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Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
I'd rather be judged by 12 than carried by 6
Patronensammler: Wer seltene Kaliber besitzt, bitte melden. (vorrangig Kurzwaffenkaliber)
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Alles klar! Wusste nicht oder habs überlesen, dass du 11b Sportschütze bist.Neurologe44 hat geschrieben: ↑So 28. Jun 2020, 10:34Ich bin schon davon ausgegangen, dass ich mein (hoffentlich bald) neues G3 oder FN Fal dann über 11 b Sportschütze wieder als Kat. A melden kann. Indirekt hat mir das der Sachbearbeiter auch bestätigt, nämlich dahingehend, dass passende große Magazine erst mit dem vorhandenen neuen Kat. A Gewehr gekauft werden dürfen.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Richtig. Plätze gibt es für Edelsportschützen oder Altbestandsbesitzer von Waffen. Altbestand Magazin bleibt genau dieser.diver99 hat geschrieben: ↑So 28. Jun 2020, 10:07Aber ohne Edelsportschütze kriegt man keinen Kat A Platz mehr, auch wenn man passende Altbestandsmagazine hat, oder irre ich mich?Balistix hat geschrieben: ↑So 28. Jun 2020, 09:5417/1/8 stimmt schon. Mit dem Wisch nach 11b (beachte insb 11b Abs 4) kann man zur BH/LPD dackeln und nach 17 Abs 2 (glaube ich, hab das gestern im Halbschlaf nachgelesen) einen WBK Antrag auf Ausstellung Kat A 17/1/7 respektive 17/1/8 stellen. Diese A-Plätze können aber zeitlich beschränkt und an Auflagen gebunden sein. Denke wir sehen in Zukunft deutlich mehr WBK mit Beschränkungsvermerk.diver99 hat geschrieben: ↑So 28. Jun 2020, 09:46
Das ist mir klar. Es geht aber um die Situation von Neurologe44. Er hat ein OA15 auf einem Kat A Platz, da Altbestand und mehrere große, typfremde Magazine, also Z10. Da kann, meiner Meinung nach, außer vielleicht Edelsportschütze, der neu gekaufte HA nicht Kat A sein.
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Auch richtig. Zahlst halt wieder eine neue WBK.Neurologe44 hat geschrieben: ↑So 28. Jun 2020, 10:34Ich bin schon davon ausgegangen, dass ich mein (hoffentlich bald) neues G3 oder FN Fal dann über 11 b Sportschütze wieder als Kat. A melden kann. Indirekt hat mir das der Sachbearbeiter auch bestätigt, nämlich dahingehend, dass passende große Magazine erst mit dem vorhandenen neuen Kat. A Gewehr gekauft werden dürfen.
Korinthenkackerei: Passende Magazine darfst du dann zu einer bestehenden Kat A Waffe in beliebiger Anzahl erwerben. Wenn du Magazinplätze hast, dürftest du die auf diesen liegenden Magazine verkaufen und andere darauf legen. Sinnfrei in meinen Augen, dort bereits passende Magazine für G3 liegen zu haben, das macht nur Meldeaufwand.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Hat jemand hier Erfahrungen mit der Meldung bei der BH Tulln bzw deren Außenstellen?
Gerne auch per PN an mich!
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Der Normalbürger nicht, nein.
Der Vollständigkeit halber sei aber darauf hingewiesen, dass sich hinsichtlich der "Verbotenen Waffen gem § 17" dahingehend nichts geändert hat, dass - unabhängig von der Regelung der § 11 b Sportschützen - nach wie vor § 17 Abs. 3 erster Satz gilt:
Es ist also nach wie vor (theoretisch) möglich, aufgrund eines sonstigen "überwiegenden berechtigten Interesses" im Rahmen einer Ermessensentscheidung der Behörde Kat A Plätze gem. § 17 zu genehmigt zu bekommen.Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen.
Da aber für Waffen mit "langen" Magazine z.B. die Jagdausübung als Grund nicht funktionieren wird (sind in keinem der 9 Bundesländern dafür erlaubt soweit mir bekannt bzw. selbst wenn bei FFW, dann wohl sicher nicht überwiegend notwendig), Selbstschutz mit "langen" Magazinen für den Normalbürger nur schwer zu begründen sein wird usw. bleibt es eine Bestimmung die wahrscheinlich fast ausschließlich anerkannten Sammlern mit eigenem Museum oder Sachverständigen ect. zuerkannt wird.
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
War schon jemand auf der BH Neunkirchen betreffend Altbestand?
