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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 09:46
von bino71
Wirst spätestens am 14.12.2019 wissen. Alles andere sind Wünsche, Möglichkeiten, tlw Glaskugel.
Es ändert aber nichts daran, daß die HA eingestuft werden müssen, dazu muß jemand diese einstufen lassen.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 10:32
von Nordi
Ok, das bedeutet das man nicht "einfach so" dann am 15.12.2019 in den nächsten Laden kann und sagt : " Ok, ich hätte gern diese MR308 oder M1 Socom da" , sondern das diese Eingestuft werden müssen.

Das bedeutet also auch das dann wahrscheinlich viele Anträge für Einstufung auf die Behörde zukommen und das lange dauern kann bis alles abgearbeitet ist, oder?

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 10:51
von gewo
Nordi hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 09:17
Eine Frage an die Rechtsexperten hier :

Ich habe jetzt schon mehrfach gelesen das die große Vorfreude auf womöglich deutlich mehr HA mit großer Vorsicht zu geniesen ist....

Da wurde was von von deine Durchführungsverordnung ( kA was das ist ) geschrieben und gesprochen und ob WIRKLICH am Ende mehr HA zugelassen werden ist alles andere als klar.

Stimmt das oder sind das erneut halbwahrheiten?
laut BMI wird es keine durchfuehrumngsverordnung geben
die schulungen der referenten beginnen diese woche

das was seitens des obersten zustaendigen des BMI auf den bisherigen veranstaltungen gesagt wurde geht in die richtung dass es
- nach wie vor einstufungen geben wird, diese aber laut gesetz veroeffentlicht werden
- es nach wie vor oesterreich abaenderungen geben wird da eine wechselseitige kompatibilitaet mit kriegsmaterial kat A (militaerisch) nicht zulaessig fuer kat A (zivil) ist. das war immer schon so, auch ohne dass es im gesetz gestanden ist, es hat sich da nichts geaendert. auch wenn jetzt dinge wie "ist das ein sportgewehr", "ist das ein jagdgewehr", "wie ist die stimmungslage der fr mag P im bmlvs" keine rolle mehr spielen muss um einstufung angesucht werden

seitens hoher handelsvertreten hoert man dass das politisch aber anders ausgemacht war

wird man abwarten muessen was rauskommt

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 11:03
von Nordi
Ok, danke dir Gewo. Das bedeutet als (soweit ich es verstanden habe) das zum Beispiel eine HK MR308 erst quasi auf Österreich Version abgeändert werden müsste bevor man sie kaufen darf?

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 11:50
von gewo
Nordi hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 11:03
Ok, danke dir Gewo. Das bedeutet als (soweit ich es verstanden habe) das zum Beispiel eine HK MR308 erst quasi auf Österreich Version abgeändert werden müsste bevor man sie kaufen darf?
wenn sich das BMI mit seiner rechtsmeinung durchsetzt dann ja

wenn die politik sich mit einer weisung oder mit sonstiger ueberzeugungskraft einbringt richtung beamtenschaft dann evt auch nein
weiss dzt noch kein mensch

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 11:58
von gewo
woolf hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 11:51
Bei HA, bei denen es aber von Haus aus keine Kompatibilität gibt, sieht man keinen Grund sie als was anderes als B anzusehen, d.h. eine Einstufung nicht prinzipiell obligat. Letztlich hängt es vom Händler ab ob er mutig ist und einfach als Kat. B verkauft, vorher anfragt und erst im Falle eines positiven Bescheides verkauft, oder sich nicht traut und nicht verkauft.
so ist es

es gibt zb einen M1 halbautomaten nachbau in 9x19mm von chiappa
den da:

Bild

der hat zwar eine einstufung des BMLVs aus 2014 auf kriegsmaterial weil ja halbautomat

ab dem 14.12.2019 muesste man das ding einfach kaufen gehen koennen
die dinger kosten irgendwas mit knapp € 600,- inkl.

eine wechselseitige kompatibiltaet ist da ausgeschlossen
da ist nix militaerisch dran

ist die frage ob man den einfach ab dezember 2019 auf den markt wirft oder vorher durch eine einstufung durchschickt aber es kommt sicher dabei raus das keine abaenderung noetig ist

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 12:08
von Lexman1
Der Chiappa schaut nice aus! Würde mir auch sofort gefallen!! Muss nur noch die BH endlich die Erweiterung entsprechend des neuen Gesetzes durchführen und meine 3 neuen Plätze werden gleich beim Gewo aufgefüllt ;)

PS: welche Mag's verwendet der Chiappa M1?

