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Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Bin daheim im südlichen Wien:
Mittwoch: 1.6.2016:
10:00 psychologisches Gutachten am Südtiroler Platz:
war etwa 15 Minuten früher dort. Die Fr. Mag. war recht nett, hat mir den Frageboten in die Hand gedrückt; habe einmal damit angefangen und danach sind die anderen eingetrudelt - insgesamt 4 TN. Dann wurde kurz unterbrochen - die Fr. Mag. hat einiges erzählt - unter anderem, dass ca. 90 % der Getesteten kein Problem haben, ein bisserl was über Verwahrung, den sog. Waffenführerschein, die Motivation ... Dann ging es weiter - alle haben den Fragebogen fertig gemacht. Der Reihe nach gab es dann kurze Einzelgespräche (Fragen wie Alkoholismus, Drogen, psychische Probleme, ...) - nach ca. 45 Minuten war es das dann. Vor dem Einzelgespräch wurde noch bar bezahlt.
14:00
Waffenführerschein bei der Fa. Springer in der Josefstadt. War terminmäßig für mich optimal und ein paar EUR mehr soll sein, dafür angeblich ca. 2,5 Stunden. Hat ein bisserl später begonnen; rhetorisch okay. Zum Abschluss noch 4 Schuss mit der Glock 19 und 3 Schuss mit einer S&W- 38 Spez. - war dann nach schwachen zwei Stunden erledigt
Montag: 6.6. - positives psychologisches Gutachten im Postkastl (nix Neigung zu Gewaltausbrüchen usw. usf.)
Dienstag: 7.6. - Besuch bei der Polizei in der Van-der-Nüll Gasse. Vom EG ins OG Z 145 geschickt. Die Dame dort war inspiriert vom örtlich nicht weit entfernen Magistrat der Stadt Wien und genauso "freundlich". Hatte leider nur die Kopie des psychologischen Gutachtens mit - okay - sskm und nochmals heim das Original holen. Sie ließ sich schließlich auch überzeugen, dass eine Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises reicht, wenn man sich mit dem Reisepass ausweist. Das mit dem nimmer vorhandenen Nebenwohnsitz konnte ich ihr leider nicht ausreden, dass sie den vielleicht nimmer reinschreibt. Werde die elektronisch signierte Bestätigung nachreichen, dass ich da auch wirklich nimmer gemeldet bin.
Freitag 10.6.
Anruf mit unterdrückter Nummer so gegen 14:45, dass ich einzahlen darf - gut gleich erledigt und jetzt heißt es halt abwarten, bis die den Zahlungseingang bemerken, korrekt zuordnen können, das dann weiterleiten und die Staatsdruckerei fuhrwerkt.
Mal schauen, wie lange es dauert - wird wohl so um die drei Wochen sein.
Mittwoch: 1.6.2016:
10:00 psychologisches Gutachten am Südtiroler Platz:
war etwa 15 Minuten früher dort. Die Fr. Mag. war recht nett, hat mir den Frageboten in die Hand gedrückt; habe einmal damit angefangen und danach sind die anderen eingetrudelt - insgesamt 4 TN. Dann wurde kurz unterbrochen - die Fr. Mag. hat einiges erzählt - unter anderem, dass ca. 90 % der Getesteten kein Problem haben, ein bisserl was über Verwahrung, den sog. Waffenführerschein, die Motivation ... Dann ging es weiter - alle haben den Fragebogen fertig gemacht. Der Reihe nach gab es dann kurze Einzelgespräche (Fragen wie Alkoholismus, Drogen, psychische Probleme, ...) - nach ca. 45 Minuten war es das dann. Vor dem Einzelgespräch wurde noch bar bezahlt.
14:00
Waffenführerschein bei der Fa. Springer in der Josefstadt. War terminmäßig für mich optimal und ein paar EUR mehr soll sein, dafür angeblich ca. 2,5 Stunden. Hat ein bisserl später begonnen; rhetorisch okay. Zum Abschluss noch 4 Schuss mit der Glock 19 und 3 Schuss mit einer S&W- 38 Spez. - war dann nach schwachen zwei Stunden erledigt
Montag: 6.6. - positives psychologisches Gutachten im Postkastl (nix Neigung zu Gewaltausbrüchen usw. usf.)
Dienstag: 7.6. - Besuch bei der Polizei in der Van-der-Nüll Gasse. Vom EG ins OG Z 145 geschickt. Die Dame dort war inspiriert vom örtlich nicht weit entfernen Magistrat der Stadt Wien und genauso "freundlich". Hatte leider nur die Kopie des psychologischen Gutachtens mit - okay - sskm und nochmals heim das Original holen. Sie ließ sich schließlich auch überzeugen, dass eine Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises reicht, wenn man sich mit dem Reisepass ausweist. Das mit dem nimmer vorhandenen Nebenwohnsitz konnte ich ihr leider nicht ausreden, dass sie den vielleicht nimmer reinschreibt. Werde die elektronisch signierte Bestätigung nachreichen, dass ich da auch wirklich nimmer gemeldet bin.
Freitag 10.6.
Anruf mit unterdrückter Nummer so gegen 14:45, dass ich einzahlen darf - gut gleich erledigt und jetzt heißt es halt abwarten, bis die den Zahlungseingang bemerken, korrekt zuordnen können, das dann weiterleiten und die Staatsdruckerei fuhrwerkt.
Mal schauen, wie lange es dauert - wird wohl so um die drei Wochen sein.
Zuletzt geändert von Dingo am So 26. Jun 2016, 21:11, insgesamt 1-mal geändert.