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Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Also bei mir in Salzburg Stadt war es so
Erst mal zu meinen Magazinen:
Hab 15x HiCap AR15 Magazine gehabt + passende Waffe (OA15)
Hab 10x HiCap AK47 Magazin gehabt OHNE passende Waffe
Hab 6x diverse andere HiCap Magazine gehabt OHNE passende Waffe
Zugleich wurde ein Antrag auf vorzeitige Erweiterung meiner WBK gestellt mit Begründung Sportschütze + Ergebnislisten.
Ausgemacht war AR15 wird Kat. A und die Magazine wandern eben zu ihr auf Platz §17/1/8.
Der Rest der Magazine sollte auf §17/1/10, da ja noch keine passende Waffe vorhanden war.
Als ich dann die Karte abgeholt habe, wurde mir nur die AR15 samt Mags auf §17/1/8 eingetragen, alle anderen Magazine zu welchen ich noch keine passende Waffe habe, wurden NICHT eingetragen.
Begründung war, das ich mir noch vor Ende 2021 eine AK47 kaufen soll, dann können wir die samt ihrer Magazine auch noch zu einer Kat A machen und die restlichen Magazine dann auf §17/1/10.
War natürlich erst verärgert, weil ich also bald nochmal 160€ zahlen darf für die Karte, obwohl ja eigentlich alles besprochen war.
Aber die bewilligte Erweiterung hat mich etwas getröstet!
So jetzt zu meinem Anliegen:
Hab jetzt eine AK47 im Auge (WBP Tactical 1913 für 1070€ NEU - Guter Deal?) und überlege gerade, ob es so gescheit ist, die AK47 Magazine mit der AK auf §17/1/8 zu haben. Ich meine was bringt mir das eigentlich groß?
Hab bei meiner BH keine richtige Auskunft dazu bekommen, da sie selbst sagte es ändert sich ständig was und man kann erst in einem halben Jahr/Jahr genau sagen, wie was gehandhabt wird.
Aber wie ich es jetzt so von Euch aufgenommen habe, habe ich mit §17/1/8 die Möglichkeit:
- in unbegrenzter Zahl neue HiCap Magazine für die passende Waffe zu kaufen
- ich darf die Magazine zu Hause anstecken (was mir eh wurscht ist ob ja oder nein)
- das wars
Dafür wird im Gegenzug die Waffe zu Kat. A, die Verwahrung wird strenger kontrolliert (hab ich mal wo aufgeschnappt) und die Magazine sind quasi ewig auf den Platz gebunden.
Da ist doch §17/1/10 weit besser, da ich die Magazine dort nach belieben verkaufen und andere Arten neu kaufen kann - natürlich nur innerhalb meines Rahmens anhand der Stückzahl - und somit viel flexibler bin.
Anstecken und schießen darf ich ja dann bei späteren Erwerb einer Ak47 die Magazine am Stand trotzdem.
Zudem bleibt die Waffe auf B.
Des weiteren die Frage - die OA15 Kat. A welche ich habe, kann ich trotzdem jederzeit verkaufen und mir eine neue kaufen, wo eben auch die Magazine der alten passen oder? Wäre es auch möglich, eine zweite OA15 zu kaufen und erst einige Zeit später die erste OA15, auf welche die Magazine gemeldet sind, zu verkaufen?
Und wie verhält sich die OA15 Kat. A zu einem Wechselsystem in .223, wird das Wechselsystem auch zu Kat. A wenn ich es zusammengebaut anstatt des originalen Uppers im Schrank lasse?
Blick hier teilweise nicht ganz durch....
Erst mal zu meinen Magazinen:
Hab 15x HiCap AR15 Magazine gehabt + passende Waffe (OA15)
Hab 10x HiCap AK47 Magazin gehabt OHNE passende Waffe
Hab 6x diverse andere HiCap Magazine gehabt OHNE passende Waffe
Zugleich wurde ein Antrag auf vorzeitige Erweiterung meiner WBK gestellt mit Begründung Sportschütze + Ergebnislisten.
Ausgemacht war AR15 wird Kat. A und die Magazine wandern eben zu ihr auf Platz §17/1/8.
Der Rest der Magazine sollte auf §17/1/10, da ja noch keine passende Waffe vorhanden war.
Als ich dann die Karte abgeholt habe, wurde mir nur die AR15 samt Mags auf §17/1/8 eingetragen, alle anderen Magazine zu welchen ich noch keine passende Waffe habe, wurden NICHT eingetragen.
Begründung war, das ich mir noch vor Ende 2021 eine AK47 kaufen soll, dann können wir die samt ihrer Magazine auch noch zu einer Kat A machen und die restlichen Magazine dann auf §17/1/10.
War natürlich erst verärgert, weil ich also bald nochmal 160€ zahlen darf für die Karte, obwohl ja eigentlich alles besprochen war.
