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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Do 7. Jul 2016, 18:27

Promo hat geschrieben:Nochmal: ich kenne Fälle, da ist eine Person bei verschiedenen Gutachtern durchgefallen. Und das wird dann wohl auch seine Gründe haben.

Wenn aber eine Person beim KfV durchfällt, aber den gleichen Test bei einem anderen Psychologen besteht - dann stellt sich mir die Frage ob dieses "Problem" (wenn man es denn als so eines bezeichnen will) die Person ist, oder ob der Grund hierfür nicht in der auswertenden Person liegt.

Grundsätzlich (= "In der Theorie") sind ja diese psychologischen Tests so ausgelegt, dass diese nicht gezielt "richtig" beantwortet werden können um somit nicht manipuliert werden zu können. Wenn also jemand die Fragen bei zwei verschiedenen Psychologen gleich beantwortet, und der eine sieht eine Gefahr in der Person und der andere nicht, dann stellt sich mir die Frage ob nicht ein schwerwiegendes Problem bei den Psychologen besteht und diese an die Behörde gemeldet werden sollen.

Vielleicht sollten wir ja verpflichtende Schulungen für die Psychologen fordern, weil diese so unterschiedlich die gleiche Person zur gleichen Fragestellung mit den gleichen Antworten beurteilen. Ganz eindeutig liegt hier etwas im Argen und das sollte man schon aufgreifen ....
Also die Praxis sieht offensichtlich nochmal anders aus, ein Kollege von mir hat beim gleichen (!) Psychologen einen Test machen müssen bei dem weit weniger Fragen gekommen sind. Bei mir waren es um die 300 Fragen, bei ihm 1 Monat später nur mehr 50 Fragen. Begründet wurde das mit einem "steigenden" Anstieg der Anträge, somit kann er es nicht mehr in der gleichen Zeit anbieten weil er sonst rund um die Uhr arbeiten müsste. :lol:
Es versteht sich von selbst, dass 50 und 300 ein großer Unterschied ist...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Incite » Do 7. Jul 2016, 18:52

möchtest du vielleicht noch die Adresse nennen damit AWN dem gleich die Türe einrennen?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Do 7. Jul 2016, 19:20

Incite hat geschrieben:möchtest du vielleicht noch die Adresse nennen damit AWN dem gleich die Türe einrennen?
Glaubst die hätten eine Chance ? Aber kann ja gerne gelöscht werden wenn die Info der steigenden WBK-Ansuchen in einem Waffenforum unerwünscht ist.

Im übrigen bedeutet das auch nicht, dass der Test dort eher schaffbar ist als bei einem anderen. Nur die Beurteilung ist niemals einheitlich wenn Menschen entscheiden...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Incite » Do 7. Jul 2016, 19:28

ich habe es wie ein AWN ausgelegt: der verkürzt das Verfahren um mehr € zu machen um keinen "Kunden" absagen zu müssen :? (aber vielleicht sollte ich wieder anfangen normal zu denken)

ich bin normalerweise der letzte der so mit dem Finger zeigt aber man sieht in Artikeln, Beiträgen, Spots, "Dokumentationen" wie wahllos Dinge zusammengeschnitten und aus dem Zusammenhang gerissen werden aber dann als "pfui schämt euch" und "verboten ghört das alles" zusammengefasst wird.

sorry wenns falsch rüber gekommen ist

lg
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Do 7. Jul 2016, 19:49

Incite hat geschrieben:ich habe es wie ein AWN ausgelegt: der verkürzt das Verfahren um mehr € zu machen um keinen "Kunden" absagen zu müssen :? (aber vielleicht sollte ich wieder anfangen normal zu denken)

ich bin normalerweise der letzte der so mit dem Finger zeigt aber man sieht in Artikeln, Beiträgen, Spots, "Dokumentationen" wie wahllos Dinge zusammengeschnitten und aus dem Zusammenhang gerissen werden aber dann als "pfui schämt euch" und "verboten ghört das alles" zusammengefasst wird.

