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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Sa 29. Dez 2012, 18:05
von gewo
yoda hat geschrieben:zu § 4 Abs (3) 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung "(3) Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen. Die Überprüfung ist von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen; diese haben dem Betroffenen die Anordnung der Behörde vorzuweisen."


jop

genau
den fragebogen mit dem rosa zettel

und da steht als eine der fragen drauf:
"verwahren sie auch noch andere als genehmigungspflichtige waffe"

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Sa 29. Dez 2012, 18:12
von yoda
@gewo
Das ist eine Frage und keine Anordnung der Behörde (welche vorzuweisen ist!!) die Verwahrung des gesamten Besitzstandes zu überprüfen, deswegen würd ich Ihnen die anderen Waffen nicht zeigen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die in Zukunft so einen Wisch mithaben, dann muss mans herzeigen, aber bis es soweit ist ...

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Sa 29. Dez 2012, 19:14
von Noldi
yoda hat geschrieben:@gewo
Das ist eine Frage und keine Anordnung der Behörde (welche vorzuweisen ist!!) die Verwahrung des gesamten Besitzstandes zu überprüfen, deswegen würd ich Ihnen die anderen Waffen nicht zeigen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die in Zukunft so einen Wisch mithaben, dann muss mans herzeigen, aber bis es soweit ist ...


Ich würd sagen das kommt aus § 4 Abs (3) 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung: "Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen. Die Überprüfung ist von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen; diese haben dem Betroffenen die Anordnung der Behörde vorzuweisen."

Die Frage ist nötig, sonst könnten sie mangels Wissen die Waffen die bisher noch nicht registriert sind, ja real rein mangels Wissens ja gar nicht überprüfen. Und diese Frage kommt von der Waffenbehörde.

Und nein, sie dürfen nicht alles, sondern eben nur was angeordnet ist. Aber was ist denn angeordnet? "Überprüfung der Verlässlichkeit gem. §25 WaffG inkl. Verwahrungskontrolle ...". Dazu gibts ne List von den Dingen von denen sie wissen. Ich bin mir sicher dass die in Zukunft hier auch alle registrierten Kat C und D draufstehen haben. Eine teilweise Präzisierung wie diese Verwahrungskontrolle durchzuführen ist, steht in der 2. Waffenrechts-Durchführungsverordnung.

Und wie gesagt, mit den aktuellen Gesetzesänderungen, glaube ich dass sie Kat C und D überprüfen dürfen. Im Runderlass stehts noch anders, also wer will, soll diese Seite 131 halt vorweisen ... es steht aber trotzdem drinnen dass sie gegen Verwahrungsfehler von Kat C und D die ihnen bei ihrere Tätigkeit auffallen, vorzugehen haben. Das war bisher schon so.

edit: Seite 123 im Runderlass:
"Die nicht sichere Verwahrung einer
Schusswaffe, unabhängig welcher Kategorie sie angehört, lässt Rückschlüsse auf die
Verlässlichkeit eines Betroffenen zu. Es kann somit auch die unsichere Verwahrung einer
Schusswaffe der Kat. C dazu führen, dass ein Verfahren zur Entziehung einer
waffenrechtlichen Urkunde, die zum Besitz einer Schusswaffe der Kat. B berechtigt,
eingeleitet wird."


S121-131 steht im Runderlass einges was sichere Verwahrung ist.

grüsse gemeine,

ist es zulässig ein gewehr mit einer absperrbarer vorrichtung (durch den abzugsbügel), welche mittels dübel an der wand befestigt wird, zu "lagern"?
ich hab zwar einen waffenschrank, der ist aber um 15cm zu klein


"oder, wenn sich Waffen zu Dekorationszwecken in versperrbaren Gewehrhaltern an der Wand befinden"
http://www.weidwerk.at/html/waff_verw.htm
Diese Jagdseite behauptet mehr oder weniger dass dein Wunsch zulässig wäre ...

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Sa 29. Dez 2012, 21:36
von therion
gewo hat geschrieben:dann haette man vorgeschrieben dass die meldung MITGEFUEHRT werden muss
was ja nicht erforderlich ist


Es kann auch etwas nachgebracht werden ;)

Aber es kann jeder handhaben wie er will. Wenn man sich nicht traut und die Kat. C und D nachweist, werde ich es keinen verübeln. Ich selbst werde es im Fall der Fälle gerne auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Di 1. Jan 2013, 18:22
von the_law
ich hab jetzt mal die frage an den für mich zuständigen polizeiposten gerichtet wie das so aussieht bezüglich wandhalterung, bei einer verwahrkontrolle würde ein an die wand gehängter und mittels abzugsschloss gesicherter vorderlader, der in einem absperrbaren raum gelagert wird, nicht als unsicher bemängelt werden.
das gewehr muss dabei aber so verankert sein das eine in betrieb setzen oder abname von der halterung durch unberechtigte erschwert, bzw unterbunden wird, soll heißen- schloß durch den abzugsbügel und lauf darf nicht frei auf einer holzauflage liegen (verankerter metallring um den lauf oder ähnliches).

bei einem repetierer muss zusätzlich das schloß entweder gegen manibulation gesichert oder der verschluß als ganzes entnommen und seperat verwahrt werden (wurde hier eh schon angesprochen).
faustfeuerwaffen hingegen, egal ob nitro oder schwarzpulver, werden nicht gern an der wand hängend gesehen, ausser in einem entsprechend gesicherten raum, ham ma ja auch schon besprochen ;)
glasvitrinen sollten für die präsentation von (ff)waffen konzipiert sein, dann gibts auch keine probleme damit, ikeaglasschränke werden aber nicht grad als geeignet dafür erachtet.

langwaffen in einem mit glas verkleideten, versperrbaren schrank sind zulässig, auch mit eingesetztem verschluss, am besten sollte es sich nach möglichkeit um was höherwertigerem handeln was nicht grad in 0,3 sekunden mittels schraubenzieher, fausthieb oder haarklammer zu öffen geht.
zusätzliche abzugschlösser oder stahlband durch den abzugsbügel wäre ideal.

am idealsten wäre aber die verwahrung in stahl/blechschrank, massivem holzschrank oder entsprechendem waffenschrank den da wäre die frage des zugriffes eigendlich schon abgehackt :D

Zulässig ?

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 13:44
von erazer13
Das müßte so doch paßen :headslap:

Geschweißter Halter, mit Verstrebungen, Schwerlastdübel in Beton welche vom Gewehr verdeckt sind.
Geschweißter Bolzen welcher den Abzug blockiert, Anschlag damit das Magazin nicht entfernt werden kann.
Umklappbarer Bügel mit verschweißtem Drehpunkt welcher auch das Repetieren verhindert. Somit kann auch kein "waffenrelevanter Teil" entfernt werden.
Beim Öffnen des Zahlenschloßes läßt sich der Bügel umlegen und das Gewehr entnehmen. :dance:

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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 13:48
von Alaskan
:clap: sehr cooler Einfall und da kann eigentlich niemand was dagegen sagen....