Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Verfasst: So 28. Jun 2020, 12:00
Hi, schreib mir eine PN was du genau wissen möchtest...
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Hi, schreib mir eine PN was du genau wissen möchtest...
Alles klar! Wusste nicht oder habs überlesen, dass du 11b Sportschütze bist.Neurologe44 hat geschrieben: ↑So 28. Jun 2020, 10:34Ich bin schon davon ausgegangen, dass ich mein (hoffentlich bald) neues G3 oder FN Fal dann über 11 b Sportschütze wieder als Kat. A melden kann. Indirekt hat mir das der Sachbearbeiter auch bestätigt, nämlich dahingehend, dass passende große Magazine erst mit dem vorhandenen neuen Kat. A Gewehr gekauft werden dürfen.
Richtig. Plätze gibt es für Edelsportschützen oder Altbestandsbesitzer von Waffen. Altbestand Magazin bleibt genau dieser.diver99 hat geschrieben: ↑So 28. Jun 2020, 10:07Aber ohne Edelsportschütze kriegt man keinen Kat A Platz mehr, auch wenn man passende Altbestandsmagazine hat, oder irre ich mich?Balistix hat geschrieben: ↑So 28. Jun 2020, 09:5417/1/8 stimmt schon. Mit dem Wisch nach 11b (beachte insb 11b Abs 4) kann man zur BH/LPD dackeln und nach 17 Abs 2 (glaube ich, hab das gestern im Halbschlaf nachgelesen) einen WBK Antrag auf Ausstellung Kat A 17/1/7 respektive 17/1/8 stellen. Diese A-Plätze können aber zeitlich beschränkt und an Auflagen gebunden sein. Denke wir sehen in Zukunft deutlich mehr WBK mit Beschränkungsvermerk.diver99 hat geschrieben: ↑So 28. Jun 2020, 09:46
Das ist mir klar. Es geht aber um die Situation von Neurologe44. Er hat ein OA15 auf einem Kat A Platz, da Altbestand und mehrere große, typfremde Magazine, also Z10. Da kann, meiner Meinung nach, außer vielleicht Edelsportschütze, der neu gekaufte HA nicht Kat A sein.
Auch richtig. Zahlst halt wieder eine neue WBK.Neurologe44 hat geschrieben: ↑So 28. Jun 2020, 10:34Ich bin schon davon ausgegangen, dass ich mein (hoffentlich bald) neues G3 oder FN Fal dann über 11 b Sportschütze wieder als Kat. A melden kann. Indirekt hat mir das der Sachbearbeiter auch bestätigt, nämlich dahingehend, dass passende große Magazine erst mit dem vorhandenen neuen Kat. A Gewehr gekauft werden dürfen.
Der Normalbürger nicht, nein.
Es ist also nach wie vor (theoretisch) möglich, aufgrund eines sonstigen "überwiegenden berechtigten Interesses" im Rahmen einer Ermessensentscheidung der Behörde Kat A Plätze gem. § 17 zu genehmigt zu bekommen.Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen.
Hätte ich mal gesagt ist "OK", normalerweise werden sie in AT für 1300€ angeboten was ich weiß.WBP Tactical 1913 für 1070€ NEU - Guter Deal?
Rechtsicherheit. Sobald du, außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes 10+ Magazine ansteckst bist du strafbar...Ich meine was bringt mir das eigentlich groß?
Genau das wurde mir auch gesagt, darum warte ich noch etwas, vorallem mit dem "Magazinschreiben" auf die WBK und Co.da sie selbst sagte es ändert sich ständig was und man kann erst in einem halben Jahr/Jahr genau sagen, wie was gehandhabt wird
Ist theoretisch richtig, aber man weiß eben nicht wie es "in echt" ausgelebt wird.- in unbegrenzter Zahl neue HiCap Magazine für die passende Waffe zu kaufen
Siehe oben.- ich darf die Magazine zu Hause anstecken
Warum sollte strenger kontrolliert werden? Bzw. wie?Dafür wird im Gegenzug die Waffe zu Kat. A, die Verwahrung wird strenger kontrolliert
Sobald du das 30er weggibst ist es eigentlich B... Aber das ist auch noch nicht geklärt was ich weiß.Zudem bleibt die Waffe auf B.
Wenn das WS als B gemeldet ist, bleibt es B. Im Schrank werden B WS nicht plötzlich zu A...Und wie verhält sich die OA15 Kat. A zu einem Wechselsystem in .223, wird das Wechselsystem auch zu Kat. A wenn ich es zusammengebaut im Schrank lasse?
Ja, das ist soweit möglich, da der A Platz dir erhalten bleibt.Des weiteren die Frage - die OA15 Kat. A welche ich habe, kann ich trotzdem jederzeit verkaufen und mir eine neue kaufen, wo eben auch die Magazine der alten passen oder?
Ja, die wäre aber Kat. B und somit darfst du die Mags erst am Stand anstecken.Wäre es auch möglich, eine zweite OA15 zu kaufen und erst einige Zeit später die erste OA15, auf welche die Magazine gemeldet sind, zu verkaufen?
Ich sehe das mit einem lachenden und einem weinenden oder verwundertem Auge...Eric01 hat geschrieben: ↑Sa 25. Jul 2020, 00:54Als ich dann die Karte abgeholt habe, wurde mir nur die AR15 samt Mags auf §17/1/8 eingetragen, alle anderen Magazine zu welchen ich noch keine passende Waffe habe, wurden NICHT eingetragen.
Begründung war, das ich mir noch vor Ende 2021 eine AK47 kaufen soll, dann können wir die samt ihrer Magazine auch noch zu einer Kat A machen und die restlichen Magazine dann auf §17/1/10.
Die Wiener Behörden vom Schottenring haben da was entwickelt:
Danke, das ging ja flott!mastercrash hat geschrieben: ↑Sa 25. Jul 2020, 07:23Die Wiener Behörden vom Schottenring haben da was entwickelt:
https://arthofer.dev/share/p17_meldung.pdf
Werden wahrscheinlich auch andere Behörden so akzeptieren... Kann man aber auch übersichtlich ohne vorgefertigtes Formular abgeben.
Vielen Dank für deine Antworten, helfen weiter!
Wenn du die Möglichkeit hast, ja.