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Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wie lange hats gedauert (von der Unterschrift am Antrag bis zum Empfang im Postkastl/zur Übergabe)?

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Dingo
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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von Dingo » Fr 17. Jun 2016, 12:39

Bin daheim im südlichen Wien:

Mittwoch: 1.6.2016:

10:00 psychologisches Gutachten am Südtiroler Platz:
war etwa 15 Minuten früher dort. Die Fr. Mag. war recht nett, hat mir den Frageboten in die Hand gedrückt; habe einmal damit angefangen und danach sind die anderen eingetrudelt - insgesamt 4 TN. Dann wurde kurz unterbrochen - die Fr. Mag. hat einiges erzählt - unter anderem, dass ca. 90 % der Getesteten kein Problem haben, ein bisserl was über Verwahrung, den sog. Waffenführerschein, die Motivation ... Dann ging es weiter - alle haben den Fragebogen fertig gemacht. Der Reihe nach gab es dann kurze Einzelgespräche (Fragen wie Alkoholismus, Drogen, psychische Probleme, ...) - nach ca. 45 Minuten war es das dann. Vor dem Einzelgespräch wurde noch bar bezahlt.

14:00
Waffenführerschein bei der Fa. Springer in der Josefstadt. War terminmäßig für mich optimal und ein paar EUR mehr soll sein, dafür angeblich ca. 2,5 Stunden. Hat ein bisserl später begonnen; rhetorisch okay. Zum Abschluss noch 4 Schuss mit der Glock 19 und 3 Schuss mit einer S&W- 38 Spez. - war dann nach schwachen zwei Stunden erledigt

Montag: 6.6. - positives psychologisches Gutachten im Postkastl (nix Neigung zu Gewaltausbrüchen usw. usf.)

Dienstag: 7.6. - Besuch bei der Polizei in der Van-der-Nüll Gasse. Vom EG ins OG Z 145 geschickt. Die Dame dort war inspiriert vom örtlich nicht weit entfernen Magistrat der Stadt Wien und genauso "freundlich". Hatte leider nur die Kopie des psychologischen Gutachtens mit - okay - sskm und nochmals heim das Original holen. Sie ließ sich schließlich auch überzeugen, dass eine Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises reicht, wenn man sich mit dem Reisepass ausweist. Das mit dem nimmer vorhandenen Nebenwohnsitz konnte ich ihr leider nicht ausreden, dass sie den vielleicht nimmer reinschreibt. Werde die elektronisch signierte Bestätigung nachreichen, dass ich da auch wirklich nimmer gemeldet bin.

Freitag 10.6.
Anruf mit unterdrückter Nummer so gegen 14:45, dass ich einzahlen darf - gut gleich erledigt und jetzt heißt es halt abwarten, bis die den Zahlungseingang bemerken, korrekt zuordnen können, das dann weiterleiten und die Staatsdruckerei fuhrwerkt.

Mal schauen, wie lange es dauert - wird wohl so um die drei Wochen sein.
Zuletzt geändert von Dingo am So 26. Jun 2016, 21:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von oJo » Fr 17. Jun 2016, 17:39

Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von ebner33 » Fr 17. Jun 2016, 17:54

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von gewo » Fr 17. Jun 2016, 18:04

oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.


kann formaljuristische gruende haben

es gibt anzeichen dafuer dass eine WBK in wirklichkeit nix anderes als ein bescheid ist
wenn ich es richtig gelesen habe in einem vfgh urteil neulich ist sich nichtmal das hoechstgericht klar drueber was eine WBK jetzt genau ist

wenn dir das WBK ansuchen abgelehnt wird entstehen dir keine kosten

daraus koennte sich folgern lassen dass dein antrag angenommen wurde wenn das geld kassiert wird
dh die behoerde haette keine moeglichkeit mehr den antrag abzulehnen

daher wird erst dann kassiert wenn das verfahren "durch" ist und es klar ist dass du eine WBK kriegst

ist aber nur eine vermutung ....
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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von Hellprayer » Fr 17. Jun 2016, 18:11

oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.


Weil die Wiener Behörden meinen dass sie unbedingt gegen gültiges Bundesrecht agieren müssen. Wien ist anders...


Für alle die bei der BH mal stunk machen wollen hier ein Auszug aus dem Gebührengesetz §14 Z 11 (4): Die Gebührenschuld entsteht mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Waffendokuments durch die Behörde. Gebührenschuldner ist derjenige, für den das Waffendokument ausgestellt wird. Der Gebührenschuldner hat bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Waffendokuments eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist auf Antrag zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht. § 241 Abs. 2 und 3 BAO gelten sinngemäß. Die Behörde darf das Waffendokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen.

Auf Gut Deutsch gesagt: Die lieben Beamten können wiedermal kein Rechtsdeutsch und lesen halt nur bis zum ersten Punkt. Alles danach ist irrelevant und larifari...

Ihr könnt euch gerne berechtigterweise Beschweren dass euch euer Recht nicht gewährt wird...würde aber nicht viel Gegenliebe seitens des Amts erwarten :at2:
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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von Hellprayer » Fr 17. Jun 2016, 18:16

gewo hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.