Aber die bewilligte Erweiterung hat mich etwas getröstet!
So jetzt zu meinem Anliegen:
Hab jetzt eine AK47 im Auge (WBP Tactical 1913 für 1070€ NEU - Guter Deal?) und überlege gerade, ob es so gescheit ist, die AK47 Magazine mit der AK auf §17/1/8 zu haben. Ich meine was bringt mir das eigentlich groß?
Hab bei meiner BH keine richtige Auskunft dazu bekommen, da sie selbst sagte es ändert sich ständig was und man kann erst in einem halben Jahr/Jahr genau sagen, wie was gehandhabt wird.
Aber wie ich es jetzt so von Euch aufgenommen habe, habe ich mit §17/1/8 die Möglichkeit:
- in unbegrenzter Zahl neue HiCap Magazine für die passende Waffe zu kaufen
- ich darf die Magazine zu Hause anstecken (was mir eh wurscht ist ob ja oder nein)
- das wars
Dafür wird im Gegenzug die Waffe zu Kat. A, die Verwahrung wird strenger kontrolliert (hab ich mal wo aufgeschnappt) und die Magazine sind quasi ewig auf den Platz gebunden.
Da ist doch §17/1/10 weit besser, da ich die Magazine dort nach belieben verkaufen und andere Arten neu kaufen kann - natürlich nur innerhalb meines Rahmens anhand der Stückzahl - und somit viel flexibler bin.
Anstecken und schießen darf ich ja dann bei späteren Erwerb einer Ak47 die Magazine am Stand trotzdem.
Zudem bleibt die Waffe auf B.
Des weiteren die Frage - die OA15 Kat. A welche ich habe, kann ich trotzdem jederzeit verkaufen und mir eine neue kaufen, wo eben auch die Magazine der alten passen oder? Wäre es auch möglich, eine zweite OA15 zu kaufen und erst einige Zeit später die erste OA15, auf welche die Magazine gemeldet sind, zu verkaufen?
Und wie verhält sich die OA15 Kat. A zu einem Wechselsystem in .223, wird das Wechselsystem auch zu Kat. A wenn ich es zusammengebaut anstatt des originalen Uppers im Schrank lasse?
Blick hier teilweise nicht ganz durch....

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Da bist du nicht alleine, fragst du 5 Leute bekommst du 7 unterschiedliche Antworten...
Ich versuche einmal ein paar zu beantworten wie es mir erklärt wurde.
Betonung auf behördlich, das heißt in Mr. XY Privatkeller darfst du nur mit 10er herumlaufen.
Bezüglich Verwahrung: Das sollte kein Problem sein, da "A" & B gleich gehandhabt wird?
LG
PS: alle angaben ohne Gewehr
Ich versuche einmal ein paar zu beantworten wie es mir erklärt wurde.
Hätte ich mal gesagt ist "OK", normalerweise werden sie in AT für 1300€ angeboten was ich weiß.WBP Tactical 1913 für 1070€ NEU - Guter Deal?
Rechtsicherheit. Sobald du, außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes 10+ Magazine ansteckst bist du strafbar...Ich meine was bringt mir das eigentlich groß?
Betonung auf behördlich, das heißt in Mr. XY Privatkeller darfst du nur mit 10er herumlaufen.
Genau das wurde mir auch gesagt, darum warte ich noch etwas, vorallem mit dem "Magazinschreiben" auf die WBK und Co.da sie selbst sagte es ändert sich ständig was und man kann erst in einem halben Jahr/Jahr genau sagen, wie was gehandhabt wird
Ist theoretisch richtig, aber man weiß eben nicht wie es "in echt" ausgelebt wird.- in unbegrenzter Zahl neue HiCap Magazine für die passende Waffe zu kaufen
Siehe oben.- ich darf die Magazine zu Hause anstecken
Warum sollte strenger kontrolliert werden? Bzw. wie?Dafür wird im Gegenzug die Waffe zu Kat. A, die Verwahrung wird strenger kontrolliert
Sobald du das 30er weggibst ist es eigentlich B... Aber das ist auch noch nicht geklärt was ich weiß.Zudem bleibt die Waffe auf B.
Wenn das WS als B gemeldet ist, bleibt es B. Im Schrank werden B WS nicht plötzlich zu A...Und wie verhält sich die OA15 Kat. A zu einem Wechselsystem in .223, wird das Wechselsystem auch zu Kat. A wenn ich es zusammengebaut im Schrank lasse?
Bezüglich Verwahrung: Das sollte kein Problem sein, da "A" & B gleich gehandhabt wird?
