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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
(7b) Member States should ensure that an effective system is implemented for monitoring possession of firearms. That system, which could be continuous or non-continuous, should be based on an assessment of relevant medical and psychological information upon the issuance or renewal of an authorisation or on an effective alternative system of continuous monitoring taking into account the risks concerned and any relevant indications, for example from medical personnel, indicating that the conditions for allowing possession may no longer be met
Bezüglich der 5-Jahres Frist:
hier wird nicht dezidiert eine periodische medizinische Überprüfung gefordert (continuous or non-continuous).
Cat B
7a. Semi-automatic firearms for civilian use which resemble weapons with automatic mechanisms;
Hier habe ich eine Frage: Sind unsere Augs OA's etc nicht damit abgedeckt?
Cat A
semi-automatic firearms which have been converted from originally automatic firearms
die bei uns erhältlichen HAs waren doch nie VA und sind dann umgebaut worden oder?
Es ist auch eine Pumpgunlösung möglich
Member States may decide to confirm authorisations for firearms classified in category A.6 or A.7 and legally acquired and registered before [date of entry into force of amending Directive], and to renew them for the legal owner at that date, subject to the other conditions of this Directive, and may also allow such firearms to be acquired by persons authorised by Member States according to this Directive.
Wennst A6 bzw. A7 Sachen inkl 30er Mags vor dem Inkrafttreten legal besessen hast kann dir der Staat eine Ausnahmebewilligung erteilen.
Bezüglich der 5-Jahres Frist:
hier wird nicht dezidiert eine periodische medizinische Überprüfung gefordert (continuous or non-continuous).
Cat B
7a. Semi-automatic firearms for civilian use which resemble weapons with automatic mechanisms;
Hier habe ich eine Frage: Sind unsere Augs OA's etc nicht damit abgedeckt?
Cat A
semi-automatic firearms which have been converted from originally automatic firearms
die bei uns erhältlichen HAs waren doch nie VA und sind dann umgebaut worden oder?
Es ist auch eine Pumpgunlösung möglich
Member States may decide to confirm authorisations for firearms classified in category A.6 or A.7 and legally acquired and registered before [date of entry into force of amending Directive], and to renew them for the legal owner at that date, subject to the other conditions of this Directive, and may also allow such firearms to be acquired by persons authorised by Member States according to this Directive.
Wennst A6 bzw. A7 Sachen inkl 30er Mags vor dem Inkrafttreten legal besessen hast kann dir der Staat eine Ausnahmebewilligung erteilen.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Du zitierst hier ammendment 12c, die meisten haben aber in der Abstimmung herausgehört, dass für ammendment 12b gestimmt wurde......was da genau abgegangen ist werden wir aber erst demnächst lesen können. Das war schwer zu verfolgen und durchschauen....
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Danke für den Hinweis, das war mir nicht bewusst. Ich bin davon ausgagangen das COMPROMISE AMENDMENTS 1 - 13 jenes war über das abgestimmt wurde. Das Ganze ist echt zum kotzen.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ich blick da aber nicht mehr durch, du könntest auch recht haben, 12c betrifft Übergangsbestimmungen und 12b die Kategorien. Gut möglich, dass sowohl für 12b u 12c gestimmt wurde. Ohne Zusammenfassung ist das eigentlich nur kaffeesudleserei 

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Warten wir auf die Zusammenfassung.
Ich blick ohnehin nicht mehr durch. Jetzt kommt plötzlich der Trialog dazu, von dem vorher keine Rede war, dann erst die Abstimmung im Parlament?
Nun gut, nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung. Es ist genug BS durchgewunken worden. Jetzt geht's in die nächste Runde.
Das Problem ist nur, dass von Runde zu Runde immer mehr BS dazukommt (die Sache mit getrennter Verwahrung haben und die MEPs und nicht Council/EC eingebrockt!). Dann nimmt man wahrscheinlich im Trialog das Worst-Case-Szenario ... und wenn das dann alles in nationales Recht gegossen wird, dann schießen BM.I und Nationalrat wahrscheinlich den Vogel endgültig ab.
Ich blick ohnehin nicht mehr durch. Jetzt kommt plötzlich der Trialog dazu, von dem vorher keine Rede war, dann erst die Abstimmung im Parlament?
Nun gut, nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung. Es ist genug BS durchgewunken worden. Jetzt geht's in die nächste Runde.
Das Problem ist nur, dass von Runde zu Runde immer mehr BS dazukommt (die Sache mit getrennter Verwahrung haben und die MEPs und nicht Council/EC eingebrockt!). Dann nimmt man wahrscheinlich im Trialog das Worst-Case-Szenario ... und wenn das dann alles in nationales Recht gegossen wird, dann schießen BM.I und Nationalrat wahrscheinlich den Vogel endgültig ab.
