habe heut schriftlich antwort bekommen
falls es wen interessiert
der reihe nach:
hier findet man das bezughabende gesetz:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... 1_I_26.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
nirgendwo ist dem gesetz zu entnehmen dass es sich (nur) an gewerbetreibende richtet
nirgendwo ist dem gesetz zu entnehmen dass es (nur) auf gewerbliche vorgaenge bezieht
eine solche einschraenkung muesste ganz zu beginn stehen um fuer das gesaetze gesetz gueltigkeit zu haben
es steht da aber keine
ich erspare euch hier mal den ganzen text des juristen des ministeriums, er liest sich noch wesentlich fachchinesischer als das ganze gesetz und die verordnungen selber
der kernsatz der abhandlung ist aber:
zitat: "
... § 3 Abs. 3 AußWG betrifft den Fall, dass der beantragte Vorgang im Rahmen einer Erwerbstätigkeit durchgeführt werden soll...."
fazit, und wenig ueberraschend:
ob ein gesetz von einer personengruppe eingehalten werden muss oder nicht haengt nicht davon ab, wie das gesetz heisst sondern was drinnen steht.
und wenn niemand ausgenommen ist gilt es fuer alle.
und nein, daran ist nicht das pulverdampf forum schuld, gesetzesmaterie ist nun mal so ...