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Änderung des Waffenrechts
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Änderung des Waffenrechts
Vorerst einmal Danke für die Antworten, was ich noch vergessen habe zu sagen ist, dass die Waffe mit einem Abzugsschloss versehen wird. ( 3 stelliges Nummernschloss )
Ein entspreched solider Kasten wäre vorhanden, jedoch kein Waffenschrank.
Habe ein eigenes Haus, gegen meine Frau besteht ( soweit ich weis kein Waffenverbot ) und alleine wegen meinem kleinen Sohn wird die Waffe selbst 2-3fach gesichert (Kastl, Koffer, Abzugsschloss und Muni im Koffer in einem extra Raum) .
Waffenschrank ist jetzt die Frage welchen wie wo was ...... was kommt noch an Gewehren dazu? Würde mich da gerne noch etwas orientieren in welche Richtung der Sport geht.
Dem entsprechend wäre dann die Ausführung und Ausstattung des Schrankes, bzw. die Sicherheitsstufe des Schrankes.
In der Zwischenzeit möchte ich natürlich Gesetzeskonform und meinem Sicherheitsempfinden nach handeln.
Wenn ich euch jetzt Richtig verstanden habe reicht fürs Erste die Sicherungsmaßnahme wie oben beschrieben.
CY Martin
Ein entspreched solider Kasten wäre vorhanden, jedoch kein Waffenschrank.
Habe ein eigenes Haus, gegen meine Frau besteht ( soweit ich weis kein Waffenverbot ) und alleine wegen meinem kleinen Sohn wird die Waffe selbst 2-3fach gesichert (Kastl, Koffer, Abzugsschloss und Muni im Koffer in einem extra Raum) .
Waffenschrank ist jetzt die Frage welchen wie wo was ...... was kommt noch an Gewehren dazu? Würde mich da gerne noch etwas orientieren in welche Richtung der Sport geht.
Dem entsprechend wäre dann die Ausführung und Ausstattung des Schrankes, bzw. die Sicherheitsstufe des Schrankes.
In der Zwischenzeit möchte ich natürlich Gesetzeskonform und meinem Sicherheitsempfinden nach handeln.
Wenn ich euch jetzt Richtig verstanden habe reicht fürs Erste die Sicherungsmaßnahme wie oben beschrieben.
CY Martin
* * * * * * * * * * * * ... just call me ROOKIE ... * * * * * * * * * * * *
Remington 700P .223 / Scan-Mauser M96 6,5x55 / SIG SAUER P226 9mm / Rössler TITAN 6 300WSM / Voere BBF 222Rem Mag - 16/70 / Gladius 12/76
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Re: Änderung des Waffenrechts
Man muss sicherstellen, dass die Waffe gegen Benutzung und Wegnahme (auch von wesentlichen Teilen - Lauf, Verschluss) ausreichend gesichert ist.
Les dir einfach mal die diversen Themen durch - du wirst sicher fündig werden
Les dir einfach mal die diversen Themen durch - du wirst sicher fündig werden
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Änderung des Waffenrechts
pointi2009 hat geschrieben:Auch bei Waffenschrank wollen die meisten Behörden, dass dieser mit der Mauer oder Boden fest verbunden ist.
Geh bitte ...
Re: AW: Änderung des Waffenrechts
raptor hat geschrieben:pointi2009 hat geschrieben:Auch bei Waffenschrank wollen die meisten Behörden, dass dieser mit der Mauer oder Boden fest verbunden ist.
Geh bitte ...
War bei mir auch das erste, was die Polizisten wissen wollten, hab Ihnen angeboten daran zu rütteln, hat natürlich keinen Wackler gemacht, bei 150 kg Gewicht und 2 Ankern in der Mauer .
Hab mich amüsiert, der zweite wollte es nicht glauben, und hat es auch probiert.
Re: Änderung des Waffenrechts
Das ist rechtlich nicht gedeckt.
Ich hatte bei meiner letzten Kontrolle eine Waffe in einem Möbelsafe, der in einer losen Lade verschraubt war, die jeder wegtragen könnte => keinerlei Problem
Es geht bei der Verwahrung rein um den Zugriff Unberechtigter, die sich legal in der Wohnung aufhalten. Einbrecher ist Pech, das wirkt nicht auf die Verläßlichkeit zurück, solange das Zeug in irgendeinem Blech eingesperrt ist.
Scheint mir, dass am Land, wenn die nette Streifenpolizei kommt, mangels Wissen doch nicht so alles eitel Wonne ist. Hier in Wien ist ein kompetenter Typ gekommen, der anscheinend speziell dafür zuständig ist und auch wegen geladen keinen Dummfug aufgeführt hat.
Ich hatte bei meiner letzten Kontrolle eine Waffe in einem Möbelsafe, der in einer losen Lade verschraubt war, die jeder wegtragen könnte => keinerlei Problem
Es geht bei der Verwahrung rein um den Zugriff Unberechtigter, die sich legal in der Wohnung aufhalten. Einbrecher ist Pech, das wirkt nicht auf die Verläßlichkeit zurück, solange das Zeug in irgendeinem Blech eingesperrt ist.
Scheint mir, dass am Land, wenn die nette Streifenpolizei kommt, mangels Wissen doch nicht so alles eitel Wonne ist. Hier in Wien ist ein kompetenter Typ gekommen, der anscheinend speziell dafür zuständig ist und auch wegen geladen keinen Dummfug aufgeführt hat.
Re: AW: Änderung des Waffenrechts
Du hast Recht mit allem was du sagst.
Wohne am Land, passt genau zu deiner Beschreibung.
