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Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 08:04
von r4ptor
Polaris hat geschrieben:ich mach das für gewöhnlich mit dem hier
http://www.waffen-ellinger.at/formulare ... _Kat_B.pdf


Danke sehr :)

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 08:25
von rubylaser694
Weissi hat geschrieben:"Wurscht" ist es meiner Meinung nach nicht; immerhin ist es doch echt unmissverständlich geregelt:

§ 28 WaffG Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerber ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung.

Nichts gegen euch Leute, es wird in der Praxis eventuell auch anders funktionieren, ich will nur verhindern, dass sich zukünftige Besucher des Forums die diesen Thread lesen denken "is eh wurscht, wo i des möld"; weils eben grundsätzlich NICHT wurscht ist.

Grüße,

Weissi

MIR ist es wurscht das ich einmal eine privat verkaufte Kat B falsch (bei meiner Behörde) gemeldet habe. Bei den Waffenüberprüfungen war Diese richtig ausgetragen und ich habe sonst keine Rüffel von irgend einer Behörde bekommen!

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 09:07
von 686er
Mir ist es auch nicht egal und ich habe durch diesen Thread meinen Fehler erkannt und kann daher zukünftig korrekt handeln. Das ist ja auch unter anderem der Sinn eines solchen Forums.

Ich wollte nur hinweisen, dass die Behörde auch mal hilfreich eingreift.

Danke nochmals Kapslpracker für die Richtigstellung.

Gruß 686er

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 13:40
von Norinco21
Hallo Leute!

Offensichtlich gehöre ich wohl auch zur Randgrupper der unbeholfenen Behörden-System User. :oops:
Natürlich habe ich ganz brav alle meine Langwaffen bereits vor Ablauf der Frist im ZWR registriert.
Da dieses System schön übersichtlich ist und ich mittels Bürgercard jederzeit darauf zugreifen kann muss ich mir die Registrierungsbestätigungen nicht unbedingt gleich ausdrucken --- dachte ich mir zumindest.

Nun, nachdem die Frist abgelaufen ist wollte ich mal wieder prüfen ob das System vielleicht doch noch funktioniert.
Leider komme ich nun ja gar nicht mehr rein folgedessen kann ich meine Bestätigungen auch nicht mehr ausdrucken :(

Gibt es eine unbürokratische einfache Möglichkeit dies noch zu tun?
Glaubt mir der freundliche Polizist bei der nächsten Kontrolle der Kat-B-Waffen (die teilweise ja auch im selben Tresor gelagert sind) das die C-Waffen auch wirklich gemeldet sind? (Unabhängig davon dass er diese ja nicht kontrollieren muss)

LG
Mike

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 14:48
von rupi
kontrolliert wird das was am Überprüfungsauftrag drauf steht
das könnte durchaus D+C+B sein in Zukunft
mal schaun was kommt


aber geh mal zu deiner BH und lass dir dein Register zeigen/ausdrucken

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 15:54
von _Jack_
rubylaser694 hat geschrieben:MIR ist es wurscht das ich einmal eine privat verkaufte Kat B falsch (bei meiner Behörde) gemeldet habe. Bei den Waffenüberprüfungen war Diese richtig ausgetragen und ich habe sonst keine Rüffel von irgend einer Behörde bekommen!


Die Behörden sind nach § 6 AVG verpflichtet Anbringen für die sie nicht zuständig sind weiterzuleiten (ich wüsst jetzt nicht dass eine Ausnahme greifen würde) und daher ist eine Meldung der Waffe bei der Wohnsitzbehörde (so sie nicht Ausstellungsbehörde ist) zu 99 % wohl unproblematisch. Wenns die unzuständige Behörde oder die Post jedoch verschlampt hat man Pech gehabt. Und grundsätzlich ist man ja auch seiner Verpflichtung die Waffe wie vorgesehen zu melden nicht nachgekommen auch wenns trotzdem geklappt hat (wegen der Zuverlässigkeit wärs auch wenn das natürlich weit hergeholt ist ;))

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 17:35
von gewo
Norinco21 hat geschrieben:Leider komme ich nun ja gar nicht mehr rein folgedessen kann ich meine Bestätigungen auch nicht mehr ausdrucken :(


hi mike

zur info:

die meldepflicht ist laut gesetz erst dann erfuellt wenn du die meldungen in haenden hast
der eintrag im system alleine reicht - nach den buchstaben des gesetzes - eigentlich NICHT aus

evt mags die textstelle wer raussuchen aus dem WaffG oder du findest sie selber
ich machs jetzt ned, sorry ...

ich hatte eine echt stressige woche und sperr jetzt hier zu und mach heute abend mal freizeit&familie
habe ich mir ehrlich verdient ....

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 17:43
von greywolf
Hi,
zur Info
hatte kürzlich Überprüfung von Polizei , überprüft wurden auch alle registrierten C, waren alle auf einem Zettel angeführt.

greywolf

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 17:52
von yoda
greywolf hat geschrieben:Hi,
zur Info
hatte kürzlich Überprüfung von Polizei , überprüft wurden auch alle registrierten C, waren alle auf einem Zettel angeführt.

greywolf

Bundesland und Bezirk wären interessant.

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 17:59
von gewo
yoda hat geschrieben:
greywolf hat geschrieben:Hi,
zur Info
hatte kürzlich Überprüfung von Polizei , überprüft wurden auch alle registrierten C, waren alle auf einem Zettel angeführt.

greywolf

Bundesland und Bezirk wären interessant.


hi

ist soweit ich weiss seit ca mitte 2013 in ganz oesterreich so
die kat C und D welche im ZWR stehen stehen mit auf der ueberpruefungsliste ...

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 18:01
von dragon08
Mit welcher gesetzlichen Grundlage?

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 18:04
von impact
...aber nur im Zuge der klassichen Kat B kontrolle? ...oder kontrollierens jetzt tatsächlich schon Waffenbesitzer die nur C u D Waffen haben?

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 18:24
von Teal'c
dragon08 hat geschrieben:Mit welcher gesetzlichen Grundlage?

das frag ich mich auch gerade...

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 18:54
von diver99
Teal'c hat geschrieben:
dragon08 hat geschrieben:Mit welcher gesetzlichen Grundlage?

das frag ich mich auch gerade...


Würde mich auch interessieren. Wahrscheinlich drucken's auf der BH die Liste aus und der Beamte glaubt, er muss alles kontrollieren.

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 19:10
von yoda
Die Durchführungsverordnung ist relativ schwammig formuliert, die Verband hat im Jännerheftl empfohlen die Überprüfung der Verwahrung der Waffen Kat.C und D zu verweigern, wäre interessat ob es da schon Erfahrungen gibt.

Diese ganzen Überprüfungsparagraphen beziehen sich ja immer nur auf die Kat. B, §4(3) der 2.Waffengesetz Durchführungsverordnung bezieht sich dann auf "den aktuellen Besitzstand", jetzt meinen die Behörden wahrscheinlich sie dürfen alles überprüfen...