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Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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oJo
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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von oJo » Mi 2. Nov 2016, 14:27

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 569063.pdf

Der Wagner weiß was er redet, muss man ihm schon lassen! :clap:

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Robiwan
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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von Robiwan » Mi 2. Nov 2016, 14:36

oJo hat geschrieben:https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_07817/imfname_569063.pdf

Der Wagner weiß was er redet, muss man ihm schon lassen! :clap:



[...]insbesondere auch Vorträge zu den Themen Jagd und Recht sowie Handhabung und Wirkung (Zielballistik) von Kurzwaffen und Notwehr in Praxis und Rechtsprechung“ halte. Falls gewünscht, kann ich das nach Terminvereinbarung jederzeit kostenlos auch gerne im Parlament oder BMI, gerne auch für einzelne Abgeordnete, Ausschüsse oder Klubs tun.


made my day!! :D
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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von MauserM03 » Mi 2. Nov 2016, 16:05

oJo hat geschrieben:https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_07817/imfname_569063.pdf

Der Wagner weiß was er redet, muss man ihm schon lassen! :clap:


ja eh! Typisch RA halt - Honorarnote wird nach Umfang & Zeitaufwand erstellt! :lol: :lol:

Ich bin kein Jurist hab die Punkte & Argumente auf 1 A4 Seite zusammengefasst... ;)

Hoffe beide Stellungnahmen können was in unserem Sinne beitragen!

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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von JAGAS3P » Mi 2. Nov 2016, 20:04

Die Stellungnahme von Dr. Wagner ist natürlich wieder einmal eine eigene Klasse! :clap:
Allerdings finde ich es taktisch etwas unklug, in der Stellungnahme auf diese "9mm-Begrenzungsforderung" in dieser Art und Weise überhaupt einzugehen.
Nein, sogar noch weiter gehend, eine eher "ungünstige" neue Formulierung vorzuschlagen, welche es in Zukunft eventuell für allen anderen Waffenpass-Werber, aber auch für die "Altbestand WP-Inhaber verunmöglichen könnte, ihre Waffenmarke/Type und Munition noch frei zu wählen.
Wenn man die diversen Sprüche und Interpretationen der Behörden in den letzten Jahren beobachtet hat, wird damit eventuell eine neue Hintertür zur einer generellen "9mm Notwehr- Begrenzung" , verbunden mit Einschränkungen hinsichtlich Waffenmarke /type und insbesondere der Muntionswahl, eingeführt!

Solange der Polizist, Jäger, Dr. Wagner,...... mit "Altbestand-Waffenpaß eine Glock 30 oder .357Mag führt und nichts damit passiert, ist wohl alles ok!
Aber was ist, wenn es damit in Zukunft zu einem echten Notwehrfall kommt?
Dann geht es los, das Kaspertheater und der Hexenprozess:
Alle waffenrechtlichen Dokumente weg ? Alle Waffen weg ?
Notwehrüberschreitung, weil größer als 9mm und selbst Polizisten nur 9mm verwenden dürfen ?
Manche dürfen/müssen sich nur mit 9mm verteidigen, andere dürfen größer, oder nicht ?
Gleiches Recht für Alle ?
Ein Jäger mit 9mm, oder .44Mag, weil er ausgebildeter "Wildschwein-Fangschuss-Geber ist ?
Darf ein Jäger in Lebensgefahr dann mit .44Mag in Notwehr auf einen Terror-Angreifer schießen, wo Polizisten es nur höchstens mit 9mm dürfen
:think: :doh:

Was wird als nächstes vorgeschrieben?
Das die Notwehrmunition von Polizisten nur mehr höchstend 50Joule haben darf, damit der Angreifer mit Messer oder Schußwaffe nur kurz geschockt, aber keinesfalls verletzt wird ???
Alle anderen Bürger (nicht ausgebildete Polizisten) nur 25 Joule ? :think:

Eines sollte einem klar sein. Wenn selbst jahrelang ausgebildete Polizeieinheiten (z.B. Cobra, JAKO, WEGA, Kripo,..ua ........) privat ihr Leib&Leben laut Gesetz plötzlich ausschließlich höchstens mit einer 9 mm FFW verteidigen dürfen/müssen, wird mir doch keiner einreden wollen, dass ein "normaler Bürger" dies alleine mit der Jagdprüfung, oder ein Rechtsanwalt, mit der Mitgliedschaft beim Schießverein "Hintertupfing", und einem gewonnenen "Selchrollerschießen" nachweisen kann.