Wusste, dass sie das nicht dürfen, aber da die beiden ansonsten sehr nett und kooperativ waren (haben sofort ohne mein Zutun ihre Schuhe ausgezogen, da es geregnet hat), und sie nett gefragt haben, habe ich es Ihnen erlaubt.
Wohne am Land, passt genau zu deiner Beschreibung.
Wusste, dass sie das nicht dürfen, aber da die beiden ansonsten sehr nett und kooperativ waren (haben sofort ohne mein Zutun ihre Schuhe ausgezogen, da es geregnet hat), und sie nett gefragt haben, habe ich es Ihnen erlaubt.
Re: Änderung des Waffenrechts
Hallo zusammen - ich darf Euch kurz meine "Erfahrung" übermitteln:
1. Versuch - Antrag auf Erweiterung der WBK von 2 auf 4 = ich soll mit Ergebnislisten wiederkommen (habe ich keine!)
2. Versuch - er möchte Ergebnislisten vom In- + Ausland, eine Bestätigung vom Verein das ich aktives Mitglied bin und soll meinen Bedarf begründen...
3. Versuch - ich bringe keine Ergebnislisten, eine Bestätigung vom Verein dass ich regelmäßig schieße, einen Nachweis (Rechnung) von einem neuen Waffenschrank und ein Schreiben dass ich gerne 4 hätte weil ich in anderen Klassen schießen will.
Nach 3 Wochen habe ich sie dann bekommen...
Ich hoffe es ist nicht überall so ;-(
1. Versuch - Antrag auf Erweiterung der WBK von 2 auf 4 = ich soll mit Ergebnislisten wiederkommen (habe ich keine!)
2. Versuch - er möchte Ergebnislisten vom In- + Ausland, eine Bestätigung vom Verein das ich aktives Mitglied bin und soll meinen Bedarf begründen...
3. Versuch - ich bringe keine Ergebnislisten, eine Bestätigung vom Verein dass ich regelmäßig schieße, einen Nachweis (Rechnung) von einem neuen Waffenschrank und ein Schreiben dass ich gerne 4 hätte weil ich in anderen Klassen schießen will.
Nach 3 Wochen habe ich sie dann bekommen...
Ich hoffe es ist nicht überall so ;-(
- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1551
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: Änderung des Waffenrechts
Hi!
*rofl* die haben an
mfg Andi
Joe64 hat geschrieben:...
er möchte Ergebnislisten vom In- + Ausland ..
*rofl* die haben an
mfg Andi
Re: Änderung des Waffenrechts
hallo,
habe mir vor kurzem einen revolver erworben und den kaufvertrag eingescannt in pdf und an die behörde (lpd wien) gesendet. wollte anschließend wissen ob elektronische eingaben zulässig seien. erfreuliche antwort kam:
Zu Ihrer Anfrage vom ........ wird mitgeteilt, dass eine elektronische Eingabe betreffend
An- oder Verkauf von Waffen zulässig ist. Als Nachweis dafür, genügt die Lesebestätigung.
Der Erwerb des Revolvers Marke ...... wurde in Ihr Waffenregister eingetragen
also ich finde es positiv, nix eingeschriebene briefe mehr, kaufvertrag einscannen und an die behörde schicken, lesebestätigung beim versenden anfordern, vielleicht 4-5 wochen danach kurz anfragen ob alles gutgegangen ist
habe mir vor kurzem einen revolver erworben und den kaufvertrag eingescannt in pdf und an die behörde (lpd wien) gesendet. wollte anschließend wissen ob elektronische eingaben zulässig seien. erfreuliche antwort kam:
Zu Ihrer Anfrage vom ........ wird mitgeteilt, dass eine elektronische Eingabe betreffend
An- oder Verkauf von Waffen zulässig ist. Als Nachweis dafür, genügt die Lesebestätigung.
Der Erwerb des Revolvers Marke ...... wurde in Ihr Waffenregister eingetragen
also ich finde es positiv, nix eingeschriebene briefe mehr, kaufvertrag einscannen und an die behörde schicken, lesebestätigung beim versenden anfordern, vielleicht 4-5 wochen danach kurz anfragen ob alles gutgegangen ist
- Kapselpracker
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- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: Änderung des Waffenrechts
habe die meldung letztens auch eingescannt und elektronisch signiert - nach drei werktagen bekam ich dann die bestaetigung - hat mich auch gewundert - so problemloses agieren ist man ja nicht immer vom amt gewohnt
Re: Änderung des Waffenrechts
loksi67 hat geschrieben:hallo,
habe mir vor kurzem einen revolver erworben und den kaufvertrag eingescannt in pdf und an die behörde (lpd wien) gesendet. wollte anschließend wissen ob elektronische eingaben zulässig seien. erfreuliche antwort kam:
Zu Ihrer Anfrage vom ........ wird mitgeteilt, dass eine elektronische Eingabe betreffend
An- oder Verkauf von Waffen zulässig ist. Als Nachweis dafür, genügt die Lesebestätigung.
Der Erwerb des Revolvers Marke ...... wurde in Ihr Waffenregister eingetragen
also ich finde es positiv, nix eingeschriebene briefe mehr, kaufvertrag einscannen und an die behörde schicken, lesebestätigung beim versenden anfordern, vielleicht 4-5 wochen danach kurz anfragen ob alles gutgegangen ist
Wie lautet die E-mail Adresse? Finde online nichts. Danke für den Tip, gute Idee!
Re: Änderung des Waffenrechts
LPD-W-SVA-Ref-Waffen-Veranstaltungsangel@polizei.gv.at - eine der am einfachsten zu merkenden adressen, die ich kenne...
Re: Änderung des Waffenrechts
Jo eh, der Staat und das Cyber ...
Danke!
Re: Änderung des Waffenrechts
Ich kenne sogar 1, die noch ärger ist!!!
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz