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Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von Gumbar » Di 3. Apr 2012, 17:58

cappet hat geschrieben:
Daher sehe ich hier eine Schusswaffe die laut gesetz richtig verwahrt werden muss ......



kommt auf die Verhältnisse an.

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psav
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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von psav » Di 3. Apr 2012, 18:24

Hat es da nicht vor ein paar Monaten einen Fall gegeben wo ein Trafikant einen Räuber von hinten erschossen hat und dann freigesprochen wurde? Das kann man ja miteinander vergleichen, denn ein Einbruch ist kein Einbruch mehr, sobald sich jemand im Haus befindet und den Eindringling bemerkt.

MfG
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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von therion » Di 3. Apr 2012, 18:35

Also ein Einbruch ist auch ein Einbruch, wenn jemand im Haus ist und den Eindringling bemerkt.
Den Einbruch gibts übrigens so nicht, sondern das ist der "Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen" (§129 StGB). Wird der Eindringling entdeckt und wendet der Dieb/Räuber Gewalt an, um die Sache die er gestohlen hat zu behalten, begeht einen räuberischen Diebstahl (§131 StGB). Wer eine Sache stehlen will, vom Eigentümer entdeckt wird und die Sache daraufhin fallen lässt, begeht einen versuchten Diebstahl (§127 in Verbindung mit §15 bzw. einen §129 iVm §15). Wer eine Sache stehlen will und dann auf den Eigentümer stößt und nur verletzt, weil er Angst bekommt oder den Eigentümer einschüchtern will ohne den Zweck, die gestohlene Sache zu erhalten, der begeht unabhängig von dem (versuchten) Diebstahl eine Körperverletzung.

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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von sf77 » Di 3. Apr 2012, 18:37

Dem Rechtsatz zur Notwehr ist meinerseits nichts hinzuzufügen.
Wie ein Richter urteilt wird einfach von der nicht vorhersehbaren Situation abhängig sein.

Da ich nicht alle Eventualitäten im Kopf speichern kann hab ich für mich einfach folgende Einstellung entwickelt:

Leben und Gesundheit würde ich ohne Angst vor den Konsequenzen verteidigen.
Ich will niemanden unnötig verletzen oder gar töten wenns nicht unbedingt notwendig ist.
Ein gezielter Schuß wird in einer tatsächlichen Notwehrsituation allerdings kaum möglich sein.
Wenns wirklich ums Leben geht ist der Typ entweder bewaffnet oder schon so nahe, dass ich froh sein werde, wenn ich ihn einfach irgendwie treffe.
Anderenfalls sehe ich einen Warnschuß als sinnvoller als einen Schuß ins Bein.
Wertvolles Gut zu verteidigen macht bei mir kaum Sinn, habe nicht viel, was nicht auch zu ersetzen wäre.

So glaube ich, dass man auch alles vor Gericht ruhigen Gewissens und ehrlich erklären kann.
Wie das Urteil dann ausfällt ist sowieso im Ermessen des Richters.
Wichtig ist mir ein ruhiges Gewissen zu haben und zu Leben oder Leben gerettet zu haben.

Und im Endeffekt ist in Ö die gerechtfertigte Notwehr so gut wie immer straffrei geblieben!
Oder weiß jemand anderes?

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psav
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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von psav » Di 3. Apr 2012, 18:48

@therion
Aha, ok.
Das wichtigste ist m.M. das rechtzeitige Erkennen des Einbruchs, danach kann man wesentlich suveräner handeln, als wenn man sich in absoluter Panik befindet. Alarmanlage und/oder Hund sind da, denke ich, ideal.
Wenn jemand mit meinem Fernseher davonläuft oder mir 100 Euro fladert(Mehr hab ich nie daheim), ist mir das ziemlich egal, das Problem ist halt, daß man nicht weiß, was der Besucher vorhat. Mein Kind und meine Frau würde ich mit allen Mitteln verteidigen.

MfG
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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von santiago » Di 3. Apr 2012, 19:07

Ohne mir die ganze wurst durchgelesen zu haben. MEINE faustregel glock mit ficchi emb geladen. King cobra mit mit .357 tm voll was ich als erstes erwisch (getrennt versperrt). Wenn du überlegst ob du schiessen sollst oder nicht? LASS ES!! Wenn gefahr für dein leben oder das deiner familie besteht drück ab und leb mit den konsequenzen. KEIN WORT OHNE GUTEN ANWALT!!!
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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von KGR84 » Di 3. Apr 2012, 19:19

@ therion

Da du dich ja scheinbar etwas mit der Materie beschäftigt hast, oder es zumindest den Anschein macht, kannst du mir vielleicht folgende Frage(n) beantworten.