Und warum bitte, sollen der Cobrabeamte, der Elitesoldat, das Jagsaufsichtsorgan, die JägerIn , der Personenschützer, der Justizwachebeamte, ...... und alle anderen Berechtigten wie Dr. Wagner & Co, ihre "privat bevorzugten" Waffen wie z.B. Glock 27, 30, oder .357er Mag NICHT führen dürfen, obwohl sie diese vielleicht schon jahrzentelang gewohnt sind und sicher besser beherrschen, als der frisch fertige Polizeischüler seine Glock17 am ersten Tag auf der Straße.

Deshalb war die Eingabe der Polizeigewerkschaft klüger für uns alle !
Der Satz: .... mit der Kaliberbeschränkung auf 9mm ist zu streichen .... Punkt!

Bekommt jemand einen WP, dann ist er laut Behörde offenbar verläßlich dafür und daher soll er auch in Eigenverantworung eine freie Waffenwahl (Marke/Type) und Kaliberwahl haben!
Man könnte ja eine allgemeine Verhaltensnorm daran binden, wo aufgrund der heutzutage besonders sensiblen Situation (Stichwort Terror) ganz genau geregelt ist, dass eine erhöhte Aufmerksamkeit darauf zu richten ist, das die Waffe immer verdeckt geführt wird, um eben keinerlei unnötiges Aufsehen herbeizuführen.
Ausgenommen davon, sollten Jäger und Aufsichtsorgane im Wald sein.
Damit wäre alles gesagt, und kein durchgerutscher "Komplexler" könnte mit einer .44mag, 6 Zoll in der Begegnungszone offen führend herumlaufen.


Außerdem fordere ich für Terroristen eine 15 Joule Begrenzung auf alle ihre illegalen Waffen ! :whistle: :violin:
Zuletzt geändert von JAGAS3P am Mi 2. Nov 2016, 20:14, insgesamt 4-mal geändert.
http://www.servustv.com/at/Sendungen/De ... der/Videos
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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von Odysseus » Mi 2. Nov 2016, 20:33

Außerdem fordere ich für Terroristen eine 15 Joule Begrenzung auf alle ihre illegalen Waffen ! :whistle: :violin:


Bei deinem ganzen Text kann man nur zustimmen und beim letzten Satz ganz besonders :D !
Zuletzt geändert von Odysseus am Mi 2. Nov 2016, 20:39, insgesamt 1-mal geändert.
Mit Waffen verhält es sich wie mit Kondomen. Besser eines haben und keines brauchen als eines brauchen und keines haben...

Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz.

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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von RBM » Mi 2. Nov 2016, 22:04

:clap: :clap: zum Dr. Wagner. Wenn das so umgesetzt würde, kann ich mir die Begründung für meinen WP ja schon aus mehreren aussuchen :D

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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von hmg382 » Do 3. Nov 2016, 07:38

Wagner bekommt von mir eine "1-" für seinen Schrieb. Fachlich absolut fundiert und klasse argumentiert. Die Geschichte mit den "Waffen im Kaliber der jeweiligen Dienstwaffe(n) des Antragstellers" gefällt mir persönlich überhaupt nicht. Weg mit der Kaliberbeschränkung. Punkt.
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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von cas81 » Do 3. Nov 2016, 08:21

@Jagas3p:
So viele Depperln bei uns auch regieren und entscheiden, so wirklich ganz deppert sinds dann auch nicht (immer), dass sie plötzlich vergessen, was Rechtfertigender Notstand / SV ist. Und wenn sie es vergessen, dann ist das Kaliber auch schon egal, dann haben sie nur auf einen Gratishappen für ihre Aktionspolitik gewartet, hätte genausogut eine .22er sein können. Demnach wirds wirklich egal sein, ob du mit einer 9 Para oder einer 45er den bösen Buben unschädlich machst. Glaub ich halt :angelic-halo:

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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von sc70 » Sa 5. Nov 2016, 09:38

Scho blöd wenn man nicht mal versteht um was es geht.... Themenverfehlung, setzen, 5! :headslap:

Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren ist ebenfalls gegen die vorgesehene Änderung und argumentiert mit der Erfahrung, dass im häuslichen Bereich mit Schusswaffen begangenen Gewalttaten kein Einzelfall sind. Der strenge Maßstab, der bei der Ausstellung eines Waffenpasses angelegt wird, sollte auch bei Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes nicht gelockert werden. Denn häusliche Gewalt werde von einem Menschen ausgeübt, der sich in einer Gewaltdynamik befinde, unabhängig von seinem Beruf.


