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Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Do 28. Sep 2023, 17:19
von tousibaer
gewo hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 16:53
sieben fragen
bei fuenf bis sechs davon droht der entzug des waffendokuments
Aber nicht weil man die Antworten darauf nicht weis, sondern im konkreten Fall gegen das Gesetz verstoßen wird ;)

Grüße

edit: Abgesehen davon das keine dieser Fragen für mich persönlich eine Relevanz hat.

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Do 28. Sep 2023, 17:30
von Amorphous
gewo hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 16:33
darf ich nach der jagd - nachdem die strecke gelegt wurde, die fackeln erloschen und die jagdhornbläser verstummt sind - wenn ich mit meinem jagdherren und den jagdgenossen beim kesseltrieb essen bin mein gewehr in meinem grünen off-roader versperrt lassen. die wesentlichen waffenteile sind mit dem fahrzeug verbunden, die waffe ist von aussen nicht zu sehen und das auto hat auch kein soft-verdeck sondern eine vollstaendige karosserie
.
wenn ja wie lang
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann wird das auf die Uhrzeit ankommen. Bei Dunkelheit wären etwa 3 Stunden zulässig, bei Tageslicht bis zu 6. Natürlich unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Kat. C Gewehr handelt.

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Do 28. Sep 2023, 19:02
von KarawankenHippie
gewo hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 16:44
- ich wohne alleine, darf ich meinen schweizer K31 geradezugrepetierer Kat C an einer versperrtern wandhalterung im schlafzimmer aufhängen?
Darf ich? Wie siehts aus wenn unberechtigte anwesend sind und das Gewehr versperrt mit Abzugsschloss an der Wand befestigt ist?

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Do 28. Sep 2023, 19:16
von gewo
MikeV hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 17:16
.
Wer liest schon die Judikatur dazu.
Waffenhändler
Das ist beruflich bedingt

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Do 28. Sep 2023, 20:44
von Waldkatzi
KarawankenHippie hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 19:02
gewo hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 16:44
- ich wohne alleine, darf ich meinen schweizer K31 geradezugrepetierer Kat C an einer versperrtern wandhalterung im schlafzimmer aufhängen?
Darf ich? Wie siehts aus wenn unberechtigte anwesend sind und das Gewehr versperrt mit Abzugsschloss an der Wand befestigt ist?
Wie man aus einem legendären Urteil folgern kann, lautet die richtige Antwort (zumindest für Jäger):
"Es können gar keine Unberechtigen anwesend sein, weil es dafür in meinem Haus viel zu stark stinkt."

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Do 28. Sep 2023, 21:41
von Wilhelmshoehe
Waldkatzi hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 20:44
Wie man aus einem legendären Urteil folgern kann, lautet die richtige Antwort (zumindest für Jäger):
"Es können gar keine Unberechtigen anwesend sein, weil es dafür in meinem Haus viel zu stark stinkt."
"Herr Inspektoa, habedere!
Ih brauch kan Tresor oda a Türschloss, ih han Ammoniak!"

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Fr 29. Sep 2023, 00:54
von gewo
KarawankenHippie hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 19:02
gewo hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 16:44
- ich wohne alleine, darf ich meinen schweizer K31 geradezugrepetierer Kat C an einer versperrtern wandhalterung im schlafzimmer aufhängen?
Darf ich? Wie siehts aus wenn unberechtigte anwesend sind und das Gewehr versperrt mit Abzugsschloss an der Wand befestigt ist?
Nein

Denn bei einem geradezugrepetierer kannst du nicht alle wesentlichen waffenteile gegen wegnahme sichern. Der verschluss geht immer raus, und der ist ein waffenrechtlich relevanter teil.

Auch bei kipplaufgewehren und kammerstengelrepetierern ist das fast nicht zu verhindern, aber mit ein bisserl bastelei gehts.

Relativ problemlos sind diesbezueglich nur unterhebelrepetierer und vorderschaftrepetierbuechsen.
Dass heisst nicht dass man die problemlos an die wand versperren kann, aber bei denen kann man es argumentieren und im schlimnsten fall wird es aufforderung der behoerde einen ordnungsgemaesseren zustand herzustellen als er dzt vorliegt.

Beim geradezugrepetiere aber kannst - auch wenn er an der wand versperrt ist - mit einem handgriff einen waffenrechtlich relevanten teil Entfernen.
Da isses nimmet weit zum schweren verwahrungsmangel …

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Fr 29. Sep 2023, 08:20
von trenck
ebner33 hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 15:37
Das spreche ich dir auch gar nicht ab.
Nur die Verallgemeinerung geht in meinen Augen einfach gar nicht...
Du siehst ein paar Leute die zu dir kommen, und warst einmal bei nem Vorbereitungskurs für den Jagdschein.
Daraus abzuleiten dass alle Jäger in Österreich keine Ahnung von unseren Waffengesetzen haben, ist schlichtweg daneben.
Naja, wenn ich lese, was lt. gewo Ausbilder (!) im Jagdkurs ihren Schülern erzählen (z.B. "nur Jäger dürfen Kategorie C Waffen besitzen"), dann fragt man sich schon, ob das ein Einzelfall war, oder ob solche Blödheiten unter der Jägerschaft nicht weit verbreitet sind ...

