Maddin hat geschrieben:burggraben hat geschrieben:gewo hat geschrieben:in einem erlass kannst du nur den gesetzes- und verordnungstext interpretieren und regelungsluecken schliessen
Man liest in Urteilen von Gerichten auch oft dass die Erlässe gegenüber dem Gericht und seiner Entscheidung keine Wirkung entfalten. Das Gericht interpretiert das Gesetz quasi selber. Wenn ich richtig verstanden habe ist das bei einer Verordnung dann aber nicht mehr so und das Gericht müsste sich an Verordnungen eines Ministeriums halten?
Das Problem bei den Erlässen ist, dass sie nach dem VfGH als Verordnungen zu beurteilen sind und viele dieser Erlässe nichtmal das erforderliche Kundmachungserfordernis erfüllen. Damit wäre eigentlich die ganze Entscheidung rechtswidrig. Das Problem ist allerdings dabei, dass sich kaum eine Entscheidung im Waffenrecht nur auf den Erlass stützt. Wenn du es denn überhaupt mitbekommst, dass es einen solchen Erlass gibt.
Soweit ich weiß sind erlässe weisungen mit speziellem sachverhalt und allgemeinen adressatenkreis.
Die werden im verwaltungsinternen "e-mail-system" an alle zuständigen verschickt. Dass es bis in die letzten täler und furchen österreichs a bissl länger dauern kann mag sein, aber früher oder später....
Und pumpgun-genehmigungen für CASler gibts schon länger, kommt drauf an wo. Kenn auch einen der sie bekommen hat weils in seine sammlung passt.