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Waffenverkauf von privat zu privat ?!
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Die BHs haben Vordrucke bzw Formulare für das.
Ein Wiener Formular schaut anders aus wie eins bei uns in OÖ.. (War zumindest beim Letzten Kauf so)
Da sind gewisse Angaben drauf, auf die sie es sich stehen..
Is ja auch kein Problem..
Das läßt man sich Mailen, und mailts dann zurück.
Bevor die Frist abläuft (14 Tage) ruft man an und läßt sich den Ein- bzw Umtrag telefonisch bestätigen...
Hatte bis Dato so noch nie Probleme...
Der Wiener krigt seinen Zettel und ich meinen. Beide dann an die jeweilige Behörde...
Ein Wiener Formular schaut anders aus wie eins bei uns in OÖ.. (War zumindest beim Letzten Kauf so)
Da sind gewisse Angaben drauf, auf die sie es sich stehen..
Is ja auch kein Problem..
Das läßt man sich Mailen, und mailts dann zurück.
Bevor die Frist abläuft (14 Tage) ruft man an und läßt sich den Ein- bzw Umtrag telefonisch bestätigen...
Hatte bis Dato so noch nie Probleme...
Der Wiener krigt seinen Zettel und ich meinen. Beide dann an die jeweilige Behörde...
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Raven hat geschrieben:Die BHs haben Vordrucke bzw Formulare für das.
Ein Wiener Formular schaut anders aus wie eins bei uns in OÖ.. (War zumindest beim Letzten Kauf so)
Da sind gewisse Angaben drauf, auf die sie es sich stehen..
Is ja auch kein Problem..
Das läßt man sich Mailen, und mailts dann zurück.
Bevor die Frist abläuft (14 Tage) ruft man an und läßt sich den Ein- bzw Umtrag telefonisch bestätigen...
Hatte bis Dato so noch nie Probleme...
Der Wiener krigt seinen Zettel und ich meinen. Beide dann an die jeweilige Behörde...
hi
bidddääh des stimmt so garned
was auf den ueberlassungserklaerungen zu stehen hat entscheidet ned die BH sondern des steht in einem erlass
dem erlass ist auch ein muster angefuegt wie das aussehen kann
alle ueberlassungserklaerung die die geforderten inhalte aufweisen sind aber auch gueltig
egal wie sie ausschauen
ein solches standardformular gibts auch bei mir
versende ich fast taeglich per email an meine kunden
und natuerich fuer lau
die frist ist ned 14 tage sondern sechs wochen
und geschickt wird das ueberlassungsformular eben NICHT an die jeweils eigene behoerde sondern von BEIDEN kaufpartnern an die behoerde der KAEUFERS
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
War gerade heute mit dem wisch auf der bh, sie brauchens so wies ich verstanden habe nur mehr vom käufer da sie dann die besagt waffe vom verkaeufer in des kaeuffers waffen register "ziehen".... So hat die dame mir das gsnze erklaert....
.22lr, .223Rem, .308Win, 7,62x54R, 8x57IS, 9mm Para, .44mag, .460S&W mag, 12/76
You think training is hard??
Try losing!!!
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
bidddääh des stimmt so garned
was auf den Überlassungsmeldungen stehen muss und wie sie erfolgen müssen, steht genau im § 28 Abs 2 WaffG
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 19236.html
* schriftlich kann auch Formlos sein
Was Raider sagt, stimmt im Übrigen - jedoch besteht nachwievor die gesetzliche Verpflichtung dazu (sieh oben).

was auf den Überlassungsmeldungen stehen muss und wie sie erfolgen müssen, steht genau im § 28 Abs 2 WaffG
§ 28 Abs 2 Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich* anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 19236.html
* schriftlich kann auch Formlos sein
Was Raider sagt, stimmt im Übrigen - jedoch besteht nachwievor die gesetzliche Verpflichtung dazu (sieh oben).

