Robert hat geschrieben:@Trenk: i denk er redt vom Waffenführerschein, net vom Psycho Doc?
Uuuups - stimmt, danke! Man merkt, es ist heiß heute.

Trenck
Robert hat geschrieben:@Trenk: i denk er redt vom Waffenführerschein, net vom Psycho Doc?
Stickhead hat geschrieben:
Also das BMI schreibt hier jedenfalls nicht vom Amtsarzt sondern vom "persönlich vor ihr (der Behörde) auftreten". Die Formulierung, "der Betroffene wird hiezu ein Gutachten beizubringen haben", lässt mich interpretieren, dass hier grundsätzlich keine Amtsärztliche Untersuchung vorgesehen ist. Deshalb werdens auch 95% der österreichischen Behörden so machen.
Die Beurteilung der Frage, ob solche Anhaltspunkte geben sind, hat die Behörde zunächst selbst (etwa auch im Wege einer Einvernahme des Antragstellers) vorzunehmen. Nur bei Vorliegen solcher Anhaltspunkte ist sie ermächtigt, zur näheren Beurteilung ein entsprechendes Sachverständigengutachten (etwa ein medizinisches Gutachten eines Amtsarztes)...
mmeffects hat geschrieben:Update....
Nochmals BH tel. kontaktiert. Angefragt, was der Grund der Vorladung zum Amtsarzt ist, und ob ein konkreter Verdacht vorliegt. Wurde verneint.
SB mit dem Runderlass konfrontiert - Sei bekannt. Auch der vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswiedrigkeit aufgehobene Bescheid ausm Jahr 2011 (Geschäftszahl 2010/03/0058) in dem es um eine Vorladung eines Polizeibeamten zum Amtsarzt ging (WP Antrag) war anscheinend bekannt.Die Beurteilung der Frage, ob solche Anhaltspunkte geben sind, hat die Behörde zunächst selbst (etwa auch im Wege einer Einvernahme des Antragstellers) vorzunehmen. Nur bei Vorliegen solcher Anhaltspunkte ist sie ermächtigt, zur näheren Beurteilung ein entsprechendes Sachverständigengutachten (etwa ein medizinisches Gutachten eines Amtsarztes)...
War ihnen ziemlich egal...
Wird jetzt wohl auf Konfrontation rauslaufen. Ich bin eigentlich ein geduldiger Mensch, aber jetzt reichts mir langsam wirklich
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Bin bei der Verband... und Mag. Rippel ist anscheined am 15. wieder ausm Urlaub zurück.
Wollts eigentlich auf die "normale Tour" versuchen aber scheint als wollens die nicht anders. Das ganze Verfahren wird schon seit Antragstellung so gut wie möglich rausgezögert. Schon alleine bis ich was von der Polizei hörte hats nen Monat gedauert. Und das in nem Kaff mit grad mal 13k Einwohnern.
Frage am Rande. Was ist wenn ich während der Prozedur meinen Wohnsitz in die Zuständigkeit einer anderen BH verlege? (Auch Vlbg)
Meine jetzt nicht um dort neuen Antrag zu stellen....
Nur werde ich vermutlich bereits heuer im Spätherbst umziehen (Eigentum). Konnte ja nicht ahnen dass das Theater mit der sch. Bande so lange dauert, grad wenn man hier liest dass teilweise WBKs in 4-6 Wochen ausgestellt werden...