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Schalldämpfer Ausnahmen?!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Styrax
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Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Beitrag von Styrax » Mi 1. Okt 2014, 11:25

Das wäre mir zwar neu, aber das ein ausgebildeter Kämpfer vor Gericht bei vorsätzlicher Körperverletzung anders be/verurteilt wird ist klar.
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."

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Re: AW: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Beitrag von Al3x » Mi 1. Okt 2014, 15:59

Incite hat geschrieben:Mir hat damals der Trainer und Ausbildner beim PSV gesagt, dass es sehr wohl eine Abstufung gibt und z.B. ein Angriff eines Schwarzgurts automatisch als Angriff mit einer Waffe gewertet wird.


lg
Das ist richtig, ein Kollege von mir wurde beim ausgehen angegriffen und der hat ihn bei der Abwehr schwer verletzt.
Weil er auch Ausbilder in Krav Maga ist und ja wissen muss was er tut, wurde er zu ziemlich viel Schmerzensgeld verurteilt.

Es ist also bei uns besser man lässt sich die Goschen einhauen, legt sich hin, hofft nicht zu viel kassiert zu haben und verklagt dann.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: AW: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Beitrag von Styrax » Mi 1. Okt 2014, 16:37

Das entbehrt doch jeglichem Sinn von Kampsport. Wozu lerne ich dann, jemanden schnellstmöglich kampfunfähig zu machen?

Ausserdem tritt in einer Stresssituation mein eintrainiertes Können in den Vordergrund. Da denkt man nicht nach, da handelt man intuitiv. Deswegen werden ja die Techniken so lange trainierte, bis man nicht mehr darüber nachdenken muss.

Und wenn ich nun in Messerkampf ausgebildet bin und in eine Situation komme, wo weglaufen keine Option mehr ist und ich die Gefahr eben je nach Umstand nur durch ein Messer entschärfen kann, wird dies wohl meine erste Handlung sein.

Selbst wenn der Angreifer dabei sein Leben verlieren sollte, stehe ich noch immer auf der sicheren Seite.

So wurde es mir zumindest immer wieder erklärt. Einer meiner damaligen Trainer ist hauptberuflich Anwalt und erklärt das auch so immer wieder.

Ein guter Anwalt ist in so einem Fall zwingend erforderlich.

(Da es hier schon sehr OT zugeht, aber das Thema trotzdem interessant ist, kann man die Beiträge nicht in einen eigenen Thread auslagern? )
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Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Beitrag von Halvar » Mi 1. Okt 2014, 19:31

Das Problem ist halt, dass die meisten Richter vermutlich keine Ahnung von Kampfsport/Kampfkunst/SV haben und dann - wie viele normale Menschen auch - von Hollywood-Phantasien ausgehen in denen ein Kämpfer 10 Angreifer mit sanften Techniken a'la Aikido bezwingen kann und ihnen durch seine Wunder-Techniken so überlegen ist, dass er jederzeit volle Kontrolle über die Situation hat und ja nicht zu harten Mitteln greifen muss.
Dass es keine unschlagbaren Geheimtechniken gibt und vieles was man Fernsehen (oder auch in Dojos) sieht auf der Straße schlicht nicht funktioniert, das weiß meist nur wer sich mit waffenloser SV beschäftigt hat.

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Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Beitrag von Isegrim » Mi 1. Okt 2014, 21:32

Na dann bringen wir mal Fakten hinsichtlich der Verwendung eines Schalldämpfer bei einer Jagdwaffe auf den Tisch.
Ohne SD ca.150 dB(a) beim Kopf des Jägers ( .308)
Mit SD ca. 130 dB (a) beim Kopf des Jägers

Also Minderung um ca. 20 dB (a) laut vorliegendem Gutachten.
Es sind also die Märchen vom lautlosen Schuß .........
Was bleibt, naja ich würde wieder die "Windbüchse" einführen :-)
DVC

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Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Beitrag von Incite » Mi 1. Okt 2014, 21:51

Isegrim hat geschrieben:Na dann bringen wir mal Fakten hinsichtlich der Verwendung eines Schalldämpfer bei einer Jagdwaffe auf den Tisch.
Ohne SD ca.150 dB(a) beim Kopf des Jägers ( .308)
Mit SD ca. 130 dB (a) beim Kopf des Jägers

Also Minderung um ca. 20 dB (a) laut vorliegendem Gutachten.
Es sind also die Märchen vom lautlosen Schuß .........
Was bleibt, naja ich würde wieder die "Windbüchse" einführen :-)
Ich kenne mich mit der Materie nicht so gut aus aber ist es nicht so, dass alle 10 DB ein Geräusch von der Empfindung her verdoppelt?

bei 120 db am Ohr fängt bei kurzfristigen Geräuschen der Gehörschaden an? So gesehen hat der Schalldämpfer dann doch brav gedämpft?! Natürlich nicht lautlos aber dennoch eine signifikante Verringerung.

bezüglich Kampfsport: ein 1vs1 zwischen Horst (0815, keine Kampferfahrung) und einem Boxer welcher 1 Jahr die Grundtechniken trainiert hat wird trotzdem ziemlich einseitig ausfallen ;) Hollywood hin oder her...

lg
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Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Beitrag von yoda » Mi 1. Okt 2014, 22:05

10db weniger ist für das Gehör ungefähr halb so laut und am Ende ist die .223 mit Schalldämpfer mit normaler Munition (nicht subsonic) so leise wie eine 22lr ohne Dämpfer.
Das De Lisle Carbine Repetiergewehr in .45acp hat mit dem großen Dämpfer ca. 85dB geschafft, das ist schon fast nicht mehr zu hören, weil die 85db nur den Bruchteil einer Sekunde lang erreicht werden.

Es bringt überhaupt nichts Dämpfer zu verbieten, weil sich z.B.: ein Wilderer sowieso nicht an Gesetze hält und sowas trotzdem verwendet.

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