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Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 29. Dez 2016, 16:03
von Sniper308
Erledigt,danke.

Gruß

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 22. Jun 2017, 13:20
von Juncker
Graz:
T = Geburtstag
T - 4 Monate: Psychodoc und Waffenführerschein.
T - 2 Monate: Antrag mit allen benötigten Unterlagen gestellt.
T + 1: Ausstellungsdatum auf der WBK.
T + 10: Anruf von der BH und die WBK gleich abgeholt.

Als EWR/EU-Bürger benötigte ich außerdem einen übersetzten Auszug aus der Strafregisterkartei meines Staates.
Obwohl in AT geboren und permanent hier wohnhaft/gemeldet.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 22. Jun 2017, 13:35
von masterman04
Juncker hat geschrieben:Als EWR/EU-Bürger benötigte ich außerdem einen übersetzten Auszug aus der Strafregisterkartei meines Staates.
Obwohl in AT geboren und permanent hier wohnhaft/gemeldet.


Hast du eine Doppelstaatsbürgerschaft bzw. einen zweiten Pass? Dann wäre es zwar nachvollziehbar, aber eigentlich nicht notwendig, solange du den österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis bei der Antragstellung gezeigt hast.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 22. Jun 2017, 14:54
von Kapselpracker
masterman04 hat geschrieben:...
Hast du eine Doppelstaatsbürgerschaft ....

Des is aber jetzt eine Fangfrage. :at2:

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 22. Jun 2017, 15:17
von tombstone
Kapselpracker hat geschrieben:
masterman04 hat geschrieben:...
Hast du eine Doppelstaatsbürgerschaft ....

Des is aber jetzt eine Fangfrage. :at2:

Es gibt auch legale Doppelstaatsbürger

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 22. Jun 2017, 16:39
von Juncker
masterman04 hat geschrieben:Hast du eine Doppelstaatsbürgerschaft bzw. einen zweiten Pass? Dann wäre es zwar nachvollziehbar, aber eigentlich nicht notwendig, solange du den österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis bei der Antragstellung gezeigt hast.

Nein, ich habe leider nur eine Staatsbürgerschaft. Abstammungsprinzip, beide Eltern sind aus Kroatien.

Ich habe mir schon überlegt ob ich die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben möchte (durch Rechstanspruch), solange ich noch Student bin und das Einkommen gegen 0 konvergiert :)
Die Kosten wachsen mit höherem Einkommen, sind aber auch bei keinem Einkommen bereits im unteren dreistelligen Bereich wenn ich mich nicht täusche.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Fr 23. Jun 2017, 09:22
von masterman04
Ich habe nur angenommen, da du sagtest, dass du in Österreich geboren wurdest, eventuell auch den Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft hattest. Aber wenn du eine andere, als die österreichische Staatsbürgerschaft hast, ist das mit dem Strafregisterauszug legitim.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Fr 23. Jun 2017, 09:51
von Jo_Kux
Ich dachte immer, wer in Ö geboren ist, ist automatisch österreichischer Staatsbürger.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Fr 23. Jun 2017, 10:53
von gewo
Jo_Kux hat geschrieben:Ich dachte immer, wer in Ö geboren ist, ist automatisch österreichischer Staatsbürger.


NO!

:o

Re: WBK Dauer

Verfasst: Fr 23. Jun 2017, 17:37
von Maddin
Jo_Kux hat geschrieben:Ich dachte immer, wer in Ö geboren ist, ist automatisch österreichischer Staatsbürger.


Nope.

Da stehts drin. § 6

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... eview=True

Re: WBK Dauer

Verfasst: Sa 24. Jun 2017, 08:55
von Armata
Interessant! Bin auch EU Bürger mit ständigem Wohnsitz seit 1992 in Österreich und brauchte keinen Strafregisterauszug aus Ungarn für die WBK hier. Dürfte so eine Ermessenssache sein, denn soweit ich weiß, braucht man die aus dem Ausland nur wenn man 1.) mindestens 6 Monate im Ausland war und 2.) der Aufenthalt im Ausland im strafmündigem Alter war.

So wurde es mir bei allen Behörden hier erklärt.

Und ja, beantrage die Staatsbürgerschaft lieber gleich denn ich stecke gerade drinnen und mit meinem Einkommen haben sich die Kosten von den fixen Gebühren in NÖ (ca €980) auf über €2000 verdoppelt. Nicht vergessen das die Abgabe der alten Staatsbürgerschaft (zwingend erforderlich vor Verleihung derÖ-Staatsbürgerschaft), je nach Land, mehrere hundert € kosten kann, und auch bis zu 12 Monate dauern kann. Oh, und dann noch das Übersetzen diverser Dokumente, Auszüge etc. Je eher du es erledigen kannst, umso besser! Ich hab das viel zu lange anstehn lassen und es frustet jetzt etwas, denn die Warterei.....und ich meine nicht die Ö Behörden, da habe ich schon die Zusicherung der Verleihung nach wenigen Wochen erhalten, nein, ich meine, in meinem Fall, Ungarn.....na egal, wird schon werden.....es frustet halt doppelt wenn man einen Jobwechsel anstrebt und nicht kann....aber das ist allein meine Schuld und mein Problem.

LG

Re: WBK Dauer

Verfasst: Sa 24. Jun 2017, 12:14
von burggraben
Armata hat geschrieben:Interessant! Bin auch EU Bürger mit ständigem Wohnsitz seit 1992 in Österreich und brauchte keinen Strafregisterauszug aus Ungarn für die WBK hier. Dürfte so eine Ermessenssache sein, denn soweit ich weiß, braucht man die aus dem Ausland nur wenn man 1.) mindestens 6 Monate im Ausland war und 2.) der Aufenthalt im Ausland im strafmündigem Alter war.

Ich kenne auch einen Fall eines Bekannten wo es nicht notwendig war einen Strafregisterauszug mitzubringen, glaube aber dass die Behörden den Auszug vermutlich bei vielen EU Ländern auch schon vollelektronisch besorgen können. In dem Fall hat der Sachbearbeiter kurz Rücksprache beim Kollegen gehalten ob das EU-Land bei Ihnen "im System" ist und hat nach positiver Antwort dann kurz auf dem Computer rumgetippt und es war erledigt.

Vermutlich wurde das hier benutzt: ECRIS, European Criminal Records Information System (Wikipedia)

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 29. Jun 2017, 22:30
von Burgenlandy
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Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 29. Jun 2017, 22:35
von Bell
Burgenlandy hat geschrieben:Zubehör auf Karte vermerkt - Wechselsystem kommt :D

Super!
Zubehöreintrag gleich beim Erstantrag?
Das nenn ich Service!

Hast dir schon die 3in1 Glock geordert?


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Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 29. Jun 2017, 22:49
von Burgenlandy
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