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Schusswaffen im Straßenverkehr

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von yoda » Mi 2. Jan 2013, 16:55

Das mit der Untersuchungshaft ist echt ein Scherz, vorallem wenn der Fall so klar ist...

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von Benutzer » Do 3. Jan 2013, 17:23

Fangschuss hat geschrieben:
trenck hat geschrieben:Ich darf - zum wiederholten Mal - auf den konkreten Fall in Österreich hinweisen: Zivilist mit WP (weil im Brotberuf Beamter im Verteidigungsministerium) erschießt einen amtsbekannten gewaltbereiten Zeitgenossen, weil der mit einer Eisenstange, also einer potentiell tödlichen Waffe, auf ihn losgegangen ist. Resultat: monatelange Untersuchungshaft, Verurteilung in erster Instanz wegen (glaube ich) Notwehrüberschreitung. In zweiter Instanz Freispruch, weil natürlich lupenreine Notwehr.

Schönes Ende, für einen Nicht-Beamten hätte die ganze Prozedur aber die wirtschaftliche Existenzvernichtung bedeutet.

Trenck


Würde ich so als üblichen Fall bezeichnen. Deshalb stecken lassen, solange es geht.



Ist ein Arbeitskollege von mir und deshalb kenne ich die Fakten bis ins kleinste Detail.
In seinem Fall war das Problem der Untersuchungsrichter den man sich nicht aussuchen kann und leider ist der Fall so das dieser entscheidet Was und Wann passiert und ob er etwas macht oder Krank und auf Urlaub geht, erst eine Beschwerde des Rechtsanwaltes an das OLG führte dazu das etwas gemacht wird und daraufhin wurde er freigesprochen und bekam den WP auch wieder zurück.

Da ich Berufsbedingt in bestimmten Situationen zum Schußwaffengebrauch verpflichtet bin kann ich es mir als WP Besitzer aussuchen ob ich im berechtigten Fall schieße oder davonlaufe.

Wenn es um mein Leben oder eines Anderen geht dann drücke ich zu 100% kompromisslos ab, sollte es aber um Wertgegenstände etc gehen, dann würde ich persönlich nie von der Schußwaffe gebrauch machen.

just my 2 Cent

Bud Spencer

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von Bud Spencer » Do 3. Jan 2013, 18:04

Benutzer hat geschrieben:Wenn es um mein Leben oder eines Anderen geht dann drücke ich zu 100% kompromisslos ab, sollte es aber um Wertgegenstände etc gehen, dann würde ich persönlich nie von der Schußwaffe gebrauch machen.

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von Fangschuss » Do 3. Jan 2013, 20:36

Benutzer hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:
trenck hat geschrieben:Ich darf - zum wiederholten Mal - auf den konkreten Fall in Österreich hinweisen: Zivilist mit WP (weil im Brotberuf Beamter im Verteidigungsministerium) erschießt einen amtsbekannten gewaltbereiten Zeitgenossen, weil der mit einer Eisenstange, also einer potentiell tödlichen Waffe, auf ihn losgegangen ist. Resultat: monatelange Untersuchungshaft, Verurteilung in erster Instanz wegen (glaube ich) Notwehrüberschreitung. In zweiter Instanz Freispruch, weil natürlich lupenreine Notwehr.

Schönes Ende, für einen Nicht-Beamten hätte die ganze Prozedur aber die wirtschaftliche Existenzvernichtung bedeutet.

Trenck


Würde ich so als üblichen Fall bezeichnen. Deshalb stecken lassen, solange es geht.



Ist ein Arbeitskollege von mir und deshalb kenne ich die Fakten bis ins kleinste Detail.
In seinem Fall war das Problem der Untersuchungsrichter den man sich nicht aussuchen kann und leider ist der Fall so das dieser entscheidet Was und Wann passiert und ob er etwas macht oder Krank und auf Urlaub geht, erst eine Beschwerde des Rechtsanwaltes an das OLG führte dazu das etwas gemacht wird und daraufhin wurde er freigesprochen und bekam den WP auch wieder zurück.