trenck

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Fr 29. Sep 2023, 09:13
von Skill Issue
gewo hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 00:54
KarawankenHippie hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 19:02
gewo hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 16:44
- ich wohne alleine, darf ich meinen schweizer K31 geradezugrepetierer Kat C an einer versperrtern wandhalterung im schlafzimmer aufhängen?
Darf ich? Wie siehts aus wenn unberechtigte anwesend sind und das Gewehr versperrt mit Abzugsschloss an der Wand befestigt ist?
Nein

Denn bei einem geradezugrepetierer kannst du nicht alle wesentlichen waffenteile gegen wegnahme sichern. Der verschluss geht immer raus, und der ist ein waffenrechtlich relevanter teil.

Auch bei kipplaufgewehren und kammerstengelrepetierern ist das fast nicht zu verhindern, aber mit ein bisserl bastelei gehts.

Relativ problemlos sind diesbezueglich nur unterhebelrepetierer und vorderschaftrepetierbuechsen.
Dass heisst nicht dass man die problemlos an die wand versperren kann, aber bei denen kann man es argumentieren und im schlimnsten fall wird es aufforderung der behoerde einen ordnungsgemaesseren zustand herzustellen als er dzt vorliegt.

Beim geradezugrepetiere aber kannst - auch wenn er an der wand versperrt ist - mit einem handgriff einen waffenrechtlich relevanten teil Entfernen.
Da isses nimmet weit zum schweren verwahrungsmangel …
Find' ich immer noch faszinierend, wie die Behörde sich bei Kat. C, die effektiv jeder einfachst bekommen kann, betreffend Verwahrungsmängel aufregt...

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Fr 29. Sep 2023, 10:20
von trenck
Skill Issue hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 09:13
Find' ich immer noch faszinierend, wie die Behörde sich bei Kat. C, die effektiv jeder einfachst bekommen kann, betreffend Verwahrungsmängel aufregt...
Nö. U18, Personen mit Waffenverbot, etc. kriegen keine. Ich gehe davon aus, dass Waffenhändler das bei einem Kauf überprüfen. Was illegal passiert, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch hier gehe ich (komplett laienhaft, ich weiß) davon aus, dass es leichter sein dürfte, eine Pistole illegal zu kriegen, als einen sperrigen Repetierer.

trenck

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Fr 29. Sep 2023, 11:15
von Skill Issue
trenck hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 10:20
Skill Issue hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 09:13
Find' ich immer noch faszinierend, wie die Behörde sich bei Kat. C, die effektiv jeder einfachst bekommen kann, betreffend Verwahrungsmängel aufregt...
Nö. U18, Personen mit Waffenverbot, etc. kriegen keine. Ich gehe davon aus, dass Waffenhändler das bei einem Kauf überprüfen. Was illegal passiert, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch hier gehe ich (komplett laienhaft, ich weiß) davon aus, dass es leichter sein dürfte, eine Pistole illegal zu kriegen, als einen sperrigen Repetierer.

trenck
Das Internet ist prall gefüllt mit 3D-Druck-Daten und Anleitungen, wie man sich quasi in seinem Wohnzimmer einen 9x19-Halbautomaten zusammenbastelt. Die Fortschritte in der Technologie machen vor einem steinalten Waffengesetz nicht Halt.

In anderen Worten: Strafen kannst eh nur die Legalwaffenbesitzer, die bad boys können das alles recht easy unter dem Radar machen.

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Fr 29. Sep 2023, 11:18
von ebner33
trenck hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 10:20
Skill Issue hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 09:13
Find' ich immer noch faszinierend, wie die Behörde sich bei Kat. C, die effektiv jeder einfachst bekommen kann, betreffend Verwahrungsmängel aufregt...
Nö. U18, Personen mit Waffenverbot, etc. kriegen keine. Ich gehe davon aus, dass Waffenhändler das bei einem Kauf überprüfen. Was illegal passiert, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch hier gehe ich (komplett laienhaft, ich weiß) davon aus, dass es leichter sein dürfte, eine Pistole illegal zu kriegen, als einen sperrigen Repetierer.

trenck
Wie kommst denn bitte zu dieser Annahme? :think:
Kat B Waffen sind bedeutend schwerer zu beschaffen als Kat C Waffen.
Deshalb kost ne Glock am Schwarzmarkt auch schnell mal einige Tausend Euro wohingegen du nen "Altbestand" Ordonanzler fast an jeder Ecke für ein paar hundert Euro bekommst...

