruger Revolver kaufen und diese als Zubehör bzw Wechselsystem melden wenn man dem glauben schenkt was ihr da so erzählt ;)
Na, des wird schwer...
gehen sich nur 7 aus... 7 Rahmen + 7 Trommeln ;)

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 21:37
von rhodium
Einige werden den Kahn am Ende halt versenken... wie immer.

Also ein nicht zu den vorhandenen Kat. A/B passendes Wechselsystem ist wohl immer schwer zu argumentieren. Ich könnte mir vorstellen, dass man erklärt, dass man das am Schießstand (!) auf dem Lower eines Vereinskameraden montiert und dort trainiert (ohne dessen Läufe auszuschiessen).

Um es gleich zu sagen: ich hab kein Wechselsystem und auch keinen Bedarf.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: So 2. Mai 2021, 21:39
von Alaskan454
Joewood hat geschrieben:
So 2. Mai 2021, 21:14

Na, des wird schwer...
gehen sich nur 7 aus... 7 Rahmen + 7 Trommeln ;)
Warum? Ich kaufe den ganzen Revolver und nehme dann das nicht Gasdruckbelastete Griffstück und somit nicht waffenrelevante Griffstück einfach ab und Rahmen inkl Trommel melde ich als Wechselsystem zu meinen anderen freien Griffstücken. :lol:

Bei allen derzeit neu erhältlichen Single Action Revolvern von Ruger wie Single Six , wrangler, Blackhawk,Super Blackhawk &Vaquero kann ich das Griffstück vom Rahmen trennen mit Ausnahme vom Bearcat wo das Griffstück und der eigentliche Rahmen ein einziges Gussteil ist. ;)