Da ich Berufsbedingt in bestimmten Situationen zum Schußwaffengebrauch verpflichtet bin kann ich es mir als WP Besitzer aussuchen ob ich im berechtigten Fall schieße oder davonlaufe.

Wenn es um mein Leben oder eines Anderen geht dann drücke ich zu 100% kompromisslos ab, sollte es aber um Wertgegenstände etc gehen, dann würde ich persönlich nie von der Schußwaffe gebrauch machen.

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Richtige Einstellung. Ich würde es genau so machen.

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von trenck » Do 3. Jan 2013, 22:25

Benutzer hat geschrieben:Ist ein Arbeitskollege von mir und deshalb kenne ich die Fakten bis ins kleinste Detail.
In seinem Fall war das Problem der Untersuchungsrichter den man sich nicht aussuchen kann und leider ist der Fall so das dieser entscheidet Was und Wann passiert und ob er etwas macht oder Krank und auf Urlaub geht, erst eine Beschwerde des Rechtsanwaltes an das OLG führte dazu das etwas gemacht wird und daraufhin wurde er freigesprochen und bekam den WP auch wieder zurück.


Mit welcher Begründung wurde er eigentlich damals so lange in Untersuchungshaft gehalten? Wiederholungs-, Verabredungs- oder Verdunkelungsgefahr waren ja wohl nicht zutreffend.

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von Benutzer » Fr 4. Jan 2013, 06:50

Ist schon ein "paar Tage" her aber was ich jetzt ohne Detail weis war das Problem der UR der von Anfang an nicht von Notwehr ausgegangen ist oder bzw von Notwehrüberschreitung blablabla und deshalb waren Ja Wiederholungs-, Verabredungs- oder Verdunkelungsgefahr unerhebliche Faktoren, desweiteren wurden immerwieder Anhörungstermine und Lokalaugenscheine verschoben und abgesagt.
Was ich mich erinnern kann war einer der Vorwürfe das er die Waffe eingesteckt hatte (Vorsatz??) obwohl er den Nachbarn nur zur rede stellen wollte weil dieser wieder die ganze Nacht randaliert hatte.
Erst als das OLG ein Schreiben an das zuständige Gericht geschrieben hat in dem sinngem. gestanden ist das aufgrund der voliegenden Fakten von Notwehr .......Unschuld......etc etc der Rede war wurde er entlassen und die Sache war mehr oder weniger gegessen, denn eine etwaige Berufung bei einem Freispruch in erster Instanz wäre ja zu dem Gericht gekommen welches ja durch sein schreiben bewirkt hat das er sofort aus der U-Haft entlassen wurde.

Aber ich denke besser ein paar Monate in U-Haft als ein Leben lang im Rollstuhl oder im Sarg !!
Hoffe aber denoch NIE in die Situation zu kommen in der ich mein Leben verteidigen muß!!!!

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von triffnix » Fr 4. Jan 2013, 10:37

Auch wenn das villeciht bissla Offtopic ist..

Ist schon witzig irgendwie.
In Fällen mit Personenschaden wird gern mal bissal schärfer gehandelt mit dem Argument hey ist ja Leib und Leben rechtlich aber sieht das gar nicht so aus.

Nicht nur werden WPs verweigert weil das Persönliche wohl ja doch nicht so wichtig ist
Gleichzeitig sind auch Strafen wegen Vermögensdelikten in Relation ungleich höher als die gegen Leib und Leben.

So ist zb schwerer Betrug (3000€ oder doping etc) gleichgesetzt mit schwerer Körperverletzung.
Gewerbsmäßiger Betrug geht sogar bis zu 10 jahre Haft - Mord ist übrigens 10-20 jahre kann aber in Fällen vom Richter gesenkt werden bzw gibts für besondere Fälle nur 1 Jahr.
Ist also Grundsätzlich gleichgesetzt wie jemand der zb min 2 mal Laptops bei ebay verkauft und dann aber ziegensteine versendet

Das nur als Beispiel worauf unser Rechtssystem eigentlich ausgelegt ist
Das interresante daran ist das bei Vermögensdelikten - dazu zählt auch Raub, Einbruch etc - mittlerweile fast Ausnahmslos auf freien Fuß angezeigt wird auch wenn der Betreffende aus den "neuen" Eu Staaten kommt

Jetzt frag ich mich wie jetzt - Der WP Inhaber - bis dahin logischerweise von einwandfreien Leumund mit Job und Familie in Wien (wegen Fluchtgefahr) wird Monatelang festgehalten aber Einbrecher darf heim nach Bulgarien obwohl in beiden Fällen das Strafmaß ident ?

