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Änderung des Waffenrechts

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Schloma
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Schloma » Mi 25. Sep 2013, 14:23

Vorerst einmal Danke für die Antworten, was ich noch vergessen habe zu sagen ist, dass die Waffe mit einem Abzugsschloss versehen wird. ( 3 stelliges Nummernschloss )

Ein entspreched solider Kasten wäre vorhanden, jedoch kein Waffenschrank.
Habe ein eigenes Haus, gegen meine Frau besteht ( soweit ich weis kein Waffenverbot ) und alleine wegen meinem kleinen Sohn wird die Waffe selbst 2-3fach gesichert (Kastl, Koffer, Abzugsschloss und Muni im Koffer in einem extra Raum) .

Waffenschrank ist jetzt die Frage welchen wie wo was ...... was kommt noch an Gewehren dazu? Würde mich da gerne noch etwas orientieren in welche Richtung der Sport geht.
Dem entsprechend wäre dann die Ausführung und Ausstattung des Schrankes, bzw. die Sicherheitsstufe des Schrankes.
In der Zwischenzeit möchte ich natürlich Gesetzeskonform und meinem Sicherheitsempfinden nach handeln.

Wenn ich euch jetzt Richtig verstanden habe reicht fürs Erste die Sicherungsmaßnahme wie oben beschrieben.

CY Martin
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Stickhead » Mi 25. Sep 2013, 14:28

Man muss sicherstellen, dass die Waffe gegen Benutzung und Wegnahme (auch von wesentlichen Teilen - Lauf, Verschluss) ausreichend gesichert ist.

Les dir einfach mal die diversen Themen durch - du wirst sicher fündig werden ;)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von raptor » So 29. Sep 2013, 23:54

pointi2009 hat geschrieben:Auch bei Waffenschrank wollen die meisten Behörden, dass dieser mit der Mauer oder Boden fest verbunden ist.


Geh bitte ...

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Re: AW: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von RR1000 » Mo 30. Sep 2013, 00:08

raptor hat geschrieben:
pointi2009 hat geschrieben:Auch bei Waffenschrank wollen die meisten Behörden, dass dieser mit der Mauer oder Boden fest verbunden ist.


Geh bitte ...


War bei mir auch das erste, was die Polizisten wissen wollten, hab Ihnen angeboten daran zu rütteln, hat natürlich keinen Wackler gemacht, bei 150 kg Gewicht und 2 Ankern in der Mauer :grin:.

Hab mich amüsiert, der zweite wollte es nicht glauben, und hat es auch probiert.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von raptor » Mo 30. Sep 2013, 05:53

Das ist rechtlich nicht gedeckt.

Ich hatte bei meiner letzten Kontrolle eine Waffe in einem Möbelsafe, der in einer losen Lade verschraubt war, die jeder wegtragen könnte => keinerlei Problem

Es geht bei der Verwahrung rein um den Zugriff Unberechtigter, die sich legal in der Wohnung aufhalten. Einbrecher ist Pech, das wirkt nicht auf die Verläßlichkeit zurück, solange das Zeug in irgendeinem Blech eingesperrt ist.

Scheint mir, dass am Land, wenn die nette Streifenpolizei kommt, mangels Wissen doch nicht so alles eitel Wonne ist. Hier in Wien ist ein kompetenter Typ gekommen, der anscheinend speziell dafür zuständig ist und auch wegen geladen keinen Dummfug aufgeführt hat.

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Re: AW: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von RR1000 » Mo 30. Sep 2013, 08:35

Du hast Recht mit allem was du sagst.