sorry wenns falsch rüber gekommen ist

lg
Kann schon sein, dass das so ausgelegt werden kann, war aber sicher nicht meine Absicht. Ich habs eher positiv aufgrund der steigenden Anträge gesehen. Glaube nicht, dass die bestimmte Person sich damit unseriös macht, in meinen Augen ganz im Gegenteil. Einen wirklichen Angriffspunkt für AWN sehe ich da jetzt halt nicht, weil der Test ansich sicher nicht leichter oder schwerer zuschaffen ist damit. Ich wollte nur auf eine uneinheitliche Vollzugspraxis hinweisen und auf den Kommentar anworten, das ist alles.

Die AWN interessieren sich doch eh nur für ein Komplettverbot, wäre mir neu wenn die mal auf wirkliche Argumente zu sprechen kommen.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hmg382 » Sa 9. Jul 2016, 10:22

So, nach dem ganzen Psychotest OT wieder was zum Thema:

Firearms United haben die 3. Runde der Compromise Amendments hergenommen und kommentiert:
https://firearms-united.com/wp-content/ ... y-IMCO.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Das Zeug ist weiterhin brandgefährlich. Gestern hab ich fast nennen Schock wg. Sicherer Verwahrung bekommen. Heute morgen nochmal gelesen, dann war ich wieder etwas beruhigter. Das Problem bei solchen Sachen ist die Interpretierbarkeit. Wenn man dann in weiterer Folge einen AWN beim BM.I hat, der das WaffG dann anpasst, dann gute N8.

Beispiel:
Member States shall establish rules on the proper supervision of firearms and ammunition
and rules on their proper storage in a secure way to minimise the risk of being accessed by
an unauthorised person. When stored, firearms and ammunition for them shall not be readily accessible together. Supervision in this case shall mean that the person possessing
the firearm or the ammunition has control over them during transport and use. The level of scrutiny for the storage arrangements shall correspond to the category of the firearm.
Auf gut Deutsch: Unautorisierten Personen dürfen bei sachgemäßer Lagerung Gun und Mun nicht beide verfügbar sein.

Soweit so gut, denn das entspricht ja auch den Ö Gesetzen, weil die keinen Zugriff auf meinen Safe haben.

Hast aber einen findigen Vifzak im Ministerium, dann interpretiert der dir das etwas um und du hast die getrennte Verwahrung in unterschiedlichen Tresoren und damit Auf Wiedersehen SV!

Am 13. ist Lostag. Ein paar Mails werden es bis dahin noch werden müssen. Und Daumen drücken für FU, da die jetzt noch Treffen mit MEPs die nächsten Tage anberaumt haben, wenn ich das richtig verstanden habe.



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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von gewo » Sa 9. Jul 2016, 10:29

das ist ein wunschglaube

" firearms and ammunition for them"

ist eindeutig und bezieht sich auf die gelagerte munition fuer die gelagerte waffe und nicht auf ein sujekt aus dem vorherigen satz

dazu muss man kein AWN aus dem BMI sein
dazu reichen mittelmaessige grammatikkenntnisse
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hmg382 » Sa 9. Jul 2016, 11:29

Wohl wahr. Dann lege ich Wunschdenken mal ad acta und schreibe dann noch ein paar Mails mehr...

Die haben doch den A**** offen...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Steyrer » Sa 9. Jul 2016, 13:37

gewo hat geschrieben:das ist ein wunschglaube

" firearms and ammunition for them"

ist eindeutig und bezieht sich auf die gelagerte munition fuer die gelagerte waffe und nicht auf ein sujekt aus dem vorherigen satz

dazu muss man kein AWN aus dem BMI sein
dazu reichen mittelmaessige grammatikkenntnisse
gewo, ich fürchte, dass du im Sinne Recht hast.
Nur, eigentlich wäre die Formulierung eindeutig. Wenn man sich nachfolgend auf " firearms and ammunition" beziehen möchte, dann müsste man " for these" verwenden.
Bei " for them" suche ich im Zusammenhang nach den betreffenden Personen. Und da landet man bei der hmg382-Interpretation.

