Re: BH im Irrtum???
Verfasst: Mo 15. Jan 2024, 08:21
Ich behalte auch alle Dokumente im Original falls da mal was zu zeigen wäre. Auch eine Kopie vom Auszug aus der Datenbank ist dabei. Es kann ja sein, dass der Beamte, der die Inspektion ausführt, alte/falsche Info hat.rider650 hat geschrieben: ↑Mo 15. Jan 2024, 01:05
Wenn mir meine Behörde mit Stückzahlüberschreitung auf grund von Infos kommen würde, die sie ihrem ZWR entnimmt, würde ich ihr Kopien der relevanten Meldungen mailen und sie fragen, ob ihnen nicht klar sein muss, dass das, was da in ihrer Datenbank steht, zwangsläufig oft von der Realität abweicht, weil das ZWR nicht in Echtzeit geführt wird sondern aufgrund von Meldungen, die 14 Tage später eingereicht und Wochen, Monate oder Jahre später von beamteten Schlafmützen da reingetippt werden dürfen.
Das kann ich immer noch machen, sollte es mal nötig sein.