Da kommt einem die Vermutung das der Staat SV grundsätzlich nicht mag bzw es interne Weisungen gibt. DIe Aternative wäre noch schlimmer nämlich das Richter einfach machen was sie wollen...

Soviel zur Rechtssicherheit im Rechtsstaat österreich.. die Sollten mal das Notwehrrecht besser definieren und klare Verfahrensweisen ins Gesetz schreiben - ich als selbständiger kanns mir dann aussuchen - in Krankenhaus und Bankrott gehen oder in UH und Bankrott gehen oder schnell rennen, wie in Deutschland in ein Auto rennen und der Verfolger wird dann freigesprochen weil der Flüchtende hätte halt langsamer rennen sollen .... (ok anderes Recht aba troztdem) lol

Na echt ist doch alles zum scheissn :at1:

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von therion » Fr 4. Jan 2013, 15:54

Mord ist bis lebenslang möglich.

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von BigBen » Fr 4. Jan 2013, 16:50

triffnix hat geschrieben:Auch wenn das villeciht bissla Offtopic ist..

Ist schon witzig irgendwie.
In Fällen mit Personenschaden wird gern mal bissal schärfer gehandelt mit dem Argument hey ist ja Leib und Leben rechtlich aber sieht das gar nicht so aus.

Nicht nur werden WPs verweigert weil das Persönliche wohl ja doch nicht so wichtig ist
Gleichzeitig sind auch Strafen wegen Vermögensdelikten in Relation ungleich höher als die gegen Leib und Leben.

So ist zb schwerer Betrug (3000€ oder doping etc) gleichgesetzt mit schwerer Körperverletzung.
Gewerbsmäßiger Betrug geht sogar bis zu 10 jahre Haft - Mord ist übrigens 10-20 jahre kann aber in Fällen vom Richter gesenkt werden bzw gibts für besondere Fälle nur 1 Jahr.
Ist also Grundsätzlich gleichgesetzt wie jemand der zb min 2 mal Laptops bei ebay verkauft und dann aber ziegensteine versendet

Das nur als Beispiel worauf unser Rechtssystem eigentlich ausgelegt ist
Das interresante daran ist das bei Vermögensdelikten - dazu zählt auch Raub, Einbruch etc - mittlerweile fast Ausnahmslos auf freien Fuß angezeigt wird auch wenn der Betreffende aus den "neuen" Eu Staaten kommt

Jetzt frag ich mich wie jetzt - Der WP Inhaber - bis dahin logischerweise von einwandfreien Leumund mit Job und Familie in Wien (wegen Fluchtgefahr) wird Monatelang festgehalten aber Einbrecher darf heim nach Bulgarien obwohl in beiden Fällen das Strafmaß ident ?

Da kommt einem die Vermutung das der Staat SV grundsätzlich nicht mag bzw es interne Weisungen gibt. DIe Aternative wäre noch schlimmer nämlich das Richter einfach machen was sie wollen...

Soviel zur Rechtssicherheit im Rechtsstaat österreich.. die Sollten mal das Notwehrrecht besser definieren und klare Verfahrensweisen ins Gesetz schreiben - ich als selbständiger kanns mir dann aussuchen - in Krankenhaus und Bankrott gehen oder in UH und Bankrott gehen oder schnell rennen, wie in Deutschland in ein Auto rennen und der Verfolger wird dann freigesprochen weil der Flüchtende hätte halt langsamer rennen sollen .... (ok anderes Recht aba troztdem) lol

Na echt ist doch alles zum scheissn :at1:


Die Rechtslage ist eigentlich klar...aber die Interpretation von Sachverhalten durch Richter, Sachverständige, Geschworene oder Schöffen etc. ist das Problem.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von Varminter » Fr 4. Jan 2013, 17:02

BigBen hat geschrieben:
Die Rechtslage ist eigentlich klar...aber die Interpretation von Sachverhalten durch Richter, Sachverständige, Geschworene oder Schöffen etc. ist das Problem.