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Dass es zum Trialog kommt war von Anfang an klar. Jetzt stehen mal die Positionen der EU Kommission, des EU Rates (wo die einzelnen Mitgliedsländer, vertreten durch die Innenminister, wiedereinmal ihr Doppelspiel gespielt haben. Also in der EU für Verschärfungen sein und zu Hause erzählen wir wollen das ja alles nicht ...) und des EU Parlaments fest. Und mit diesen Positionen verhandeln nun die 3 miteinander. Das hatten wir schon einmal vor ein paar Jahren, damals auf Drängen von Kallenbach. Und damals konnten sie sich nicht einigen und der Trialog und damit neue Gesetze scheiterten. Dieses mal wollen anscheinend alle 3 zumindest irgendeine Verschärfung vorlegen wegen der Terroranschläge. Meine Hoffnung ist immer noch dass sie sich wieder nicht einigen können. Aber danach schaut es derzeit nicht aus ... am meisten ärgert mich derzeit FACE, wobei der Grant auf der Aussage der Engländerin resultiert, die meinte die unterstützen das ... mal schauen wie sich FACE dann selbst äußert. Immerhin treten sie heute schon offen auf dass absolut kein einziger bisher legaler HA illegal werden darf. Und das hört sich schon anders an als die Aussagen von Vicky.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Meiner Meinung nach gibts nur noch zwei Möglichkeiten wie wir "heil" aus der Sache rauskommen.
A) Das EP stimmt im Herbst über die Richtlinie ab und sagt: Njet! -> ein kleines bisschen wahrscheinlich.
B) Die drei netten Institutionen können sich auf keine gemeinsame Linie einigen -> eher unwahrscheinlich, hauptsache was verbieten.
C) Wunschtraum: Der Ostblock und die Skandinavier scheißen einfach auf die Richtlinie, es kommt zum Streit und das ganze Ding wird abgeblasen.
A) Das EP stimmt im Herbst über die Richtlinie ab und sagt: Njet! -> ein kleines bisschen wahrscheinlich.
B) Die drei netten Institutionen können sich auf keine gemeinsame Linie einigen -> eher unwahrscheinlich, hauptsache was verbieten.
C) Wunschtraum: Der Ostblock und die Skandinavier scheißen einfach auf die Richtlinie, es kommt zum Streit und das ganze Ding wird abgeblasen.
- Black Rifles Matter -
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Bdave hat geschrieben:C) Wunschtraum: Der Ostblock und die Skandinavier scheißen einfach auf die Richtlinie, es kommt zum Streit und das ganze Ding wird abgeblasen.
warum sollte das abgeblasen werden deshalb
versuch mal zu rechergieren welche EU-staaten das zentrale waffenregister bisher einfach nicht umgesetzt haben
weils bullshit ist
auch das war eine EU verordnung
die staaten die noch ei** in der hose haben setzen eben einfach nicht um wenn bloecdsinn beschlossen wird
aber das wird dir bei uns ned passieren
wir sind doch der musterschueler ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ok, das mit dem ZWR hab ich ned gewusst. Beim Zumachen der Balkanroute haben wir Eier gehabt. Aber was die Richtlinie betrifft hast du recht, denn die wird bei uns frohlockend umgesetzt werden.
- Black Rifles Matter -
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Bdave hat geschrieben:Ok, das mit dem ZWR hab ich ned gewusst. Beim Zumachen der Balkanroute haben wir Eier gehabt. Aber was die Richtlinie betrifft hast du recht, denn die wird bei uns frohlockend umgesetzt werden.
Wir sind und bleiben ein Musterschüler der EU-Politik aus Brüssel.
Der "Ausrutscher" mit der Balkanroute wurde schnell unterm Teppich gekehrt.
@Hailwood:
Hier habe ich eine Frage: Sind unsere Augs OA's etc nicht damit abgedeckt?
Jup, sind sie.
die bei uns erhältlichen HAs waren doch nie VA und sind dann umgebaut worden oder?
Sind alles reine Halbautomaten, die nie VA waren.
Es ist auch eine Pumpgunlösung möglich
Das Wichtige hierbei ist, dass es nur durch den Großmut vom Staat möglich ist eine Ausnahme zu bekommen.
Es steht nicht, dass man so eine Ausnahme bekommen MUSS.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Bdave hat geschrieben:Beim Zumachen der Balkanroute haben wir Eier gehabt. Aber was die Richtlinie betrifft hast du recht, denn die wird bei uns frohlockend umgesetzt werden.
nachdem wir Monate lang brav über genau diese Route reingewunken haben
das kann man nicht als "Eier haben" bezeichnen
und genauso wirds mit der Waffenrichtlinie passieren
weil ist ja von der EU vorgegeben und wir sind nur ein kleines Zahnrad das ned reiben will...
member the old PD design ? oh I member
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Bdave hat geschrieben:Ok, das mit dem ZWR hab ich ned gewusst. Beim Zumachen der Balkanroute haben wir Eier gehabt.