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 12:18
von McMonkey
Lexman1 hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 12:08
Der Chiappa schaut nice aus! Würde mir auch sofort gefallen!! Muss nur noch die BH endlich die Erweiterung entsprechend des neuen Gesetzes durchführen und meine 3 neuen Plätze werden gleich beim Gewo aufgefüllt ;)

PS: welche Mag's verwendet der Chiappa M1?
Das kannst du dir zur Zeit abschminken... viewtopic.php?f=20&t=44057&start=75#p697914

Der Chiappa würde mir auch sehr gut gefallen.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 14:56
von Promo
mE ist sich das BMI noch nicht über die Rechtsauslegung des § 5 Abs. 1 Z. 2 im Klaren. Man möchte verhindern, dass man eine Waffe als Kat.B kauft, und dann einen Verschluss hat, der in eine Kriegswaffe passt. Gleichzeitig argumentiert man auch, dass eine Waffe die aus einer zivilen Produktion(sstraße) stammt, zukünftig daher von dieser Regelung nicht umfasst sein soll. mMn kann man dem Gesetz eine Einschränkung dahingehend nicht entnehmen, daher vermute ich, dass die Judikatur im Zweifelsfalle die im Waffenrecht angewandte Wesensfrage (als was wurde es entworfen/konzipiert) stellen würde. Aus meiner persönlichen Sicht, zumindest im Falle von Waffen die definitiv nie als VA gebaut wurden (z.B. M1 Garand, G/K.43, etc.) sollte es sich wohl zukünftig zweifelsfrei um Kat.B iSd WaffG1996 handeln.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 15:30
von gewo
Promo hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 14:56
...mMn kann man dem Gesetz eine Einschränkung dahingehend nicht entnehmen....
naja
laut dem was mir gesagt wurde konnte man diese einschraenkung noch nie dem gesetz entnehmen sondern ist es eine schluessfolgerung aus der KMV die seit jahrzehnten in oesterreich in dieser form - ohne das es irgendwo in einem gesetz stehen muesste - in geltung und durch die laiufende judikatur bestaetigt ist

jene bestimmungen die basis fuer diese judikatur waren (die KMV) sind nicht geaendert worden
daher auch keine aenderung in der vorgangsweise diesbezueglich

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 15:53
von Der Stefan
Hat eigentlich schon jemand gesehen, dass das Wort "Halbautoamten" falsch geschrieben wurde?

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 16:13
von BigBen
gewo hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 15:30
Promo hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 14:56
...mMn kann man dem Gesetz eine Einschränkung dahingehend nicht entnehmen....
naja
laut dem was mir gesagt wurde konnte man diese einschraenkung noch nie dem gesetz entnehmen sondern ist es eine schluessfolgerung aus der KMV die seit jahrzehnten in oesterreich in dieser form - ohne das es irgendwo in einem gesetz stehen muesste - in geltung und durch die laiufende judikatur bestaetigt ist

jene bestimmungen die basis fuer diese judikatur waren (die KMV) sind nicht geaendert worden
daher auch keine aenderung in der vorgangsweise diesbezueglich
Die Judikator musste ja die KMV behelfsmäßig zur Hilfe ziehen weil nicht klar geregelt war was Sport/Jagdwaffen bzw. Kat. B Waffen sind. Das steht jetzt aber im Waffengesetz, also würde die Judikator die KMV nicht mehr benötigen...zumindest theoretisch, aber die Gewohnheit ist ein Hund.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 18:11
von Fr4gg3l
woolf hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 11:51
Letzte Info auf der Roadshow war in etwa:
wie Gewo schon gesagt hat: keine Kompatibilität mit Teilen aus VA, sonst weiterhin Abänderungen seitens des BMI gefordert.

Bei HA, bei denen es aber von Haus aus keine Kompatibilität gibt, sieht man keinen Grund sie als was anderes als B anzusehen, d.h. eine Einstufung nicht prinzipiell obligat. Letztlich hängt es vom Händler ab ob er mutig ist und einfach als Kat. B verkauft, vorher anfragt und erst im Falle eines positiven Bescheides verkauft, oder sich nicht traut und nicht verkauft.

Weitere Details zur HA-Thematik sind für Herbst geplant.
Interpretiere ich deinen Post dann richtig, dass auch bereits als KM eingestufte HA wie z.B. eine SKS ab Dezember als B erhätlich sein könnten (mit dem "kleinen" Magazin)?

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 18:12
von stahldurst
Der Stefan hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 15:53
Hat eigentlich schon jemand gesehen, dass das Wort "Halbautoamten" falsch geschrieben wurde?
Sorry fürs OT: Ja, jedesmal zieht es mich wieder zusammen :mrgreen: