Kat. A
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(8) halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopgriffs oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Griffs auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
Hier wird eine Lang-Feuerwaffe nicht nach Länge sondern als "ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehene Waffe" definiert.