Aso? Bist du dir da so sicher?
Na wohl eher die Serben und Mazedonier die finanziell von Dumbo genötigt wurden.
Ich hatte mit der SPÖ ein seeeehr langes Streitgespräch über den ersten Sager dieser Person "dass man EU Richtlinien umzusetzen hat"....hat nichts gebracht, die putzen sich alle an der EU ab, damit sie für unsere Gängelung nicht verantwortlich gemacht werden, scheissegal ob das Waffenrecht und auch das Gesundheitsrecht und deren Datenschutz reine nationalstaatliche Angelegenheiten sind oder nicht.
Hier wird schon wieder geltendes Recht einfach unwidersprochen und ungeahndet gebeugt und gebrochen wie sie es gerade brauchen.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Im WO Forum gab es schon die ersten Erfolgsschreiben. Ja, die traun sich das als Erfolg verkaufen

Sehr geehrter Olt d.R.,
gern komme ich zurück auf den unten stehenden E-Mail Schriftwechsel mit Herrn Böge zur Revision der EU-Waffenrichtlinie.
In seinem Auftrag möchte Ihnen gern mitteilen, dass gestern der Binnenmarktausschuss im EP in erster Lesung seine Position zur Revision der RL verabschiedet hat. Hier ist es gelungen, Änderungen im deutschen Recht grundsätzlich auszuschließen. Durch ihren Input haben die Abgeordneten unserer CDU/CSU-Gruppe im EP maßgeblichen Anteil daran.
Anliegend schicke ich Ihnen die PM von Reimer Böge und die wichtigsten Punkte aus Sicht der CDU/CSU-Gruppe (weitergehende Informationen zur unserer PM).
1. Es wird keine medizinischen Untersuchungen als Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis geben.
Wir haben generelle medizinische Untersuchungen als Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis verhindert. Wir müssen diese Position nun auch dem Rat und der Kommission gegenüber durchsetzen. Anlassbezogene medizinische Tests sollen, wie auch im geltenden deutschen Recht, weiterhin möglich sein.
2. Die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis wird nicht auf 5 Jahre beschränkt.
Die Beschränkung der waffenrechtlichen Genehmigung soll in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt werden, vorausgesetzt diese haben ein kontinuierliches Überwachungssystem („continuous monitoring“) eingerichtet. In Deutschland ist dies bereits jetzt der Fall. Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft. Im deutschen Recht besteht somit kein Änderungsbedarf.
3. Halbautomatische Waffen und Magazine, die bisher in Deutschland von Jägern und Sportschützen genutzt werden, sind auch weiterhin erlaubt.
Die halbautomatischen Waffen oder Magazine, die bisher bei der Jagd oder für den Schießsport in Deutschland eingesetzt wurden, können auch weiterhin verwendet werden. Eine Einschränkung für die Jagd oder den Schießsport konnten wir verhindern. Allein der Erwerb und Besitz von großen Magazinen, deren Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz, in Deutschland bereits verboten ist, wird in Zukunft nicht mehr zugelassen sein.
4. Museen und Sammler können weiterhin auch verbotene Waffen besitzen.
Wir haben erfolgreich durchgesetzt, auch für Sammler die Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von verbotenen Waffen (Kategorie A) sicherzustellen.
5. Auch natürliche Personen können Fernabsatz von Feuerwaffen betreiben.
Wir haben erreichen können, dass der Fernabsatzhandel unter bestimmten Voraussetzungen auch für natürliche Personen möglich bleibt.
In diesem Sinne werden die CDU/CSU-Angeordneten auch die weiteren Abläufe im Gesetzgebungsverfahren engagiert verfolgen und begleiten.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ich hab heut per Mail einen Brief der Kommission bekommen:


- Black Rifles Matter -
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
"Allein der Erwerb und Besitz von großen Magazinen, deren Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz, in Deutschland bereits verboten ist, wird in Zukunft nicht mehr zugelassen sein." Das heißt das ab Tag X Magazine mit 25 oder mehr Schuss, egal ob für LW oder FFW Selbstlader und Repetierer dank der deutschen Verbotsmentalität in Österreich ebenfalls verboten sind. Außer das nationale Parlament erlässt eine Ausnahmeverordnung. Was ich mir aber bei unseren Politikern, die es sogar schaffen im Liegen umzufallen, nicht wirklich vorstellen kann. 

Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
...
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
