Seite 3 von 3

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Mo 15. Jan 2024, 08:21
von MartinRaml
rider650 hat geschrieben:
Mo 15. Jan 2024, 01:05

Wenn mir meine Behörde mit Stückzahlüberschreitung auf grund von Infos kommen würde, die sie ihrem ZWR entnimmt, würde ich ihr Kopien der relevanten Meldungen mailen und sie fragen, ob ihnen nicht klar sein muss, dass das, was da in ihrer Datenbank steht, zwangsläufig oft von der Realität abweicht, weil das ZWR nicht in Echtzeit geführt wird sondern aufgrund von Meldungen, die 14 Tage später eingereicht und Wochen, Monate oder Jahre später von beamteten Schlafmützen da reingetippt werden dürfen.

Das kann ich immer noch machen, sollte es mal nötig sein.
Ich behalte auch alle Dokumente im Original falls da mal was zu zeigen wäre. Auch eine Kopie vom Auszug aus der Datenbank ist dabei. Es kann ja sein, dass der Beamte, der die Inspektion ausführt, alte/falsche Info hat.

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Mo 15. Jan 2024, 10:13
von gewo
rider650 hat geschrieben:
Mo 15. Jan 2024, 01:05
Nebenbei bemerkt stehen in meinem ZWR auch falsche Sachen drin. Ich hab denen das gesagt, hat sie nicht sonderlich interessiert. Und mich interessiert es auch nicht sonderlich, solange meine Meldungen und der Inhalt meines Schrankes passen. Das ZWR kann pflegen, wer dafür bezahlt wird - ich werde es nicht.
klassiker

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Mo 15. Jan 2024, 10:34
von gewo
Salem hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 22:11
Wenn meine SB von der Behörde sagt: "Hilfreich!" und der Gewo oder sein 2k-Zwilling
sagt: "Nicht hilfreich." - wem werde ich da wohl glauben?
gesetze sind keine frage des glaubens

in unserer branche gibt es in unzaehligen dingen
- nur sehr kryptische vorgaben
- sich widersprechende bestimmungen
- keine klaren zuordnungen
usw

die gegenstaendliche bestimmung aber steht glasklar so im gesetzetext
geradezu vorbildlich klar

was jemand dazu bringen sollte gegen besseres wissen trotzdem ein anbringen an eine definitiv unzustaendige behoerde zu richten ist mir unverstaendlich.
aber macht halt.
jeder darf sachen falsch machen

mir persoenlich ist nur wichtig dass hier im thread klar rauskommt was RICHTIG ist und was falsch ist, immerhin ist es der bereich waffenrecht hier (und nicht der bereich glauben)

und richtig ist die meldung der ueberlassung NUR an die behoerde in deren wirkungskreis der kaeufer seinen hauptswohnsitz hat.


wer wirklich der meinung ist dass es irgendwas bringt die meldung entgegen den gesetzlichen bestimmungen auch an seine eigene behoerde zu richten (das tut es nicht), der sollte das wenigstens so tun dass seine eigene behoerde es nicht als antrag werten muss.

dh

email AN die zustaendige behoerde
email CC an die eigene behoerde
und im email am textende vor der grussformel zb den folgenden satz einfuegen:
"Email wird zur Information in Kopie auch an die für mich zuständige Waffenbehörde gesendet."

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Mo 15. Jan 2024, 19:19
von Salem
Das Gesetz kann ich selber lesen, danke. Auch meiner Behörde dürfte das Gesetz bekannt sein. Aber:
Was hast Du im zitierten Text von mir jetzt nicht verstanden? Die zusätzliche Übermittlung der Meldung an meine Behörde erfolgt bis auf Widerruf auf Ersuchen derselben, formlos als Info-Mail. Weil es kommt nicht so gut wenn bei der Überprüfung der Beamte in meiner Wohnung darauf besteht Waffen zu sehen die ich längst nicht mehr besitze. Mehrfach vorgekommen, eine mitunter recht unentspannte Situation. Wenn die zuständige SB solche Häkel im Vorfeld unterbinden will und meint das wäre HILFREICH dann glaube ich ihr das. Klingt auch logisch, deshalb auch die Meldungskopie an sie. Aber Du kannst gerne weiter rechthaben, mir wurscht.