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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Sa 11. Jun 2016, 18:19

emanuel2408 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:


Das heißt für mich aber: die Waffen nach Abs 5 fallen einfach in Kat B und aus. Ist glaub ich deswegen so formuliert, damit diese dann nicht in Kat C fallen.


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Und die jetzigen HA die wir haben werden dann also generell Kat. A und können als Sportschütze erworben werden ? Oder auch zum Selbstschutz weil das nicht ausdrücklich verneint wird ?

"Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen und Ladevorrichtungen der Kategorien A.6, A.7 und A.9 des Anhangs
I unter folgenden Voraussetzungen gestatten: [...]"

Warum sollte diese Regelung nur für Sportschützen gelten ? Und was ist mit den Jägern ?

emanuel2408
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von emanuel2408 » Sa 11. Jun 2016, 18:20

diver99 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
diver99 hat geschrieben:Jetzt mal eine dämliche Frage: wäre nach der hoffentlich trotzdem nicht kommenden Regelung dann ein M1 Garand erlaubt?


Natürlich nicht, gibt ja noch die zusätzlichen Regelungen des BMLVS mit der Einstufung... :tipphead:


Das wäre die Frage, ob diese Regelung dann noch gilt.


Da über den Mindestanforderungen gehe ich davon aus...


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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von emanuel2408 » Sa 11. Jun 2016, 18:23

Maddin hat geschrieben:
emanuel2408 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:


Das heißt für mich aber: die Waffen nach Abs 5 fallen einfach in Kat B und aus. Ist glaub ich deswegen so formuliert, damit diese dann nicht in Kat C fallen.


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Und die jetzigen HA die wir haben werden dann also generell Kat. A und können als Sportschütze erworben werden ? Oder auch zum Selbstschutz weil das nicht ausdrücklich verneint wird ?

"Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen und Ladevorrichtungen der Kategorien A.6, A.7 und A.9 des Anhangs
I unter folgenden Voraussetzungen gestatten: [...]"

Warum sollte diese Regelung nur für Sportschützen gelten ? Und was ist mit den Jägern ?


Die jetzigen HA bleiben in Kat B, außer wennst ein Magazin mit zB 30 Schuss ansteckst, damit wärs Kat A.

Die Regelung für Sportschützen heißt, dass du ne Genehmigung bekommst um bei nem HA ein 30 Schuss Mag anstecken zu dürfen. (Ich kenn keine HA mit festen Magazin über 10 Schuss, daher das Bsp)


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raptor
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von raptor » Sa 11. Jun 2016, 18:29

mura hat geschrieben:Weil der Dreck immer nach dem gleichen Schema abläuft. Den Briten wird gegen Schluss schon noch das Gehirn gewaschen damit sie Angst vor den ach so bösen negativen Folgen eines Brexit haben und dann wird es sich halt wieder um ein paar % net ausgehen. Da hilft auch der Staubsaugerkönig Dyson nix mehr der für einen EU Austritt ist! :roll:


Bingo!

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Sa 11. Jun 2016, 18:31

emanuel2408 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
emanuel2408 hat geschrieben:
Die jetzigen HA bleiben in Kat B, außer wennst ein Magazin mit zB 30 Schuss ansteckst, damit wärs Kat A.

Die Regelung für Sportschützen heißt, dass du ne Genehmigung bekommst um bei nem HA ein 30 Schuss Mag anstecken zu dürfen. (Ich kenn keine HA mit festen Magazin über 10 Schuss, daher das Bsp)


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Verstehe dann aber eines nicht, wieso spricht Kat.B dann wieder von "aufnehmen können".

"halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Ladevorrichtung [...] [u]aufnehmen können[/u] "

Sicher dass die nicht bei diesen Waffen von den 30-Schussmagazinen ausgehen ?
Zuletzt geändert von Maddin am Sa 11. Jun 2016, 18:36, insgesamt 1-mal geändert.

The_Governor
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von The_Governor » Sa 11. Jun 2016, 18:31

emanuel2408 hat geschrieben:
Die jetzigen HA bleiben in Kat B, außer wennst ein Magazin mit zB 30 Schuss ansteckst, damit wärs Kat A.

Die Regelung für Sportschützen heißt, dass du ne Genehmigung bekommst um bei nem HA ein 30 Schuss Mag anstecken zu dürfen. (Ich kenn keine HA mit festen Magazin über 10 Schuss, daher das Bsp)


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Und C bleibt C? Außer ich stecke wieder ein Massenmord-Magazin an, dann wird es A oder? :think:

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Octopus » Sa 11. Jun 2016, 18:34

Was ist mit Waffen, für die es keine 10 Schuss Magazine gibt? Zb 9mm Aug...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Sa 11. Jun 2016, 18:37

Octopus hat geschrieben:Was ist mit Waffen, für die es keine 10 Schuss Magazine gibt? Zb 9mm Aug...


