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Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: So 22. Aug 2021, 09:50
von gewo
AUG-andy hat geschrieben:
So 22. Aug 2021, 07:57
rhodium hat geschrieben:
So 22. Aug 2021, 01:30
Ich finde die Gesetzgebung gehört in Bezug auf den Umgang Minderjähriger mit LG in Gegenwart von Erwachsenen dringend überarbeitet. Wieviele Leute werden in Ö (nach wie vor) ihren minderjährigen Kindern/Nichten/Neffen/... mittels LG oder LP den ersten sorgfältigen Umgang mit Waffen zeigen und den Schießsport näher bringen? ... ich behaupte mal viele. Nicht mit Vorsatz, schlicht durch Unkenntnis der Gesetzeslage.

Ist hier die Gesetzeslage einmal vor langer Zeit verschärft worden oder ist das immer schon Stand der Dinge gewesen?
Seit wann darf ich meinen Kindern im Beisein nicht das Luftgewehr schießen beibringen? Wäre mir neu. :o
Das hantieren mit waffen ( das schliesst minderwirsame ausdruecklich ein ) ist personen unter 18 nur am behoerdlichen schiesstand und im schauraum von waffenhaendlern erlaubt

Wer irgendwo zu hause in der garage mit einem 17jaehrigen gemeinsam mit einer luftpistole auf einen liftpistolenkugelfang ballert ist sofort seine wbk und alle seine waffen los

Weitergabe von schusswaffen an unberechtigte


Die gesetzeslage ist seit 1996 unveraendert ...

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: So 22. Aug 2021, 13:59
von combatmiles
Airsoft is no gemeiner...

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: So 22. Aug 2021, 15:55
von MrRiesa
Das schlimme ist.. Das ist bei uns am Land auch wirklich niemanden bewusst.. Da wird bei Geburtstagsfeier von 12 jährigen mit Papa und Onkel und allen anwesenden Kindern fleißig mit den alten Dianas geschossen.. Hab ich mit meiner Nichte auch schon gemacht und keinen Gedanken daran verschwendet ob das legal ist oder nicht.. Es gehört hald einfach dazu..
Aber gut zu wissen.. Jetzt wo ich eine Wbk hab, werd ich das dann besser unterlassen, davor hätten sie mir ja, ausser einer Geldstrafe ned wirklich was nehmen können...

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: So 22. Aug 2021, 18:17
von Joewood
gewo hat geschrieben:
So 22. Aug 2021, 09:50
Die gesetzeslage ist seit 1996 unveraendert ...
War der konkrete Teil vor 96 anders?
Ich kann mich an ein Event erinnern, wo ich mit einer Diana mit ungefähr 15 mit einem Freund (16) im Garten geschossen habe, sich ein Nachbar aufgeregt und die Polizei gerufen hat. Die hat kurz mit uns geplaudert, und uns mit der Versicherung, dass wir aufpassen (nicht in die Richtung des nachbarn schießen; was wir sowieso nicht getan haben), weiter schießen lassen. War in Wien. Wohngebiet. Aber halt vor 1996...

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: So 22. Aug 2021, 18:31
von coliflower
Darf man im Prater auch erst mir 18 mit Luftdruck schießen ?

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: So 22. Aug 2021, 19:39
von Davomon1979
coliflower hat geschrieben:
So 22. Aug 2021, 18:31
Darf man im Prater auch erst mir 18 mit Luftdruck schießen ?
Ja Schießbuden werden nach landesgesetzlichen Vorschriften genehmigt und sind daher behördlich genehmigte Schießstätten. - Steht so im Runderlass.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: So 22. Aug 2021, 22:50
von rhodium
Mein Vater hat mit mir in den frühen 90ern auch hinter dem Haus auf einen montierten Kugelfang geschossen.

Wie gesagt, es wird eben kaum einer um diese (unsinnige) Regelung.

Weil es angesprochen wurde: bei Airsoft ist das auch so? Sind das überhaupt Waffen im Sinne des Gesetzes?

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 11:21
von 75reinhard
rhodium hat geschrieben:
So 22. Aug 2021, 22:50
Mein Vater hat mit mir in den frühen 90ern auch hinter dem Haus auf einen montierten Kugelfang geschossen.

Wie gesagt, es wird eben kaum einer um diese (unsinnige) Regelung.

Weil es angesprochen wurde: bei Airsoft ist das auch so? Sind das überhaupt Waffen im Sinne des Gesetzes?
Softairwaffen fallen in Österreich nicht unter das Waffengesetz. Es gibt allerdings eine Softairwaffenverordnung die besagt, dass der Verkauf und die Abgabe an Personen unter 18J verboten ist.
Für oder gegen den Besitz von Softair für unter 18jährige sprechen dann noch die unterschiedlichen Jugendschutzgesetze der Bundesländer.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 18:43
von Mindfreeq
Softairwaffenverordnung? Höre ich zum ersten mal, ist die Neu? Auch das sie ab 18 sind, wir haben sie damals im Waffengeschäft am Mexikoplatz gekauft und da musste man 14 Jahre alt sein. Ist zwar gute 20 Jahre her, aber ich habe schon mit Euro bezahlt, sprich nach 1996 :D

Edit: Gerade gegoogelt und sie scheint aus dem Jahr 2013 zu sein... wieder was gelernt.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Mi 29. Dez 2021, 00:59
von Meeri
Luftdruck ist nicht gleich Luftdruck. Ich hab meine Seneca Sumatra 2500 aus der USA geholt und versperre es genauso wie meine Kat. C Waffen. Es ist zwar vom Kaliber keine C Waffe (hab die .22) aber von der Durchschlagskraft sehr wohl und sicher nicht minderwirksam. Ist ein nettes kleines Ding mit schönem Knall
https://www.pyramydair.com/product/sene ... bine?m=463

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 12:31
von Terra
AUG-andy hat geschrieben:
So 22. Aug 2021, 07:57
rhodium hat geschrieben:
So 22. Aug 2021, 01:30
Ich finde die Gesetzgebung gehört in Bezug auf den Umgang Minderjähriger mit LG in Gegenwart von Erwachsenen dringend überarbeitet. Wieviele Leute werden in Ö (nach wie vor) ihren minderjährigen Kindern/Nichten/Neffen/... mittels LG oder LP den ersten sorgfältigen Umgang mit Waffen zeigen und den Schießsport näher bringen? ... ich behaupte mal viele. Nicht mit Vorsatz, schlicht durch Unkenntnis der Gesetzeslage.