Wenn jemand einbricht, und mit einer sehr wertvollen Beute davon läuft, bis zu welchen Rahmen darf ich ihn verfolgen, bzw. ihn mit der (Schuss)waffe verletzen?

Darf ich ihn nur "verletzen" solange er noch auf meinen Grund ist, oder darf ich ihn auch daran hindern meinen "Schatz" zu stehlen, wenn er schon bei der Türe raus ist, und am Weg zum Fluchtauto, um die Ecke, in den Wald... etc.?

In wie fern darf ich das von dir angesprochene auf "öffentlichen Grund" anwenden, wenn ich im Besitz eines WP bin? Z.B. ich habe einen hohen Geldbetrag bei mir (sagen wir 3000 Euro, oder 10000 Euro) und habe zum Zweck diesen zu Schützen (durch einen WP berechtigt) eine Schusswaffe bei mir. In welchen Rahmen darf ich in der "Öffentlichkeit" die Schusswaffe benutzen, um einen Überfall, und damit einen erheblichen Schaden auf mein Vermögen, abzuwenden?
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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von Irwin J. Finster » Di 3. Apr 2012, 19:32

@cappet Das sind extreme Beispiele, ich weiß natürlich nicht wie ich in so einem Fall reagieren würde, weiß keiner. Bedrohung für Leib und Leben, da würde ich halt nach meiner Wahrnehmung urteilen. Und dementsprechend handeln.

Für mich steht jedenfalls fest, dass ich einem Einbrecher der wenn er mich bemerkt hat, sofort Hals über Kopf flüchtet und sich in keiner weise bedrohlich verhält, ich Ihn sicher nicht von Hinten erschieße. Auch nicht wenn er meinen Blu-Ray Player unter dem Arm hat.
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von KGR84 » Di 3. Apr 2012, 19:41

Irwin J. Finster hat geschrieben:...
Auch nicht wenn er meinen Blu-Ray Player unter dem Arm hat.


Ein Blu-Ray Player ist auch nicht dein einziges Vermögen ... hoffentich.

Da geht es wohl um Dinge, mit denen Leute ihr Leben, bzw. ihr Lebensalter finanzieren. Wenn jemand der Bank nicht traut, und seine hart ersparten 1000er Packerln hinter den Büchern im Wohnzimmer lagert, oder wie schon von mir als Beispiel wewähnt, seine 20 Goldmünzen, die alles sind was er hat, sieht die Sache anders aus ...
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yoda
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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von yoda » Di 3. Apr 2012, 19:42

Und wie weisst du das bei einem Einbrecher, der gerade davonläuft nachdem er gestört wurde ? Vielleicht hat er noch garnix gestohlen.

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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von therion » Di 3. Apr 2012, 19:44

@KGR84: Gute Fragen!

Also die Notwehr darfst Du solange üben bis eben der rechtswidrige Angriff beendet ist. Solange Du ihn verfolgst, ist es egal, ob Du der Einbrecher auf Deinem Grundstück oder im Wald ist oder noch weiter. Der Angriff ist abgeschlossen wenn (und hier zitiere ich wieder Fuchs)

"- Der Angreifer den Angriff aufgegeben und die Gefahr beseitigt ist (Anm. also der Täter die Beute fallen gelassen hat oder das Messer fallen lässt und wegläuft)
- wenn der Angreifer bezwungen wurde oder der Angriff sonst misslungen ist, aber auch dann,
- wenn der Angreifer sein Ziel erreicht hat und das angegriffene Rechtsgut endgültig vernichtet, die bdrohte Sache etwa zerstört ist"

Wenn der Angreifer Deine Tocher also getötet hat (um ein extrem krasses Beispiel zu zeigen), dann ist der Angriff aus und Notwehr kann nicht mehr angewendet werden! Du kannst den Täter allerdings im Rahmen des §80 Abs 2 StPO anhalten und die Exekutive verständigen. Wehrt sich der Täter auf Deine rechtmäßige Anhaltung und wird handgreiflich, kannst Du wiederum Notwehr geltend machen und dich gerechtfertigt wehren.