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Fr 29. Sep 2023, 13:24
von Joewood
ebner33 hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 11:18
Wie kommst denn bitte zu dieser Annahme? :think:
Kat B Waffen sind bedeutend schwerer zu beschaffen als Kat C Waffen.
Deshalb kost ne Glock am Schwarzmarkt auch schnell mal einige Tausend Euro wohingegen du nen "Altbestand" Ordonanzler fast an jeder Ecke für ein paar hundert Euro bekommst...
Muss ja net amal ein Altbestandordonanzler sein... beim Privatverkauf muss der Verkäufer ja nicht drauf schaun, ob der ein Waffenverbot hat und schwupps hat er einen Repetierer "legal"

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Fr 29. Sep 2023, 14:33
von gewo
Amorphous hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 17:30
gewo hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 16:33
darf ich nach der jagd - nachdem die strecke gelegt wurde, die fackeln erloschen und die jagdhornbläser verstummt sind - wenn ich mit meinem jagdherren und den jagdgenossen beim kesseltrieb essen bin mein gewehr in meinem grünen off-roader versperrt lassen. die wesentlichen waffenteile sind mit dem fahrzeug verbunden, die waffe ist von aussen nicht zu sehen und das auto hat auch kein soft-verdeck sondern eine vollstaendige karosserie
.
wenn ja wie lang
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann wird das auf die Uhrzeit ankommen. Bei Dunkelheit wären etwa 3 Stunden zulässig, bei Tageslicht bis zu 6. Natürlich unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Kat. C Gewehr handelt.
Eigentlich nein

3 std wäre erlaubt wenn es keinerlei grund zur annahme gäbe dass sich im fahrzeug eine waffe befindet.

In unmittelbarem zeitlichen nachzug nach einer drückjagd entspricht es der lebenserfahrung dass sich in jedem einzelnen fahrzeug dort eine waffe befinden wird …

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Fr 29. Sep 2023, 16:15
von Amorphous
gewo hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 14:33
Amorphous hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 17:30
gewo hat geschrieben:
Do 28. Sep 2023, 16:33
darf ich nach der jagd - nachdem die strecke gelegt wurde, die fackeln erloschen und die jagdhornbläser verstummt sind - wenn ich mit meinem jagdherren und den jagdgenossen beim kesseltrieb essen bin mein gewehr in meinem grünen off-roader versperrt lassen. die wesentlichen waffenteile sind mit dem fahrzeug verbunden, die waffe ist von aussen nicht zu sehen und das auto hat auch kein soft-verdeck sondern eine vollstaendige karosserie
.
wenn ja wie lang
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann wird das auf die Uhrzeit ankommen. Bei Dunkelheit wären etwa 3 Stunden zulässig, bei Tageslicht bis zu 6. Natürlich unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Kat. C Gewehr handelt.
Eigentlich nein

3 std wäre erlaubt wenn es keinerlei grund zur annahme gäbe dass sich im fahrzeug eine waffe befindet.

In unmittelbarem zeitlichen nachzug nach einer drückjagd entspricht es der lebenserfahrung dass sich in jedem einzelnen fahrzeug dort eine waffe befinden wird …
2004 wurde jemandem die WBK entzogen, weil er seine Schrotflinte, die im Zuge der Verwahrung gestohlen wurde, nach einem Wettbewerb im Tontaubenschießen auf dem Gelände zerlegt in einem Waffenkoffer seines Fahrzeugs verstaut hat. Der Koffer war aber von außen sichtbar, weswegen vonseiten der Behörde auch argumentiert werden konnte, dass für Dritte aufgrund der Umstände annehmbar war, dass sich in dem Fahrzeug aller Wahrscheinlichkeit nach eine Waffe befinden wird. Außerdem war sich der Beschuldigte nicht einmal gänzlich sicher, sein Auto überhaupt abgesperrt zu haben.

In unserem Beispiel sind der Koffer bzw. die Waffe aber nicht sichtbar, somit könnte es auch etwa sein, dass die Waffe nach der Jagd kurz nachhause transportiert wurde, woraufhin man sich im Wirtshaus getroffen hat. Weiters müsste man in diesem Kontext wohl die Jägerschaft beobachtet haben, um zu wissen, wer am Jagdgeschehen beteiligt war.

Würde man davon ausgehen, dass sich einzig und allein aus Vermutungen Dritter bzw. der Lebenserfahrung eine unsichere Verwahrung in KFZ herleiten lässt, so wäre im vermutlich ortsbekannten Auto eines Jägers wohl nie eine entsprechende Verwahrung möglich.

Aus einem Runderlass des BMI bzw. entsprechender Literatur lässt sich ua. entnehmen, dass die Verwahrung einer Kat. C Waffe in einem Fahrzeug kurzfristig dann zulässig sein wird, wenn „es sich tagsüber um nicht mehr als sechsstündige Verwahrung handelt und es sich in der Dunkelheit um nicht mehr als dreistündige Verwahrung handelt.
Es muss sich zudem um einen von außen nicht einsehbarem Kofferraum handeln oder es darf nicht offensichtlich sein, dass es sich um eine Schusswaffe handelt“.