Ja, das ist soweit möglich, da der A Platz dir erhalten bleibt.Des weiteren die Frage - die OA15 Kat. A welche ich habe, kann ich trotzdem jederzeit verkaufen und mir eine neue kaufen, wo eben auch die Magazine der alten passen oder?
Ja, die wäre aber Kat. B und somit darfst du die Mags erst am Stand anstecken.Wäre es auch möglich, eine zweite OA15 zu kaufen und erst einige Zeit später die erste OA15, auf welche die Magazine gemeldet sind, zu verkaufen?
LG
PS: alle angaben ohne Gewehr

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ich sehe das mit einem lachenden und einem weinenden oder verwundertem Auge...Eric01 hat geschrieben: ↑Sa 25. Jul 2020, 00:54Als ich dann die Karte abgeholt habe, wurde mir nur die AR15 samt Mags auf §17/1/8 eingetragen, alle anderen Magazine zu welchen ich noch keine passende Waffe habe, wurden NICHT eingetragen.
Begründung war, das ich mir noch vor Ende 2021 eine AK47 kaufen soll, dann können wir die samt ihrer Magazine auch noch zu einer Kat A machen und die restlichen Magazine dann auf §17/1/10.
Dass sie sich bereit erklären nachträglich wegen einem Altbestand-Magazin noch die nachträglich erworbene Waffe selbst zu Kat A zu machen ist ja mal gut.
Aber wenn dann doch alles so bleibt wie es jetzt ist und du keine neue Waffe kaufst musst du, obwohl es jetzt schon so ausgemacht war, nochmals eine Karte zahlen? Nochmals mit Kat A + mehr als 2 Plätze Sondergebühren... Teurer Spaß! Mit welchem Recht? Du hast jetzt die Meldung der Magazine gemacht, also bist du deiner Verpflichtung nach dem neuen WaffG nachgekommen. Was wollen sie tun, wenn du dir dann keine neue WBK nur wegen der Mags binnen 2021 drucken lässt? Unterlassene Meldung der Altbestand-Magazine können sie wohl kaum sagen, denn du hast ja schon alle Magazine gemeldet. Sie haben sie bloß nicht eingetragen... Müsste eigentlich ihr Bier sein, dass sie die überschüssigen Mags nicht gleich als Z9/10 eingetragen haben, wenn du 2021 keine weitere neue WBK mehr beantragst.
Ich selbst habe auch Kat A Waffen und Big Macs ähm Mags die zu keiner Waffe passen und ich werde, dank deinem Beitrag, bei meiner Meldung gleich klarstellen, dass die überschüssigen Mags sofort (sozusagen schneller als die Polizei erlaubt) auf der ersten neuen WBK eingetragen werden müssen und nicht auf einer zweiten, dritten, vierten neuen WBK. Zumindest aber zahle ich nur eine neue WBK, und ich kombiniere das ebenfalls mit einer fetten Erweiterung, dass sich der Preis wenigstens lohnt.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Gibt es denn irgendwo ein Formular zum ausdrucken für die leidige Magazin-Meldungsgeschichte?
Danke
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Die Wiener Behörden vom Schottenring haben da was entwickelt:
https://arthofer.dev/share/p17_meldung.pdf
Werden wahrscheinlich auch andere Behörden so akzeptieren... Kann man aber auch übersichtlich ohne vorgefertigtes Formular abgeben.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Danke, das ging ja flott!mastercrash hat geschrieben: ↑Sa 25. Jul 2020, 07:23Die Wiener Behörden vom Schottenring haben da was entwickelt:
https://arthofer.dev/share/p17_meldung.pdf
Werden wahrscheinlich auch andere Behörden so akzeptieren... Kann man aber auch übersichtlich ohne vorgefertigtes Formular abgeben.

Gruß
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Vielen Dank für deine Antworten, helfen weiter!
Also zusammengefasst, du/ihr würdet schon empfehlen, die AK47 samt Magazine auf Kat A machen zu lassen oder?
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Wenn du die Möglichkeit hast, ja.
Du musst nur bedenken:
Wenn du eine B Platz auf A machst verlierst du einen B Platz auf Dauer. Dieser A Platz kann nicht durch eine B Waffe besetzt werden (wurde mir so gesagt, ich empfinde es als BS, sie auch, aber das wird erst die Zukunft zeigen).
Einfacher gesagt: Du hast zwei Plätze, beide wechseln zu Kat. A (durch z.B. eine Glock und eine AK), wenn du besagte Glock mit 17 Schuss Magazin verkaufst (= Kat.B Waffe) hast du einen A Platz noch frei. Diesen dürfteste du dann nicht mit einem Revolver belegen, da ein Revolver mWn NIE Kat. A werden kann aufgrund der Kapazität...
Hoffentlich ergibt das halbwegs Sinn.
LG
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