Don' t try to argue with idi

Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Bei uns ebenso...
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.
kann formaljuristische gruende haben
es gibt anzeichen dafuer dass eine WBK in wirklichkeit nix anderes als ein bescheid ist
wenn ich es richtig gelesen habe in einem vfgh urteil neulich ist sich nichtmal das hoechstgericht klar drueber was eine WBK jetzt genau ist
wenn dir das WBK ansuchen abgelehnt wird entstehen dir keine kosten
daraus koennte sich folgern lassen dass dein antrag angenommen wurde wenn das geld kassiert wird
dh die behoerde haette keine moeglichkeit mehr den antrag abzulehnen
daher wird erst dann kassiert wenn das verfahren "durch" ist und es klar ist dass du eine WBK kriegst
ist aber nur eine vermutung ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.
Weil die Wiener Behörden meinen dass sie unbedingt gegen gültiges Bundesrecht agieren müssen. Wien ist anders...
Für alle die bei der BH mal stunk machen wollen hier ein Auszug aus dem Gebührengesetz §14 Z 11 (4): Die Gebührenschuld entsteht mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Waffendokuments durch die Behörde. Gebührenschuldner ist derjenige, für den das Waffendokument ausgestellt wird. Der Gebührenschuldner hat bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Waffendokuments eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist auf Antrag zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht. § 241 Abs. 2 und 3 BAO gelten sinngemäß. Die Behörde darf das Waffendokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen.
Auf Gut Deutsch gesagt: Die lieben Beamten können wiedermal kein Rechtsdeutsch und lesen halt nur bis zum ersten Punkt. Alles danach ist irrelevant und larifari...
Ihr könnt euch gerne berechtigterweise Beschweren dass euch euer Recht nicht gewährt wird...würde aber nicht viel Gegenliebe seitens des Amts erwarten

"Des No-Shoot is net von mir"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht
"Notorischer Antwortverfasser, Kopfschüttler und zwecks Sinnlosigkeit Bleibenlasser"
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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
gewo hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.
...
wenn dir das WBK ansuchen abgelehnt wird entstehen dir keine kosten
daraus koennte sich folgern lassen dass dein antrag angenommen wurde wenn das geld kassiert wird
dh die behoerde haette keine moeglichkeit mehr den antrag abzulehnen
daher wird erst dann kassiert wenn das verfahren "durch" ist und es klar ist dass du eine WBK kriegst
ist aber nur eine vermutung ....
Wennst mein vorheriges Post anschaust dann hast du da den §241 Abs.2+3 BAO, in denen geregelt ist dass im Falle einer WBK bei einem Negativen Bescheid die Rückzahlung auf Antrag erfolgen muss.
Kann mir denken dass die BH einfach zu faul ist diese Anträge abzustottern bzw. die den Mehraufwand nicht haben wollen der dann entstehen würde ( 2 Zahlungen und einen Antrag auf Rückerstattung)
edith: ein dollarzeichen als paragraphen kann ich einfach nicht stehen lassen

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Hellprayer hat geschrieben: §14 Z 11 (4): Die Gebührenschuld entsteht mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Waffendokuments durch die Behörde. Gebührenschuldner ist derjenige, für den das Waffendokument ausgestellt wird. Der Gebührenschuldner hat bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Waffendokuments eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist auf Antrag zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht. § 241 Abs. 2 und 3 BAO gelten sinngemäß. Die Behörde darf das Waffendokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen.
zwischen dem wie es ist und wie es sein sollte, naja ...... Wo kein Kläger da kein Richter würd ich mal sagen !
Ich hab beim Antrag auch nix zahlen müssen das kommt erst noch

