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Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Undertaker
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Undertaker » Mo 19. Mai 2014, 17:58

markusooe hat geschrieben:vielleicht eine blöde Frage, aber was genau muss man denn bei dieser Registrierung alles angeben? Ich werd die Kat. C Eisen ja wohl hoffentlich nicht zum Waffenhändler schleppen müssen?

Angegeben wird: Kategorie, Art (Büchse/Flinte), Hersteller, Typenbezeichnung, Kaliber, Herstellernummer und Datum des Erwerbs.
Üblicherweise hat dein Waffentandler irgendeinen Wisch wo du die Angaben machst und er überträgt das dann ins ZWR oder ihr macht es gleich online. Die Krachn brauchst normal nicht hinschleppen aber dein Börserl :mrgreen:
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Promo
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Promo » Mo 19. Mai 2014, 21:14

Prinzipiell kann es dem Händler egal sein ob du die Waffe oder die Zettel bzw. überhaupt etwas außer die zu erfassenden Daten selbst mitbringst, für die Richtigkeit der Daten bist dann sowieso du verantwortlich. Wenn du einen Dreher drinnen hast, dann ist es schließlich dein Pech wenn du eine Waffe hast die nicht richtig erfasst ist (und mal jemand argumentieren könnte dass du damit eine nicht gemeldete Waffe besitzt oder bei einem Verkauf dann diese Waffe nicht bei dir "rausgezogen" wird). Wird aber so sein dass das jeder Händler (vielleicht auch je nach Beziehung zum Kunden) anders handhaben wird wie genau er dabei vorgehen will.
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Stoffel
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Stoffel » Mo 19. Mai 2014, 21:40

Ich habe eine Frage zur Richtigkeit der Daten, als ich mir den M95 zulegte meinte der Händler er kann die Waffe nur als Steyr im System registrieren, da es keinen „Budapest“ M95 im System gibt, und das dies egal wäre.
Muss ich den Händler noch einmal aufsuchen, damit er die Daten korrigiert, sofern er das kann?

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Floody » Di 20. Mai 2014, 09:24

Angenommen ich habe Kategorie D Altbestand, erworben vor dem Stichtag im Oktober 2012. Da zu diesem Zeitpunkt keine Meldepflichten für Kategorie D bestand habe ich auch keine Unterlagen dazu. Wie beweise ich den Altbestand?

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von pointi2009 » Di 20. Mai 2014, 09:31

gar nicht, denn alle ab Okt. 2012 gekauften sind ja eh vom BüMa im ZWR registriert ;)
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Weissi » Di 20. Mai 2014, 09:37

Andere Frage:

Habe einem Jäger bei der Selbstregistrierung im Internet geholfen, was macht man wenn man das Kaufdatum nicht mehr weiss? Ich mein, der hat Gewehre seit über 30 Jahren (teilweise damals gebraucht gekauft) und keinen Tau wann er es tatsächlich gekauft hatte...

Schätzen? Irgendein Datum eingeben?

Grüße,

Weissi

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von savage3000 » Di 20. Mai 2014, 09:45

Floody hat geschrieben:Angenommen ich habe Kategorie D Altbestand, erworben vor dem Stichtag im Oktober 2012. Da zu diesem Zeitpunkt keine Meldepflichten für Kategorie D bestand habe ich auch keine Unterlagen dazu. Wie beweise ich den Altbestand?


gar nicht.

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Floody » Di 20. Mai 2014, 09:55

savage3000 hat geschrieben:
Floody hat geschrieben:Angenommen ich habe Kategorie D Altbestand, erworben vor dem Stichtag im Oktober 2012. Da zu diesem Zeitpunkt keine Meldepflichten für Kategorie D bestand habe ich auch keine Unterlagen dazu. Wie beweise ich den Altbestand?


gar nicht.

Tja, sollten alle bedenken: Noch ein Ansatzpunkt um Stricke zu drehen. "Machen Sie glaubhaft, dass es Altbestand ist, danke."

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von savage3000 » Di 20. Mai 2014, 09:59

eben...des is alles für arsch und friedrich. ich denke aber soweit kommts nur im fall einer überprüfung wenn mit der waffe was passiert, sie zb in notwehrsituation eingesetzt wird...

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von hakkikt » Di 20. Mai 2014, 10:00

Weissi hat geschrieben:...was macht man wenn man das Kaufdatum nicht mehr weiss? Ich mein, der hat Gewehre seit über 30 Jahren (teilweise damals gebraucht gekauft) und keinen Tau wann er es tatsächlich gekauft hatte...

