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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Varminter

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Varminter » Di 27. Nov 2012, 12:30

woolf hat geschrieben:@ Varminter:
Interessant in diesem Zusammenhang ist vlt. folgendes

§ 34. (5) Wer Schusswaffen der Kategorie C oder D besitzt, hat der Behörde
auf Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache
nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung noch
nicht abgelaufen ist.


Wenn ich eine Waffe gar nicht mehr besitze (zB innerhalb der 6 Wochen bereits weiterverkauft habe) brauche ich also auch die Erfüllung der Registrierungspflicht nicht mehr nachweisen?



Im Prinzip hatten wir die selbe Frage... gewo hat´s (nach Logik und ohne rechtliches Gewähr) ja auch schon beantwortet.

therion
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von therion » Di 27. Nov 2012, 16:28

Wer innerhalb von 6 Wo nach der Registreirung gefragt wird, kann diese nachweise oder eben darauf verweisen, dass man noch keine 6 Wo besitzt. Wer vor Ablauf der Frist verkauft muss e contrario auch nicht melden bzw gemeldet haben.

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Robert
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Robert » Di 27. Nov 2012, 17:13

So habe ich es bisher auch gehalten in den zwei faellen wo das zutraf und ich die nur zwei-drei Wochen besass.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Di 27. Nov 2012, 18:15

therion hat geschrieben:Wer innerhalb von 6 Wo nach der Registreirung gefragt wird, kann diese nachweise oder eben darauf verweisen, dass man noch keine 6 Wo besitzt.


hi

fast

in wirklichkeit musst du das NACHweisen
zB durch eine rechnung falls vorhanden

durch die formulierung im gesetz bist du nachweispflichtig
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Das_Frettchen » Mi 12. Dez 2012, 20:50

Kann man Waffen jetzt eigentlich auch noch Neumelden, sprich wenn die C Waffe so ein Dachbodenfund ist und es keine Vormeldung gibt bzw. man nicht mehr weiß wo die Waffe zuletzt gemeldet war?

War ja vor Oktober kein Problem, aber funktioniert das jetzt auch noch?

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Starfox » Mi 12. Dez 2012, 22:20

Das_Frettchen hat geschrieben:Kann man Waffen jetzt eigentlich auch noch Neumelden, sprich wenn die C Waffe so ein Dachbodenfund ist und es keine Vormeldung gibt bzw. man nicht mehr weiß wo die Waffe zuletzt gemeldet war?

War ja vor Oktober kein Problem, aber funktioniert das jetzt auch noch?

Das ist sogar vorgeschrieben! Du hast aber bis Ende Juni 2014 dafür Zeit.

Grüße,
Starfox
Freiheit!

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von yoda » Mi 12. Dez 2012, 22:33

Das_Frettchen hat geschrieben:Kann man Waffen jetzt eigentlich auch noch Neumelden, sprich wenn die C Waffe so ein Dachbodenfund ist und es keine Vormeldung gibt bzw. man nicht mehr weiß wo die Waffe zuletzt gemeldet war?

War ja vor Oktober kein Problem, aber funktioniert das jetzt auch noch?


Das geht nacher auch noch problemlos, du gehst zur Polizei und meldest die Waffe am Dachboden gefunden zu haben. Sofern sich kein Besitzer ermitteln lässt gehört die Waffe dann dir wenn du berechtigt bist diese zu besitzen. Nachzulesen im §42 vom Waffengesetz -> Finden von Waffen oder Kriegsmaterial

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Das_Frettchen » Do 13. Dez 2012, 18:36

yoda hat geschrieben:
Das geht nacher auch noch problemlos, du gehst zur Polizei und meldest die Waffe am Dachboden gefunden zu haben. Sofern sich kein Besitzer ermitteln lässt gehört die Waffe dann dir wenn du berechtigt bist diese zu besitzen. Nachzulesen im §42 vom Waffengesetz -> Finden von Waffen oder Kriegsmaterial



Zur Polizei? Des hat man doch vorher über den Büchser erledigen können oder hab ich da mal was falsch verstanden?

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Dextera » Do 13. Dez 2012, 18:38

Hat sich eigentlich am nationalen Versand etwas verändert? Ich kann dazu überhaupt nix finden, nur dass es vorher ganz normal mit der Post zu verschicken war, einfach gut verpackt.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Maggo » Do 13. Dez 2012, 20:38

Dextera hat geschrieben:Hat sich eigentlich am nationalen Versand etwas verändert? Ich kann dazu überhaupt nix finden, nur dass es vorher ganz normal mit der Post zu verschicken war, einfach gut verpackt.


Man kann alles bis auf Munition (da Gefahrengut) normal mit der Post versenden.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Bonfire » Mo 11. Feb 2013, 21:07

Kann mir wer kurz denn Sinn und Zweck des ZWR erklären? Man musste seine KAT C ja bisher auch melden, laut §30. Also weiss der Staat doch ohnehin schon was wer besitzt.
Gibt es diese §30 Meldung eigentlich weiterhin oder wurde das mit dem ZWR hinfällig?

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von BigBen » Mo 11. Feb 2013, 21:47

die §30 meldung war ein zettel in einem aktenordner beim waffenhändler und der staat hatte keine ahnung wer was besitzt. das zwr ist die verpflichtende umsetzung einer eu richtlinie

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Stickhead » Di 12. Feb 2013, 08:56

Die Meldung wurde quasi nur auf elektronisch umgestellt. Dass die Listen jemand auswertet, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von slow42 » Di 12. Feb 2013, 10:47

Ich schon!
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