...
wenn dir das WBK ansuchen abgelehnt wird entstehen dir keine kosten

daraus koennte sich folgern lassen dass dein antrag angenommen wurde wenn das geld kassiert wird
dh die behoerde haette keine moeglichkeit mehr den antrag abzulehnen

daher wird erst dann kassiert wenn das verfahren "durch" ist und es klar ist dass du eine WBK kriegst

ist aber nur eine vermutung ....


Wennst mein vorheriges Post anschaust dann hast du da den §241 Abs.2+3 BAO, in denen geregelt ist dass im Falle einer WBK bei einem Negativen Bescheid die Rückzahlung auf Antrag erfolgen muss.

Kann mir denken dass die BH einfach zu faul ist diese Anträge abzustottern bzw. die den Mehraufwand nicht haben wollen der dann entstehen würde ( 2 Zahlungen und einen Antrag auf Rückerstattung)

edith: ein dollarzeichen als paragraphen kann ich einfach nicht stehen lassen ;)
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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von ehrlicherjoe » Fr 17. Jun 2016, 20:20

Hellprayer hat geschrieben: §14 Z 11 (4): Die Gebührenschuld entsteht mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Waffendokuments durch die Behörde. Gebührenschuldner ist derjenige, für den das Waffendokument ausgestellt wird. Der Gebührenschuldner hat bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Waffendokuments eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist auf Antrag zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht. § 241 Abs. 2 und 3 BAO gelten sinngemäß. Die Behörde darf das Waffendokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen.


zwischen dem wie es ist und wie es sein sollte, naja ...... Wo kein Kläger da kein Richter würd ich mal sagen !

Ich hab beim Antrag auch nix zahlen müssen das kommt erst noch :D
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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von Dingo » Sa 18. Jun 2016, 21:58

Hellprayer hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.


Weil die Wiener Behörden meinen dass sie unbedingt gegen gültiges Bundesrecht agieren müssen. Wien ist anders...


Für alle die bei der BH mal stunk machen wollen hier ein Auszug aus dem Gebührengesetz §14 Z 11 (4): Die Gebührenschuld entsteht mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Waffendokuments durch die Behörde. Gebührenschuldner ist derjenige, für den das Waffendokument ausgestellt wird. Der Gebührenschuldner hat bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Waffendokuments eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist auf Antrag zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht. § 241 Abs. 2 und 3 BAO gelten sinngemäß. Die Behörde darf das Waffendokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen.

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Und blöderweise haben die sechs Monate Zeit = nicht so brüllend die Idee ;-)
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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von as1978 » So 19. Jun 2016, 00:29

Sie können eine WBK nicht ablehnen.
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst und als Grund SV angibst,muss,ich wiederhole muss die Behörde eine ausstellen.Zumindest momentan noch.

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von as1978 » So 19. Jun 2016, 00:30

Aber wie gesagt,sie können es bis 6 Monate hinauszögern.

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von imbalance » So 19. Jun 2016, 01:25

gewo hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.

es gibt anzeichen dafuer dass eine WBK in wirklichkeit nix anderes als ein bescheid ist
wenn ich es richtig gelesen habe in einem vfgh urteil neulich ist sich nichtmal das hoechstgericht klar drueber was eine WBK jetzt genau ist


genau genommen ist es eine "urkunde mit bescheidcharakter" wie es der VwGH immer gerne ausdrückt :) anders als allgemeine Urkunden stellen diese auch einen tauglichen Beschwerdegegenstand dar.

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von Stickhead » Mo 20. Jun 2016, 16:10

as1978 hat geschrieben:Aber wie gesagt,sie können es bis 6 Monate hinauszögern.


Abweisen geht.. ich weiß auch wie, schreib es aber nicht.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von ehrlicherjoe » Mo 20. Jun 2016, 21:38

Stickhead hat geschrieben:
Abweisen geht.. ich weiß auch wie, schreib es aber nicht.



klar wenn wirklich begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen, ist jedoch etwas was sich per Einspruch in zweiter/dritter Instanz auflösen lässt, von dem her

überhaupt ist es in unserem Rechstsystem so, dass sich viele Dinge weg "Prozessieren" lassen. Man muss nur bereit sein etwas Geld beim Anwalt zu lassen , sofern man verliert, und wenn man den Prozess gewinnt, bzw dem Einspruch stattgegeben wird, wird der Anwalt vom Staat bezahlt ( Bei Einsprüchen zumindest ) :lol: :lol: :lol:
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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von Martin P » Mo 20. Jun 2016, 21:51

ehrlicherjoe hat geschrieben:... und wenn man den Prozess gewinnt, bzw dem Einspruch stattgegeben wird, wird der Anwalt vom Staat bezahlt ( Bei Einsprüchen zumindest ) :lol: :lol: :lol:


Im Administrativverfahren (nach dem AVG)? Wo steht das?

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von ehrlicherjoe » Mo 20. Jun 2016, 22:03

wenn zb die wbk abgelehnt wird und man gegen diesen Negativen Bescheid Einspruch einlegt und der Ursprüngliche Negativ Bescheid 2/3 Instanzlich aufgehoben wird, kann der RA Kostenrückerstattung beantragen. Da der Negativbescheid ,Behördenseitig, nicht korrekt war ( Dieser wurde ja von einer höheren Legeslativen Instanz aufgehoben )

soweit die Theorie, sofern ich falsch liege, bitte um Korrektur
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