Wenn der Dieb mit der Beute aber endgültig entkommen ist, dann ist die Notwehrsituation beendet. Wenn Du also den Räuber im Wald verlierst und Du siehst ihn zwei Tage später mit Deinem Auto in der Stadt, dann darfst Du keine Notwehr üben, sondern ggf. wieder anhalten gem. §80 Abs 2 StPO und die Polizei verständigen.

Was Du schon ansprichst ist natürlich, dass Du ggf. keine Berechtigung hast, den Angreifer bis in die Stadt oder in den Wald mit der Waffe zu verfolgen. Das ist allerdings ein waffenrechtliches Problem, die Notwehr selbst ist davon nicht beeinflusst. Wenn Du aber ohnehin einen WP hast, dann kannst Du dem Räuber lange nachlaufen und (solange es wirklich das einzige Mittel ist das den Angriff sicher abwehrt) auch nachschießen.

Wenn Du ein Gut (sei es Deines oder das von einem anderen) herumträgst und das wird Dir entwendet, dann handelt es sich gleichfalls um einen Fall der Notwehr bzw. der Nothilfe und Du darfst genauso agieren wie auch oben. Verletzt Du dabei allerdings durch Schüsse Passanten, dann musst Du dafür gerade stehen. Höchstwahrscheinlich wird es ein Fahrlässigkeitsdelikt sein, aufgrunddessen Du belangt wirst, solltest Du einen Passanten anschießen. Hier ist es also nicht der Fall, dass dem Angreifer alle negativen Folgen seines Handeln zugerechnet werden.

Und weil ihr gerade die Wertgrenze ansprecht. Natürlich ist es diskussionswürdig, ob einem armen Schlucker 500 Euro Diebstahl nicht mehr weh tun, als 6000 Euro dem Vorstandschef einer großen Bank. Aber da gibt es eben nichts Konkretes, sodass man sich mit den unsaubren Wertgrenzen begnügen muss.

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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von KGR84 » Di 3. Apr 2012, 20:18

@ therion

Danke für deine Ausführung.

yoda hat geschrieben:Und wie weisst du das bei einem Einbrecher, der gerade davonläuft nachdem er gestört wurde ? Vielleicht hat er noch garnix gestohlen.


Dann kommen wir wieder auf Armalito zurück :twisted:
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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von yoda » Di 3. Apr 2012, 20:23

§80 Abs 2 StPO
(2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.

Folgende Entscheidung vom OGH dazu ist interessant

http://www.jusline.at/index.php?cpid=77 ... eed=411587

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OC Tom
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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von OC Tom » Di 3. Apr 2012, 23:41

Bevor ich meine Meinung sage muss ich sagen das ich es ab Seite 2 nicht mehr geschafft habe jedes Post ganz zu lesen Sinnesüberreitzung :D

Wenn du deine Waffe (muss keine Schusswaffe sein) zur SV benützt hast sowie so mal Stress, glaube nicht das man da eine Anleitung haben kann wie schiesse ich richtig auf den "Einbrecher, etc.."

Ich denke halt so wenn meine Glock einmal in meinen vier Wänden losgeht im SV Fall, werde ich wohl für mich und meine Lieben einen lebenswichtigen Grund haben und net auf den flüchtenden Einbrecher schiessen der durch das angehende Licht schon eine Fliege macht.

Wer meint einem Einbrecher nachschiessen zu müssen der e schon halb über den Gartenzaun ist nur weil er die tolle wertvolle Münzsammlung unterm Arm hat, der soll das tun e sein Problem ich würde in eine gute Versicherung investieren.

apro'po Versicherung: eine gute Rechtsschutz ist nie verkehrt net nur im Waffen oder SV Fall

PS: Thema eher Anschießen oder gleich Erschießen (<-übertrieben gesagt) respekt wer dafür bei SV Zeit hat... und wenn die Bedrohung vorbei ist, ist Nachschießen verboten.


Und in diesem Sinne hoffe ich das unsere Waffen nur zum Spass BumBum machen ;)
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....

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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von therion » Mi 4. Apr 2012, 00:02

OC Tom hat geschrieben: und wenn die Bedrohung vorbei ist, ist Nachschießen verboten.


stimmt so nicht ganz. Aber nachdem Du vorheriges nicht gelesen hast, werde ich es auch nicht nochmal erläutern.

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