Wenn Vorschläge sinnentfremdend grammatikalisch FALSCH sind :doh: , dann kann man in den Mails nur um Amendment 1 bitten!

LG
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von titan » Sa 9. Jul 2016, 13:59

Ein sehr treffender Kommentar zum Psychotest!
Wenn einem Möchtegern-Monopolisten die Felle davonschwimmen

Dann kommt die ganze Lobby-Keule zum Einsatz. Gerade passiert und das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat sich soeben selber die Maske vom Gesicht gerissen.

Als erstes ist natürlich der ORF darauf hereingefallen. Die Journalisten dort sind ja alle bescheidenen Geistes und gewöhnt, Agenturmeldungen oder Aussendungen von staatsnahmen Institutionen kritiklos nachzuplappern. Ein gefundenes Fressen also für das KfV. Manche Zeitungen haben wie immer brav mitgezogen und sich willig zum Diener der monopolistischen Bestrebungen dieses Instituts gemacht. So geht Lobbyismus. Gratuliere!

Also: die Leute bewaffnen sich. Alle haben Angst, das sogenannte Gewaltmonopol hat sich nämlich verabschiedet. Sie machen daher die Psychotests um legal zu einer Verteidigungswaffe zu kommen. Immer weniger nehmen dabei die Dienste des KfV in Anspruch, denn inzwischen hat sich herumgesprochen, wie die Tests dort gemacht und ausgewertet werden. Man geht besser zu einem unabhängigen Psychologen.

Das stört das KfV, verständlich. Und daher wird eine Kampagne gestartet, bei der die besagten und gekauften Medien willig mit machen. Das KfV will sein Monopol wieder haben, das man 1997 schon fast gehabt hat, aber durch den entschlossenen Widerstand der privaten Psychologen nicht durchsetzen konnte.

Man fordert daher, daß alle die Testergebnisse – vor allem die negativen – sofort der Waffenbehörde, also dem BMI weitergegeben werden sollen, daß man nicht mehrmals wiederholen darf und daß sogenannte „Lücken“ im Gesetz (richtig: in der Verordnung) geschlossen werden müssen. Außerdem: Der „Testtourismus“ soll abgestellt werden.

Das wird alles brav wiedergekäut und referiert, andere Ansichten werden nicht gehört oder verschwiegen. Die Medien sind auf Linie.

Das Thema kommt übrigens morgen in den Querschüssen noch ausführlicher.

Aber zum sogenannten Testtourismus eine Beobachtung , die ich im Laufe der Zeit (seit 1997) mehrmals machen konnte.

Es kommt einer zu mir, hat den Test nicht bestanden. Ich kläre ihn auf, er könne ihn nochmals machen, natürlich gäbe es da Mehrkosten. Auch öfter könne man den Test machen. Was da zu zahlen sein wird, rechne ich über den Daumen vor.

Darauf der Durchgefallene: „Aber Herr Doktor! Um 200 € krieg ich doch schon eine illegale Puffen inklusive Munition. Ich bin doch nicht deppert!“

Was sagt man drauf? Nichts. Nichts und ich schicke solche Menschen weg. Das zum Testtourismus.

Übrigens: der Herr Bosnier, der den Polizisten erschossen hat, war nicht beim KfV. Auch nicht mehrmals. Man frage den Herrn Othmar Tann, der ist dort Geschäftsführer.
http://www.querschuesse.at/cms/index.ph ... Itemid=137" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von gunlove » Sa 9. Jul 2016, 14:23

:clap:
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von oJo » So 10. Jul 2016, 04:31

Steyrer hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:das ist ein wunschglaube

" firearms and ammunition for them"

ist eindeutig und bezieht sich auf die gelagerte munition fuer die gelagerte waffe und nicht auf ein sujekt aus dem vorherigen satz

dazu muss man kein AWN aus dem BMI sein
dazu reichen mittelmaessige grammatikkenntnisse
gewo, ich fürchte, dass du im Sinne Recht hast.
Nur, eigentlich wäre die Formulierung eindeutig. Wenn man sich nachfolgend auf " firearms and ammunition" beziehen möchte, dann müsste man " for these" verwenden.
Bei " for them" suche ich im Zusammenhang nach den betreffenden Personen. Und da landet man bei der hmg382-Interpretation.

