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von Maxx 78 » Di 16. Okt 2018, 20:29
habe so wie andere Waffenbesitzer einige Mails versendet bzw. Heute diese Antwort erhalten
danke für Ihre Stellungnahme zur Überarbeitung des Waffengesetzes.
Die Bundesregierung geht mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf einen vernünftigen Mittelweg zwischen den Interessen der Besitzer legaler Schusswaffen und den öffentlichen Sicherheitsinteressen, insbesondere im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität.
Die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie war Anlass dafür, uns intensiv mit den bestehenden Regelungen auseinanderzusetzen und weitere teils seit langem in Diskussion stehende Änderungen im Waffenrecht anzugehen.
Der vorliegende Entwurf enthält notwendige Präzisierungen wie etwa eine klare Definition des Begriffs „Sportschütze“ oder Verwaltungsvereinfachungen etwa bei Fragen der Verlässlichkeitsprüfung.
Überdies werden berechtigte Anliegen wie etwa zum Schutz für Jäger (Möglichkeit zur Verwendung von Schalldämpfern, Verwendung von Kurzwaffen bei der Jagdausübung) oder der Justizwache (kein gesonderter Gefährdungsnachweis mehr zur Erlangung eines Waffenpasses) umgesetzt.
Auf Anregung der Sicherheitsbehörden wurde überdies die Möglichkeit für die Exekutive verbessert, im Falle der Gefährdung von Menschen durch die missbräuchliche Verwendung einer Waffe ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen. Darüber hinaus soll das bestehende Schusswaffenverbot für Drittstaatsangehörige auf sämtliche Waffen ausgeweitet werden.
Der präsentierte Entwurf geht jetzt in Begutachtung und damit ist nun der richtige Zeitpunkt für alle Vorschläge und Stellungnahmen, die dann geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet werden können. Danke für die Ihren, die wir verlässlich weitergegeben haben.
Ziel ist eine zügige Beschlussfassung, damit das neue Waffengesetz 2019 in Kraft treten kann.
Mit besten Grüßen, Ihr
Team in der neuen Volkspartei
Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien