Genau das selbe bei mir.
Zwei Händler und zwei mal im Waffenbuch vermerkt.
Was soll der Scheiß? In einem Waffenforum diskutiert man über die Gesetze, nicht darüber, wie man sie umgeht. Den Vollpfosten der einen Schalldämpfer an eine nicht berechtigte Person weitergibt, dem gehört lebenslang jedwedes waffenrechtliche Dokument entzogen, weil er damit dem weitaus größeren Teil der Bevölkerung schadet, welche sich an die Bestimmungen des WaffG hält.ebner33 hat geschrieben: ↑Sa 11. Jan 2025, 14:29Also entweder verstehe ich hier tatsächlich etwas falsch,aber wie genau soll denn das in der Praxis jemals auf den Käufer zurückfallen,wenn der Kauf nirgends vermerkt wird?
Sollte derjenige dem er den Dämpfer weitergibt es tatsächlich schaffen damit irgendwie aufzufallen,kann er die Weitergabe/Kauf ja ganz einfach abstreiten?!
Für mich klingt das in etwa vergleichsweiße so :"Liebe Leute,es gilt ab heute Tempo 80 auf allen Freilandstraßen,zuwiederhandeln wird mit hohen Geldstrafen geandet.
Wir kontrollieren zwar ob ihr einen Führerschein besitzt,allerdings haben wir weder die Mittel noch die Absicht die Einhaltung der Geschwindigkeit zu kontrollieren....
Es wird doch niemand ernsthaft glauben,dass sowas auf Dauer funktionieren würde,oder?
Das ist falsch. Waffenbücher sind zu führen für Schusswaffen und Munition (vgl. BGBl. II Nr. 252/1998). Schalldämpfer sind keine Schusswaffen iSd WaffG, vgl. dazu auch die EU-RL wo dies dezidiert festgeschrieben wurde. Wenn jemand daher einen Schalldämpfer, sofern dieser nicht untrennbarer Bestandteil einer Schusswaffe ist, in einem Waffenbuch führt, dann begeht er streng genommen einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Waffenbücherverordnung. Mir ist bekannt, dass einige Gewerbetreibende dies dennoch machen - zweckmäßiger wäre dies anders zu lösen, jedenfalls eben nicht im Waffenbuch.
Solange keine gewerbliche Absicht (vgl. GewO) vorliegt, ist die Fertigung von Schalldämpfern (oder gar kompletten Schusswaffen) in Österreich für Personen, die zum Besitz dieser Gegenstände berechtigt sind, legal möglich.MasterH hat geschrieben: ↑Sa 11. Jan 2025, 23:25Mich würde eben interessieren was legal ist. Mein Büchsenmacher meinte zB selber fertigen sei illegal und ich soll ja die Finger von halb fertigen kits lassen aber der will hald was verkaufen. Ich bin verwirrt weil jeder irgendwie was anderes behauptet.
Schalldämpfer waren in Österreich nie reguliert. Durch den Anschluss an Deutschland wurde 1938 das deutsche WaffG bei uns übernommen; dieses hatte in der Weimarer Zeit erstmals ein Verbot von Schalldämpfern vorgesehen. Diese Bestimmung wurde in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg weiter übernommen und erstmals bei der letzten Novelle zugunsten von Inhabern von Jagdkarten liberalisiert. Ich persönlich bin sehr froh über die Ausgestaltung und sehe die Ausgestaltung als Vorbereitung/Zwischenschritt zu einer späteren allgemeinen Liberalisierung.titan hat geschrieben: ↑So 12. Jan 2025, 10:45Die Nichtregistrierung der Schalldämpfer für Jäger bei gleichzeitigem Ausschluss der Nicht-Jäger vom Besitz ist mMn ein sehr gutes Beispiel dafür, dass in Österreich noch immer das Privilegiendenken der Monarchie stark verankert ist. Das ist insofern interessant, da SDs in vielen Ländern Europas völlig frei und unreguliert sind. Interessanterweise gibt es dazu auch keine Zeitungsartikel, wie freie Teile Schuld an der schwedisch-migrantischen Banden- und Waffenkriminalität wären..
Die SDs Restriktionen gehören auch in AT abgeschafft! Das wird früher oder später auch so kommen (müssen)..