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Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 17:21
von KGR84
Wie viele Waffen dann wohl plötzlich gestohlen oder verloren werden???

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 22:30
von Hausmasta
KGR84 hat geschrieben:Wie viele Waffen dann wohl plötzlich gestohlen oder verloren werden???

Glaub ich gar nicht, denn das gibt nur unangenehme Fragen und mächtig Ärger.
Verkaufen der Waffen ist dann auch nicht mehr möglich.

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 22:43
von Barry08
Ich habe ältere C-Waffen, von denen ich nicht weiss, wann sie erworben wurden (sicher aber vor 1980)
Man muss aber ein Datum eingeben.

Wie handhabt Ihr das?

Re: Online ZWR

Verfasst: Do 12. Jun 2014, 09:42
von Whit3Tig3r
eigentlich schon ziemlich a schweinshacken, wenn da für jeden ein eigener A4 (Akt)Ordner angelegt wird...
Hauptsache zwischen 2 Nagants, die ich gemeldet hab, sind dazwischen irgendwie die Bezeichnungen geändert worden. :headslap:

Re: Online ZWR

Verfasst: Do 10. Jul 2014, 20:31
von amstein
sorry... ich bin einer von denen die das ganze noch immer net durchschaut haben.

wenn ich eine waffe kat b privat verkaufe... muss ich das ja ganz normal bei meiner BH melden. muss ich dann noch zusätzlich die waffe ausn ZWR nehmen lassen von einem waffenhändler oder macht das die BH bei kat B ????

danke, lg

Re: Online ZWR

Verfasst: Do 10. Jul 2014, 21:45
von rubylaser694
amstein hat geschrieben:sorry... ich bin einer von denen die das ganze noch immer net durchschaut haben.

wenn ich eine waffe kat b privat verkaufe... muss ich das ja ganz normal bei meiner BH melden. muss ich dann noch zusätzlich die waffe ausn ZWR nehmen lassen von einem waffenhändler oder macht das die BH bei kat B ????

danke, lg

Beim Privatverkauf von Kat. B muss ein Formular vom Verkäufer und vom Käufer ausgefüllt werden und an die jeweilige Heimatbehörde (eingeschrieben) geschickt werden. Einen Händler braucht es dazu nicht.

Die Behörde ändert aufgrund der Meldung vom Käufer und Verkäufer die Daten im ZWR.

§28 Abs. 2 WaffG
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

Re: Online ZWR

Verfasst: Do 10. Jul 2014, 22:02
von r4ptor
Gibt es hierfür eine Vorlage oder ähnliches? Finde leider im Forum nichts diesbezüglich :think:

Re: Online ZWR

Verfasst: Do 10. Jul 2014, 22:41
von Polaris
ich mach das für gewöhnlich mit dem hier
http://www.waffen-ellinger.at/formulare ... _Kat_B.pdf

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 00:42
von gewo
rubylaser694 hat geschrieben:
amstein hat geschrieben:sorry... ich bin einer von denen die das ganze noch immer net durchschaut haben.

wenn ich eine waffe kat b privat verkaufe... muss ich das ja ganz normal bei meiner BH melden. muss ich dann noch zusätzlich die waffe ausn ZWR nehmen lassen von einem waffenhändler oder macht das die BH bei kat B ????

danke, lg

Beim Privatverkauf von Kat. B muss ein Formular vom Verkäufer und vom Käufer ausgefüllt werden und an die jeweilige Heimatbehörde (eingeschrieben) geschickt werden.



das ist falsch

BEIDE muessen die meldung an die behoerde des kaeufers schicken ...
in geeigneter form

nachweislich soll es halt sein
das ist aber auch zb fax und auch email ist theoretisch moeglich

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 06:44
von 686er
Hat sich da in letzter Zeit etwas geändert? Bisher habe immer nur MEINE zuständige Behörde informiert. Egal ob Kauf oder Verkauf einer Kat. B Waffe. Hat immer gepasst.

Darum nochmal gefragt, hat sich da etwas geändert?

Gruß 686er

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 06:56
von Kapselpracker
Hi!
686er hat geschrieben:...
Darum nochmal gefragt, hat sich da etwas geändert?
...

Nein:
§ 28......
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der
Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die
den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat.......


mfg Andi

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 07:08
von 686er
OK, danke. Dann hab ich das immer falsch gemacht und die Behörde(n) haben meinen Fehler ausgebügelt.

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 07:57
von rubylaser694
OK, danke. Dann hab ich das immer falsch gemacht und die Behörde(n) haben meinen Fehler ausgebügelt.

Haha, ich hab es auch falsch gemacht. Wurscht geht im ZWR eh per "Knopfdruck" zum ausbügeln. Wozu haben wir es denn sonst. :lol:

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 08:03
von Weissi
"Wurscht" ist es meiner Meinung nach nicht; immerhin ist es doch echt unmissverständlich geregelt:

§ 28 WaffG Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerber ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung.

Nichts gegen euch Leute, es wird in der Praxis eventuell auch anders funktionieren, ich will nur verhindern, dass sich zukünftige Besucher des Forums die diesen Thread lesen denken "is eh wurscht, wo i des möld"; weils eben grundsätzlich NICHT wurscht ist.

Grüße,

Weissi