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Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Varminter

Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Varminter » Do 16. Sep 2010, 10:05

Maggo hat geschrieben:Natürlich kommt es auf den Bematen darauf an. Es gibt immer solche und solche.......




Kleine Bemerkung noch:

wer Waffen führt, wird hoffentlich einen 0,0 Promillewert aufweisen.

Für mich ist sogar ein Bier ein absolutes NO-GO, bis meine Waffen wieder gereinigt im Safe sind.

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Charles
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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Charles » Do 16. Sep 2010, 11:59

Varminter hat geschrieben:
Maggo hat geschrieben:Natürlich kommt es auf den Bematen darauf an. Es gibt immer solche und solche.......




Kleine Bemerkung noch:

wer Waffen führt, wird hoffentlich einen 0,0 Promillewert aufweisen.

Für mich ist sogar ein Bier ein absolutes NO-GO, bis meine Waffen wieder gereinigt im Safe sind.



Genau so ist es! Zuhause, wenn die Waffen gereinigt und im Safe verstaut sind, die Wiederladekammer zugesperrt ist, dann erst gönne ich mir, wenn überhaupt, ein Feierabend-Bierchen.
Wer denkt, daß ich jeden Tag ein Bierchen trinke, der täuscht sich.
Mit einer Kiste Bier komme ich drei Monate aus. Ungelogen.


Gelegenheits-Biertrinker Charles

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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Revierler_old » Do 16. Sep 2010, 12:38

Warnschuss hat geschrieben:@ Revierler:
Kieberer ist meiner Meinung nach keine abwertende Bezeichnung. Wir bezeichnen halt Polizisten umgangssprachlich so.
Und "den Kriminalbeamten" gibt's bei uns seit ein paar Jahren eh nimmer. Jeder Polizist muss alles können. Von daher sind alle Polizisten Kieberer.

@Kemira:
Ich find's witzig, dass Ihr in Kärnten mit der Polizei per du seids. Bei uns kriegst wahrscheinlich gleich eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung angedroht, wennst "du" sagst.


Nur nicht täuschen. Kriminaldienstler und Landeskriminalämter gibts immer noch.
Nur hat früher die Sicherheitswache einen kleinen Bruch einfach an die KriPo weitergeleitet und nicht selbst bearbeitet. Der Gendarm hat es erheben müssen, hat auch einen Spurensicherer hinzugezogen, aber im Grunde hat er den Akt selbst bearbeitet.

Jetzt, nach der Zusammenlegung, müssen auch die ehemaligen Sicherheitswachebeamten solch kleinere Fälle selbst bearbeiten, daher "sind alle Kriminalpolizei". Die Medien berichten da natürlich anders. Größere Fälle (Mord, Großbetrug etc.) werden weiterhin von den LKA behandelt.

Und nein, Kieberer ist kein Schimpfwort. Aber ein uniformierter Beamter ist kein Kieberer, das wollte ich damit sagen.

Ein "Du" entspricht nicht den Kriterien der Beleidigung. Natürlich versuchen viele, sich dadurch irgendwie durchzuschwindeln. Mich störts nicht, aber wenn eine 16jährige besoffene Rotznase bei einer Amtshandlung zu mir "Du" oder "Oida" sagt, weil er vor seinen ebenfalls besoffenen Kumpels cool dastehen möchte, dann sage ich ihm, dass ich das nicht wünsche. Hat bisher immer geklappt und gut wars.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Varminter

Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Varminter » Fr 17. Sep 2010, 09:01

[quote="Revierler"]

Ein "Du" entspricht nicht den Kriterien der Beleidigung. quote]


Servus,

interessant.

Gibt´s eigentlich ein Gesetz, nachdem ein Beamter oder auch eine Privatperson gesetzlichen ANSPRUCH auf das "SIE" hat?

Abgesehen von den ungeschriebenen Gesetzen der Höflichkeit natürlich.

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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Leonardo » Fr 17. Sep 2010, 10:38

Genauso wie ich mir erwarte das mich ein Beamter mit SIE anspricht genau so halte ich es auch...

Meine erste Frage ist auch immer wie sein Dienstgrad ist und wie ich ihn ansprechen soll.Denn Herr Inspektor ......ist auch schon etwas passeeeee.... :whistle:

Gruß leonardo
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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von BigBen » Fr 17. Sep 2010, 10:39

Ein Freund von mir hat einen Polizisten bei einer Kontrolle in Deutschland versehentlich mit "Herr Oberförster" angesprochen - war keine sonderlich gute Idee :-D
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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Revierler_old » Fr 17. Sep 2010, 11:29

§5(2) Richtlinienverordnung: Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben alle Menschen, bei denen dies dem üblichen Umgang entspricht oder die es verlangen, mit „Sie'' anzusprechen.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Ticket » Fr 17. Sep 2010, 11:41

Leonardo hat geschrieben:Meine erste Frage ist auch immer wie sein Dienstgrad ist ....

Jeder Polizist trägt den Amtstitel Exekutivbediensteter, unabhängig vom Dienstgrad. Also mit "Herr Exekutivbediensteter" kannst selbst in Kärnten nix falsch machen. :D
Ticket

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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Revierler_old » Fr 17. Sep 2010, 12:29

Eigentlich macht man mit "Inspektor" auch nichts falsch, denn Jeder ist Inspektor. Inspektor, Gruppeninspektor, Revierinspektor, Kontrollinspektir, Abteilungsinspektor...

Erst bei den E1 (Offizieren) ist der Spuk vorbei.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Schnittbrot » Fr 17. Sep 2010, 13:38

Revierler hat geschrieben:Eigentlich macht man mit "Inspektor" auch nichts falsch, denn Jeder ist Inspektor. Inspektor, Gruppeninspektor, Revierinspektor, Kontrollinspektir, Abteilungsinspektor...

Erst bei den E1 (Offizieren) ist der Spuk vorbei.


Also ist der berühmt gewordene Kottan-Satz "Inspekta gibts kaan" eigentlich falsch?

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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Stickhead » Fr 17. Sep 2010, 14:10

Herr Polizist :mrgreen:
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Varminter

Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Varminter » Fr 17. Sep 2010, 17:29

Revierler hat geschrieben:§5(2) Richtlinienverordnung: Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben alle Menschen, bei denen dies dem üblichen Umgang entspricht oder die es verlangen, mit „Sie'' anzusprechen.



Servus,

wie ist es umgekehrt? :roll:

Haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (oder auch private Personen) einen Rechtsanspruch, mit "Sie" angesprochen zu werden?

Wenn ja, gibt´s bei Nichtbefolgung einen Strafenkatalog?

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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Das_Frettchen » Fr 17. Sep 2010, 20:07

Wird Kiwara,Bulle oder Briaftroger eigentlich als Beleidigung für einen Exekutivbeamten angesehen?

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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Revierler_old » Fr 17. Sep 2010, 20:33

Soll von Richtern schon als Beleidigung angesehen worden sein.

Ist in etwa wie "Waffennarr" und "Mörder" für einen Legalwaffenbesitzer.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Old Sam » Fr 17. Sep 2010, 21:57

Leonardo hat geschrieben:.

Meine erste Frage ist auch immer wie sein Dienstgrad ist und wie ich ihn ansprechen soll.Denn Herr Inspektor ......ist auch schon etwas passeeeee.... :whistle:

Gruß leonardo



Wie soll ich Sie ansprechen? - Sog Sepp za mia :lol: ( was machste dann? )
Howdy

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