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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 20:00
von Bdave
Der Typ in Mistelbach is sehr Anti. Macht auch keine Erweiterungen für Sportschützen.

Ruf einfach beim Siedler an, oder fahr hin und lass die das klären. Falls die auch nichts machen können, ruf den Raoul Wagner an und lass dich in der Sache von ihm vertreten.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 20:39
von Philipp181281
denke der Herr auf der BH hat mal nachgefragt und wollt auf Nummer sicher gehen!
Weil ja Hera ganz böse ausschaut!

Aber das Bundesministerium sollt doch wissen was eingestuft ist und was nicht!
Nur die bestätigen auch noch das es möglicherweise Kat.A ist weil kein Sport- oder Jagdgewehr

Hoff am Seidler! Sonst kommt wieder weg! Fang sicher keinen Rechtsstreit an!

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 20:57
von Wulpe
gewo hat geschrieben:Die Einstufungspapier gibt niemand aus der Hand normal.
Sie sind ein individueller Vorgang zwischen Antragsteller und Behörde.


Das habe ich schon öfter gelesen, was spricht dagegen, eine Kopie herzugeben oder einen Scan ins Netz zu stellen?

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 21:03
von Martin P
Laut dem damaligen ersten Beitrag von Ben gibt es eine "Einstufung" für Hera, wie auch immer die aussehen mag.

viewtopic.php?f=2&t=10358#top

Edit: vielleicht fragst du einmal bei Hera direkt nach, die müssten das Dokument ja wohl auch haben.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 21:06
von gewo
Wulpe hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:Die Einstufungspapier gibt niemand aus der Hand normal.
Sie sind ein individueller Vorgang zwischen Antragsteller und Behörde.


Das habe ich schon öfter gelesen, was spricht dagegen, eine Kopie herzugeben oder einen Scan ins Netz zu stellen?


weil dann jeder andere haendler auch einen nachweis dafuer hat dass die waffe zulaessig ist und die dann auch importieren kann zb ...

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 21:09
von gewo
Philipp181281 hat geschrieben:BH ist Mistelbach

Waffe ist eine Hera Arms The15 wie vom Seidler ausgeliefert ohne Veränderungen.

ehen?


ich nehme an du meinst

Hera The 15th Austria

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 21:14
von Philipp181281
Hera The15th Austria 16,75" BJ 2016
Genau!
Steht Groß drauf "Durch das BMI für den Verkauf in Österreich freigegeben"

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 21:21
von Myon
Was steht im ZWR...... Nur das ist wichtig.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 21:27
von LTE
Wenn des Teil seit 5 Jahren zu Hauf so verkauft wird, is es wohl eingestuft.
Wenn nicht dann gratuliere, letztens wurde ein .22er HA als KM eingestuft, also denk nicht einmal daran. Wende dich lieber an den Händler bzw Generalhändler. Wenn alle Stricke reißen dann wende dich an oben genannten Anwalt sber om Gottes Willen lass nichts einstufen, noch nicht mal einen Bic Einwegrasierer in Grün... der wird dann nämlich auch KM. Bemühe mal google mit den Suchwörtern Einstufen HA und Pulverdampf... sauf dir ordendlich einen an, anders erträgst du das elend eh nicht.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 21:43
von Martin P
gewo hat geschrieben:
Wulpe hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:Die Einstufungspapier gibt niemand aus der Hand normal.
Sie sind ein individueller Vorgang zwischen Antragsteller und Behörde.


Das habe ich schon öfter gelesen, was spricht dagegen, eine Kopie herzugeben oder einen Scan ins Netz zu stellen?


weil dann jeder andere haendler auch einen nachweis dafuer hat dass die waffe zulaessig ist und die dann auch importieren kann zb ...


... was ein totaler Witz ist und - wie das aktuelle Beispiel zeigt - für alle Betroffenen maximale Rechtsunsicherheit bewirkt. Richtig machen es die Deutschen, wo die Einstufung mit Feststellungsbescheid erfolgt (nicht wie bei uns per unverbindlichem Brief mit jederzeit abänderbarer "Rechtsansicht"), der auf der HP des BKA online abrufbar ist.

Beispiel: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... rAR15.html

Da weiß dann auch jeder, in welcher Konfiguration das gute Stück genehmigt ist und was daran verändert werden darf (und vor allem was nicht).

Das wäre ein Punkt, dem sich der Gesetzgeber widmen sollte. Und dazu gleich der unglücklichen Situation, dass "Sportgewehr" in Österreich derzeit ausschließlich eine Waffe sein soll, für die es Wettkämpfe nach einer "Sportordnung" gibt, die nur der ÖSB erlassen könnte - mit dem bescheuerten Ergebnis, dass bei uns ein privater Verband im Ergebnis entscheiden kann, ob Halbautomaten eine behördliche Einstufung erhalten ...

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 21:45
von Philipp181281
Hat ein schönes A-..... vor der Seriennummer und ist im ZWR als Kat.B eingetragen!

Einstufen lass ich ihn fix nicht! da kann ich nur Pech haben! aber leg mich auch sicher nicht mit der BH oder dem Ministerium an!
Wenn mir Seidler nicht helfen kann, wird er dann verkauft und kommt dann zu wem dessen BH nicht glaubt eine Lanze brechen zu müssen!

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 21:50
von Martin P
Myon hat geschrieben:Was steht im ZWR...... Nur das ist wichtig.


Was im ZWR eingetragen ist, ist rechtlich völlig wurscht. Wenn dir ein unwissender Händler oder Behördensachbearbeiter eine MP40 als Kat. B einträgt, ist sie deswegen noch lange nicht Kat. B ...

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 22:18
von SSG308
Der Seidler kann sich ja aussuchen, ob er der BH den Bescheid zeigt, oder du die Einstufung machst...

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 22:32
von ruppy16
Für die Hera gibts eine Rechtsansicht
aus dem BMI aus 2011, das sollte doch für die BH reichen?!

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 22:54
von Maddin
Martin P hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Wulpe hat geschrieben:
Das habe ich schon öfter gelesen, was spricht dagegen, eine Kopie herzugeben oder einen Scan ins Netz zu stellen?


weil dann jeder andere haendler auch einen nachweis dafuer hat dass die waffe zulaessig ist und die dann auch importieren kann zb ...


... was ein totaler Witz ist und - wie das aktuelle Beispiel zeigt - für alle Betroffenen maximale Rechtsunsicherheit bewirkt. Richtig machen es die Deutschen, wo die Einstufung mit Feststellungsbescheid erfolgt (nicht wie bei uns per unverbindlichem Brief mit jederzeit abänderbarer "Rechtsansicht"), der auf der HP des BKA online abrufbar ist.

Beispiel: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... rAR15.html

Da weiß dann auch jeder, in welcher Konfiguration das gute Stück genehmigt ist und was daran verändert werden darf (und vor allem was nicht).

Das wäre ein Punkt, dem sich der Gesetzgeber widmen sollte. Und dazu gleich der unglücklichen Situation, dass "Sportgewehr" in Österreich derzeit ausschließlich eine Waffe sein soll, für die es Wettkämpfe nach einer "Sportordnung" gibt, die nur der ÖSB erlassen könnte - mit dem bescheuerten Ergebnis, dass bei uns ein privater Verband im Ergebnis entscheiden kann, ob Halbautomaten eine behördliche Einstufung erhalten ...


Die Regelung in Deutschland ist aber nicht bei allen so beliebt. Die Verbände lassen sich genug Einschränkungen einfallen die dann zu Nachteilen der Sportschützen führen (zB. Mindestlauflängen für sportliches Schießen usw.).