
Ich hab damals beim BMI angefragt, ob ich meine Benelli M3 wieder
rückbauen darf, da die Repetierfunktion damals deaktiviert wurde damit sie als Kat. B eingestuft wird.
Bekam nach einem kurzen Telefonat zur Sicherheit noch das Schreiben zugeschickt, das es verlässlichen Personen ab 21. Lebensjahren
mittels einer Sondergenehmigung erlaubt ist, eine Waffe der Kat.A zu besitzen. Es obliegt jedoch den einzelnen Behörden dies zu genehmigen
oder nicht.
Es ist davon auszugehen das jeder Waffenbesitzer 21. Jahre sind und und verlässlich, wobei das verlässlich bei manchen Schützen nicht
unterschreiben würde.
d.h. es ist eine sympathie und gutwillens Frage der Behörde ob sie einem das genehmigen oder nicht.