Wenn Vorschläge sinnentfremdend grammatikalisch FALSCH sind :doh: , dann kann man in den Mails nur um Amendment 1 bitten!

LG
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Also was ist denn hier mit den Englischkentnissen? Firearms;.- AND ammunition for them. Jetzt klarer? "Schusswaffen und Munition für diese"

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Alpen-Edelweiss
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Alpen-Edelweiss » So 10. Jul 2016, 13:19

Brief an den Kurier:
Brief zum Gutachtentourismus

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Journalisten!

Bezug nehmend auf die Artikel vom 7.Juli.2016 im Kurier bezüglich des psychologischen Tests für Waffenbesitzer, erlaube ich mir folgende Tatsachen festzuhalten.

Österreich hat eines der strengsten Waffengesetze der Welt, aber trotzdem zur Zeit noch ein, im internationalen Vergleich, sehr gutes. Das Gesetz ist klar und sachlich. Dazu stellte das BMI auf eine Initiative der Grünen und auf parlamentarische Anfragen im Nationalrat folgendes fest: „Österreich hat ein ausgewogenes, die Interessen sowohl der Befürworter als auch der Gegner des privaten Waffenbesitzes berücksichtigendes Waffengesetz, …“.

Der Umstand, dass man in Österreich zum Erlangen einer Erwerbsberechtigung für genehmigungspflichtige Schusswaffen einen psychologischen Test machen muss, ergibt sich daraus, dass in etwa 1996 das Register für Psychopathen abgeschafft wurde. Seitdem muss jeder Antragsteller mit einwandfreiem Leumundszeugnis, also ohne Vorstrafe(n), den Gegenbeweis antreten, nicht zu den Psychopathen zu gehören.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit, ein privater Verrein wohlgemerkt, hat 1997 unter Zuhilfenahme fragwürdiger Methoden, Lobbying, Tatsachenverdrehungen und eifriger Journalisten beinahe geschafft, eine so genante Monopolstellung auf alle psychologischen Begutachtungen, besonders für den Waffenbesitz zu erlangen, welches aber zu Recht am Widerstand der selbstständigen Psychologen scheiterte. Dieses Bestreben gibt es aber noch immer.

Das KfV ist seitdem bekannt dafür, ein Sprachrohr und ein Instrument bestimmter Personen des BMI und einschlägiger politischer Forderungen außerhalb dessen zu sein. Die Forderungen nach einem Register für gescheiterte Testversuche kommt daher nicht von Ungefähr. Woher sonst sollte das KfV das ständige Bestreben haben, gleich wie die Grüne Partei, eine eingeschworene Truppe der Gegner des legalen Waffenbesitzes, die so genannte „Gesetzeslücke“ zu schließen und alle Waffenbesitzer regelmäßig zu prüfen? Der Imageschaden für das KfV besteht aber seither und das Vertrauen der Waffenbesitzer hat das KfV daher definitiv verloren.

