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Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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trenck
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von trenck » Fr 2. Aug 2013, 17:00

Robert hat geschrieben:@Trenk: i denk er redt vom Waffenführerschein, net vom Psycho Doc?


Uuuups - stimmt, danke! Man merkt, es ist heiß heute. :headslap:

Trenck
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mmeffects
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von mmeffects » Do 8. Aug 2013, 19:47

Nach erneutem urgieren vor ner Woche, nun heute ein Schreiben der BH im Postkasten...

Bild

Man bezieht sil also auf netten §8 Verlässlichkeit, und unterstellt einem indirekt Alkohol oder Suchtkrank zu sein, oder sonstige körperliche Gebrechen zu haben :tipphead:
Psychisch krank geht ja leider nicht auch noch... da gibts ja das Gutachten des Psycho Doc

So langsam hab ich echt genug! :angry-banghead:
Hab die netten Schreiben mal an die Verband weitergeleitet.

Für den geneigten Mitleser der erst später zugeschaltet het ;) WBK Beantragt Ende Jun; Ladung Amtsarzt Ende Oktober!
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Stickhead
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Stickhead » Fr 9. Aug 2013, 09:53

Bild

Also das BMI schreibt hier jedenfalls nicht vom Amtsarzt sondern vom "persönlich vor ihr (der Behörde) auftreten". Die Formulierung, "der Betroffene wird hiezu ein Gutachten beizubringen haben", lässt mich interpretieren, dass hier grundsätzlich keine Amtsärztliche Untersuchung vorgesehen ist. Deshalb werdens auch 95% der österreichischen Behörden so machen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Varminter

Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Varminter » Fr 9. Aug 2013, 10:01

Stickhead hat geschrieben:Bild

Also das BMI schreibt hier jedenfalls nicht vom Amtsarzt sondern vom "persönlich vor ihr (der Behörde) auftreten". Die Formulierung, "der Betroffene wird hiezu ein Gutachten beizubringen haben", lässt mich interpretieren, dass hier grundsätzlich keine Amtsärztliche Untersuchung vorgesehen ist. Deshalb werdens auch 95% der österreichischen Behörden so machen.



Wird ja auch von 95% der Behörden so gemacht.

Nur die Tro**el in Vorarlberg backen sich den Extrakuchen, weil es sich bisher niemand getraut hat, sowas auszuklagen.

Wenn ich bei der IWOE etwas zu sagen hätte, sollten die einem Freiwilligen, der das machen will, den Prozess komplett finanzieren.

Wird gewonnen, wäre das eine Superwerbung für die IWOE :!:

Vielleicht liest einer unser IWOE-Oberen mit und macht ein entsprechendes Angebot.

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von MaxP » Fr 9. Aug 2013, 11:09

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Noldi » Fr 9. Aug 2013, 12:14

Hast du dem Zakrajsek das ganze schon gemailt?
Hast du das schon im Verband Forum gepostet?

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von mmeffects » Fr 9. Aug 2013, 17:03

@ Stickhead - Wo ist dieser Runderlass einsehbar? Würde das gerne persönlich den Herrschaften der BH das unter die Nase halten. Dann können sie sich (nochmals) von meiner körperlichen Gesundheit durch meine Anwesenheit :) überzeugen.

Des weitern habe ich das nette BH Schreibe samt Amtsarzt Ladung bereits an die Verband gemailt (iwoe@iwoe.at)
Mitglied im Verband Forum bin ich nicht.

Es wird noch spannend - so leicht geb ich nicht auf!! :angry-boxing:
Zumindest muss ich die Zeit bis Ende Okt ja irgendwie nutzen :violin:
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von mmeffects » Mi 14. Aug 2013, 11:52

Update....

Nochmals BH tel. kontaktiert. Angefragt, was der Grund der Vorladung zum Amtsarzt ist, und ob ein konkreter Verdacht vorliegt. Wurde verneint.
SB mit dem Runderlass konfrontiert - Sei bekannt. Auch der vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswiedrigkeit aufgehobene Bescheid ausm Jahr 2011 (Geschäftszahl 2010/03/0058) in dem es um eine Vorladung eines Polizeibeamten zum Amtsarzt ging (WP Antrag) war anscheinend bekannt.

Die Beurteilung der Frage, ob solche Anhaltspunkte geben sind, hat die Behörde zunächst selbst (etwa auch im Wege einer Einvernahme des Antragstellers) vorzunehmen. Nur bei Vorliegen solcher Anhaltspunkte ist sie ermächtigt, zur näheren Beurteilung ein entsprechendes Sachverständigengutachten (etwa ein medizinisches Gutachten eines Amtsarztes)...


War ihnen ziemlich egal...

Wird jetzt wohl auf Konfrontation rauslaufen :angry-argument: . Ich bin eigentlich ein geduldiger Mensch, aber jetzt reichts mir langsam wirklich :angry-fire:
Bin bei der Verband... und Mag. Rippel ist anscheined am 15. wieder ausm Urlaub zurück.

Wollts eigentlich auf die "normale Tour" versuchen aber scheint als wollens die nicht anders. Das ganze Verfahren wird schon seit Antragstellung so gut wie möglich rausgezögert. Schon alleine bis ich was von der Polizei hörte hats nen Monat gedauert. Und das in nem Kaff mit grad mal 13k Einwohnern.