Das stimmt. Daher werden Ersturteile verhältnismässig oft in höherer Instanz aufgehoben oder abgeändert.

Nur hilft das wenig, wenn man jahrelang auf Entlastung warten muss und inzwischen existenzgefährende Anwalts/Gerichts/Sachverständigtenkosten anfallen.

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von triffnix » Fr 4. Jan 2013, 19:08

Naja die rechtslage allein sagt das vermoegen ab 3k genauso wichtig ist wie leben.
Da frag ich mich jedesmal in welchert welt wir leben....

Das dann die interpretation so weit gehen kann das eigentlich defakto massive rechtsunsicherheit herscht spricht eifentlich gegen denrechtsstaat also eher beamten und richterstaat.

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von BigBen » Fr 4. Jan 2013, 19:13

Du schreibst von persönlichen Befindlichkeiten von dir bezüglich der Rechtslage - das hat aber nichts mit der Klarheit der Rechtslage zu tun ;-)
Im demokratischen Rechtsstaat werden Urteile nunmal von Menschen gefällt, ich wüsste keine Alternative dazu - und solange Urteile von Menschen gefällt werden wird es leider IMMER unterschiedliche Auslegungen und Fehlurteile geben - das ist aber kein Kriterium für die Klarheit der Gesetze sondern eine Tatsache wann immer der Faktor "Mensch" ins Spiel kommt.
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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von Fangschuss » Fr 4. Jan 2013, 20:24

Benutzer hat geschrieben:Ist schon ein "paar Tage" her aber was ich jetzt ohne Detail weis war das Problem der UR der von Anfang an nicht von Notwehr ausgegangen ist oder bzw von Notwehrüberschreitung blablabla und deshalb waren Ja Wiederholungs-, Verabredungs- oder Verdunkelungsgefahr unerhebliche Faktoren, desweiteren wurden immerwieder Anhörungstermine und Lokalaugenscheine verschoben und abgesagt.
Was ich mich erinnern kann war einer der Vorwürfe das er die Waffe eingesteckt hatte (Vorsatz??) obwohl er den Nachbarn nur zur rede stellen wollte weil dieser wieder die ganze Nacht randaliert hatte.
Erst als das OLG ein Schreiben an das zuständige Gericht geschrieben hat in dem sinngem. gestanden ist das aufgrund der voliegenden Fakten von Notwehr .......Unschuld......etc etc der Rede war wurde er entlassen und die Sache war mehr oder weniger gegessen, denn eine etwaige Berufung bei einem Freispruch in erster Instanz wäre ja zu dem Gericht gekommen welches ja durch sein schreiben bewirkt hat das er sofort aus der U-Haft entlassen wurde.

Aber ich denke besser ein paar Monate in U-Haft als ein Leben lang im Rollstuhl oder im Sarg !!
Hoffe aber denoch NIE in die Situation zu kommen in der ich mein Leben verteidigen muß!!!!


Vermutlich wurde als Vorsatz gewertet, dass er die Waffe beim "zur Rede stellen" mit hatte. Der Richter wird davon ausgegangen sein, dass Dein Kollege vielleicht schon fix vorher mit einer Eskalation gerechnet hat, da ja der Nachbar in der Nacht schon randaliert hat. Der Vorwurf war sicher, dass er andere Mittel einsetzen hätte sollen (Polizei rufen bei Randale, Pfefferspray beim Gespräch, etc.).

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von trenck » Fr 4. Jan 2013, 22:11

Fangschuss hat geschrieben:Vermutlich wurde als Vorsatz gewertet, dass er die Waffe beim "zur Rede stellen" mit hatte. Der Richter wird davon ausgegangen sein, dass Dein Kollege vielleicht schon fix vorher mit einer Eskalation gerechnet hat, da ja der Nachbar in der Nacht schon randaliert hat. Der Vorwurf war sicher, dass er andere Mittel einsetzen hätte sollen (Polizei rufen bei Randale, Pfefferspray beim Gespräch, etc.).