Die fragwürdigen Forderungen des KfV und auch der Grünen sind damit aber leider nicht zu Ende.
Eine etwaige Meldepflicht eines negativen Tests widerspricht vehement der Verschwiegenheitspflicht, welcher Psychologen und Psychiater unterliegen. Eine Meldepflicht wäre daher ein schwerer Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Probanden und dem Gutacher und ein Angriff auf ein wichtiges Menschenrecht, dass dem KfV und auch der selbsternannten Partei der Menschenrechte, nämlich der Grünen, völlig egal zu sein scheint. Weiters ist es nicht nur einmal passiert, dass sivh das KfV geweigert hat, Personen die beispielsweise Selbstverteidigung als gesetzlich gedeckte Rechtfertigung angaben, einen positiven Ausgang des Tests zu bescheinigen. Sowohl Herr Mag iur. Albert Steinhäuser als auch die Herrschaften des KfV müssten entgegen ihrer Forderung eigentlich wissen, was der psychologische Test tatsächlich ist, nämlich ein Gutachten und kein rechtlich bindender Bescheid.

Die Erstellung eines Gutachtens kostet ca. 280 Euro. Für dieses Geld kann man bereits eine illegale Waffe bekommen, zb eine Kalaschnikov vom Balkan oder eine Pistole. Auch ist der Polizistenmörder von Wien nie beim Psychotest des KfV gewesen, auch nicht mehrmals.
Der Amokfahrer bzw. inoffizieller Terrorist von Graz, Alan R., hat den Test zumindest zwei mal positiv abgelegt und der Behörde vorgelegt. Ein mal bei der Ausstellung seiner Waffenbesitzkarte und ein mal, nachdem ihm diese wegen häuslicher Gewalt wieder entzogen wurde. Der amtsbekannte Mann konnte den Test also für insgesamt rund 600 Euro zwei mal positiv ablegen und hat trotzdem auch ohne Waffen mehreren Menschen den Tod gebracht und hunderten enormes Leid zugefügt. Infolge dessen hat das Gericht selbst insgesamt drei mal ein Gutachten von Herrn Alan R. erstellen lassen, ob er zum Tatzeitpunkt überhaupt zurechnungsfähig war.

Es ist bekannt, dass die Polizei in Graz der Bevölkerung bereits kurz nach der Tat mitteilte, es handle sich nicht um einen Terrorakt. Angesichts dessen, dass Herr Alan R. kurz vor der Tat ca 5000 Follower auf Twitter hatte, nach strengem Plan seine Gebetstermine in der Moschee wahrnahm, sein Umfeld und seine Telefonkontakte nach der Tat wenig bis nicht durchleuchtet wurden und anderen Umständen, wie zb dass wir in Graz, laut Artikel vom 17.5.2016 in der Kleinen Zeitung, eine ca. 400 männliche Personen umfassende überwiegend von Sozialhilfe lebende Salafistenszene haben (Kinder und Frauen nicht mitgerechnet) und 8 von 13 Moscheen in Graz als radikal eingestuft werden, drängt sich der Verdacht auf, ob nicht die Behörden selbst einen Gutachtentourismus betreiben. Es wird so lange Begutachtet, bis das politisch passende Ergebnis vorliegt. Eine gerichtliche Aufarbeitung des Terrors und seinen möglichen Zellen im Sinne einer Anklage ist somit nicht mehr notwendig. Die Staat kommt seinen Verpflichtungen den Bürgern gegenüber, nämlich Aufklärung und Ablegung der Rechenschaft nicht nach. Das KfV hat es jedenfalls bisher nicht für Notwendig gehalten, dazu eine Stellungnahme abzugeben.

Der Psychotest bezieht seine existenzielle Rechtfertigung daraus, in der Theorie einen Nutzen, genauer eine Erhöhung der Sicherheit zu erzielen. Eine solche ist aber noch nie nachgewiesen worden, denn es hat noch nie einen tatsächlichen Nachweis gegeben, dass dadurch ein geplanter Mord oder eine Tat im Affekt verhindert worden wäre, wozu es keinesfalls einer legalen Schusswaffe bedarf.

