Yukon hat geschrieben: ↑Mi 12. Feb 2020, 08:49
Der Bürger kann sich nicht mehr rechtskonform verhalten, da die seitens Behörden und Ministerium ventilierten Rechtsansichten teilweise dem Inhalt des Gesetzes und dem Hausverstand widersprechen.
Dass es keine bundesweit einheitliche Vollziehung gibt, ist dann nur mehr das Tüpfelchen am "i".
Schlimm, das Ganze.....sehr schlimm...
komm ... das ist keine besonderheit im waffenrecht
das ist bei allen Rechtsmaterien so
Vollziehung betriebsanlagenrecht .... ich lach mich tot ..... da bin ich spezialist .... dagegen ist die vollziehung des waffenrechtes ein musterbeispiel an buergerfreundlichkeit
und selbst die Strassenverkehrsordnung ... erklär mir mal wer Vorrang hat wenn die Rettungsgasse aktiv ist und eine Autobahnauffahrt einmuendet ...
oder erkläre mir wann du von der aeusserst linken spur der aktiven Rettungsgasse in die rechte spur wechseln darfst um abzufahren ...
ich kann dir noch an haufen Fallbeispiele aus dem reissverschlussystem nennen die sich nur ueber die Jahrzehnte aus der judikat formuliert haben und die bei erlass des Gesetzes voellig im dunkeln gelegen sind
vielleicht war es frueher , vor mehreren Jahrzehnten so dass Gesetze so formuliert wurden dass sie eindeutige Ergebnisse gebracht haben. heutzutage ist das nicht so. die an der gesetzeswerdung beteiligten Vertreter der Anwaltschaft haben grosses Interesse unklare Formulierungen reinzubringen um spaeter mal geld verdienen zu koennen, die politischen Parteien spielen mit und wollen ihre politischen Ideologie irgendwie als Duftmarken hinterlassen, und die eigentliche basisarbeit macht die pisa-geschaedigte milleniums- und Y-generation Berufsanfänger bei denen du froh sein musst dass ned allzuviele grammatikalische Fehler drinnen stehen ... eh Wurscht ... Hauptsache die work-life Balance stimmt ....
das hast eigentlich in allen gesetzeswerdungen
nicht nur im Waffenbereich
und betreffend Schulung .... das ist ned die schuld vom Ministerium
es waren ganztaetige Schulungen
mehrere (ok, zwei)
und ob wer hinfahren durfte oder nicht lag nicht am Ministerium sondern an der jeweiligen BH bzw LPD
die Waffenreferenten sind von der Dienstaufsicht in der jeweiligen BH bzw LPD unterstellt
in ihrer täglichen arbeit sind sie zwar in zug der mittelbaren Bundesverwaltung eigentlich dem Ministerium unterstellt
aber das scheinen weder die Referenten noch das Ministerium zu wissen habe ich manchmal den Eindruck ...
richtig ist dass sich die vom Ministerium kommunizierte Rechtsmeinung in mehreren wichtigen punkten sich innerhalb Halbjahresfrist geaendert hat
aufgrund der bestellvorlaufzeiten von vielen Monaten (das ist in der Branche halt leider so) hat das einem bestimmten einzelnen Marktteilnehmer massive Vorteile gebracht die die anderen nach wie vor noch ned aufholen konnten und auch nicht mehr aufholen werden
wir reden dann von sicher siebenstelligen Eurobeträgen an vorteil der von einem einzelnen relativ neuen Marktteilnehmer dadurch generiert werden konnte dass er möglicherweise einen Informationsvorsprung hatte (oder er war sehr sehr mutig, das ist auch moeglich)
ich bin mir nicht sicher ob den Verantwortlichen im Ministerium das klar ist das jeder Halbsatz auf einer öffentlichen Veranstaltung wirtschaftliche folgen im markt hat, und keine kleinen