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Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: Sa 22. Apr 2023, 22:48
von gewo
kemira hat geschrieben:
Fr 21. Apr 2023, 06:05
gewo hat geschrieben:
Do 20. Apr 2023, 22:35
kann sein dass ich berufe vergessen hab, aber viele koennen es ned sein
Einer befreundeten Tankstellenpächterin wurde der WP vor nicht allzulanger Zeit problemlos ausgestellt.
Das mag aber auch ihren Chromosomen geschuldet sein...
moeglich dass das in kaernten noch geht
oder wenn der mann der tankstellenpaechterin in der politik ist
oder der freund

aber bei einem ueberwiegenden grossteil der behoerden oesterreichs keine chance

Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: Sa 22. Apr 2023, 23:16
von RKKA
gewo hat geschrieben:
Do 20. Apr 2023, 22:35
Maria hat geschrieben:
Do 20. Apr 2023, 22:32
Ganz unabhängig jetzt warum man einen WP braucht wie schwer bekommt man diesen? ich meine gegenüber einer WBK gibt es da wieder Prüfungen oder ähnliches..?
wenn du bedarf hast bekommst du den WP genauso formlos wie eine WBK
da gibts weder pruefungen noch sonstwas

es gibt aber kaum einen bedarf mehr den die behoerde akzeptiert ausser
- polizist
- justizwache
- notar
- anwalt
- richter
- politiker
- sicherheitsdienst im personenschutz
- jagdaufsichtsorgang
- forstaufsichtsorgang
- fischereiaufsichtsorgan
- jagdlicher hundefuehrer
kann sein dass ich berufe vergessen hab, aber viele koennen es ned sein
Stimmt nicht ganz, ein Förster kann gemäß § 111 Abs. 1 ForstG in Ausübung seines Dienstes als Forstschutzorgan eine FFW führen. Da er dazu unbeschadet des WaffenG befugt ist braucht er entsprechend keinen Waffenpaß.

Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: So 23. Apr 2023, 11:12
von deni
gewo hat geschrieben:
Sa 22. Apr 2023, 22:34
deni hat geschrieben:
Sa 22. Apr 2023, 17:37
gewo hat geschrieben:
Do 20. Apr 2023, 22:35
Maria hat geschrieben:
Do 20. Apr 2023, 22:32
Ganz unabhängig jetzt warum man einen WP braucht wie schwer bekommt man diesen? ich meine gegenüber einer WBK gibt es da wieder Prüfungen oder ähnliches..?
- jagdlicher hundefuehrer
Da gab‘s doch den Fall bei uns in Vlbg, bei dem die Hundeführerin ihn nicht bekommen hat oder? Weil wenn sie nachsucht, ist sie „auf der Jagd“ und dann darf sie eh führen und braucht keinen WP…

Aber in dem Fall muss doch noch die Jagdaufsicht gemacht werden 🤪

Lg m
in vorarlberg hat auch ein sicherheitsangestellter im personenschutz neulich keinen WP bekommen mit der begruendung bei gefahr fuer den klienten moegen die personenschuetzer unter 133 die polizei rufen

der hundefuehrer muss auf der nachsuche ggf oeffentlichen (strassen) oder privaten grund mit seinem hund uebersetzen, das darf er mit der WBK alleine definitiv nicht. auf einer lebend nachsuche hinter dem geschnallten hund vor der strasse die waffe zu entladen und in ein mitgebrachtes geschlossenes zu verschliessen und nach dem ueberqueren der strasse die waffe wieder aus dem behaeltnbis zu nehmen und zu laden ist sicher ueberschiessend.
brauchst nur an guten anwalt bei einer ablehnung
ruf ggf den raoul an ..

die behoerden die ICH kenne sehen das aber auch ohne vfgh verfahren als unterschied zum "normalen" jaeger als ausreichend an um einen WP fuer die personengruppe der jagdlichen hundefuehrer auszustellen
Ja, BH Bre…. ist oftmals eher strikt, andererseits hatte ich dort auch schon viele tolle Erfahrungen gemacht.