Schätzen? Irgendein Datum eingeben?


Laut Hilfeseite beim BMI: Wenn genaues Datum nicht mehr bekannt, "1.1." und dann das Erwerbsjahr. Wenn überhaupt nicht mehr bekannt, wann die Waffe erworben wurde: "30.09.2012" eintragen.
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Weissi » Di 20. Mai 2014, 10:05

Danke, hakkikt!

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Undertaker » Di 20. Mai 2014, 12:00

pointi2009 hat geschrieben:gar nicht, denn alle ab Okt. 2012 gekauften sind ja eh vom BüMa im ZWR registriert ;)


Auch nur graue Theorie am Beispiel eines selbst erlebten Szenarios nach dem 01.10.2012: Kunde kauft bei Waffenhändler eine gebrauchte Kat. C und will sie mit Verweis auf die 6wöchige Frist in der die Registrierung erfolgen muss nicht bei besagtem Händler sofort registrieren lassen.
O-Ton: „Ich registrier später, weil ich noch nicht weiß ob ich mir die Waffe behalten will“ – schnappt das Büchserl und verlässt das Geschäftslokal. Soweit erkenn ich eigentlich keine Verstöße weder vom Händler noch vom Käufer………???
Jetzt wird die Sache natürlich pikant, denn ob die Waffe tatsächlich damals vom Käufer irgendwo bei einem anderen Tandler fristgerecht registriert worden ist, weiß niemand und eine „Oldschool“-§30 Meldung ist natürlich auch nie erfolgt. Außer einem Kassabeleg in der Buchhaltung des Händlers gibt’s keinerlei Belege über Verbleib des Knallstocks………..
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von gewo » Di 20. Mai 2014, 12:08

pointi2009 hat geschrieben:gar nicht, denn alle ab Okt. 2012 gekauften sind ja eh vom BüMa im ZWR registriert ;)


nein, falsch

der kaufvorgang hat mit der registrierung nach par 33 nix zu tun

du kannst bei jedem haendler kat C und kat D waffen kaufen, und die registrierung innerhalb der 6-wochen frist selbst bei einem beliebigen anderen haendler vornehmen lassen.

die einzige verpflichtung die der haendler, bei dem du die waffe gekauft hast, hat, ist dich darauf aufmerksam zu machen, dass du verpflichtet bist die waffe innerhalb von sechs wochen irgendwo ins ZWR einzumelden.
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von gewo » Di 20. Mai 2014, 12:12

Undertaker hat geschrieben:
pointi2009 hat geschrieben:gar nicht, denn alle ab Okt. 2012 gekauften sind ja eh vom BüMa im ZWR registriert ;)


Auch nur graue Theorie am Beispiel eines selbst erlebten Szenarios nach dem 01.10.2012: Kunde kauft bei Waffenhändler eine gebrauchte Kat. C und will sie mit Verweis auf die 6wöchige Frist in der die Registrierung erfolgen muss nicht bei besagtem Händler sofort registrieren lassen.
O-Ton: „Ich registrier später, weil ich noch nicht weiß ob ich mir die Waffe behalten will“ – schnappt das Büchserl und verlässt das Geschäftslokal. Soweit erkenn ich eigentlich keine Verstöße weder vom Händler noch vom Käufer………???
Jetzt wird die Sache natürlich pikant, denn ob die Waffe tatsächlich damals vom Käufer irgendwo bei einem anderen Tandler fristgerecht registriert worden ist, weiß niemand und eine „Oldschool“-§30 Meldung ist natürlich auch nie erfolgt. Außer einem Kassabeleg in der Buchhaltung des Händlers gibt’s keinerlei Belege über Verbleib des Knallstocks………..


naja, im waffenbuch des haendlers steht er schon auch mit allen seinen daten, und falls er kein waffendokument besitzt wurde im vorfeld wohl auch eine anfrage betreffend waffenverbot auf seinen namen gemacht...
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von pointi2009 » Di 20. Mai 2014, 14:35

davon gehe ich ja aus, dass das entweder der Händler direkt, oder der Kunde danach bei einem anderen oder bei privatem Kauf bei einem Händler gemacht hat ;) - also doch richtig. Hier war die Fragestellung vom Beweis der Altlasten. Und ich unterstelle keinem Käufer, hier dem Gesetz nicht genüge getan zu haben.
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