M.W. war es so, dass der Beamte wiederholt wegen Ruhestörung durch den Nachbarn die Polizei gerufen hat. An dem betreffenden Abend wollten die Beamten aber einfach nicht mehr wegen eines - aus ihre Sicht - unproduktiven Einsatzes ausrücken.

Wie gesagt, der Eindruck bleibt, dass der Richter sehr großzügig mit der Freiheit eines unbescholtenen Bürgers umgegangen ist. Was den alten Spruch bestätigt: "Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand."

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von triffnix » Fr 4. Jan 2013, 23:06

BigBen hat geschrieben:
Die Rechtslage ist eigentlich klar...aber die Interpretation von Sachverhalten durch Richter, Sachverständige, Geschworene oder Schöffen etc. ist das Problem.


Sorry hier muss ich wiedersprechen.
Weil in der Realität die Schere des Ermessenspielraums doch zu weit geht. (eigentlich weiter als es in unserer Judikatur eigentlich erdacht war)

So weis ich von einem Fall in dem jemand der Beraubt und Niedergeschlagen wurde nun beweisen muss das seine Möbel
die der Dieb rechtzeitig verstaut hatte auch ihm gehören (der Dieb wurde noch vor Ort gestellt)
Beweislastumkehr sag ich nur.. der Täter aus dem Nachbarland ist übrigens ebenfalls auf freien Fuß entlassen worden.

Allein schon die Fragestellung wann jemand in UH kommt und wann nicht zeigen diese 2 Fälle wie weit das Gesetz mittels ermessen gedehnt werden kann - ob nun richtig so oder falsch lassen wir mal dahingestellt.

Schlimmer noch - es kann absichtlich verzögert werden ohne das man was dagegen tun kann. 6 Monate sind da doch Argh lang.
Das selbe gilt dann für die Urteile auch - dadurch gibt es meiner Meinung nach Rechtsunsicherheit.

Anderes Beispiel ich hatte einen Zivilprozess verloren obwohl ich beweisen konnte das der Gegner Dokumente einfach gefälscht hatte.
Der Richter verweigerte weitere Beweisaufnahme bzw Sachverständige und meinte ich könnte ja berufen, wohlwissend das ich das wegen des relativ geringen streitwerts nicht tun werde, und zwang uns praktisch in eine aussergerichtliche Einigung.


Mit ein Problem ist denke ich auch die elendslange Zeit die es in Österreich bei Strafverfolgung braucht.
Einerseits weil Beweise und Zeugenaussagen nach 1 Jahr nicht genauer oder besser werden aber auch weil möglich unschuldig beschuldigte eben durch die umstände ruiniert werden können.

Wir hatten mal eine Berugsanzeige gegen einen Serienbetrüger laufen, es dauerte 1 Jahr !!! bis die Staatsanwaltschaft sich gemeldet hat in der Zwischenzeit hat er ein paar Straßen weiter bereits weiter 150tsd schaden angerichtet und war schon wieder auf und davon


Derlei Beispiele könnte ich bis zum Umfalln machen aber lassma das jetzt, ist freitag freuma uns aufs wochende und freuen uns der schönen dionge des lebens :)))

PS: Das vielleicht in der Berufung dem Gesetz genüge getan wird und der Rechtstaat sozusagen wiederhergestellt.
Das Dumme ander Geschichte aber ist das der Schaden in der zwischenzeit für Ottonormalbürger weit drastischer Ausfallen kann als die Gesetzliche Strafe und das obwohl er Unschuldig ist.

Das natürlich nur wenn ers finianziell schafft soweit zu kommen.

Erlich wiviele Leute kennst bei denen 4 Monate zwangsaufenthalt keine gravierenden Probleme zurücklassen würde.
Von Jobverlust, Kredite die nicht bezahlt werden , etc, etc Der kommt dann rechtzeitig zur Zwangsvolstreckung seines Hauses heim.

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