http://www.wienerzeitung.at/nachrichten ... ahmen.html
Zuletzt geändert von sc70 am Sa 5. Nov 2016, 09:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von Bad Lieutenant » Sa 5. Nov 2016, 10:11

Firearms United Österreich hat eine Stellungnahme abgegeben. Interessante Geschichte! Ganz ohne Mitgliederfang und ohne irgendwelche Kurse abzuhalten, mit der Konzentraton auf das Wesentiche tut da einfach wer was.
Stellungnahme des Rechtsanwaltskammertages ist natürlich wie zu erwarten von so einem zwangsfinanzierten Verein eine Frechheit. Der arme Dr.Wagner muß diese Kämmerer ebenfalls mit durchfüttern. Mein tiefes Mitgefühl Herr Dr.Wagner!
Peter Pilz hat gesagt ich soll mir ein Steyr AUG-Z mit vielen 42 Schuß Magazinen kaufen. Also, das waren nicht exakt seine Worte, aber es ist was ich verstanden habe.

I suppose they haven't suffered enough rape and murder yet.

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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von MauserM03 » Do 17. Nov 2016, 13:21

Wann fällt da die Entscheidung bzw. wann wird das bekannt? :think:

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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von Stickhead » Do 24. Nov 2016, 11:55

Zuletzt geändert von Stickhead am Do 24. Nov 2016, 11:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von rupi » Do 24. Nov 2016, 12:10

der Schwachsinn mit "Kaliber 9mm oder darunter" steht immer noch drin...


.308 Thompson Einzelschusspistole here we go...
Zuletzt geändert von rupi am Do 24. Nov 2016, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von emanuel2408 » Do 24. Nov 2016, 12:10

Also die Begründung für 9mm und darunter ist sehr stichhaltig... (Ironie)

Zu Z 5 (§ 22 Abs. 2): Diese Bestimmung dient vor allem der Verwaltungsvereinfachung im Zusammenhang mit der Ausstellung von Waffenpässen für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die regelmäßig zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind. Momentan bedarf es bei der Ausstellung eines Waffenpasses entsprechend der einschlägigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH, 21.10.2011, 2010/03/0058) stets einer Einzelfallüberprüfung. Anhand der vom Verwaltungsgerichtshof entwickelten Kriterien prüfen die Waffenbehörden ein Vorliegen der konkreten und qualifizierten Gefahrenlage für den Antragsteller sowie ob dieser Gefahr am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann. Entsprechend der vorgeschlagenen Änderung müssen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes nun ihre konkrete und qualifizierte Gefährdungslage nicht mehr im Einzelnen glaubhaft machen. Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind nach der Richtlinien-Verordnung BGBl. 1993/266 – sofern verhältnismäßig und nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar – dazu verpflichtet, außerhalb ihres Dienstes einzuschreiten, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für das Leben, die Gesundheit, der Freiheit von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß notwendig ist. Keine andere Berufsgruppe hat eine derartige Verpflichtung. Anderen Berufsgruppen, die wegen der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auch außerhalb der Dienstzeit etwa aufgrund befürchteter Racheakte eine Schusswaffe der Kategorie B zur Abwehr von Gefahren benötigen (das sind insbesondere Strafrichter, Staatsanwälte und Organe der Justizwache oder andere Organe der öffentlichen Aufsicht) wird in Ansehung der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes regelmäßig ein Waffenpass ausgestellt. Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen, sofern sie sich bei der Beantragung eines Waffenpasses auf Z 2 berufen, nur jene Waffen des Kalibers 9 mm oder darunter führen. Es handelt sich hierbei um eine sachgerechte Einschränkung, da Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Umgang mit Waffen und Munition dieser Größenordnung geschult und geübt sind. Die Einschränkung, dass das Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes mit dem Waffenpass nur Waffen des Kalibers 9 mm oder darunter erwerben, besitzen oder führen darf, ist im Waffenpass bei dem Punkt „Behördliche Eintragungen“ zu vermerken. Beruft sich ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Beantragung eines Waffenpasses nicht auf Z 2, gilt diese Einschränkung auf Waffen des Kalibers 9 mm oder darunter nicht, und der Antragsteller muss in diesem Fall wie zuvor seinen Bedarf zum Führen von Waffen im Sinne der Rechtsprechung nachweisen. Zum besseren Verständnis wurde die Bestimmung des § 22 Abs. 2 in zwei Ziffern untergliedert.


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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Beitrag von BigBen » Do 24. Nov 2016, 12:14

Und jeder mit 2 Gehirnzellen Sachverstand wird sich immer noch Fragen was jetzt genau "Kaliber 9mm oder darunter" wirklich bedeuten soll...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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