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Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Di 17. Jan 2023, 09:42
von Promo
Lukas hat geschrieben:
Di 17. Jan 2023, 02:20
Also ich habe jetzt mal alles der Polizei gebracht, jetzt beginnt mal das Wartespiel.
Mal sehen was rauskommt. Vllt kann ich's bahalten vllt auch nicht...wer weiß was kommt... :think:
Hallo Lukas,

nach dem bereits zitierten § 42 WaffG darfst du sehr wohl den Besitz daran anmelden und müsstest diese zurück bekommen. Ich hoffe du hast dir die Waffennummern aufgeschrieben oder zumindest diese fotografiert, bevor du den Fund abgegeben hast.

Theoretisch hätte die Möglichkeit bestanden, dass du diese (im Einvernehmen mit der lokalen Behörde) noch als Erbschaftswaffe deklarierst ("ich habe die Gewehre von meinem Opa endlich gefunden die wir bislang vergeblich gesucht hatten ..") und diese damit früher ausgehändigt zu bekommen, macht aber jetzt auch nichts, dauert nur länger.

Um aber wieder zurück zu kommen: wie gesagt empfehle ich dir unbedingt bereits jetzt den Besitzanspruch an den Waffen gegenüber deiner Waffenbehörde zu erheben. Hintergrund ist, dass diese dann die Waffen vor Ort belassen werden - andernfalls werden diese nach Wien gesendet, weil sie davon ausgehen, dass du diese nicht haben willst, und dann haben sie doppelte Arbeit mit dem hin- und wieder zurücksenden. Beispielsweise könntest du an deine Waffenbehörde schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

am XX.01.2023 habe ich der Polizeiinspektion XY binnen der im § 42 Abs. 2 Waffengesetz 1996 vorgesehenen Frist von 3 Tagen folgende Schusswaffen abgeliefert:
1. Art, Hersteller, Seriennummer
2. Art, Hersteller, Seriennummer
3. ......

Da die Waffen an der Adresse von meinem am XX.XX.XXXX verstorbenen Großvater gefunden wurden und diese gemäß Aussagen zu Lebzeiten Waffen besessen hatte, die wir bis zum Zeitpunkt des Auffindens aber nicht kannten, gehe ich davon aus, dass es sich hierbei um Schusswaffen aus seinem Besitz handelt.

Gemäß § 42 Abs. 3 Z 1 WaffG 1996 darf die Behörde nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder überlassen, wenn dieser zur ihrem Besitz berechtigt ist. Entsprechend dieser Bestimmungen ersuche ich um Ausfolgung der oben genannten Schusswaffen nach Ablauf der zuvor genannten Frist an meine Person, da ich diese als Erinnerungsstücke an meinen Großvater behalten möchte.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Di 17. Jan 2023, 10:38
von DOUBLEACTION
MikeV hat geschrieben:
Di 17. Jan 2023, 01:37
Im übrigen denke ich auch, dass gewo nicht unbedingt recht hat mit dem Jahr KTU… denn die Jahresfrist bezieht sich nur auf Fälle, wo sich der Verlustträger nicht feststellen lässt.
also ich hab schon waffen fast zwei jahre auf der KTU und immer noch kein bild kein ton
ich glaube das ist keine rechtliche frist sondern die brauchen einfach so lang fuer diese routinemaessigen untersuchungen der waffe
die hat ja keine dringlichkeit mehr, die machen sie wahrscheinlich immer nur dann wenn grad nix zu tun ist oder so

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Di 17. Jan 2023, 17:09
von Lukas
Promo hat geschrieben:
Di 17. Jan 2023, 09:42
Lukas hat geschrieben:
Di 17. Jan 2023, 02:20
Also ich habe jetzt mal alles der Polizei gebracht, jetzt beginnt mal das Wartespiel.
Mal sehen was rauskommt. Vllt kann ich's bahalten vllt auch nicht...wer weiß was kommt... :think:
Hallo Lukas,

nach dem bereits zitierten § 42 WaffG darfst du sehr wohl den Besitz daran anmelden und müsstest diese zurück bekommen. Ich hoffe du hast dir die Waffennummern aufgeschrieben oder zumindest diese fotografiert, bevor du den Fund abgegeben hast.

Theoretisch hätte die Möglichkeit bestanden, dass du diese (im Einvernehmen mit der lokalen Behörde) noch als Erbschaftswaffe deklarierst ("ich habe die Gewehre von meinem Opa endlich gefunden die wir bislang vergeblich gesucht hatten ..") und diese damit früher ausgehändigt zu bekommen, macht aber jetzt auch nichts, dauert nur länger.

Um aber wieder zurück zu kommen: wie gesagt empfehle ich dir unbedingt bereits jetzt den Besitzanspruch an den Waffen gegenüber deiner Waffenbehörde zu erheben. Hintergrund ist, dass diese dann die Waffen vor Ort belassen werden - andernfalls werden diese nach Wien gesendet, weil sie davon ausgehen, dass du diese nicht haben willst, und dann haben sie doppelte Arbeit mit dem hin- und wieder zurücksenden. Beispielsweise könntest du an deine Waffenbehörde schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

am XX.01.2023 habe ich der Polizeiinspektion XY binnen der im § 42 Abs. 2 Waffengesetz 1996 vorgesehenen Frist von 3 Tagen folgende Schusswaffen abgeliefert:
1. Art, Hersteller, Seriennummer
2. Art, Hersteller, Seriennummer
3. ......

Da die Waffen an der Adresse von meinem am XX.XX.XXXX verstorbenen Großvater gefunden wurden und diese gemäß Aussagen zu Lebzeiten Waffen besessen hatte, die wir bis zum Zeitpunkt des Auffindens aber nicht kannten, gehe ich davon aus, dass es sich hierbei um Schusswaffen aus seinem Besitz handelt.

Gemäß § 42 Abs. 3 Z 1 WaffG 1996 darf die Behörde nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder überlassen, wenn dieser zur ihrem Besitz berechtigt ist. Entsprechend dieser Bestimmungen ersuche ich um Ausfolgung der oben genannten Schusswaffen nach Ablauf der zuvor genannten Frist an meine Person, da ich diese als Erinnerungsstücke an meinen Großvater behalten möchte.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann

Also ja habe Fotos davon gemacht, mir machen dann nurmehr die beiden Verschlüsse sorgen, da diese keine Nummer besitzen. Die einzige Nummer ist auf der Schlagbolzenmutter.
Abwarten und Tee trinken...

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mi 18. Jan 2023, 00:04
von rhodium
ist die KTU eine kriminaltechnische Untersuchung... ichlese das Kürzel zum ersten Mal.

Was passiert eigentlich wenn die Waffe belegbar in einen Straftatbestand (Mord, Wilderei oder was auch immer) verwickelt ist? Wird die eingezogen oder trotzdem vererbt?

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mi 18. Jan 2023, 00:49
von FdH22
rhodium hat geschrieben:
Mi 18. Jan 2023, 00:04
ist die KTU eine kriminaltechnische Untersuchung... ichlese das Kürzel zum ersten Mal.

Was passiert eigentlich wenn die Waffe belegbar in einen Straftatbestand (Mord, Wilderei oder was auch immer) verwickelt ist? Wird die eingezogen oder trotzdem vererbt?

KTU, hast richtig erkannt.
Glaubst wirklich, das eine Waffe mit der ein Verbrechen verübt wurde nicht eingezogen wird? (Stichwort Beweismittel)

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mi 18. Jan 2023, 08:09
von silverstar
Fast richtig: Im §42 (2) steht "...unverzüglich, spätestens aber binnen 2 Tagen...".
Das Procedere ist also wie folgt:
Ich finde nichts hab "nie " was gefunden und werde auch in Hinkunft nichts finden und falls doch ? Werde ich mich "Gesetzeskonform " verhalten !!!

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mi 18. Jan 2023, 12:35
von rider650
FdH22 hat geschrieben:
Mi 18. Jan 2023, 00:49
...
KTU, hast richtig erkannt.
Glaubst wirklich, das eine Waffe mit der ein Verbrechen verübt wurde nicht eingezogen wird? (Stichwort Beweismittel)
Theoretisch müsste sie der Besitzer sie wieder ausgehändigt bekommen, nachdem sie nicht mehr als Beweismittel benötigt wird, oder?
Wissen tu ich das nicht, aber nur weil etwas ein Beweismittel ist, geht es ja nicht automatisch in Staatsbesitz über.

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mi 18. Jan 2023, 13:00
von Shrimp
rider650 hat geschrieben:
Mi 18. Jan 2023, 12:35
FdH22 hat geschrieben:
Mi 18. Jan 2023, 00:49
...
KTU, hast richtig erkannt.
Glaubst wirklich, das eine Waffe mit der ein Verbrechen verübt wurde nicht eingezogen wird? (Stichwort Beweismittel)
Theoretisch müsste sie der Besitzer sie wieder ausgehändigt bekommen, nachdem sie nicht mehr als Beweismittel benötigt wird, oder?
Wissen tu ich das nicht, aber nur weil etwas ein Beweismittel ist, geht es ja nicht automatisch in Staatsbesitz über.
Die Frage ist, mit wem willst du deshalb streiten und wäre es dir das wert?

Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei unterschiedliche Dinge.

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mi 18. Jan 2023, 16:20
von rider650
Shrimp hat geschrieben:
Mi 18. Jan 2023, 13:00
Die Frage ist, mit wem willst du deshalb streiten und wäre es dir das wert?

Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei unterschiedliche Dinge.
Streiten würde ich mit der Behörde, die die Herausgabe verweigert - mit wem sonst?
Ob es das wert wäre würde vom Wert der entsprechenden Waffe abhängen, und von den Erfolgsaussichten.

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mi 18. Jan 2023, 17:08
von Promo
Lukas hat geschrieben:
Di 17. Jan 2023, 17:09
Also ja habe Fotos davon gemacht, mir machen dann nurmehr die beiden Verschlüsse sorgen, da diese keine Nummer besitzen. Die einzige Nummer ist auf der Schlagbolzenmutter.
Abwarten und Tee trinken...
Wie bereits geschrieben solltest du bereits JETZT die als Muster geschriebene Meldung an deine Behörde senden, damit du denen doppelte Arbeit ersparst. Du kannst natürlich auch die Verschlüsse anführen ohne Seriennummer. Also bitte erst danach den Tee trinken.

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Sa 21. Jan 2023, 18:25
von geandu
WIr haben in Maria Wörth im Strandbad einmal ein Gewehr gefunden, welches die Polizei noch im Bad abgeolt hat und wir haben es nach einem Jahr dann in Klagenfurt abholen dürfen, aber erst nach Intervention diurch den Rechtsanwalt denn die Polizei hat gemeint das wird entsorgt das kriagts net.

Es ist aber schussunfähig durch die lange Zeit im Wörthersee.

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Do 16. Feb 2023, 07:30
von helmsp
gewo hat geschrieben:
So 15. Jan 2023, 15:08
Aber da es ein waffenfund ist musst du diesen unverzueglich bei der polizei melden ( und spätestens nach 24h ist es definitiv nicht mehr unverzueglich )
Ich hänge mich hier mal an.
Es ist ja bekannt, dass es immer auf die "Wortwahl" ankommt, ergo mal ein hypothetischer Fall:
Mein Vater sagt mir heute: "Min Jung, mir fällt gerade ein, dass ich ein Repetierer im Keller habe. Den hab ich vor 40 Jahren gekauft. Ich schiess nimmer, mogst es haben?"
Reicht dann der Schritt zum Händler zwecks Registrierung?

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Do 16. Feb 2023, 09:49
von Promo
Das "Problem" ist eher, dass du, wenn du die Waffe meldest, deinen Vater als illegalen Vorbesitzer "vernadern" musst, weil der Händler erweiterte Herkunft erfassen muss.
Aus meiner Sicht besser wäre es daher eine doppelte Meldung vorzunehmen. Sprich dein Vater geht mit der Waffe zum Händler und lässt diese registrieren. Natürlich findet der Händler diese nicht, er muss aber nicht "erweiterte Herkunft erfassen" klicken, da dein Vater diese Waffe ja vor über 40 Jahren erworben hat, und kann deshalb einfach "Waffe erfassen" wählen und das Erwerbsdatum von vor 40 Jahren (also 16.02.1983) angeben (Anmerkung: da dieses Datum vor dem ZWR-Stichtag liegt, schreibt das ZWR systemseitig keine erweiterte Herkunft erfassen vor und akzeptiert diese Angabe). Danach kann die Waffe regulär auf dich umgemeldet werden und dein Vater muss nicht vernadert werden.

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Do 16. Feb 2023, 10:16
von gewo
helmsp hat geschrieben:
Do 16. Feb 2023, 07:30
...ergo mal ein hypothetischer Fall:
Mein Vater sagt mir heute: "Min Jung, mir fällt gerade ein, dass ich ein Repetierer im Keller habe. Den hab ich vor 40 Jahren gekauft. Ich schiess nimmer, mogst es haben?"
Reicht dann der Schritt zum Händler zwecks Registrierung?
wie schon hr dr promo schreibt

fuer den vater ist das ein gangbarer weg
fuer dich ned

weil der toleranzerlass betreffend der nachmeldung bisher nicht gemeldeter kat C gilt nur fuer den, der irrtuemlich ned gemeldet hat, also fuer den vater

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Do 16. Feb 2023, 10:58
von helmsp
Danke euch beiden.

Zwei Fragen:
1. Wie ist es wenn der Betroffene bettlägerig ist?
2. Könnte er es mir zuerst verkaufen (inkl. Kaufvertrag)?

Wie bereits geschrieben, alles rein hypothetisch.