Ist hier die Gesetzeslage einmal vor langer Zeit verschärft worden oder ist das immer schon Stand der Dinge gewesen?
Seit wann darf ich meinen Kindern im Beisein nicht das Luftgewehr schießen beibringen? Wäre mir neu. :o
Ich würde gar keine Waffe in der nähe von Kindern verwenden, und ja auch ein Luftgewehr würde ich einsperren in einen dazu geeigneten Schrank, nach dem Motto Sicher ist Sicher, wenn einmal was Passieren sollte dann ist es leider auch zu spät so wie der fall zu Silvester war mit der Schrottflinte wo der Schütze unbedingt vor anderen Menschen Hantieren musste bis sie schließlich herunter fiel und eine Frau verletzte, sowas alles muss nicht sein und ist äußerst leichtsinnig.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 15:06
von ebner33
gewo hat geschrieben:
So 22. Aug 2021, 09:50
AUG-andy hat geschrieben:
So 22. Aug 2021, 07:57
rhodium hat geschrieben:
So 22. Aug 2021, 01:30
Ich finde die Gesetzgebung gehört in Bezug auf den Umgang Minderjähriger mit LG in Gegenwart von Erwachsenen dringend überarbeitet. Wieviele Leute werden in Ö (nach wie vor) ihren minderjährigen Kindern/Nichten/Neffen/... mittels LG oder LP den ersten sorgfältigen Umgang mit Waffen zeigen und den Schießsport näher bringen? ... ich behaupte mal viele. Nicht mit Vorsatz, schlicht durch Unkenntnis der Gesetzeslage.

Ist hier die Gesetzeslage einmal vor langer Zeit verschärft worden oder ist das immer schon Stand der Dinge gewesen?
Seit wann darf ich meinen Kindern im Beisein nicht das Luftgewehr schießen beibringen? Wäre mir neu. :o
Das hantieren mit waffen ( das schliesst minderwirsame ausdruecklich ein ) ist personen unter 18 nur am behoerdlichen schiesstand und im schauraum von waffenhaendlern erlaubt

Wer irgendwo zu hause in der garage mit einem 17jaehrigen gemeinsam mit einer luftpistole auf einen liftpistolenkugelfang ballert ist sofort seine wbk und alle seine waffen los

Weitergabe von schusswaffen an unberechtigte


Die gesetzeslage ist seit 1996 unveraendert ...
Pfuuh...das war mir auch net bewusst... :shock:
Dachte dass es bei Luftdruckwaffen anders gehandhabt wird...

Wenn ich zurück denke,mit 12 hatten wir bei den Bauern in der Umgebung fast überall ein Luftdruckgewehr zur Verfügung,und mit 14 dann das erste Eigene dann.
Auch das gemeinsame Schießen,zum erlernen der Fähigkeiten,und des sicheren Umganges mit einer Waffe,waren Standard mit 9-10 Jahren,zumindest am Land.
Ich halte das auch für massiv überzogen,auch anhand deines Beispieles...mit 17 kannst nen Fahrzeug/Traktor auf der Straße lenken,darfst wählen,kannst Kinder bekommen aber unter Aufsicht mit ner Luftpistole im Keller schießen geht nicht? :whistle:

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 15:28
von Camare
ich finde auch die Altersgrenze vor allem bei Sportgeräten wie Luftdruckwaffen begrenzt auf 7,5 J für überzogen, schließlich dürfen die Kids auch ab 17 schon ein Kraftfahrzeug lenken.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 19:48
von Terra
Naja ich kann mich noch an meine Kindheit erinnern da war ich so ca. 7 Jahre mein Onkel kam zu besuch und brachte ein Luftdruck Gewehr mit ich war natürlich sofort begeistert wie der da so rum hantierte dan ging mein Onkel in die Stube zur Familie und überlies mir das Gewehr ohne Diabolos und das noch schlimmere ohne aufsicht.., er Trank mit meinen Eltern ein Bier und ich rannte mit einem Scharfen Gewehr ohne Aufsicht im Gelände rum.
Ich mit 7 so Dumm ich war habe dann mit dem Gewehr hantiert und habe so kleine Nägel in den Lauf gestopft wie das ging hatte ich ja bereits gesehen vom Onkel, ja was soll man sagen Glück im Unglück durch die Nägel war der lauf natürlich verstopft und ich guckte in den lauf hinein usw. warum es nicht funktioniert ich hatte damals echt Glück das es verstopft war sonst hätte ich einen Nagel mitten im Auge, wenn ich heute zurück denke was damals mit 7 war hatte ich echt das Größte Glück was man sich so vorstellen kann aber mit 7 naja weiss man es ja nicht, jedenfalls bin ich mir ziemlich sicher wenn da was passierte währe der Onkel wohl richtig Dran vermutlich wegen grober Fahrlässigkeit oder ähnliches. Daher bin ich da extrem Vorsichtig wann und wo ich eine Waffe anfasse und bei wen.