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Es is richtig, daß man das auch selber verfassen kann...
Aber wenn die Behörde schon so problemlos funktioniert und E-Mails einfach so akzeptiert, dann kann man doch auch das Formular nehmen, daß die gerne hätten bzw einem auf Anfrage zugemailt haben..
Is das nicht ne Form der Höflichkeit?
Ein Sachbearbeiter in Wien wollte eben GENAU SEIN FORMULAR wiederhaben. und kein anderes..
Und bevor der Verkäufer da Probs krigt, füll ich halt seins aus und er meins... ???
Danke für den Hinweis, daß beide an die BH des ERWEBERS senden müssen... Hatte ich nicht gewusst...
Für mich als VERKÄUFER wars wichtig, daß die Wumme ausgetragen wird.. Drum hab ich die immer an meine BH geschickt. bis Dato hats funktioniert....Wahrscheinlich haben die das dann weitergeleitet...
Aber wenn die Behörde schon so problemlos funktioniert und E-Mails einfach so akzeptiert, dann kann man doch auch das Formular nehmen, daß die gerne hätten bzw einem auf Anfrage zugemailt haben..
Is das nicht ne Form der Höflichkeit?
Ein Sachbearbeiter in Wien wollte eben GENAU SEIN FORMULAR wiederhaben. und kein anderes..
Und bevor der Verkäufer da Probs krigt, füll ich halt seins aus und er meins... ???
Danke für den Hinweis, daß beide an die BH des ERWEBERS senden müssen... Hatte ich nicht gewusst...
Für mich als VERKÄUFER wars wichtig, daß die Wumme ausgetragen wird.. Drum hab ich die immer an meine BH geschickt. bis Dato hats funktioniert....Wahrscheinlich haben die das dann weitergeleitet...
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Raider hat geschrieben:War gerade heute mit dem wisch auf der bh, sie brauchens so wies ich verstanden habe nur mehr vom käufer da sie dann die besagt waffe vom verkaeufer in des kaeuffers waffen register "ziehen".... So hat die dame mir das gsnze erklaert....
Ist das in Wien bzw. überall ebenfalls so? Weil du bist aus Innsbruck oder? (Frag deshalb weil ja da jede BH anders regiert)
@Gewo
Wenn du Donnerstag Zeit hättest, dann würde ich vorbeischaun...brauch ne Menge Sachen (also viel Zeit+Geduld mit mir haben, aber auch Platz in deiner Geldbörse machen, da kommt bissl was rein ;D) und da könntest mir so ein vorgedrucktes Formular vielleicht entbehren?
Papa was ist Fraunlogik?
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat
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Wurstsalat
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Hauptsache, es ist übersichtlich und vollständig. Nur weil sich einer einbildet, mir sein Formular aufzwängen zu müssen, mach ich das bestimmt nicht - wenns meiner Meinung nach nicht passt.
Das mit dem Meldung machen wird 1. nicht so peinlich genau genommen und 2. eh auch an die anderen Behörden weitergeschickt, sofern erforderlich. Wichtig ist auf jeden Fall, dass man die Meldung wirklich macht.
@mdkrauser: da das zwr bundesweit im einsatz ist, würde ich sagen: ja
Das mit dem Meldung machen wird 1. nicht so peinlich genau genommen und 2. eh auch an die anderen Behörden weitergeschickt, sofern erforderlich. Wichtig ist auf jeden Fall, dass man die Meldung wirklich macht.
@mdkrauser: da das zwr bundesweit im einsatz ist, würde ich sagen: ja

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Raven hat geschrieben:Ein Sachbearbeiter in Wien wollte eben GENAU SEIN FORMULAR wiederhaben. und kein anderes.
Was ist denn das schon wieder für ein Kasperl? Ein selbstherrlicher Sachbearbeiter, oder habens schon wieder neue Schikanen auf Lager?
Bis dato habens eigentlich immer die "selbstgestrickten" Formulare akzeptiert. Hauptsache es stand übersichtlich drauf, was per Gesetz draufstehen mußte.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Ja na weißt eh Stickhead, da ich generell Neuling bin und mit dem weiterverkaufen an Private schon gar keine Erfahrung hab bzw. nix falsch machen will weil mir das ja dann am Schädl fliegen kann, schau ich das ich das so penible wie möglich richtig mache
Was mich nämlich so verwirrt hat, mir hat vor kurzem jemand erzählt das man die Meldung dort abgeben muss wo man auch die WBK beantragt hat... und das war bei mir ja aufn Bezirkskommisariat bzw nichtmal dort weil ich in Nachbarbezirk beantragen hab...
Mittlerweile weiß ich ja zumindest dank gewo + euch das fix die LPD Wien am Schottenrign die richtige Anlaufstelle ist, der Rest + Papierkram da muss ich ins kalte Wasser springen...

Was mich nämlich so verwirrt hat, mir hat vor kurzem jemand erzählt das man die Meldung dort abgeben muss wo man auch die WBK beantragt hat... und das war bei mir ja aufn Bezirkskommisariat bzw nichtmal dort weil ich in Nachbarbezirk beantragen hab...
Mittlerweile weiß ich ja zumindest dank gewo + euch das fix die LPD Wien am Schottenrign die richtige Anlaufstelle ist, der Rest + Papierkram da muss ich ins kalte Wasser springen...
Papa was ist Fraunlogik?
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Aber wieso?
Wurstsalat
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Raider hat geschrieben:War gerade heute mit dem wisch auf der bh, sie brauchens so wies ich verstanden habe nur mehr vom käufer da sie dann die besagt waffe vom verkaeufer in des kaeuffers waffen register "ziehen".... So hat die dame mir das gsnze erklaert....
hi
gesetz schlaegt dame
es ist egal was sie glaubt, wuenscht oder sich vorstellt
du bist als beteilgter eine solche skaufes, egal ob kaeufer oder verkaeufer, verpflichtet zu melden
ZWR hin oder her
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
MDKrauser hat geschrieben:@Gewo
Wenn du Donnerstag Zeit hättest, dann würde ich vorbeischaun...brauch ne Menge Sachen (also viel Zeit+Geduld mit mir haben, aber auch Platz in deiner Geldbörse machen..
hi
jop
es ist so wie immer geoeffnet
kannst gerne kommen
und das mitn platz machen in der kassa fuers geld bringen wir auch zusammen zur not ....
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Wie geht die Kacke denn überhaupt dann mit dem ZWR?
Muß man sich darum kümmern???
oder geht das bei KWs automatisch..
Bei LW muß mans ja selber umtragen lassen - bis zum Aprill 2014 oder so...

Muß man sich darum kümmern???
oder geht das bei KWs automatisch..
Bei LW muß mans ja selber umtragen lassen - bis zum Aprill 2014 oder so...

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Raven hat geschrieben:Wie geht die Kacke denn überhaupt dann mit dem ZWR?
Muß man sich darum kümmern???
hi
du als waffenbesitzer brauchst dich um das ZWR nicht kuemmern
es hat auf deine pflichten als B waffen besitzer keine auswirkungen
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Du hast noch nicht mal Einsicht in dein eigenes B-register im ZWR 
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Ausser du holst dir eine Waffenregisterbescheinigung bei der Behörde 


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