Frage am Rande. Was ist wenn ich während der Prozedur meinen Wohnsitz in die Zuständigkeit einer anderen BH verlege? (Auch Vlbg)
Meine jetzt nicht um dort neuen Antrag zu stellen....
Nur werde ich vermutlich bereits heuer im Spätherbst umziehen (Eigentum). Konnte ja nicht ahnen dass das Theater mit der sch. Bande so lange dauert, grad wenn man hier liest dass teilweise WBKs in 4-6 Wochen ausgestellt werden...
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Varminter

Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Varminter » Mi 14. Aug 2013, 14:24

mmeffects hat geschrieben:Update....

Nochmals BH tel. kontaktiert. Angefragt, was der Grund der Vorladung zum Amtsarzt ist, und ob ein konkreter Verdacht vorliegt. Wurde verneint.
SB mit dem Runderlass konfrontiert - Sei bekannt. Auch der vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswiedrigkeit aufgehobene Bescheid ausm Jahr 2011 (Geschäftszahl 2010/03/0058) in dem es um eine Vorladung eines Polizeibeamten zum Amtsarzt ging (WP Antrag) war anscheinend bekannt.

Die Beurteilung der Frage, ob solche Anhaltspunkte geben sind, hat die Behörde zunächst selbst (etwa auch im Wege einer Einvernahme des Antragstellers) vorzunehmen. Nur bei Vorliegen solcher Anhaltspunkte ist sie ermächtigt, zur näheren Beurteilung ein entsprechendes Sachverständigengutachten (etwa ein medizinisches Gutachten eines Amtsarztes)...


War ihnen ziemlich egal...

Wird jetzt wohl auf Konfrontation rauslaufen :angry-argument: . Ich bin eigentlich ein geduldiger Mensch, aber jetzt reichts mir langsam wirklich :angry-fire:
Bin bei der Verband... und Mag. Rippel ist anscheined am 15. wieder ausm Urlaub zurück.

Wollts eigentlich auf die "normale Tour" versuchen aber scheint als wollens die nicht anders. Das ganze Verfahren wird schon seit Antragstellung so gut wie möglich rausgezögert. Schon alleine bis ich was von der Polizei hörte hats nen Monat gedauert. Und das in nem Kaff mit grad mal 13k Einwohnern.

Frage am Rande. Was ist wenn ich während der Prozedur meinen Wohnsitz in die Zuständigkeit einer anderen BH verlege? (Auch Vlbg)
Meine jetzt nicht um dort neuen Antrag zu stellen....
Nur werde ich vermutlich bereits heuer im Spätherbst umziehen (Eigentum). Konnte ja nicht ahnen dass das Theater mit der sch. Bande so lange dauert, grad wenn man hier liest dass teilweise WBKs in 4-6 Wochen ausgestellt werden...



:lol: Wenn sie dich richtig tritzen wollen, bekommst du dort auch einen neuen Amtsarzttermin... am 01.04.2014... :laughing-rollingred:

Bud Spencer

Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Bud Spencer » Mi 14. Aug 2013, 14:30

Dadurch, dass alles digital erfasst ist und an und für sich eine bundesgesetz sache ist dürfte es wurscht sein wo du wohnst. Der antrag wird automatisch an deine wohnsitz behörde weitergeleitet. (war zumindest bei mir von oö nach wien)

Auf der anderen seite bist aus vorarlberg :roll:
und wie die zu bundessachen stehen wissen wir...

Noldi
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Noldi » Mi 14. Aug 2013, 17:37

Anzeige wegen Amtsmissbrauch ...
Wie wir gerade sehen bringt das Duckmäuserische Verhalten dass die meisten von uns beim Erweitern etc. leben eh nichts mehr. Die wollen es anscheinend so.

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von mmeffects » Mi 14. Aug 2013, 17:48

Hab ich mir auch schon gedacht...
Werde jetzt auf jeden Fall mit anwaltlicher Hilfe dagegen angehen.

Eigentlich sollte man erst die WBK Sache durchboxen und anschliessend noch die BH wegen Amtsmissbrauch verklagen... sozusagen als Wiedergutmachung für die Schikane und die gestohlene Zeit :angry-banghead:

Vorsätzlicher Amtsmissbrauch - gibts sowas :think:
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von mmeffects » Do 22. Aug 2013, 09:44

Verband kam ein 2 Zeiler zurück... "negativen Bescheid geben lassen..."
Einen der Verband Vertrauensanwälte angerufen (will keinen Namen öffentlich nennen) "grundsätzlich könnte man das ausstreiten" Klang aber nicht nach "nicht zulässig - dagegen werden wir so und so vorgehen..."
Ansonsten bot er mir an Akteneinsicht BH fordern+ dann ggf urgieren ~ 450 EUR Erfolgschance ungewiss
Amtsarzt ohne Verdacht sei grundsätzlich unzulässig würde aber teilweise von Behörden so gehandhabt. Alles in allem nur ne ziemlich schwammige Auskunft.
Hätte mir ehrlich gesagt als Verband Mitglied mehr erwartet. So langsam weiss ich nicht mehr was tun :(

Bitte nur konstruktive Antworten - KEIN Verband Bashing!!
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Salem » Do 22. Aug 2013, 09:56

Mach einfach weiter und lass Dich nicht verunsichern. Dass sich Anwälte nicht festlegen wollen liegt doch in ihrer
Natur, absichern nach allen Seiten halt um nicht auf Erfolg geklagt werden zu können - blöd aber ist halt so...
Was die Amtsschimmel angeht: Lästig sein, immer nachfragen, nicht aufgeben - aber höflich bleiben:
Irgendwann sehen sie ein dass Du im Recht und der Stärkere bist.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.

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