emanuel2408 hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:
Das heißt für mich aber: die Waffen nach Abs 5 fallen einfach in Kat B und aus. Ist glaub ich deswegen so formuliert, damit diese dann nicht in Kat C fallen.
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Und die jetzigen HA die wir haben werden dann also generell Kat. A und können als Sportschütze erworben werden ? Oder auch zum Selbstschutz weil das nicht ausdrücklich verneint wird ?
"Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen und Ladevorrichtungen der Kategorien A.6, A.7 und A.9 des Anhangs
I unter folgenden Voraussetzungen gestatten: [...]"
Warum sollte diese Regelung nur für Sportschützen gelten ? Und was ist mit den Jägern ?