" aus Meerjungfrauen mache ich Meerfrauen, gleich nach dem ich zweimal bis Unendlich gezählt habe " Chuck Norris
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Hellprayer hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.
Weil die Wiener Behörden meinen dass sie unbedingt gegen gültiges Bundesrecht agieren müssen. Wien ist anders...
Für alle die bei der BH mal stunk machen wollen hier ein Auszug aus dem Gebührengesetz §14 Z 11 (4): Die Gebührenschuld entsteht mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Waffendokuments durch die Behörde. Gebührenschuldner ist derjenige, für den das Waffendokument ausgestellt wird. Der Gebührenschuldner hat bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Waffendokuments eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist auf Antrag zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht. § 241 Abs. 2 und 3 BAO gelten sinngemäß. Die Behörde darf das Waffendokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen.
Auf Gut Deutsch gesagt: Die lieben Beamten können wiedermal kein Rechtsdeutsch und lesen halt nur bis zum ersten Punkt. Alles danach ist irrelevant und larifari...
Ihr könnt euch gerne berechtigterweise Beschweren dass euch euer Recht nicht gewährt wird...würde aber nicht viel Gegenliebe seitens des Amts erwarten
Und blöderweise haben die sechs Monate Zeit = nicht so brüllend die Idee




Don' t try to argue with idi

Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Sie können eine WBK nicht ablehnen.
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst und als Grund SV angibst,muss,ich wiederhole muss die Behörde eine ausstellen.Zumindest momentan noch.
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst und als Grund SV angibst,muss,ich wiederhole muss die Behörde eine ausstellen.Zumindest momentan noch.
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Aber wie gesagt,sie können es bis 6 Monate hinauszögern.
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
gewo hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.
es gibt anzeichen dafuer dass eine WBK in wirklichkeit nix anderes als ein bescheid ist
wenn ich es richtig gelesen habe in einem vfgh urteil neulich ist sich nichtmal das hoechstgericht klar drueber was eine WBK jetzt genau ist
genau genommen ist es eine "urkunde mit bescheidcharakter" wie es der VwGH immer gerne ausdrückt

Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
as1978 hat geschrieben:Aber wie gesagt,sie können es bis 6 Monate hinauszögern.
Abweisen geht.. ich weiß auch wie, schreib es aber nicht.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- ehrlicherjoe
- .357 Magnum
- Beiträge: 55
- Registriert: So 27. Dez 2015, 09:52
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Stickhead hat geschrieben:
Abweisen geht.. ich weiß auch wie, schreib es aber nicht.
klar wenn wirklich begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen, ist jedoch etwas was sich per Einspruch in zweiter/dritter Instanz auflösen lässt, von dem her
überhaupt ist es in unserem Rechstsystem so, dass sich viele Dinge weg "Prozessieren" lassen. Man muss nur bereit sein etwas Geld beim Anwalt zu lassen , sofern man verliert, und wenn man den Prozess gewinnt, bzw dem Einspruch stattgegeben wird, wird der Anwalt vom Staat bezahlt ( Bei Einsprüchen zumindest )



" aus Meerjungfrauen mache ich Meerfrauen, gleich nach dem ich zweimal bis Unendlich gezählt habe " Chuck Norris
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
ehrlicherjoe hat geschrieben:... und wenn man den Prozess gewinnt, bzw dem Einspruch stattgegeben wird, wird der Anwalt vom Staat bezahlt ( Bei Einsprüchen zumindest )![]()
![]()
Im Administrativverfahren (nach dem AVG)? Wo steht das?
- ehrlicherjoe
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- Registriert: So 27. Dez 2015, 09:52
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
wenn zb die wbk abgelehnt wird und man gegen diesen Negativen Bescheid Einspruch einlegt und der Ursprüngliche Negativ Bescheid 2/3 Instanzlich aufgehoben wird, kann der RA Kostenrückerstattung beantragen. Da der Negativbescheid ,Behördenseitig, nicht korrekt war ( Dieser wurde ja von einer höheren Legeslativen Instanz aufgehoben )
soweit die Theorie, sofern ich falsch liege, bitte um Korrektur
soweit die Theorie, sofern ich falsch liege, bitte um Korrektur
" aus Meerjungfrauen mache ich Meerfrauen, gleich nach dem ich zweimal bis Unendlich gezählt habe " Chuck Norris