Mal schauen, wo der Weg hinführt 😉

Danke & lg m

Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: Mo 24. Apr 2023, 10:01
von AndyA
gewo hat geschrieben:
Sa 22. Apr 2023, 22:42
AndyA hat geschrieben:
Fr 21. Apr 2023, 08:24
gewo hat geschrieben:
Do 20. Apr 2023, 22:35
Maria hat geschrieben:
Do 20. Apr 2023, 22:32
Ganz unabhängig jetzt warum man einen WP braucht wie schwer bekommt man diesen? ich meine gegenüber einer WBK gibt es da wieder Prüfungen oder ähnliches..?
wenn du bedarf hast bekommst du den WP genauso formlos wie eine WBK
da gibts weder pruefungen noch sonstwas

es gibt aber kaum einen bedarf mehr den die behoerde akzeptiert ausser
- polizist
- justizwache
- notar
- anwalt
- richter
- politiker
- sicherheitsdienst im personenschutz
- jagdaufsichtsorgang
- forstaufsichtsorgang
- fischereiaufsichtsorgan
- jagdlicher hundefuehrer
kann sein dass ich berufe vergessen hab, aber viele koennen es ned sein
Besitzer Waffengeschäfts? :-)
seit ca 20 jahren kaum mehr
seit mind 10 jahren nicht mehr
es gibt seitdem einige vfgh urteile dazu dass weder der warenbestand egal ob militaerisch oder nicht, noch die notwendigkeit von transporten groesserer waffenmengenm, egal ob militaerisch oder nicht ein grund zum ausstellen eines WP sein koennen
weder fuer den gewerbeinhaber noch fuer seine leute
Das geht doch auch in Ungarn, wo WP kann man nur so haben, wenn er ein Politiker der Regierung ist... :-(

Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: Mo 24. Apr 2023, 10:17
von gewo
RKKA hat geschrieben:
Sa 22. Apr 2023, 23:16
gewo hat geschrieben:
Do 20. Apr 2023, 22:35
Maria hat geschrieben:
Do 20. Apr 2023, 22:32
Ganz unabhängig jetzt warum man einen WP braucht wie schwer bekommt man diesen? ich meine gegenüber einer WBK gibt es da wieder Prüfungen oder ähnliches..?
wenn du bedarf hast bekommst du den WP genauso formlos wie eine WBK
da gibts weder pruefungen noch sonstwas

es gibt aber kaum einen bedarf mehr den die behoerde akzeptiert ausser
- polizist
- justizwache
- notar
- anwalt
- richter
- politiker
- sicherheitsdienst im personenschutz
- jagdaufsichtsorgang
- forstaufsichtsorgang
- fischereiaufsichtsorgan
- jagdlicher hundefuehrer
kann sein dass ich berufe vergessen hab, aber viele koennen es ned sein
Stimmt nicht ganz, ein Förster kann gemäß § 111 Abs. 1 ForstG in Ausübung seines Dienstes als Forstschutzorgan eine FFW führen. Da er dazu unbeschadet des WaffenG befugt ist braucht er entsprechend keinen Waffenpaß.
ja, da war was
ich habs nie ganz verstanden
auch auf meiner behoerde (!) hams mir - als ich vor jahren mal danach gefragt habe - dazu nix sagen koennen wie das zu interpretieren ist
denn nach der genauen auslegung des gesetzes (... unbeachtet der waffenrechtlichen bestimmungen ...) brauchen forstaufsichts organe auch keine WBK zum erwerb einer FFW
denn das "fuehren" ist das hoeherwertige rechtsgut .. oder wie das heisst .... daher ist der erwerb damit automatisch inbegriffen
was aber unsinn ist da ein waffenrechtliches dokument fuer den erwerb gefordert ist und der ausweis des forstaufsichtsorgangs ist ausdruecklich KEIN solches dokument

ich hatte den fall aber noch nie
daher mir egal
im zweifelsfall wuerde ich den herrn forstaufsicht zu einem marktbegleiter schicken zum waffenkauf
soll der sich doch den aerger eintreten ...

Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: Mo 24. Apr 2023, 16:05
von Promo
RKKA hat geschrieben:
Sa 22. Apr 2023, 23:16
Stimmt nicht ganz, ein Förster kann gemäß § 111 Abs. 1 ForstG in Ausübung seines Dienstes als Forstschutzorgan eine FFW führen. Da er dazu unbeschadet des WaffenG befugt ist braucht er entsprechend keinen Waffenpaß.
Das "Führen ohne WP" durch den Forstschutz widerspricht sich mE mit dem WaffG etwas, da es laut diesem nur in folgenden Tatbeständen geht:
§ 47 WaffG
(1) Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden
1. auf die Gebietskörperschaften;
2. auf Menschen hinsichtlich jener Waffen und Munition,
a) die ihnen auf Grund ihres öffentlichen Amtes oder Dienstes von ihrer vorgesetzten österreichischen Behörde oder Dienststelle als Dienstwaffen zugeteilt worden sind
oder
b) die den Gegenstand ihrer öffentlichen Amtstätigkeit oder öffentlichen Dienstverrichtung bilden oder
c) die sie auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder anderer gesetzlicher Bestimmungen im Bundesgebiet besitzen dürfen.
... daher ist die Ausstellung eines WP richtig.

Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: Mo 24. Apr 2023, 16:19
von gewo
Promo hat geschrieben:
Mo 24. Apr 2023, 16:05
RKKA hat geschrieben:
Sa 22. Apr 2023, 23:16
Stimmt nicht ganz, ein Förster kann gemäß § 111 Abs. 1 ForstG in Ausübung seines Dienstes als Forstschutzorgan eine FFW führen. Da er dazu unbeschadet des WaffenG befugt ist braucht er entsprechend keinen Waffenpaß.
Das "Führen ohne WP" durch den Forstschutz widerspricht sich mE mit dem WaffG etwas, da es laut diesem nur in folgenden Tatbeständen geht:
§ 47 WaffG
(1) Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden
1. auf die Gebietskörperschaften;
2. auf Menschen hinsichtlich jener Waffen und Munition,
a) die ihnen auf Grund ihres öffentlichen Amtes oder Dienstes von ihrer vorgesetzten österreichischen Behörde oder Dienststelle als Dienstwaffen zugeteilt worden sind
oder
b) die den Gegenstand ihrer öffentlichen Amtstätigkeit oder öffentlichen Dienstverrichtung bilden oder
c) die sie auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder anderer gesetzlicher Bestimmungen im Bundesgebiet besitzen dürfen.
... daher ist die Ausstellung eines WP richtig.
ja das ist ja das was ich ned verstehe
ein gesetz kann doch ned ein anderes aushebeln ohne dass es im korrespondierendem gesetz auch nur erwaehnt wird

koennte es sich bei der Forstaufsicht um eine "öffentliche Dienstverrichtung" handeln?

allerdings ist das ForstG auch ein bundesgesetz, so wie das WaffG
wie gesagt
meine (waffen) behoerde wollte damals das thema ned kommentieren und hat mich betreffend abgabevorausetzungen auf die bestimmungen des WaffG hingewiesen
"weil sie san a waffenhaendler und ka foerster"

Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: Mo 24. Apr 2023, 17:16
von RKKA
gewo hat geschrieben:
Mo 24. Apr 2023, 16:19

ja das ist ja das was ich ned verstehe
ein gesetz kann doch ned ein anderes aushebeln ohne dass es im korrespondierendem gesetz auch nur erwaehnt wird

koennte es sich bei der Forstaufsicht um eine "öffentliche Dienstverrichtung" handeln?

allerdings ist das ForstG auch ein bundesgesetz, so wie das WaffG
wie gesagt
meine (waffen) behoerde wollte damals das thema ned kommentieren und hat mich betreffend abgabevorausetzungen auf die bestimmungen des WaffG hingewiesen
"weil sie san a waffenhaendler und ka foerster"
Richtig, in dem Fall liegt es relativ komplex, das ganze ist ein Überbleibsel aus dem dt. Reichsrecht. Das sog. "Forstschutzorgan" ist bei Ausübung seines Dienstes öffentlichen Aufsichtsorganen gleichgestellt und hat auch das Festnahmerecht. Es gibt auch den Beamten ähnliche Bestellungsvoraussetzungen (obwohl Privatangestellte!) und sogar eine eigene Dienstmarke mit den Bundesadler. Kann bei Bedarf ein Foto hochladen das ich vor Jahren als Forstpraktikant gemacht habe.

Daher gilt in diesem Fall § 47 WaffG Abs. 1 Zi. 2 lit. a) sinngemäß in Verbindung mit dem ForstG.

Das du keine Auskunft bekommen hast wundert mich nicht, die Waffenbehörde weiß das wahrscheinlich einfach nicht. Die Bezirksforstinspektion deiner BH weiß es aber bestimmt.

Quelle: Angefangenes Forstwirtschaftsstudium und aus erster Hand.

Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: Mo 24. Apr 2023, 18:34
von gewo
RKKA hat geschrieben:
Mo 24. Apr 2023, 17:16
....Das sog. "Forstschutzorgan" ist bei Ausübung seines Dienstes öffentlichen Aufsichtsorganen gleichgestellt und hat auch das Festnahmerecht. ....
jop

nur ist das fischereiaufsichtsorgan und das jagdaufsichtsorgang das halt auch ....
und die brauchen auch am WP

aber wie gesagt
ned mein thema
hier mitten in der stadt kommt sowas nie vor
RKKA hat geschrieben:
Mo 24. Apr 2023, 17:16
Das du keine Auskunft bekommen hast wundert mich nicht, die Waffenbehörde weiß das wahrscheinlich einfach nicht. Die Bezirksforstinspektion deiner BH weiß es aber bestimmt.
die Bezirksforstinspektion ist halt ned meine aufsichtsbehoerde
die sind mir gegenueber weder anordnungs- noch weisungsberechtigt in waffenrechtlichen dingen
die waffenrechtliche meinung der Bezirksforstinspektion kann daher fuer mich bestenfalls a qualifizierte privatmeinung sein ....

Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: Mo 24. Apr 2023, 20:30
von Schuttwegraeumer
Es wird Zeit dass der Zugang zum WP leichter wird, zumindest die prohobotoven Restriktionen müssen raus.
CZ ist da ein gutes Vorbild.

Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: Mo 24. Apr 2023, 22:04
von AUG-andy
Schuttwegraeumer hat geschrieben:
Mo 24. Apr 2023, 20:30
Es wird Zeit dass der Zugang zum WP leichter wird, zumindest die prohobotoven Restriktionen müssen raus.
CZ ist da ein gutes Vorbild.
Damit jeder Spinner damit herumläuft?
Gibt sowieso schon viele verhaltensoriginelle Typen am Schießtand.
Die laufen dann im öffentlichen Raum herum.
Nein Danke

Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: Mo 24. Apr 2023, 22:15
von Wilhelmshoehe
Der Förster, sofern er beeidetes Forstschutzorgan ist, darf tatsächlich ohne WP eine FFW führen.
Promo hat geschrieben:
Mo 24. Apr 2023, 16:05
RKKA hat geschrieben:
Sa 22. Apr 2023, 23:16
Stimmt nicht ganz, ein Förster kann gemäß § 111 Abs. 1 ForstG in Ausübung seines Dienstes als Forstschutzorgan eine FFW führen. Da er dazu unbeschadet des WaffenG befugt ist braucht er entsprechend keinen Waffenpaß.
Das "Führen ohne WP" durch den Forstschutz widerspricht sich mE mit dem WaffG etwas, da es laut diesem nur in folgenden Tatbeständen geht:
§ 47 WaffG
Da hast Du nicht weit und gut genug gelesen, also noch ein dutzend Paragraphen pauken und man wird fündig ;)

PS: Wenn Du wirklich nicht weiterkommst, gerne per PN

Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: Di 25. Apr 2023, 06:59
von Schuttwegraeumer
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 24. Apr 2023, 22:04
Schuttwegraeumer hat geschrieben:
Mo 24. Apr 2023, 20:30
Es wird Zeit dass der Zugang zum WP leichter wird, zumindest die prohobotoven Restriktionen müssen raus.
CZ ist da ein gutes Vorbild.
Damit jeder Spinner damit herumläuft?
Gibt sowieso schon viele verhaltensoriginelle Typen am Schießtand.
Die laufen dann im öffentlichen Raum herum.
Nein Danke
Genau diese Einstellung ist es die uns nicht weiterkommen lässt.
Der nächste sagt dann "was, die Irren die ich täglich sehen dürfen alle Waffen kaufen, da MUSS man doch was dagegen machen, ein strengeres Waffengesetz/Waffenverbot für alle ist alternativlos, braucht sowieso niemand außer Polizei (und von denen auch nicht alle diese Bobbies)

Sportschützen haben ihre meisten Feinde in den eigenen Reihen auch wenn ich anmerken muss dass es tatsächlich seltsame Gestalten gibt ift auf Ständen.

Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: Di 25. Apr 2023, 07:10
von kemira
Schuttwegraeumer hat geschrieben:
Di 25. Apr 2023, 06:59
Sportschützen haben ihre meisten Feinde in den eigenen Reihen
...und nicht erst seit heute... wie sich die einzelnen Disziplinen und Sparten allein gegenseitig die Existenzberechtigung bzw. den "Sportschützen" absprechen ist schon sagenhaft... getreu dem Motto "alle ziehen an einem Strang, aber jeder in eine andere Richtung"...
Schuttwegraeumer hat geschrieben:
Di 25. Apr 2023, 06:59
auch wenn ich anmerken muss dass es tatsächlich seltsame Gestalten gibt ift auf Ständen.
Ja eh, es gibt quer durch alle Bevölkerungsschichten 5-10% sehr seltsame Gestalten, und die werden nicht weniger.
Das sollte aber die verbliebene Mehrheit in keiner Weise in die Pflicht nehmen...

Re: Neues EU Waffenrecht

Verfasst: Di 25. Apr 2023, 07:41
von Bulletmonk
Definiert Mal seltsame Gestalten.

Ab wann ist jemand seltsam? Da fängt es ja schon an dass wir festlegen wann jemand seltsam ist und wann nicht.