Offensichtlich Kat.A...Außer eben Sportschütze, aber gibt es dafür Bewerbe ?

edit: Wobei Steyr sich da im Notfall sicher was einfallen wird, so fair sind sie schon glaube ich. Hoffe ich für jeden der ein AUG Para hat !

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von emanuel2408 » Sa 11. Jun 2016, 18:41

Tobi1987 hat geschrieben:
emanuel2408 hat geschrieben:
Die jetzigen HA bleiben in Kat B, außer wennst ein Magazin mit zB 30 Schuss ansteckst, damit wärs Kat A.

Die Regelung für Sportschützen heißt, dass du ne Genehmigung bekommst um bei nem HA ein 30 Schuss Mag anstecken zu dürfen. (Ich kenn keine HA mit festen Magazin über 10 Schuss, daher das Bsp)


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Und C bleibt C? Außer ich stecke wieder ein Massenmord-Magazin an, dann wird es A oder? :think:


Kat C wird erweitert, aber grdsl tendenziell ja. Das R94 wäre mit nem Mag über 10 Schuss Kat A


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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von raptor » Sa 11. Jun 2016, 18:51

Ich verstehe nur mehr Bahnhof: Wäre nach dem Vorschlag jede halbautomatische Waffe verboten, die ein zu großes Magazin aufnehmen könnte oder wäre sie nur verboten, wenn tatsächlich ein zu großes Magazin drinsteckt?

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Flouwert » Sa 11. Jun 2016, 19:02

raptor hat geschrieben:Ich verstehe nur mehr Bahnhof: Wäre nach dem Vorschlag jede halbautomatische Waffe verboten, die ein zu großes Magazin aufnehmen könnte oder wäre sie nur verboten, wenn tatsächlich ein zu großes Magazin drinsteckt?


Genau darüber gehen die Meinungen hier immer wieder auseinander. Einer sagt so, einer so. Ich weiß es auch nicht, erwarte aber angesichts der Gesamtsituation eher die schlimmere Variante...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von The_Governor » Sa 11. Jun 2016, 19:04

emanuel2408 hat geschrieben:
Tobi1987 hat geschrieben:
emanuel2408 hat geschrieben:
Die jetzigen HA bleiben in Kat B, außer wennst ein Magazin mit zB 30 Schuss ansteckst, damit wärs Kat A.

Die Regelung für Sportschützen heißt, dass du ne Genehmigung bekommst um bei nem HA ein 30 Schuss Mag anstecken zu dürfen. (Ich kenn keine HA mit festen Magazin über 10 Schuss, daher das Bsp)


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Und C bleibt C? Außer ich stecke wieder ein Massenmord-Magazin an, dann wird es A oder? :think:


Kat C wird erweitert, aber grdsl tendenziell ja. Das R94 wäre mit nem Mag über 10 Schuss Kat A


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http://www.zib-militaria.de/epages/6143 ... cts/100511

Und die anderen brav wegschmeißen. :angelic-sunshine:

Das ganze ist so ein Blödsinn! Bei den Kontrollen dürfen sie doch ohnehin nur die Kat. B Waffen kontrollieren. An den C- und D-Waffenschrank muss man sie gar nicht ran lassen, stimmt das?

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Flouwert » Sa 11. Jun 2016, 19:06

Tobi1987 hat geschrieben:Das ganze ist so ein Blödsinn! Bei den Kontrollen dürfen sie doch ohnehin nur die Kat. B Waffen kontrollieren. An den C- und D-Waffenschrank muss man sie gar nicht ran lassen, stimmt das?


Ja, stimmt so - bisher zumindest

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von diver99 » Sa 11. Jun 2016, 19:10

Sorry, das ist hier alles Spekulation.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Sa 11. Jun 2016, 19:12

Flouwert hat geschrieben:
raptor hat geschrieben:Ich verstehe nur mehr Bahnhof: Wäre nach dem Vorschlag jede halbautomatische Waffe verboten, die ein zu großes Magazin aufnehmen könnte oder wäre sie nur verboten, wenn tatsächlich ein zu großes Magazin drinsteckt?


Genau darüber gehen die Meinungen hier immer wieder auseinander. Einer sagt so, einer so. Ich weiß es auch nicht, erwarte aber angesichts der Gesamtsituation eher die schlimmere Variante...


Das Problem ist, dass man es anhand dieser Formulierungen gar nicht wissen kann...

@diver99: natürlich ist es das, aber von den "Obersten" macht ja keiner den Mund auf und spricht mal auf gut deutsch was das bedeutet. Für mich ist die jetzige Verwirrungslage um nichts besser als das Wort "resemble" wenn du verstehst was ich meine.
Zuletzt geändert von Maddin am Sa 11. Jun 2016, 19:14, insgesamt 1-mal geändert.

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