Wohne am Land, passt genau zu deiner Beschreibung.
Wusste, dass sie das nicht dürfen, aber da die beiden ansonsten sehr nett und kooperativ waren (haben sofort ohne mein Zutun ihre Schuhe ausgezogen, da es geregnet hat), und sie nett gefragt haben, habe ich es Ihnen erlaubt.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Joe64 » Mo 24. Feb 2014, 17:30

Hallo zusammen - ich darf Euch kurz meine "Erfahrung" übermitteln:
1. Versuch - Antrag auf Erweiterung der WBK von 2 auf 4 = ich soll mit Ergebnislisten wiederkommen (habe ich keine!)
2. Versuch - er möchte Ergebnislisten vom In- + Ausland, eine Bestätigung vom Verein das ich aktives Mitglied bin und soll meinen Bedarf begründen...
3. Versuch - ich bringe keine Ergebnislisten, eine Bestätigung vom Verein dass ich regelmäßig schieße, einen Nachweis (Rechnung) von einem neuen Waffenschrank und ein Schreiben dass ich gerne 4 hätte weil ich in anderen Klassen schießen will.
Nach 3 Wochen habe ich sie dann bekommen...
Ich hoffe es ist nicht überall so ;-(

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Kapselpracker » Mo 24. Feb 2014, 17:33

Hi!
Joe64 hat geschrieben:...
er möchte Ergebnislisten vom In- + Ausland ..

*rofl* die haben an :tipphead:

mfg Andi
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von loksi67 » Di 4. Mär 2014, 13:58

hallo,

habe mir vor kurzem einen revolver erworben und den kaufvertrag eingescannt in pdf und an die behörde (lpd wien) gesendet. wollte anschließend wissen ob elektronische eingaben zulässig seien. erfreuliche antwort kam:

Zu Ihrer Anfrage vom ........ wird mitgeteilt, dass eine elektronische Eingabe betreffend
An- oder Verkauf von Waffen zulässig ist. Als Nachweis dafür, genügt die Lesebestätigung.
Der Erwerb des Revolvers Marke ...... wurde in Ihr Waffenregister eingetragen

also ich finde es positiv, nix eingeschriebene briefe mehr, kaufvertrag einscannen und an die behörde schicken, lesebestätigung beim versenden anfordern, vielleicht 4-5 wochen danach kurz anfragen ob alles gutgegangen ist
please take a minute to look at my foto gallery:

https://www.flickr.com/photos/148553807@N08/

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Kapselpracker » Di 4. Mär 2014, 14:02

Ich Faxe das ganze immer...
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nokru
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von nokru » Di 4. Mär 2014, 16:02

habe die meldung letztens auch eingescannt und elektronisch signiert - nach drei werktagen bekam ich dann die bestaetigung - hat mich auch gewundert - so problemloses agieren ist man ja nicht immer vom amt gewohnt :)

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von raptor » So 8. Jun 2014, 05:31

loksi67 hat geschrieben:hallo,

habe mir vor kurzem einen revolver erworben und den kaufvertrag eingescannt in pdf und an die behörde (lpd wien) gesendet. wollte anschließend wissen ob elektronische eingaben zulässig seien. erfreuliche antwort kam:

Zu Ihrer Anfrage vom ........ wird mitgeteilt, dass eine elektronische Eingabe betreffend
An- oder Verkauf von Waffen zulässig ist. Als Nachweis dafür, genügt die Lesebestätigung.
Der Erwerb des Revolvers Marke ...... wurde in Ihr Waffenregister eingetragen

also ich finde es positiv, nix eingeschriebene briefe mehr, kaufvertrag einscannen und an die behörde schicken, lesebestätigung beim versenden anfordern, vielleicht 4-5 wochen danach kurz anfragen ob alles gutgegangen ist


Wie lautet die E-mail Adresse? Finde online nichts. Danke für den Tip, gute Idee! :)

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von nokru » So 8. Jun 2014, 09:35

LPD-W-SVA-Ref-Waffen-Veranstaltungsangel@polizei.gv.at - eine der am einfachsten zu merkenden adressen, die ich kenne...

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von raptor » So 8. Jun 2014, 13:41

:lol:

Jo eh, der Staat und das Cyber ...


Danke!

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Stickhead » Di 10. Jun 2014, 09:22

Ich kenne sogar 1, die noch ärger ist!!! :D
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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