Es lässt sich also feststellen, dass die Erstellung von Gutachten nur wenig Aussagekraft hat. Ebenso scheint es sich um eine reine Interpretationswissenschaft oder Pseudowissenschaft zu handeln, für die man viel Geld einstecken kann aber als Psychologe nicht einmal haftbar ist. Die Hürden, legal unter strenger Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen an eine Waffe zu kommen sind bereits um ein Vielfaches höher als bei einem illegalen Kauf. So gut wie jeder Mensch am Balkan kann eine besorgen, wenn er nur möchte. Der illegale Waffenbesitzer unterliegt außerdem keiner staatlichen Überprüfung, ist nicht registriert, muss keine Auflagen erfüllen und kann seine Zuverlässigkeit nicht verlieren.

Der Psychotest dient offensichtlich allein der Wahrung eines Scheins bezüglich der Realität des Waffenbesitzes. Es ist viel einfacher zu behaupten, die legalen Waffen oder deren Besitzer seien ein Problem, was sie statistisch nachweislich nicht sind, als sich um die organisierte Kriminalität und z.B. dem illegalen Waffenhandel oder anderweitig zunehmend ausufernde Kriminalität zukümmern. Stattdessen bekämpfen politische Parteien lieber allein private Waffenbesitzer und versuchen nachweislich, ein Ungleichgewicht zwischen den Staatsgewalten und der Bevölkerung zu ihrem Vorteil zu erzeugen. Man frage sich warum!

Das sich speziell die Grünen wiederholt für diverse Einschränkungen des legalen Waffenbesitzes einsetzen, aber mit den kleinkriminellen Handlungen ihrer Anhänger bis hin zu mitunter hochkriminellen Taten ihrer Vorfeldorganisationen Antifa (vom illegalen Drogenkonsum, Sachbeschädigung, gefährlicher Drohungen, über versuchten Mord, Sprengstoffattacken oder Manipulationen an sicherheitstechnischer Einrichtungen von Eisenbahnen) kein Problem bzw Handlungsbedarf sehen, zeugt von der Verlogenheit der Grünen „Menschenrechtspartei“. Die Grünen fürchten sich vor den Waffen rechtstreuer Bürger oder besser gesagt - Bürgern im Recht - mehr, als sie es vor den illegalen Waffen der Kriminellen tun.

Warum bewaffnen sich die Menschen? Vielleicht auch deshalb, weil zunehmend offensichtliche Missstände mit fadenscheinigen Begründungen ebenfalls „hinwegbegutachtet“ werden und entgegen dem Willen weiter Teile der Bevölkerung zunehmend Recht bedeckt wird. Eine schlechte Erklärung eines Ministers genügt. Der Pressetourismus bestimmter Politiker und politisch motivierter Journalisten tut dazu sein übriges. Oberflächliche und einseitige Presseartikel werden die richtige Meinung schon herbeizaubern. Die Seite 19 vom 7. Juli 2016 in der Printausgabe des Kuriers sei als ein Beispiel für Einschlägigkeit bzw. Unausgewogenheit genannt. Die Artikelserie bezüglich den „bösen“ halbautomatischen Waffen von Nina Weißensteiner (Peter Pilz kauft sich eine Waffe..) in DerStandard, welche haargenau die Forderungen des Herrn Abgeordneten Peter Pilz publizieren, darf ebenfalls als Auftragsarbeit gedeutet werden. Und wenn es die Menschen nicht mehr glauben wollen, dann wird die „Wahrheit“ eben so lange wiederholt bis nicht nur die Stimmung sondern auch die Wahlergebnisse passen. Vielleicht wäre ein Journalistenregister eine viel bessere Idee.
Edit: Fehler ausgebessert.
Zuletzt geändert von Alpen-Edelweiss am Mi 13. Jul 2016, 18:10, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von sc70 » So 10. Jul 2016, 13:30

:clap: :clap: :clap:
Zuletzt geändert von sc70 am So 10. Jul 2016, 15:12, insgesamt 1-mal geändert.
Bad times create strong men,
strong men create good times,
good times create weak men,
weak men create bad times!

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von panhandle » So 10. Jul 2016, 13:35

:clap: :clap: :clap:

lg
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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